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Asylpolitik im Faktencheck

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Europas PopulistInnen schreien nach immer neuen Asylregelungen. Dabei verschleiern sie, dass die ohnehin seit vielen Jahren erlassen werden. Nur hält sich kein Mitgliedsstaat daran. Mehr noch: Jetzt müssten, um Verschärfungen durchzusetzen, sogar höchstrichterlich Urteile missachtet oder Seerecht gebrochen werden.

Fast auf den Tag genau vor zehn Jahren hat die EU-Kommission, geführt vom portugiesischen Konservativen José Manuel Barroso, ein Strategiepapier zur Asyl- und Flüchtlingspolitik vorgelegt. Um den gemeinsamen Ansatz zu stärken, wie es hieß. Um "ein faires vergleichbares Verfahren" in jedem Mitgliedstaat zu garantieren. Um "der unverhältnismäßigen Verteilung entgegenzuwirken" und den durch die offenen Grenzen erleichterten Wanderungsbewegungen innerhalb der EU. Bis 2013 sollten Verfahren, Status, Verteilung und die Begünstigung durch subsidiären Schutz vereinheitlicht sein. "Wir müssen", so Barrosos Sprecher damals in Brüssel, "die Debatte neu entfachen und ein politisches Signal an die Regierungen senden, um über vergleichbare gesetzgebende Maßnahmen nachzudenken."

Geschehen ist in den ins Auge gefassten fünf Jahren nichts von allem. Ausweislich der offiziellen Eurostat-Pro-Kopf-Statistik sind 2013 mit riesigem Abstand die verhältnismäßig meisten Flüchtlinge in Schweden und Malta aufgenommen worden, gefolgt von der Schweiz, Norwegen und Österreich. Alle fünf haben gemessen an den Einwohnerzahlen mehr Verantwortung geschultert als alle anderen EU-Länder zusammen. Deutschland, nach den Dublin-Regelungen ohnehin komfortabel umgeben von sogenannten Drittstaaten, lag im Mittelfeld und nur knapp über dem europäischen Durchschnitt. Und weil Landrouten offenstanden, waren Italien und Griechenland noch nicht gefordert. Ihre Aufnahmezahlen lagen bei ganzen zehn Prozent der schwedischen.

Wie recht die EU-Kommission hatte mit ihrem Appell, in einem ersten Schritt die Schutzstandards zu vereinheitlichen und sie im zweiten zu erhöhen, unterstreicht die Entwicklung der absoluten Zahlen in Deutschland. 2008, als das Strategiepapier präsentiert wurde, stellten 22 000 Menschen einen Asylantrag in Deutschland, fünf Jahre später waren es fast fünfmal so viele, davon 16 300 in Baden-Württemberg. Die damalige schwarz-gelbe Landesregierung informierte unter der Überschrift "Vorhaben von herausragender politischer Bedeutung" auch den Landtag über die neuen Ziele der EU. 

Ausreichende Kapazität wird als Nachteil gesehen

Innenminister Heribert Rech (CDU) kritisierte unter anderem den von Brüssel geplanten Aufbau einer "Europäischen Unterstützungsagentur", weil die "auf zusätzliches Personal sowie eine ausufernde Bürokratie hinaus" laufe. Und von den Forderungen, immer ausreichende Kapazitäten zur Bearbeitung von Asylanträgen vorzuhalten, hielt er ebenfalls wenig. Der Grund: Länder, die auf solche Stimmen hören würden, müssten "einen Nachteil gegenüber denjenigen Mitgliedsstaaten erleiden, die nicht tätig werden". Deutschland gehört, entgegen dem verbreiteten Selbstbild, zu letzteren. In Baden-Württemberg waren seit 1998 Sammelunterkünfte, zur Abschreckung häufig Sammellager genannt, gang und gäbe und lagen häufig weitab von jeder Infrastruktur. Es gab weder eine Schulpflicht für Kinder noch Arbeitsmöglichkeiten für erwachsene AsylbewerberInnen.

Immer wieder hat die EU-Kommission in den Folgejahren unter ihren unterschiedlichen Vorsitzenden die Mitgliedsstaaten davor gewarnt, die Asylpolitik aus dem Blick zu verlieren oder Flüchtlinge zum politischen Spielball zu machen. Das Gegenteil ist geschehen, erst recht nach Schließung der Landfluchtrouten, wobei ausgerechnet Viktor Orbán und seine Ungarn über Jahre hinweg in Relation zur Bevölkerung deutlich mehr Menschen aufgenommen haben als die Bundesrepublik.

