Am Ende, als der Richter vor dem Amtsgericht Tauberbischofsheim sein Urteil begründet, findet er deutliche Worte: Eine Schusswaffe wie die vollautomatische Maschinenpistole, die am 8. Juli 2025 bei der Durchsuchung eines Wohnhauses sichergestellt worden ist, habe nur einen Zweck: "möglichst viele Menschen mit möglichst wenig Aufwand zu verletzen oder gar zu töten". Neben der "ehemaligen Kriegswaffe" wurden 381 Schuss Munition gefunden. Munition, um die Waffe einzusetzen.
Die 53-jährige Bianca A., eine Frau mit hagerer Statur und gräulichem Zopf, bekommt eine Haftstrafe von einem Jahr und drei Monaten. Ohne Bewährung. Regungslos und mit starrem Blick nimmt sie das Urteil zur Kenntnis. Ihr Rechtsanwalt hat gegenüber Kontext erklärt, Berufung gegen das Urteil eingelegt zu haben. Somit ist die Haftstrafe nicht rechtskräftig und das Landgericht Mosbach hat die Aufgabe, das Urteil zu prüfen.
In der Verhandlung berichten Polizist:innen über den Fund der Maschinenpistole: Sie war in Handtücher und in eine Plastiktüte eingewickelt. Die Tüte lag versteckt in einem Haufen Klamotten auf einem Bett. Die Polizei "musste wühlen", um die Tüte mit der Waffe zu finden, sagt ein Beteiligter aus. Das Bett stand, neben Schreibtischen samt Computer, in einem Erdgeschosszimmer. "Überall" seien Messer im Zimmer gelegen, schildert er.
Die Polizist:innen nennen Details zur Waffe: Es handle sich um einen polnischen Lizenzbau einer sowjetischen PPS-43. "Voll funktionsfähig" und "technisch einwandfrei", berichtet eine Zeugin. Die Maschinenpistole, die 1952 produziert wurde, hatte kaum Gebrauchs- und Lagerspuren. Sie war nicht geladen, aber hatte ein gefülltes Magazin mit 31 Schuss. Hinzu kamen drei Wechselmagazine und eine Metalldose mit 350 Schuss.
"Reichsbürger" und Waffen
Anlass der Durchsuchung war der Verdacht, ihr Ehemann Heiko betreibe Jagdwilderei. Im Zuge der Maßnahme wurden mehrere Haftbefehle vollstreckt. Denn im Mai 2025 war die Familie A. – neben Bianca und Heiko die Söhne Max und Leon sowie die Schwiegertochter Sophia – einem Prozess am Landgericht Mosbach ferngeblieben. Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hatte der Familie vorgeworfen, etliche Schusswaffen und tausende Patronen auf ihrem Grundstück in Bobstadt, einem Ortsteil der Stadt Boxberg im Nordosten Baden-Württembergs, gehortet zu haben.
Die Waffen und Patronen waren bei einer früheren Durchsuchung am 20. April 2022 entdeckt worden. An jenem Tag kam die Polizei mit dem SEK nach Bobstadt, um eine Pistole des "Reichsbürgers" Ingo K., der gemeinsam mit der Familie auf dem Grundstück lebte, zu beschlagnahmen. Als ein Polizist den Rollladen der Terrassentür öffnen wollte, schoss K. plötzlich. Der "Reichsbürger" versuchte, mehrere Polizist:innen zu töten. Das Oberlandesgericht Stuttgart verurteilte ihn wegen Mordversuchs zu einer Haftstrafe von 14 Jahren und sechs Monaten.
Die Familie A. hingegen, die – wie Ingo K. – mit Bezügen ins "Reichsbürger"-Milieu aufgefallen war, bekam milde Urteile. Die Verhandlung am Landgericht Mosbach endete mit Bewährungsstrafen, für Bianca A. gar mit einem Freispruch. Die Beweislage für den Vorwurf, Familienmitglieder hätten die "tatsächliche Gewalt" über eine illegale Waffenkammer ausgeübt, war dünn: Die Kammer war separiert, die Waffen hatten keine DNA-Spuren. Das Gericht konnte Mitgliedern nur einzelne Waffen, die außerhalb der Kammer sichergestellt wurden, zuordnen.
