Das Bundesverwaltungsgericht konstatierte, dass sich die Vereinigung gegen die verfassungsmäßige Ordnung richte (Urteil vom 29.4.2026, Az. BVerwG 6 A 18.23). Demnach sei die "Artgemeinschaft" zwar eine Weltanschauungsgemeinschaft, nehme jedoch eine "aggressiv-kämpferische Haltung" gegenüber der verfassungsmäßigen Ordnung ein. Ihre Glaubenssätze ließen sich nicht auf dem Boden des Grundgesetzes verwirklichen. Die "Artgemeinschaft" greife auf das Gesellschaftsmodell des Nationalsozialismus zurück. Dies sei an einem Leitbild des Gründers Wilhelm Kusserow (1901 bis 1983) erkennbar, den die Gruppierung "unverändert zu ihren geistigen Quellen" zähle. Bei zahlreichen Mitgliedern sei eine "Vielzahl" von NS-Devotionalien gefunden worden: zum Beispiel "großformatige Hakenkreuzfahnen" oder Weihnachtsbaumschmuck mit Hakenkreuzen. Das Gericht führte zudem aus, dass "auffällig häufig exponierte Rechtsextreme" als Vortragende zu den eigenen Veranstaltungen eingeladen worden seien und ihre Mitglieder zahlreichen anderen extrem rechten Gruppen und Parteien angehörten.
Damit wies das Bundesverwaltungsgericht die Klage der Vereinigung gegen das Verbot in Gänze ab. Der Verein darf nun nicht mehr weitergeführt werden. Vor Gericht wurde die "Artgemeinschaft“ von den Szene-Anwälten Wolfram Nahrath und Peter Richter vertreten. Nahrath war bis zu deren Verbot 1994 Bundesführer der Wiking Jugend (WJ), einer Imitation der Hitler-Jugend (HJ). Richter, zeitweilig NPD-Parteipräsidiumsmitglied, vertrat die NPD während des 2017 beendeten Verbotsverfahrens. Maßgeblicher Funktionär der "Artgemeinschaft" war Alexander Donninger aus dem baden-württembergischen Kupferzell-Hesselbronn. In Kupferzell, einer Gemeinde im Nordosten Baden-Württembergs, war die Postfachadresse des Buchdienstes der "Artgemeinschaft" angesiedelt. Der Neonazi und Szene-Anwalt Jürgen Rieger (1946 bis 2009), einer der engsten Vertrauten von Gertrud Herr, war langjähriger Vorsitzender der "Artgemeinschaft".
Die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte das Verbot 2023 damit begründet, dass sich die "Artgemeinschaft" gegen Verfassung und Völkerverständigung richte. Faeser bezeichnete die Gruppierung damals als "sektenartige, zutiefst rassistische und antisemitische Vereinigung". Das Bundesinnenministerium hatte die "Artgemeinschaft" im Jahr 2023 als rassistische Vereinigung eingestuft und unter Berufung auf Artikel 9 Absatz 2 des Grundgesetzes (GG) in Verbindung mit § 3 Vereinsgesetz (VereinsG) verboten und aufgelöst. Laut Mitgliederliste hatte die "Artgemeinschaft" im Jahr 2023 insgesamt 81 Mitglieder.
Die Jungen Nationalisten (JN), die Nachwuchsorganisation der in Die Heimat umbenannten rechtsextremen und neonazistischen Partei NPD, kommentierten das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts mit den Worten: "Das Urteil des Staates wird also damit begründet, dass die Artgemeinschaft eine wesensverwandte Lebensgestaltung zum Nationalsozialismus geführt haben soll. Urteile dieser Form sind Beispiel eines 'Kampfes gegen Rechtsextremismus', was anders formuliert bedeutet, es sei ein Kampf gegen homogene deutsche Gemeinschaften, denen der Glaube der Gleichheit der Menschen als Wahrhaftigkeit gegenübersteht. JA zum Deutschtum."
Quellen: "Gericht bestätigt Verbot der rechtsextremistischen Artgemeinschaft", "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (online), 29. April 2026. "Verbot der 'Artgemeinschaft-GGG' bestätigt", "Junge Nationalisten", 29. April 2026. Beide Quellen eingesehen am 29. April 2026.
Baden-Württemberg/Sachsen: Ex-AfD-Politiker Mandic wähnt das Ländle "in der Hand der Geheimdienste"
Der Burschenschafter Dubravko Mandic, 1980 in Sarajevo geboren und seit 2011 als selbständiger Anwalt in der südbadischen Universitätsstadt Freiburg zugelassen, ist aktuell Wahlverteidiger von Kurt Hättasch, einem Angeklagten beim Prozess gegen die mutmaßlich rechtsterroristischen Sächsischen Separatisten (SS) vor dem Oberlandesgericht (OLG) Dresden. Mandic war zeitweilig Kommunalpolitiker und Vorsitzender des Landesschiedsgerichts der AfD, die er 2021 verlassen hat.
Die Anklage wirft den Sächsischen Separatisten eine völkische und rassistische Ideologie sowie die Verherrlichung des NS-Regimes vor. Die Neonazis sollen sich mit Training und Waffen auf die Zeit nach einem Umsturz vorbereitet haben.
Mandic zähle zu den "renommiertesten rechten Anwälten in Deutschland" und habe während seiner AfD-Mitgliedschaft "als einer der prominentesten Vertreter" des von Björn Höcke angeführten "Flügels" gegolten, schreibt die rechtsextreme Monatszeitschrift "Aufgewacht – Die deutsche Stimme". Mandic stand als Interviewpartner in deren März-Ausgabe Rede und Antwort. Auf die Frage "Startet der patriotische Aufstand West im Ländle?", antwortete der Szene-Anwalt: "Der patriotische Aufstand wird hier nicht stattfinden. Anders als etwa Sachsen-Anhalt ist Baden-Württemberg fest in der Hand der Geheimdienste. Zeitweise wurden hier beide großen Lager aus einer Hand dirigiert." Außerdem gab Mandic kund: "Württemberg und Baden waren über viele Jahre hinweg Hochburgen für die Republikaner und die NPD. Davon profitiert die AfD noch heute."
Seit März 2025 erscheinen die beiden Zeitschriften "Aufgewacht!" (Sprachrohr der neonazistischen Regionalpartei Freie Sachsen) und "Deutsche Stimme" (Sprachrohr der NPD) als gemeinsames Monatsmagazin mit dem Titel "Aufgewacht – Die Deutsche Stimme".
Quelle: "Das Ländle ist fest in der Hand der Geheimdienste". Arne Schimmer im Gespräch mit Dubravko Mandic. in: Aufgewacht. Die deutsche Stimme, März 2026, S. 6f.
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