Drei Zeugen waren im Oktober dieses Jahres vor dem Frankfurter Landgericht geladen. Mit allen hatte Marcel Grauf, Kläger gegen unsere Redaktion, Chat-Kontakt. Auszüge seines Nachrichtenverkehrs haben wir 2018 veröffentlicht. Einer der Zeugen, ein szenebekannter Rechtsextremist aus dem völkischen Spektrum, war sich in seiner Aussage sehr sicher, was sein Kumpel Grauf in der Vergangenheit jedenfalls nicht gepostet habe. Nämlich die von uns zitierten Sachverhalte. "Ich will auf Leichen pissen und auf Gräbern tanzen. SIEG HEIL!", zum Beispiel. Denn hätte Grauf das im Gespräch gepostet, hätte er selbst, sagt der Zeuge, interveniert und ihn zurechtgewiesen. Genau das hat er getan. "Bist du besoffen?", schrieb er zurück, so hat Kontext ihn auch zitiert. "Damit weist der Chatverlauf zwischen dem Kläger und dem Zeugen XX genau das auf, was der Zeuge angekündigt hatte als seine natürliche Reaktion", schreibt das Landgericht Frankfurt in seinem Urteil. "Das führt aber dazu, dass die Kammer nicht zu vernachlässigende Zweifel hat, ob der Zeuge bei den sonstigen Aussagen die Wahrheit gesagt hat." Die Aussagen der beiden anderen Zeugen, ein Rechtsanwalt und ein AfD-Fraktionsvorsitzender, beurteilte das Gericht als "unergiebig", denn "auf Vorhalt von konkreten Äußerungen hatten die Zeugen keine Erinnerungen".
Es war unser drittes Treffen vor Gericht. Im Mai 2018 hatte Kontext Auszüge aus uns zugespielten Facebook-Chats veröffentlicht, um zu zeigen, wie die Partei und ihr Umfeld ticken und agieren, wenn sie nicht unter öffentlicher Beobachtung stehen. Es waren krasse Aussagen, die da zutage kamen (nachzulesen hier), getätigt von einem Mitarbeiter zweier AfD-Abgeordneter im Landtag von Baden-Württemberg.
4 Kommentare verfügbar
Franz Ruetz
am 27.09.2023Von der Internationale der Nationalen. Alle Nationalisten Europas waren doch immer gerne in Moskau bei Putin zu Gast, auch wenn sie sich gerade ziemlich zurückhalten.
Destabilisieren der Demokratien ist ein erklärtes Ziel.