Noch geschichtsvergessener ist der laute Ruf aus vielen Hauptstädten, München inklusive, nach mehr oder weniger geschlossenen Aufnahmelager innerhalb und vor allem außerhalb der EU. Letztere waren leidlich stabil eingerichtet für Hunderttausende, die gar nicht hätten weiter wollen nach Europa, wäre ihr Lebensunterhalt einigermaßen gesichert gewesen. 2013, 2014 und immer dringlicher seit dem Winter 2015 kritisierten Fachleute des UN-Flüchtlingshochkommissars (UNHCR), dass auf Geberkonferenzen versprochene Mittel für vor dem Krieg geflohene SyrerInnen nicht überwiesen werden. Die Hungerhilfe stellte ihre Bemühungen um 1,7 Millionen Menschen in den Camps der Nachbarstaaten, im Libanon oder in Jordanien, im Irak, der Türkei oder Ägypten, aus Geldmangel ein. 

EuGH-Urteile werden absichtlich ausgeblendet

Alle Hinweise, immer mehr Frauen und Männer und Kindern könnten sich angesichts der prekären Lage in ihrer Verzweiflung auf den Weg nach Nordwesten machen, fruchteten nichts oder viel zu wenig. Die finanziellen Aufwendungen für eine Versorgung mit dem Nötigsten wurden zuerst halbiert und dann ganz gestrichen, Schulen und medizinische Versorgungszenten geschlossen. Noch im September 2015, beklagen ExpertInnen im Rückblick, hätten die Weichen neu gestellt werden können. Abermals sagten Europas Staats- und Regierungschefs 5,6 Milliarden Euro für die Flüchtlingshilfe in der Region zu, 1,8 Milliarden aus eigenen Haushalten. Tatsächlich gezahlt wurden nicht einmal 30 Millionen Euro, während die EU-Kommission selbst aus eigenen Töpfen umgehend 3,8 Milliarden Euro an die Welthungerhilfe, den Treuhandfonds Syrien und den Nothilfe-Treuhandfonds für Afrika überwies.

Noch eine gemeinschaftliche Institution hält die blaue Fahne mit den goldenen Sternen hoch: Der Europäische Gerichtshof (EuGH), der regelmäßig versucht, die roten Linien im Umgang mit Menschen in Not, aber auch der Mitgliedsstaaten untereinander zu ziehen. Erst in der vergangenen Woche hat er für alle, die beschleunigte Asylverfahren verfechten, und speziell für Alexander Dobrindt mit seiner Verunglimpfung des Rechtsstaats als "Asylindustrie" ein unübersehbares Stoppsignal eingeschaltet: Alle EU-Staaten müssen AsylbewerberInnen das Recht einräumen, gegen ablehnende Bescheide der Behörden "zumindest vor einem Gericht einen wirksamen Rechtsbehelf mit kraft Gesetzes aufschiebender Wirkung" einzulegen. Dabei gelte der "Grundsatz der Waffengleichheit", und bis zur Entscheidung über die Klage seien "alle Wirkungen der Rückkehrentscheidung auszusetzen". Nicht nur muss auf Abschiebungen verzichtet werden, selbst die Fristen für eine freiwillige Ausreise dürfen erst mit einer rechtskräftigen Ablehnung starten.

Andere Urteile sind genauso unmissverständlich, werden aber in der politischen Debatte fahrlässig oder absichtlich ausgeblendet. So ist seit Jahresbeginn entschieden, dass Flüchtlinge nicht so ohne Weiteres an den EU-Staat überstellt werden können, in dem sie erstmals Asyl beantragt haben. Der konkrete Fall eines Syrers, den das Bundesverwaltungsgericht an den EuGH zur Entscheidung verwiesen hatte, illustriert, wie ungeeignet die komplizierte Materie für Stammtischparolen ist. Ein syrischer Staatsangehöriger, der schon in Italien um Schutz gebeten hatte, stellte in Deutschland einen Asylantrag, sollte daraufhin rücküberwiesen werden, was die italienischen Behörden auch akzeptierten. Der Mann tat, was selbst dann noch möglich sein wird, wenn die Bayern die Grenzkontrollen extrem hochfahren: Er reiste wieder in die Bundesrepublik zurück, was unstrittig illegal war. Trotzdem öffnet sich nach dem Spruch der europäischen Höchstrichter für das betroffene Land in einem solchen Fall eine Frist von nur zwei Monaten für eine abermalige Rücküberweisung – ist die aber wie im Umgang mit dem Syrer verstrichen, darf der einen neuen Antrag auf Asyl in der Bundesrepublik stellen

