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Vom Rechtsprecher zum Rechtsbrecher?

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Als der Rottweiler Landgerichtspräsident Peter Beyerle in Pension ging, suchte er "eine halbwegs sinnvolle Tätigkeit" – und stieg in den internationalen Waffenhandel ein. Aktuell sitzt er auf der Anklagebank des Stuttgarter Landgerichts. Dort droht ihm eine Freiheitsstrafe, ausgesetzt zur Bewährung. Am kommenden Donnerstag, 21. Februar, ist Urteilsverkündung.

Baden-Württembergs damaliger Justizminister Ulrich Goll (FDP) würdigte den scheidenden Landgerichtspräsidenten Beyerle einst als "menschlich immer geradlinigen Richter". Diesen Mann, der von Berufs wegen die Rechtschaffenheit in Person verkörperte, kaufte der Oberndorfer Waffenhersteller Heckler & Koch (HK) zum 1. Januar 2006 als Lobbyisten ein.

Als so genannter Behördenbeauftragter besprach er fortan mit dem Bundeswirtschaftsministerium, dem Auswärtigen Amt, dem Bundeskanzleramt und dem Bundesverteidigungsministerium die geplanten Waffenexporte von HK. Dem pensionierten Staatsdiener wurde es zur "Herzensangelegenheit, HK als seriöses Unternehmen bei den Behörden darzustellen", so Beyerle vor Gericht. Und er machte offenbar einen guten Job. Denn am 25. Juli 2007 stieg er zum Geschäftsführer und Ausfuhrverantwortlichen der Rüstungsschmiede auf.

Das seriöse Image von Beyerle wurde jedoch in Mitleidenschaft gezogen. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart eröffnete ein Ermittlungsverfahren gegen "Beyerle und andere". Am 21. Dezember 2010 durchsuchte das Zollkriminalamt die Firmenräume von HK. Die Ermittlungen zogen sich. Erst im Oktober 2015 wurde Anklage erhoben. Ein gutes halbes Jahr verging, ehe das Verfahren förmlich eröffnet wurde. Es vergingen weitere zwei Jahre bis zum Prozessbeginn am 15. Mai 2018. 

Davon profitieren Beyerle und andere Angeklagte nun. Die Staatsanwaltschaft sagte in ihrem Plädoyer: "Die lange Verfahrensdauer und auch die lange zurückliegenden Taten, der Tatzeitraum liegt teils mehr als zehn Jahre zurück, ist strafmildernd zu berücksichtigen."

Ein Jahr und zehn Monate beantragt

Für Beyerle hat sie trotzdem noch eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten gefordert, ausgesetzt zur Bewährung und verbunden mit einer Geldauflage in Höhe von 200 000 Euro. Begründung: "Dies orientiert sich an dem Jahresgehalt, das der Angeklagte bei HK als Geschäftsführer erhalten hatte, beziehungsweise steht das auch in Relation zur Abfindung, die er erhalten hat." Da seien Beträge "in Höhe von bis zu 400 000 Euro" thematisiert worden. Beyerle hatte in der Hauptverhandlung betont: "Mir ging es nicht in erster Linie ums Geldverdienen, sondern darum, noch eine halbwegs sinnvolle Tätigkeit zu machen und nicht mit dem Stöckchen auf dem Rentnerbänkchen zu sitzen." Stattdessen sitzt er jetzt auf dem Anklagebänkchen.

Die Staatsanwaltschaft wirft Beyerle vor, dass er sich eines "Verstoßes gegen das Außenwirtschafts- und das Kriegswaffenkontrollgesetz durch ungenehmigte Ausfuhren in vier Fällen strafbar gemacht" habe. Zwei der Taten seien hinsichtlich der außenwirtschaftsrechtlichen Verstöße aber inzwischen verjährt.

Bei den Taten, welche die Staatsanwaltschaft Beyerle zur Last legt, sind Kriegswaffen im Wert von mehr als drei Millionen Euro nach Mexiko geliefert worden und dort in Bundesstaaten gelangt, die dem Auswärtigen Amt im Rahmen des Genehmigungsverfahrens problematisch erschienen. Aufgrund der dortigen Menschenrechtssituation.

