Wieder einmal hat die Deutsche Bahn (DB AG) einen Sieg in einer juristischen Auseinandersetzung um ihr Milliardenprojekt Stuttgart 21 eingefahren. Doch anders als bei früheren Gelegenheiten verschweigt die S-21-Projektgesellschaft diesen Triumpf diesmal auf den eigenen Webseiten. Die jüngste Pressemitteilung ist der 17. Ausgabe des Projektmagazins "Bezug" gewidmet. Es macht mit einer Homestory über den badischen Tunnelbohrerkönig Martin Herrenknecht auf, von dessen Monstermaschinen sich eine beim Tiefbahnhofsbau durch den Stuttgarter Untergrund fräst.
Juristen wundert die Zurückhaltung wenig: Die Stuttgarter Netz AG (SNAG) hatte vor dem Verwaltungsgericht nicht gegen die Bauherrin Bahn, sondern gegen die Bundesrepublik Deutschland geklagt. Um zu verhindern, dass die für die Schieneninfrastruktur zuständige DB Netz AG nach Inbetriebnahme des unterirdischen Durchgangsbahnhofs oben das Gleisvorfeld des Kopfbahnhofs einfach abreißt. Ein Stilllegungsverfahren nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG), angeordnet durch das Eisenbahn-Bundesamt (EBA), hätte hohe Hürden vor einen Rückbau aufgebaut. "Die Bahn hätte die Übernahme und den Weiterbetrieb des Kopfbahnhofs europaweit ausschreiben müssen", erläutert SNAG-Vorstand Rainer Bohnet. Mit Übernahme von Kopfbahnhof und Gleisen wolle man regionalen Eisenbahnunternehmen einen diskrimierungsfreien Zugang zum Hauptbahnhof anbieten, so Bohnet. Ein Angebot, dass sich in erster Linie an Eisenbahngesellschaften richte, die mit ihren Fahrzeugen die strengen Auflagen des Tunnelbetriebs nicht erfüllen können. Für Dieseltriebwagen oder Dampflokomotiven ist der Tiefbahnhof aus Sicherheitsgründen tabu.
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Michael
am 14.10.2016