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Kurz & rechts

Schlaglicht auf Rechtsaußen

Kurz & rechts: Schlaglicht auf Rechtsaußen
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In dieser Ausgabe feiert ein neues Format Einzug bei Kontext: Die neue Serie "Kurz und rechts" des Rechtsextremismus-Experten Anton Maegerle beleuchtet ab jetzt regelmäßig rechtsextreme Entwicklungen in Baden-Württemberg – und manchmal auch darüber hinaus.

Bundesweit: Verbot der völkisch-rassistischen "Artgemeinschaft" bestätigt

Ende September 2023 hatte die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) den Verein "Artgemeinschaft – Germanische Glaubens-Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung e.V." und seine Teil- bzw. Tarnorganisationen aufgelöst. Die "Artgemeinschaft" hat gegen ihre Auflösung Klage eingereicht, über die monatelang vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt wurde. Dieses hat nun am 29. April entschieden, dass das Verbot der seit 1951 bestehenden rechtsextremen Gruppierung durch das Bundesinnenministerium rechtmäßig ist.

Bei der "Artgemeinschaft" handelte es sich um eine bundesweit aktive neonazistische, neuheidnische und religiös-völkische Organisation. Sie bildete eine wichtige Schnittstelle für die gesamtdeutsche Neonaziszene. Die Ideologie der Organisation – von den Mitgliedern "Artglaube" genannt – ging von der Überlegenheit einer nordisch-germanischen "Menschenart" aus, war rassistisch und beinhaltete völkische, sozialdarwinistische und antisemitische Elemente. Eine Orientierung am Weltbild des historischen Nationalsozialismus war feststellbar. So hieß es etwa im "Artbekenntnis", einem der grundlegenden Texte des "Artglaubens": "Kampf ist Teil des Lebens; er ist naturnotwendig für alles Werden, Sein und Vergehen. Jeder Einzelne von uns wie unsere gesamte Art stehen in diesem Ringen. Wir bekennen uns zu diesem nie endenden Lebenskampf." Und weiter: "Die Menschenarten sind verschieden in Gestalt und Wesen. Diese Verschiedenheit ist sinnvolle Anpassung an die unterschiedlichen Naturräume. Wir bekennen uns zur Erhaltung und Förderung unserer Menschenart als höchstem Lebensziel, denn auch sie ist eine Offenbarung des Göttlichen."

Zentrales Ziel der "Artgemeinschaft" war die Erhaltung und Förderung der eigenen "Art", welche mit dem nationalsozialistischen Terminus der "Rasse" gleichzusetzen ist. Eigenbekundungen zufolge wollte man als Glaubensbund "der Bewahrung, Erneuerung und Weiterentwicklung der Kultur der nordeuropäischen Menschenart" dienen und an die Wertvorstellungen der heidnischen Vorfahren anknüpfen. Dazu waren die Vereinsmitglieder angewiesen, bei der "gleichgearteten Gattenwahl" innerhalb der nord- und mitteleuropäischen "Menschenart" zu bleiben, um der rassistischen Ideologie des Vereins entsprechend das "richtige" Erbgut weiterzugeben. Menschen anderer Herkunft wurden herabgewürdigt. Gefordert wurde "Wehrhaftigkeit bis zur Todesverachtung gegen jeden Feind von Familie, Sippe, Land, Volk, germanischer Art und germanischem Glauben".