Das mexikanische Verteidigungsministerium hatte sich in so genannten Endverbleibserklärungen verpflichtet, nur Bundesstaaten zu beliefern, die aus Sicht des Auswärtigen Amtes unproblematisch waren. Diese Endverbleibserklärungen hat HK im Genehmigungsverfahren dem diesbezüglich federführenden Bundeswirtschaftsministerium vorgelegt. Und in diesem Kontext kommt Lobbyist Beyerle ins Spiel.

Der pensionierte Beamte pflegte die Kontakte zu den Genehmigungsbeamten "nahezu ausschließlich mündlich". Teilweise sollen diese Gespräche nur eine Stunde gedauert haben. Eine Staatsanwältin fragte ihn, warum er deshalb extra nach Berlin geflogen sei und das nicht fernmündlich erledigt habe. Der Angeklagte antwortete: "Manchmal kriegt man auch einen Hinweis, den man telefonisch nicht kriegen würde."

Die Bundesregierung als Black Box

In der Folge ist es kaum nachweisbar, was besprochen wurde. Das scheint ein Handlungsprinzip der Bundesregierung zu sein, wenn es um potenziell Tod bringende Waffenexporte geht. Ein ehemals zuständiger Referatsleiter des Bundeswirtschaftsministeriums sagte als Zeuge, dass es im Bundessicherheitsrat beziehungsweise in dessen vorbereitendem Ausschuss keine Wortprotokolle gebe. Diese Gremien entscheiden in besonders heiklen Fällen über die Genehmigung, wenn sich insbesondere Bundeswirtschaftsministerium und Auswärtiges Amt auf der "Arbeitsebene" nicht auf ein positives Votum verständigen können. Im Bundessicherheitsrat sitzen die Bundeskanzlerin und die zuständigen Minister – also beispielsweise der Wirtschafts-, Außen- und Verteidigungsminister.

HK-Behördenbeauftragter Beyerle hat darauf hingewirkt, dass Genehmigungsanträge erst gar nicht in diese Gremien gelangten. Denn das kostete Zeit. Und es war mit der "absoluten Ungewissheit" verbunden, ob die Genehmigung erteilt werde, wie der Angeklagte sagte. Deshalb erkundigte er sich regelmäßig nach dem Stand der Genehmigungsverfahren und nach möglichen Genehmigungshürden, um diese gegebenenfalls aus dem Weg räumen zu können.

Intransparente Prozessführung

Was der Rüstungs-Lobbyist und die Vertreter der Bundesregierung besprochen haben, ist für die Öffentlichkeit in der Hauptverhandlung weitgehend verborgen geblieben. 

Problem Nummer 1: Dokumentiert und damit nachweisbar ist praktisch nur das, was Behördenbeauftragter Beyerle in Vermerken oder E-Mails verschriftlicht hat. Die Staatsanwaltschaft zitierte in ihrem Plädoyer aus einem von Beyerle verfassten Dokument mit dem Betreff "Exportgenehmigungsrisiko", in dem er die Genehmigungsaussichten für Waffenlieferungen nach Mexiko als positiv beurteilt habe. Wörtlich heiße es aber, dass "Lieferungen (End-Use) in die Provinzen Oaxaca, Guerrero, Chiapas und Chihuahua ausgenommen sind (Menschenrechtsverletzungen)". Auf dem Notizzettel einer ebenfalls angeklagten HK-Sachbearbeiterin hieß es: "R(ücksprache) H(err) Beyerle [...] Guerrero ... muss raus".

Problem Nummer 2: Es wurden nur einzelne Vermerke und E-Mails von Beyerle in der Hauptverhandlung verlesen oder teilweise verlesen. Stattdessen hat die Wirtschaftsstrafkammer sich für eine intransparente Prozessführung entschieden, indem sie gleich mehrere hundert Dokumente im so genannten Selbstleseverfahren eingeführt hat – so, dass die Zuschauer im Gerichtssaal nichts davon mitbekommen. Darunter waren offenbar auch die wichtigsten Beweismittel. Denn fast alle Prozessbeteiligten beriefen sich in ihren Plädoyers auf die "Selbstleseordner". So blieb unter anderem im Dunkeln, was in den vielfach erwähnten Protokollen der "Management-Meetings" von HK steht.

