Der nunmehr seit fast zwei Jahren suspendierte Polizeiinspekteur Andreas Renner und seine Gattin hatten per einstweiliger Verfügung durch das Landgericht Hamburg erwirkt, dass Kontext den von der "Bild"-Zeitung geprägten Begriff, der ein Geschlechtsteil und eine Berufsbezeichnung koppelt, nicht mehr verwenden darf und ihn aus einer Kolumne unserer Autorin Elena Wolf entfernen muss. Die Pressekammer am Landgericht Hamburg gilt als sehr klägerfreundlich. So erklärte 2019 der Medienjournalist Stefan Niggemaier gegenüber dem NDR: "... bei dieser Abwägung Meinungsfreiheit auf der einen Seite und Persönlichkeitsrechte auf der anderen, entscheiden die Hamburger Richter eigentlich fast immer zugunsten des Persönlichkeitsrechts und nicht der Meinungsfreiheit." Und da beim Presserecht die Kläger:innen sich das Gericht aussuchen können – genannt: fliegender Gerichtsstand –, landet viel in Hamburg. Zuletzt sorgte die dortige Kammer für Schlagzeilen, als sie dem Rammstein-Sänger Till Lindemann Recht gab, der gegen "Spiegel", "Süddeutsche Zeitung" und "Tagesschau" vorgegangen war.
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4 Kommentare verfügbar
Fritz Raum
am 09.10.2023