Die "Artgemeinschaft" war in den 1990er-Jahren Mitausrichter der "Hetendorfer Tagungswochen". Im rechtsextremen Schulungszentrum Hetendorf bei Celle (zwischen Hamburg und Hannover), ganz in der Nähe des einstigen KZ Bergen-Belsen gelegen, traf sich die bundesweite Neonazi-Szene. In Reden wurden dort von Referent:innen wie Gertrud Herr der Nationalsozialismus verherrlicht und die Judenvernichtung geleugnet. Herr war von 1930 bis 1945 als "Führerin" im nationalsozialistischen "Bund Deutscher Mädel" (BDM) tätig, davon sieben Jahre als hauptamtliche Schulführerin einer Gebiets-Führerinnenschule, insbesondere für nationalsozialistische Weltanschauung und Politik. An den "Hetendorfer Tagungswochen" nahmen auch die Rechtsterroristin Beate Zschäpe und andere Personen aus dem NSU-Umfeld teil. Der vorherige Leiter der "Artgemeinschaft", Jens Bauer, ein ehemaliger NPD-Funktionär, verkaufte im Rahmen einer Solidaritätskampagne T-Shirts mit dem Aufdruck "Freiheit für Wolle" für den verurteilten NSU-Waffenbeschaffer Ralf Wohlleben. Nach seiner zeitweiligen Haftentlassung zog Wohlleben samt Familie auf Bauers Hof im sachsen-anhaltinischen Bornitz. Zum Sympathisantenspektrum der "Artgemeinschaft" gehörte unter anderem Stephan Ernst, der Mörder des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke.

Der Autor

Der Journalist Anton Maegerle recherchiert, sammelt und veröffentlicht seit mehr als 40 Jahren Informationen zum Thema Rechtsextremismus. Er ist einer der profundesten Kenner der Szene und hat ein riesiges Archiv. Teile davon hat Maegerle dem Generallandesarchiv Karlsruhe zur Verfügung gestellt. Sie sind Nukleus der Dokumentationsstelle Rechtsextremismus, die das Land Baden-Württemberg im Jahr 2020 dort eingerichtet hat.  (ana)

Das Bundesverwaltungsgericht konstatierte, dass sich die Vereinigung gegen die verfassungsmäßige Ordnung richte (Urteil vom 29.4.2026, Az. BVerwG 6 A 18.23). Demnach sei die "Artgemeinschaft" zwar eine Weltanschauungsgemeinschaft, nehme jedoch eine "aggressiv-kämpferische Haltung" gegenüber der verfassungsmäßigen Ordnung ein. Ihre Glaubenssätze ließen sich nicht auf dem Boden des Grundgesetzes verwirklichen. Die "Artgemeinschaft" greife auf das Gesellschaftsmodell des Nationalsozialismus zurück. Dies sei an einem Leitbild des Gründers Wilhelm Kusserow (1901 bis 1983) erkennbar, den die Gruppierung "unverändert zu ihren geistigen Quellen" zähle. Bei zahlreichen Mitgliedern sei eine "Vielzahl" von NS-Devotionalien gefunden worden: zum Beispiel "großformatige Hakenkreuzfahnen" oder Weihnachtsbaumschmuck mit Hakenkreuzen. Das Gericht führte zudem aus, dass "auffällig häufig exponierte Rechtsextreme" als Vortragende zu den eigenen Veranstaltungen eingeladen worden seien und ihre Mitglieder zahlreichen anderen extrem rechten Gruppen und Parteien angehörten.

Damit wies das Bundesverwaltungsgericht die Klage der Vereinigung gegen das Verbot in Gänze ab. Der Verein darf nun nicht mehr weitergeführt werden. Vor Gericht wurde die "Artgemeinschaft“ von den Szene-Anwälten Wolfram Nahrath und Peter Richter vertreten. Nahrath war bis zu deren Verbot 1994 Bundesführer der Wiking Jugend (WJ), einer Imitation der Hitler-Jugend (HJ). Richter, zeitweilig NPD-Parteipräsidiumsmitglied, vertrat die NPD während des 2017 beendeten Verbotsverfahrens. Maßgeblicher Funktionär der "Artgemeinschaft" war Alexander Donninger aus dem baden-württembergischen Kupferzell-Hesselbronn. In Kupferzell, einer Gemeinde im Nordosten Baden-Württembergs, war die Postfachadresse des Buchdienstes der "Artgemeinschaft" angesiedelt. Der Neonazi und Szene-Anwalt Jürgen Rieger (1946 bis 2009), einer der engsten Vertrauten von Gertrud Herr, war langjähriger Vorsitzender der "Artgemeinschaft".