Problem Nummer 3: Bei den Genehmigungsbehörden sollen die Gespräche mit Beyerle überhaupt nicht dokumentiert worden sein. Ein Ermittler des Zollkriminalamtes sagte als Zeuge, er könne nur schwer beurteilen, ob die Behördenakten vollständig seien. Er habe in einem Vermerk niedergeschrieben, "dass es da für mich als Außenstehenden scheinbare Lücken in den Akten gibt". Reaktion des Vorsitzenden Richters Frank Maurer: "Wissen Sie was? Da sind Sie nicht allein."

Der Richter fragte den ehemals zuständigen Referatsleiter aus dem Bundeswirtschaftsministerium, Claus W., warum keine Vermerke über die Gespräche mit Beyerle in den Akten seien. Der Zeuge antwortete: "Weil das aus unserer Sicht nicht erforderlich war, weil sich alles im Fluss befand." Man habe sich über Verfahrensstände ausgetauscht, die schnell wieder überholt gewesen seien. 

Keine neuen Kunden gesucht?

Teilweise so schnell, dass es der Staatsanwaltschaft höchstverdächtig vorkam. Binnen drei Tagen konnte HK vom mexikanischen Verteidigungsministerium neue Endverbleibserklärungen mit neuen Endverwender-Bundesstaaten auftreiben, ohne dass sich Stückzahl und Ausführung der Waffen geändert hätte. Es sei nicht erkennbar, dass HK davor nach neuen Kunden gesucht hätte, so die Staatsanwaltschaft. 

Der Angeklagte Beyerle sagte, ihm seien vom Bundeswirtschaftsministerium und vom Auswärtigen Amt entsprechende Hinweise gegeben worden – nach dem Motto: "Wir würden vorschlagen, nehmen Sie das raus, dann geht das komplikationslos weiter." Oder: "Wenn Ihr das rausnehmt, dann können wir positiv Votieren." Auf die Frage von Richter Maurer, warum das so gemacht worden sei, antwortete ihm sein früherer Berufskollege: "Beim Bundeswirtschaftsministerium war die Erklärung, 'weil es das Auswärtige Amt so will. Sonst kriegen wir es nicht durch.'" Beyerle vermutete, dass es den Behörden darum gegangen sei, "dass man insbesondere halt Nichtregierungsorganisationen gegenüber sagen kann, es werden keine Waffen in solche Bundesstaaten geliefert, in denen der Verdacht oder vielleicht sogar gewisse Hinweise auf Menschenrechtsverletzungen da sind".

Er habe immer dann reagiert, "wo ich den Hinweis bekam, ,den Bundesstaat muss man herausnehmen'". Er habe dann dem Vertrieb gesagt: "Das muss raus. Wenn es gut laufen und schnell laufen soll, muss es raus." Beyerle erläuterte: "So viele Bundesstaaten waren das ja am Anfang gar nicht. Das waren ja nur vier Stück. Man hat ja da dann auch schnell gewusst: Da gibt's Probleme, dann wird man die gar nimmer aufführen."

Das Ministerium FÜR Wirtschaft 

Insgesamt betrachtet, stellte der einstige Behördenbeauftragte fest, dass das Wirtschaftsministerium "natürlich eher der Industrie zugeneigt" war. Der ehemals zuständige Referatsleiter im Wirtschaftsministerium, Claus W., bestätigte das, indem er betonte, dass es Bundesministerium "für" Wirtschaft heiße. Heckler & Koch sei "ein wichtiger Hersteller von Kriegswaffen". Nach der Wende seien Bundeswehr-Aufträge weggefallen und die Firma in "erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten" geraten. "Um das Unternehmen überlebensfähig zu halten, mussten also Exportaufträge die Lücken schließen", erklärte der Beamte. Das Wirtschaftsministerium und das Verteidigungsministerium hätten "aus sicherheitspolitischen Überlegungen ein Interesse daran, dass dieser renommierte Hersteller von Gütern, die auch für die Bundeswehr von Bedeutung sind, wirtschaftlich überleben kann".