Ohnehin könnten auf Mini- oder größeren Gipfeln vereinbarte neue Rücküberstellungsmöglichkeiten an Italien oder Griechenland schnell ins Leere laufen. Den entsprechenden Behörden wäre möglich, nur noch zu registrieren, Asyl-Anträge aber nicht mehr anzunehmen. Schon jetzt streiten VölkerrechtlerInnen über die Natur der Ersterfassung in Eurodac, dem Fingerabdrucksystem. Das ist seit 2003 aktiv und soll gerade auf den neuesten Stand gebracht werden. Weil die slowakische Ratspräsidentschaft im Herbst 2016 aber Zwangsmaßnahmen zur Erfassung biometrischer Daten ins Spiel brachte und den Entwurf der Kommission als zu lasch kritisiert, hing die Reform bis vor wenigen Tagen.

Seenotrettung ist Pflicht

Jetzt liegt ein Kompromiss auf dem Tisch, dem allerdings wiederum alle Mitgliedstaaten zustimmen müssen. Deutschland hat sich schon allein deshalb nicht mit Ruhm bekleckert, weil das Bundesamt mit Migration und Flüchtlinge (BAMF) nicht erst zum Höhepunkt der Zuwanderungszahlen mit der Eurodac-Erfassung und dem -Abgleich aus Personalmangel überfordert war. Außerdem war den Bundesländern, auf deren Ersteinrichtungen die Menschen nach dem Grenzübertritt verteilt wurden, ein Abgleich aus technischen Gründen gar nicht möglich. Die Lautsprecher aus Bayern zum Beispiel haben zu Jahresbeginn einen Pilotversuch zum Einsatz einer neuen Software für automatisierte Recherchen gestartet und verlangt, dass in Eurodac "künftig", so Innenminister Joachim Herrmann (CSU), Bilder etwa von illegal eingereisten Personen oder Asylbewerbern gespeichert werden müsste.

Die größte Distanz zwischen Fakten und Debatte liegt allerdings im Umgang mit einer anderen Einrichtung, die in keiner asylpolitischen Rede fehlen darf: Frontex. Wer französisch kann, ist im Vorteil, die Abkürzung steht allein für "Frontières extérieures", für Außengrenzen, nicht mehr und nicht weniger. Die Europäische Agentur versteht sich als zuständig für "Grenz- und Küstenwache". Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker spricht von einem "operationellen Grenz- und Küstenwachsystem". Die zugrunde gelegte Verordnung, über die das EU-Parlament 2014 abstimmte, heißt auch nicht Seeaußengrenzschutz- sondern einfach Seeaußengrenzenverordnung. Geregelt ist, dass eine Pflicht zur Seenotrettung besteht, dass durch Frontex kein Boot abgedrängt oder zur Rückkehr aufs offene Meer gezwungen werden darf, dass Menschen geborgen werden müssen.

Wer daran, wie die politischen Leichtmatrosen aus Bayern, Österreich, Ungarn oder Italien etwas ändern will, müsste erst einmal ein ganz anderes Fass aufmachen. Das Internationale Seenotrecht ist in drei Abkommen festgeklopft: der UN-Seerechtskonvention, dem Übereinkommen zum Schutz menschlichen Lebens auf See und dem Internationalen Abkommen über Seenotrettung. Vor einem Jahr hat sich der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags mit dem Rahmen, der Auslegung und den Möglichkeiten befasst. Gerettete sind "innerhalb einer angemessenen Zeit an einen 'sicheren Ort' zu bringen", heißt es in dem Gutachten, "an dem das Leben der Überlebenden nicht mehr weiter in Gefahr ist und an dem ihre menschlichen Grundbedürfnisse (wie zum Beispiel Nahrung, Unterkunft und medizinische Bedürfnisse) gedeckt werden". Für Libyen grundsätzlich und für die Türkei in zahlreichen Fällen ist das schon deshalb ausgeschlossen, weil – nicht nur, aber auch – bei der Definition von "sicher" die Genfer Flüchtlingskonvention und die Europäische Menschenrechtskonvention ins Spiel kommen. Und danach ist schlicht und einfach verboten, Flüchtlinge in ein Land zu oder zurück zu bringen, in dem "Folter, politische Verfolgung, Tod oder menschenunwürdige Behandlung drohen".


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