Die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte das Verbot 2023 damit begründet, dass sich die "Artgemeinschaft" gegen Verfassung und Völkerverständigung richte. Faeser bezeichnete die Gruppierung damals als "sektenartige, zutiefst rassistische und antisemitische Vereinigung". Das Bundesinnenministerium hatte die "Artgemeinschaft" im Jahr 2023 als rassistische Vereinigung eingestuft und unter Berufung auf Artikel 9 Absatz 2 des Grundgesetzes (GG) in Verbindung mit § 3 Vereinsgesetz (VereinsG) verboten und aufgelöst.  Laut Mitgliederliste hatte die "Artgemeinschaft" im Jahr 2023 insgesamt 81 Mitglieder.

Die Jungen Nationalisten (JN), die Nachwuchsorganisation der in Die Heimat umbenannten rechtsextremen und neonazistischen Partei NPD, kommentierten das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts mit den Worten: "Das Urteil des Staates wird also damit begründet, dass die Artgemeinschaft eine wesensverwandte Lebensgestaltung zum Nationalsozialismus geführt haben soll. Urteile dieser Form sind Beispiel eines 'Kampfes gegen Rechtsextremismus', was anders formuliert bedeutet, es sei ein Kampf gegen homogene deutsche Gemeinschaften, denen der Glaube der Gleichheit der Menschen als Wahrhaftigkeit gegenübersteht. JA zum Deutschtum."

Quellen: "Gericht bestätigt Verbot der rechtsextremistischen Artgemeinschaft", "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (online), 29. April 2026. "Verbot der 'Artgemeinschaft-GGG' bestätigt", "Junge Nationalisten", 29. April 2026. Beide Quellen eingesehen am 29. April 2026.

Baden-Württemberg/Sachsen: Ex-AfD-Politiker Mandic wähnt das Ländle "in der Hand der Geheimdienste"

Der Burschenschafter Dubravko Mandic, 1980 in Sarajevo geboren und seit 2011 als selbständiger Anwalt in der südbadischen Universitätsstadt Freiburg zugelassen, ist aktuell Wahlverteidiger von Kurt Hättasch, einem Angeklagten beim Prozess gegen die mutmaßlich rechtsterroristischen Sächsischen Separatisten (SS) vor dem Oberlandesgericht (OLG) Dresden. Mandic war zeitweilig Kommunalpolitiker und Vorsitzender des Landesschiedsgerichts der AfD, die er 2021 verlassen hat.

Die Anklage wirft den Sächsischen Separatisten eine völkische und rassistische Ideologie sowie die Verherrlichung des NS-Regimes vor. Die Neonazis sollen sich mit Training und Waffen auf die Zeit nach einem Umsturz vorbereitet haben.

Mandic zähle zu den "renommiertesten rechten Anwälten in Deutschland" und habe während seiner AfD-Mitgliedschaft "als einer der prominentesten Vertreter" des von Björn Höcke angeführten "Flügels" gegolten, schreibt die rechtsextreme Monatszeitschrift "Aufgewacht – Die deutsche Stimme". Mandic stand als Interviewpartner in deren März-Ausgabe Rede und Antwort. Auf die Frage "Startet der patriotische Aufstand West im Ländle?", antwortete der Szene-Anwalt: "Der patriotische Aufstand wird hier nicht stattfinden. Anders als etwa Sachsen-Anhalt ist Baden-Württemberg fest in der Hand der Geheimdienste. Zeitweise wurden hier beide großen Lager aus einer Hand dirigiert." Außerdem gab Mandic kund: "Württemberg und Baden waren über viele Jahre hinweg Hochburgen für die Republikaner und die NPD. Davon profitiert die AfD noch heute."

Seit März 2025 erscheinen die beiden Zeitschriften "Aufgewacht!" (Sprachrohr der neonazistischen Regionalpartei Freie Sachsen) und "Deutsche Stimme" (Sprachrohr der NPD) als gemeinsames Monatsmagazin mit dem Titel "Aufgewacht – Die Deutsche Stimme".

Quelle: "Das Ländle ist fest in der Hand der Geheimdienste". Arne Schimmer im Gespräch mit Dubravko Mandic. in: Aufgewacht. Die deutsche Stimme, März 2026, S. 6f.

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