Dennoch: Die damals gültigen "politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern" vom 19. Januar 2000 sahen vor: "Genehmigungen für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern werden nur erteilt, wenn zuvor der Endverbleib dieser Güter im Endempfängerland sichergestellt ist." Der Angeklagte Beyerle stellte jedoch fest: "Eine Endverbleibserklärung eines Bundesstaates – zwingende Genehmigungsvoraussetzung für eine Liefergenehmigung an einen Bundesstaat als Empfänger und Endverwender – liegt gerade nicht vor." 

Die Genehmigungsbehörden begnügten sich mit einer Endverbleibserklärung des mexikanischen Verteidigungsministeriums, also des Gesamtstaates Mexiko, das darin den Endverbleib in einzelnen Bundesländern zusicherte. Im Rahmen des aktuellen Strafverfahrens teilten die Mexikaner jedoch mit: "Es wird zur Erklärung angemerkt, dass der Endempfänger geändert werden kann, wenn dringende Erfordernisse dies notwendig machen."

Dazu sagte eine angeklagte HK-Sachbearbeiterin, für welche die Staatsanwaltschaft – obwohl nur einfache Sachbearbeiterin – die zweithöchste Strafe (zweieinhalb Jahre Haft) beantragt hat: "Genau diese Klausel muss den Ministerien bekannt gewesen sein. Wurde hier mit Absicht eine Hintertür offengehalten oder durch Nachlässigkeit übersehen? Dieser Umstand hätte auch der Staatsanwaltschaft auffallen müssen."

Der Angeklagte Beyerle, der in seinem "letzten Wort" hart mit der Staatsanwaltschaft ins Gericht ging, indem er ihr einseitige Ermittlungen sowie eine "handwerklich miserabel und inhaltlich bösartige" Anklageschrift vorwarf, sagte: "Was in der Anklageschrift nicht verstanden worden ist: Die DCAM (Zentralstelle des mexikanischen Verteidigungsministeriums zur Waffenbeschaffung) hat Anmeldungen von 32 Bundesstaaten. Da sind viele Bedarfsanmeldungen. So dass die leicht sagen können: Wenn wir da nicht hinliefern können, dann liefern wir die halt in den anderen Staat."

Diese Argumentation seitens der Akteure von HK, die auch den deutschen Genehmigungsbehörden glaubhaft erschien, übersieht oder ignoriert aber folgenden Widerspruch: HK hat mit der zentralen Beschaffungsstelle des mexikanischen Verteidigungsministeriums Verträge geschlossen, welche die Einlagerung der Waffen und eine Bezahlung derselben erst nach dem Weiterverkauf vorsahen. Solche Verträge wären nicht erforderlich gewesen, wenn die kaufinteressierten Bundesstaaten Schlange gestanden und die Waffen wie warme Semmeln weggegangen wären. Beim schnellen Austausch der Endverbleibserklärungen wurde aber letztlich dieser Eindruck erweckt.

Keine Ermittlungen gegen Genehmigungsbeamte 

Zumindest gegen einige Beteiligte von HK hat die Staatsanwaltschaft ermittelt, gegen die Verantwortlichen der Genehmigungsbehörden nicht. Obwohl eine Strafanzeige des Tübinger Rechtsanwalts Holger Rothbauer gegen Behördenvertreter vorlag, sah sie keinen entsprechenden Anfangsverdacht. Der Angeklagte Beyerle meinte jedoch, dass sich der zuständige Referatsleiter des Wirtschaftsministeriums "exakt auf dem gleichen Kenntnisstand befand, wie ich".

