KONTEXT:Wochenzeitung
KONTEXT:Wochenzeitung

Die Asyl-Skandalisierer

Die Asyl-Skandalisierer
|

Datum:

Der vermeintliche Bamf-"Skandal" ist das Musterbeispiel: Selbst linksliberale Journalisten beteiligen sich an Skandalisierung und Panikmache, sobald es um Geflüchtete geht. Und driften ab in eine so falsche wie rechtslastige Berichterstattung.

"Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) wird offenbar von einem größeren Skandal heimgesucht. Ermittler gehen nach Recherchen von Süddeutscher Zeitung, NDR und Radio Bremen davon aus, dass eine leitende Mitarbeiterin der Behörde in etwa 2000 Fällen Asyl gewährt haben soll, obwohl die rechtlichen Voraussetzungen dafür nicht gegeben waren." Mit diesen Worten begann am 20. April 2018 ein Text in der "Süddeutschen Zeitung". In den Sendungen der an der Recherche beteiligten ARD-Anstalten klang es ähnlich. Diese Berichterstattung löste damals eine Hyperventilation in anderen Medien und nicht zuletzt im Politikbetrieb aus. "So funktionierte der Asyl-Betrug im Bremer Migrations-Amt", schlagzeilte die "Westdeutsche Allgemeine Zeitung" noch am selben Tag. Einige Wochen später bezichtigte der CSU-Politiker Stephan Mayer, Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Mitarbeiter der Bremer Bamf-Außenstelle, "hochkriminell" und "bandenmäßig" gehandelt zu haben.

Fast ein Jahr später, am 21. März 2019, berichtete erneut die "Süddeutsche Zeitung" unter Berufung aufs Bundesinnenministerium, dass rund 13 000 seit dem Jahr 2000 von der Bremer Bamf-Filiale angelegten Asylakten überprüft, aber nur 28 positive Entscheide zurückgenommen worden seien. Laut aktuellen Zählungen – eine 36 (!) Personen starke Sonderkommission recherchiert noch – sind es 52 Rücknahmen. Das wären 0,4 Prozent. Unklar ist aber noch, wie viele dieser Rücknahmen rechtskräftig geworden sind.

Erst der Rufmord, dann die Recherche

Seit dem Juni 2018 wird die Ausgangsberichterstattung verschiedener Medien immer wieder kritisch aufgegriffen, eine ständig aktualisierte Chronik dazu führt Henning Ernst Müller, Professor für Strafrecht und Kriminologie an der Uni Regensburg. "Der eigentliche Bamf-Skandal – erst der Rufmord, dann die Recherche?", lautet die Überschrift seines Blogbeitrags. Im Mai hat die taz die Frage aufgeworfen, ob für die Berichterstattung über den vermeintlichen Bamf-Skandal nicht das Schlagwort "Medienskandal" angemessen wäre.

Darüber wird am Freitag der kommenden Woche nun auch auf der Jahrestagung der renommierten Journalistenorganisation "Netzwerk Recherche" in Hamburg diskutiert. "Die Bamf-Affäre. Grenzen der Verdachtsberichterstattung", lautet der Programmpunkt. Es geht darum, ob den beteiligten JournalistInnen handwerkliche Fehler unterlaufen sind. Auf dem Podium sitzt unter anderem die NDR-Redakteurin Christine Adelhardt. Sie hat die Verdachtsberichterstattung in diesem Fall bereits mehrmals als gerechtfertigt bezeichnet.

Nun ist es zwar möglich, nachträglich Falschberichterstattung aufzudecken und die Gründe dafür zu benennen. Was aber naturgemäß nicht möglich ist: die Folgen der Berichterstattung ungeschehen machen. "Der Bremer Asylskandal wurde zur medialen Tatsache und nachfolgend zum Brandbeschleuniger in der gesamten Flüchtlings- und Migrations-Debatte", sagte der Anwalt Henning Sonnenberg, der einen der derzeit neun Beschuldigten vertritt, bereits im vergangenen Herbst.

Ein Opfer der Brandbeschleunigung war Jutta Cordt: Am 13. Juni 2018 setzte Innenminister Horst Seehofer sie von ihrem Posten als Präsidentin des Bamf ab – wegen ihrer vermeintlichen Mitverantwortung für Vorfälle, die nach heutigem Stand nicht einmal annähernd in dem einst angenommenen Umfang stattgefunden haben. Seit Oktober 2018 ist sie im Innenministerium tätig, im Rang einer Ministerialdirigentin. Sie sei "um drei Gehaltsstufen nach unten" gefallen, verdiene nunmehr "rund 1.700 Euro weniger monatlich", schrieb die taz dazu.

Handwerkliche Fehler oder bewusste Meinungsmache?

Ob und welche handwerklichen Fehler den beteiligten Journalisten von SZ, NDR und Radio Bremen unterlaufen sind – darüber zu diskutieren, ist wichtig. Interessanter ist aber noch eine andere Frage: Wie sehr haben die beteiligten Journalisten gewollt, dass die skandalösen Vorgänge, die sie als möglich beschrieben haben, wirklich stattgefunden haben?

