Der Hintergrund: Im Juli hat Kontext einen Text unserer Kolumnistin Elena Wolf veröffentlicht ("Angepisst") über den Fall Renner, den bisher größten Polizeiskandal in der Geschichte des Landes Baden-Württemberg. Andreas Renner stand bis vor Kurzem wegen des Vorwurfs der sexuellen Nötigung einer Untergebenen vor Gericht, und wie bei den meisten MeToo-Fällen hieß es am Ende: im Zweifel für den Angeklagten, also Freispruch – gegen den die Staatsanwaltschaft mittlerweile Revision eingelegt hat.
Kontext-Kolumnistin Wolf fand in ihrer Kolumne deutliche Worte dafür. Und verwendete den – bislang nur für Kontext – verbotenen Begriff. Renner und seine Ehefrau haben uns daraufhin unter anderem deshalb abgemahnt. Einvernehmlich Sexuelles sei der Intimsphäre zuzuordnen – über die nichts veröffentlicht werden dürfe. Das Landgericht Hamburg ist dieser Argumentation gefolgt und hat Kontext außerdem eine Reihe von konkreten Textstellen untersagt, die sich auf Umstände bezogen, die Gegenstand des (zu größten Teilen öffentlichen) Gerichtsverfahrens gegen den Inspekteur der Polizei waren.
Kontext-Anwalt Markus Köhler sagt dazu: "Das Gericht wird dem Sachverhalt nicht gerecht, wenn es auf die Intimsphäre verweist. Das Sexualverhalten des ranghöchsten Polizisten – innerhalb seiner Organisation! – muss erlaubter Gegenstand der öffentlichen Beurteilung sein, unabhängig davon, ob und aus welchen Motiven die Polizistinnen dem letztlich zugestimmt haben. In der Konsequenz würgt das Gericht diese Diskussion – aus unserer Sicht zu Unrecht – ab." Der Hamburger Beschluss könnte durchaus weiter reichende Konsequenzen haben. Wenn es wirklich nur um Renners Intimsphäre ginge, könnte sich sein Verhalten auch der Diskussion im Disziplinarverfahren entziehen. Und: Mit dem Urteil kann nun auch gegen andere Medien vorgegangen werden.
In den kommenden Tagen werden wir überlegen, wie wir mit dem Hamburger Beschluss umgehen. Eines scheint sich allerdings schon abzuzeichnen: Ohne Zeug:innen werden wir wenig Chancen haben.
Wir könnten uns allerdings vorstellen, dass die Probleme innerhalb des Polizeiapparats weit größer sind, als vor Gericht im Renner-Prozess bekannt wurde. Deshalb sind wir sehr interessiert an jeglichen weiterführenden Hinweisen zum Fall Andreas und Gabriele Renner. Wer uns Informationen zum Thema anbieten möchte, kann aus folgenden Kontaktmöglichkeiten wählen:
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6 Kommentare verfügbar
bedellus
am 28.09.2023man muss sich nicht auf jedes niveau begeben, das behindert den ueberblick.