Die Staatsanwaltschaft wirft Beyerle vor, dass er im Dezember 2006 erkannt haben müsse, dass Endverbleibserklärungen zum Schein ausgestellt wurden. Aus einer E-Mail, die er erhalten habe, sei nämlich hervorgegangen, dass Waffen in den Bundesstaat Guerrero gehen sollen und dieser Bundesstaat die Waffen auch schon bezahlt habe. Dabei wusste Beyerle seit Sommer 2006, dass Guerrero aus den Endverbleibserklärungen raus muss. Laut Staatsanwaltschaft hat Beyerle ab diesem Zeitpunkt die Möglichkeit "gebilligt", dass HK-Waffen auch in anderen Fällen nicht entsprechend der Endverbleibserklärungen verwendet wurden: "Es ist ausgeschlossen, dass ein Mann mit der Ausbildung und Vorbildung des Angeklagten – ehemaliger Präsident eines Landgerichts, Vorsitzender einer Strafkammer, jedenfalls zumindest ein Urteil im Kriegswaffenrecht gesprochen – und mit dem Intellekt des Angeklagten Beyerle diesen soeben dargestellten Zusammenhang nicht gesehen hat und ihm die weiterhin beabsichtigte Lieferung nach Guerrero trotz der eigens abgeänderten Endverbleibserklärung nicht aufgefallen ist." Im Ergebnis erkannte die Staatsanwaltschaft bei dem Angeklagten ab dem 8. Dezember 2006 "Eventualvorsatz".

Kurze Zeit später, am 8. Januar 2007, hat Beyerle offenbar ein Schreiben an die Genehmigungsbehörden unterzeichnet, in dem es bezüglich zweier Maschinenpistolen vom Typ MP5 heißen soll: "... können wir Ihnen bestätigen, dass diese zwei Waffen nur an Bundesstaaten ausgeliefert werden, welche in der Vergangenheit bereits mit Gewehren von HK in Übereinstimmung mit der entsprechenden Autorisierung deutscher Behörden beliefert worden sind".

Einer der Verteidiger des pensionierten Richters betonte, dass sein Mandant erst ab dem 25. Juli 2007 Ausfuhrverantwortung getragen habe und vorher nur Behördenbeauftragter gewesen sei. Aber angeklagt ist auch die Sachbearbeiterin, die ebenfalls keine Ausfuhrverantwortung hatte. Und unabhängig von der juristischen Würdigung stellt sich die Frage: Welches Handeln ist von einem ehemaligen Landgerichtspräsidenten zu erwarten, wenn er – egal, in welcher Funktion – feststellt, dass Kriegswaffen in Regionen gehen sollen, bei denen die Einhaltung der Menschenrechte mindestens fragwürdig ist? 

Wer ist hier Opfer?

Rüstungsexporte fordern letztlich viele Opfer. Im Fall Mexiko sollen HK-Gewehre zum Beispiel bei einem Massaker an Lehramtsstudenten zum Einsatz gekommen sein, wie aus einer Kleinen Anfrage der Linken-Bundestagsfraktion hervorgeht. Auf sie ging der Angeklagte Beyerle in seinem "letzten Wort" nicht ein. Stattdessen stellte er sich selbst als Opfer dar. Als Opfer der Staatsanwaltschaft, die bei einer Hausdurchsuchung Fotoalben mit Urlaubsbildern beschlagnahmt habe.

Die Staatsanwaltschaft hat es in das Ermessen des Landgerichts gestellt, ob Peter Beyerle die beantragte Geldauflage in Höhe von 200 000 Euro gegebenenfalls an die Staatskasse oder eine gemeinnützige Einrichtung zahlen muss. Ein thematisch passender Adressat für das Geld könnte die "Deutsche Menschenrechtskoordination Mexiko" mit Sitz in Stuttgart sein. Diese Organisation beschreibt ihre Arbeit wie folgt: "Unser gemeinsames Anliegen ist die Unterstützung mexikanischer Menschenrechtsorganisationen in ihrem Kampf gegen Menschenrechtsverletzungen und Straflosigkeit, für mehr Demokratie und Gerechtigkeit."


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Ausgabe 459 / Grüne Anfänge mit braunen Splittern / Udo Baumann / vor 1 Tag 4 Stunden
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