Man kann die anfängliche Berichterstattung über die Bremer Bamf-Außenstelle durchaus als ein Symptom sehen für jüngere Entwicklungen im Milieu des linksliberalen Journalismus. Wann immer im Raum steht, es gebe zu viele positive Asylrechtsbescheide oder es werde nicht genug oder nicht effizient genug abgeschoben, stehen linksliberale Journalisten Gewehr bei Fuß.

"Union rebelliert gegen Seehofer", lautete am 20. April eine Überschrift im "Spiegel". Es ging um ein von der Bundesregierung geplantes Gesetzespaket, das mittlerweile unter dem Namen Geordnete-Rückkehr-Gesetz bekannt geworden und von Organisationen wie "Pro Asyl" als in mehrerlei Hinsicht rechtswidrig kritisiert worden ist. Viel Raum bekamen hier Bundestagsabgeordnete von CDU und CSU, denen die Verschärfung der Gesetze für Asylbewerber, die Seehofer mit der SPD ausgehandelt hatte, offenbar nicht brutal genug ausgefallen war. Eine Sitzung der Innenpolitikexperten der Fraktion sei zu einem "Tribunal" gegen Seehofer geworden, der interne "Widerstand" gegen den Minister gefährde gar die Koalition. Obwohl die vier Spiegel-AutorInnen vermerken, dass sich "nüchtern betrachtet" in den Gesetzen "vieles" finde, "das die Gangart gegen abgelehnte Asylbewerber verschärft". Aus dem Blick gerät hier die Irrwitzigkeit, dass es in der Unionsfraktion namhafte Personen gibt, denen Horst Seehofer in Sachen "Geordnete Rückkehr" zumindest zeitweilig nicht rechts genug agierte.

Ein anderes Beispiel: "Die Zahl der Abschiebungen sinkt immer weiter, während die Zahl ausreisepflichtiger Asylbewerber steigt. Die Polizei bricht ihren Einsatz ab, sobald ein Ausreisepflichtiger einen Arzt ruft oder die Lage im Heim eskalieren könnte", kommentierte der "Tagesspiegel" kürzlich Auseinandersetzungen innerhalb des rot-roten Senats in Berlin. Die Zeitung gilt ja eigentlich als liberales Medium und nicht als Hau-drauf-Blatt.

Tatsächlich ein Skandal: Merkels Kumpanei mit Libyen

Der grundlegende Fehler des linksliberalen Medienmilieus in der Berichterstattung über Flucht und Migration besteht seit vielen Jahren darin, dass es sich auf das Narrativ jener eingelassen hat, die die Politik der Bundesregierung von rechts kritisieren. Nicht wenige JournalistInnen haben aus deren Kritik offenbar den Schluss gezogen, dass Angela Merkel eine in einem weiteren Sinne "linke" oder flüchtlingsfreundliche Politik verkörpere. Tatsächlich steht die derzeitige Regierungskoalition, wie ihre Vorgänger auch, ja für jene anti-humanitäre Flüchtlingspolitik, die Kritiker vom rechten Rand einfordern.

Sowohl Angela Merkel wohlgesonnene als auch ihr weniger freundlich gegenüberstehende JournalistInnen greifen bekanntlich sehr gern ihre Formulierung "Wir schaffen das" auf (die in aller Regel verkürzt zitiert wird). Die Formulierung, die von Merkel in Sachen Flüchtlingspolitik eigentlich in Erinnerung bleiben sollte, stammt allerdings aus einer Regierungserklärung vom 28. Juni 2018. "Es gibt eine Verpflichtung, dass man die libysche Küstenwache ihre Arbeit machen lässt. Und es gibt kein Recht, anstelle der libyschen Küstenwache einfach Dinge zu tun. Libyen hat ein Recht auch auf den Schutz seiner Küsten", sagte sie damals. Es war ein an Infamie nicht leicht zu überbietendes Bekenntnis zur Kumpanei mit Barbaren, das bald vielleicht ein bisschen mehr Aufmerksamkeit erfahren wird als bisher – angesichts der Strafanzeige, die Menschenrechtsanwälte gerade gegen Verantwortliche der Europäischen Union und deren Mitgliedsstaaten beim Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag gestellt haben, unter anderem wegen der Mitverantwortung der EU für Folterungen und Hinrichtungen von Flüchtlingen in Libyen.

Ja, es gab in den vergangenen Monaten Artikel beispielsweise darüber, dass ein Teil der deutschen Flüchtlingspolitik in der Unterstützung libyscher Folterknechte besteht. Verglichen mit der Berichterstattung über vermeintlich kriminelle Mitarbeiter des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge fällt die Anzahl der Beiträge aber sehr gering aus.


Gefällt Ihnen dieser Artikel?
Unterstützen Sie KONTEXT!
KONTEXT unterstützen!

Verbreiten Sie unseren Artikel
Artikel drucken


1 Kommentar verfügbar

  • Alexander Wintzen
    am 12.06.2019
    Antworten
    Ein wirklich gut geschriebener Artikel.
Kommentare anzeigen  

Neuen Kommentar schreiben

KONTEXT per E-Mail

Durch diese Anmeldung erhalten Sie regelmäßig immer Mittwoch morgens unsere neueste Ausgabe unkompliziert per E-Mail.

Letzte Kommentare:






Die KONTEXT:Wochenzeitung lebt vor allem von den kleinen und großen Spenden ihrer Leserinnen und Leser.
Unterstützen Sie KONTEXT jetzt!