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Langsames Disziplinarverfahren

Ein Sadist bei der Polizei

Langsames Disziplinarverfahren: Ein Sadist bei der Polizei
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Seit 2017 ist bekannt, dass der Polizist Rainer Jäger (Name geändert) mit Gewalttaten prahlt – zum Beispiel, wenn "Zecken" nach dem 1. Mai nicht mehr laufen können. Ein Disziplinarverfahren stehe kurz vor dem Abschluss, versichert das zuständige Präsidium in Göppingen seit zehn Monaten.

Jeder einzelne Fall sei "einer zu viel!", war im April 2021 in der "Polizei-Zeitschrift Baden-Württemberg" (DPZ) zu lesen. Nachdem diverse Skandale um rechtsextreme Chatgruppen öffentlich geworden waren, ist damals gerade die "Koordinierungsstelle Werte" gegründet worden. Diese stellt sich in dem Heft vor, versichert, ein Problem mit strukturellem Rassismus oder sonstiger Diskriminierung gebe es nicht bei der Polizei. Aber die Messlatte hängt "für uns aufgrund unserer besonderen Stellung als Trägerin des staatlichen Gewaltmonopols und unserer Aufgabe als Demokratieschützerin hoch". Das "Fehlverhalten Weniger" könne "uns alle zu Unrecht in ein falsches Licht rücken", heißt es weiter. Und daher, erklärt Andreas Renner, der federführende Verantwortliche für die gelebte Wertekultur bei der Polizei, "ist es Zeit, den Blick verstärkt nach innen, auf uns selbst, zu richten".

Etwa acht Monate nach dieser Äußerung wurde Renner vom Dienst suspendiert, aktuell muss er sich vor dem Stuttgarter Landgericht gegen den Vorwurf der Bestechlichkeit verantworten: Laut Staatsanwaltschaft soll Renner einer Untergebenen in Aussicht gestellt haben, sie im Auswahlverfahren zu fördern – wobei er dies "mit dem Austausch von Zärtlichkeiten und sexuellen Gefälligkeiten verknüpft haben soll". Als Inspekteur der Polizei (IdP) war Renner der ranghöchste Polizist im Land, der oberste Verantwortliche für Personalfragen und Antidiskriminierungsmaßnahmen. Aber auch weiter unten in der Hierarchie gibt es Skandale, die die Polizei in ein schlechtes Licht rücken – erst recht, wenn die Aufklärung nur schleppend vorangeht.

Ein besonders krasser Fall ist der von Rainer Jäger (Name geändert). Er wurde 2017 als Polizeiobermeister vom Präsidiums Einsatz aus Baden-Württemberg, Hauptsitz in Göppingen, nach Hamburg entstand, um dort den G20-Gipfel abzusichern – hinterher geriet Jäger in den Verdacht, einer friedlichen Demonstrantin das Bein gebrochen zu haben. Der betroffenen Flamenco-Tänzerin zahlte die Polizei später knapp 5.000 Euro Schadensersatz. Ein konkreter Täter konnte allerdings nie identifiziert werden.

Jäger, den Chatpartner als den "Hamburger Schlächter" ansprechen, schrieb in Nachrichtenverläufen, die Kontext vorliegen, er "hoffe nur das ich keine Post aus hh bekomme", da "die Tussi" wohl Anzeige erstatten wolle. Er ist sich aber sicher: "Mich kriegen sie nicht!", denn auf dem Video zum Vorgang "siehst null Komma null" (alle Zitate in Originalschreibweise).

Die Zecke konnte nicht mehr laufen

Die Ermittlungen gegen Jäger wurden schließlich eingestellt. Laut der Generalstaatsanwaltschaft Hamburg habe es bei der Durchsicht von Jägers Datenbeständen zwar Hinweise gegeben, "dass dieser im Verlaufe der Hamburger Einsätze Gewalt angewendet und Gefallen hieran gefunden hat". Doch hätten es die Funde nicht ermöglicht, dem Beschuldigten den konkreten Schlag gegen das Bein der Tänzerin "mit der für eine Anklageerhebung erforderlichen Sicherheit nachzuweisen".

