KONTEXT:Wochenzeitung
KONTEXT:Wochenzeitung

Kontext vor Gericht

Einspruch!

Kontext vor Gericht: Einspruch!
|

Datum:

Herzlichen Dank! Was für eine Aufmunterung, wenn Kontext-Leserinnen und -Leser uns so tatkräftig mit Spenden unterstützen. Für Gerichtskosten. Der suspendierte Polizeiinspekteur Andreas Renner ist erfolgreich gegen eine Kontext-Kolumne vorgegangen. Damit dürfen wir ein bestimmtes Bindestrichwort nicht mehr benutzen. Was wir uns nicht gefallen lassen wollen.

Der nunmehr seit fast zwei Jahren suspendierte Polizeiinspekteur Andreas Renner und seine Gattin hatten per einstweiliger Verfügung durch das Landgericht Hamburg erwirkt, dass Kontext den von der "Bild"-Zeitung geprägten Begriff, der ein Geschlechtsteil und eine Berufsbezeichnung koppelt, nicht mehr verwenden darf und ihn aus einer Kolumne unserer Autorin Elena Wolf entfernen muss. Die Pressekammer am Landgericht Hamburg gilt als sehr klägerfreundlich. So erklärte 2019 der Medienjournalist Stefan Niggemaier gegenüber dem NDR: "... bei dieser Abwägung Meinungsfreiheit auf der einen Seite und Persönlichkeitsrechte auf der anderen, entscheiden die Hamburger Richter eigentlich fast immer zugunsten des Persönlichkeitsrechts und nicht der Meinungsfreiheit." Und da beim Presserecht die Kläger:innen sich das Gericht aussuchen können – genannt: fliegender Gerichtsstand –, landet viel in Hamburg. Zuletzt sorgte die dortige Kammer für Schlagzeilen, als sie dem Rammstein-Sänger Till Lindemann Recht gab, der gegen "Spiegel", "Süddeutsche Zeitung" und "Tagesschau" vorgegangen war.

Kontext unterstützen

Vielen Dank an alle Spender:innen! Noch ist die Summe von rund 6.000 Euro nicht ganz beisammen und wir freuen uns über jede Überweisung auf unser Spendenkonto:

Bank: GLS-Bank
IBAN: DE80 4306 0967 7011 8506 00
BIC: GENODEM1GLS

Oder per Paypal: paypal--nospam@kontextwochenzeitung.de

Doch zurück zu Renner. Nicht nur die Kontext-Redaktion ärgert sich über das Begriffsverbot. Auch unser Anwalt Markus Köhler will das nicht hinnehmen. Eine gesellschaftliche Debatte über das Verhalten eines ranghohen Polizisten, dessentwegen sogar ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss eingerichtet wurde, müsse frei geführt werden können, so der Anwalt. Wenn aber einem Medium ein bestimmter Begriff verboten wird (der von zig anderen Medien zigfach benutzt wurde), bewirkt das vor allem eines: Scheren in Köpfen von Journalist:innen. Und das ist nicht gut für die freie Berichterstattung.

Kontext-Anwalt Köhler wird noch diese Woche den Einspruch gegen das Begriffsverbot einlegen. Weil Kontext Kontext ist und ein Wortverbot nicht einfach hinnimmt. Weil es so am Ende ein vollständiges Urteil geben wird, in dem ein deutsches Gericht detailliert begründen muss, warum es genau diese Wortkombination verbietet. Und weil Kontext nicht dazu beitragen will, dass die öffentliche Diskussion einschläft, die geführt werden muss rund um den einst höchsten Polizisten des Landes und dessen gelinde ausgedrückt merkwürdiges Verhalten, das im öffentlichen Prozess ausgiebig erörtert wurde und das in einem eventuell neuen Prozess wieder Thema sein wird.


Gefällt Ihnen dieser Artikel?
Unterstützen Sie KONTEXT!
KONTEXT unterstützen!

Verbreiten Sie unseren Artikel
Artikel drucken


4 Kommentare verfügbar

  • Fritz Raum
    am 09.10.2023
    Antworten
    Das sind so schöne Geschichten: Demokratie, Rechtsstaat und Gewaltenteilung, die sich aber vor der westlichen Werte-Wirklichkeit immer wieder blamieren. Erinnern Sie sich z.B. an das Video "Collateral Murder" von 2010 und die Folgen? Schöner Rechtsstaat, der den Aufklärer verfolgt und ihn in seiner…
Kommentare anzeigen  

Neuen Kommentar schreiben

KONTEXT per E-Mail

Durch diese Anmeldung erhalten Sie regelmäßig immer Mittwoch morgens unsere neueste Ausgabe unkompliziert per E-Mail.

Letzte Kommentare:






Die KONTEXT:Wochenzeitung lebt vor allem von den kleinen und großen Spenden ihrer Leserinnen und Leser.
Unterstützen Sie KONTEXT jetzt!