Spuren an der Waffe, Spuren nach Russland
Vor dem Amtsgericht Tauberbischofsheim ist die Beweislage eine andere: Bei der Razzia im Juli 2025 war das Zimmer offen, der Computer, der neben dem Fundort der Waffe stand, war an. Auf dem Rechner waren Dokumente, die Bianca A. gehören, zu finden. Die Angeklagte schweigt in der Verhandlung. Ihr Verteidiger erklärt, seine Mandantin habe "keine Ahnung" von der Waffe gehabt. Niemals habe Bianca A. die Maschinenpistole "in der Hand" gehalten.
Aber laut einem DNA-Gutachten konnten etliche "Mischspuren" an der Griffschale und am Tragegurt der Waffe festgestellt werden. Die "Mischspuren" gehören, so das Ergebnis des Gutachtens, allen Familienmitgliedern. Warum ist nur Bianca A. in Tauberbischofsheim angeklagt? Wie Kontext erfahren konnte, hat die Staatsanwaltschaft Karlsruhe das Ermittlungsverfahren gegen den Rest "abgetrennt".
Der Grund: Die Verdächtigen haben das Land im Oktober 2025, einige Wochen nach dem Mosbacher Urteil, verlassen. Über Lettland nach Russland. Möglicherweise hat die Familie ein Dekret Putins genutzt. Dekret Nr. 702 mit der Bezeichnung „Über die Gewährung humanitärer Unterstützung für Personen, die traditionelle russische spirituelle und moralische Werte teilen“ gewährt Ausländer:innen aus "unfreundlichen Staaten" die Einreise. Unter diesen Staaten ist Deutschland.
Schon länger soll Bianca A. den Plan hegen, ihrer Familie in die russische Provinz zu folgen. Ihre Verurteilung macht eine Flucht wahrscheinlicher. Denn: Sollte das Urteil rechtskräftig werden, müsste die Frau ins Gefängnis. Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe teilt mit, ihr "liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass die Angeklagte beabsichtigt, sich dem weiteren Strafverfahren zu entziehen". Die "Voraussetzungen einer Untersuchungshaft" seien "nicht gegeben".
Messer und MDMA
Bei der Durchsuchung vom 8. Juli 2025 wurden neben der Maschinenpistole auch "ein Schlagring, ein Luftgewehr und mehrere Messer" sowie Betäubungsmittel entdeckt. Das geht aus einer Kleinen Anfrage des Landtagsabgeordneten Oliver Hildebrand (Grüne) vom 20. August 2025 hervor.
Daher laufen – neben dem "abgetrennten" Verfahren zur Maschinenpistole – gleich mehrere Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft Mosbach. Eine Pressesprecherin teilt Kontext mit, es seien 14 Fahrten- und Jagdmesser beschlagnahmt worden. Die Ermittlungen richten sich gegen "zwei Beschuldigte". Es handelt sich mutmaßlich um Heiko und Max A., allerdings dauern die Ermittlungen an.
Außerdem gibt die Pressesprecherin bekannt, eine Untersuchung der Betäubungsmittel habe ergeben, dass rund 42 Gramm Marihuana, 12 Gramm Kokain, sieben Gramm MDMA, sieben Gramm Ketamin und sechs Gramm synthetische Cannabinoide sichergestellt wurden. Wer im Fokus der Ermittlungen steht, ist unklar. Die Sprecherin erklärt: "Aufgrund der noch andauernden Ermittlungen können zur jeweiligen Zuordnung derzeit keine weiteren Auskünfte erfolgen."
Ob Verhandlungen gegen die Familienmitglieder in der Zukunft stattfinden können, wird sich zeigen müssen. Solange die Mitglieder in Russland sind, ist eine strafrechtliche Verfolgung kaum möglich.




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