Als im Zuge der Ermittlungsmaßnahmen Jägers Handy und seine Nachrichtenverläufe ausgewertet wurden, konnte jedoch eine Reihe von verstörenden Inhalten festgestellt werden. Etwa schreibt Jäger: "Ich zweifel an der Intelligenz jedes Polizeibeamten der kein rassist ist." Im Austausch mit einem Kameraden heißt es: "Um 02 aufgestanden um einen deutsche Flughafen vor einer eselfickenden Fachkraft zu beschützen." Sie träumen von einer Enklave unter dem Namen "Nationalsozialistische Republik neu Deutschland". Nach einem Einsatz am 1. Mai 2019 zeigt sich Jäger "äußerst zufrieden" mit seiner "persönlichen Bilanz", da er neues Pfefferspray brauche nach dem "zecken verprügeln" und ein Betroffener nach dem Einsatz "nicht mehr laufen konnte".

Laut der Generalstaatsanwaltschaft Hamburg werde bei Jäger "eine aus hiesiger Sicht hoch problematische Dienstauffassung erkennbar". Bei der Polizei sind die Inhalte von Jägers Nachrichtenverläufen seit 2017 bekannt – Konsequenzen gab es bislang nicht. Anfang 2025 hatte die Polizei dann Videodateien von Jägers Handy, "die einen Verdacht von weiteren Straftaten begründeten", an die Staatsanwaltschaft Karlsruhe weitergeleitet. Die stellte das Verfahren Anfang Februar 2025 ein.

Hakenkreuz bleibt straffrei

Auf Anfrage von Kontext erklärt die Staatsanwaltschaft, es gehe um "verschiedene Videodateien", die der Beschuldigte in den Jahren 2018 und 2019 über WhatsApp verschickt hat und die "sexuelle Inhalte, Menschen in Notlagen und verbotene nationalsozialistische Kennzeichen (etwa Hakenkreuzsymbole) enthalten haben sollen". Dass die Nachrichten mit diesen Inhalten verschickt worden sind, ist unstrittig. Aber bei den sexuellen Inhalten und den Menschen in Notlagen ist die Strafbarkeit nach fünf Jahren schon verjährt. Und die Hakenkreuze seien laut Staatsanwaltschaft "nur dann strafbar, wenn die Kennzeichen öffentlich verwendet oder (an einen größeren Personenkreis) verbreitet werden. Dabei genügt die Versendung einer Videodatei mit nationalsozialistischen Inhalten über 'WhatsApp' zumindest dann nicht, wenn (wie hier) die Versendung in einem Chat lediglich an einen einzelnen Empfänger erfolgte und keine sonstigen Personen Kenntnis oder Zugriff auf die Inhalte erlangen."

Strafrechtlich hat Jäger also nichts mehr zu befürchten. Allerdings läuft gegen ihn bereits seit geraumer Zeit ein Disziplinarverfahren. Im Mai 2024 erfuhr die Kontext-Redaktion von der Polizei, dass die Prüfung der "sehr umfangreichen Strafakte" noch andauere. Abgesehen davon erteile man keine Auskünfte. Seitdem hat die Redaktion mehrfach nachgefragt. Scheinbare Neuigkeiten gab es im September 2025: "Es erfolgt derzeit die abschließende dienstrechtliche Prüfung des Sachverhalts mit Verfügung einer Disziplinarmaßnahme", hieß es damals. Das Disziplinarverfahren befinde sich "in der Finalisierung".

Diese Finalisierung läuft inzwischen bereits seit knapp zehn Monaten. Vergangenen Dezember heißt es auf Rückfrage, ein Rechtsanwalt habe umfangreiche Beweisanträge eingereicht, die nun geprüft und bearbeitet würden. Ende Mai 2026 heißt es auf Rückfrage lediglich: "Das Disziplinarverfahren befindet sich weiterhin in Bearbeitung." Ob der Beamte Jäger in der Zwischenzeit weiterhin bei Demonstrationen eingesetzt wurde und wird, ließ das zuständige Präsidium Einsatz in allen Anfragen der Redaktion zum Sachverhalt unbeantwortet.

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