Augenzeug:innen berichteten allerdings gegenüber Kontext, den Ablauf anders wahrgenommen zu haben. Stundenweise Videomaterial, das der Redaktion vorliegt, zeigt keine Lautsprecherdurchsagen, sondern unvermittelt zuschlagende Beamte und massiven Pfefferspray-Einsatz – aber nur seitens der Polizei. Zudem sieht die Dachlatte auf dem Foto, das die Polizei als einzigen Beleg für eine konfiszierte Waffe präsentiert, verdächtig so aus wie der Stiel eines Demonstrationsplakats, das – ebenfalls auf den Video-Aufnahmen zu sehen – kurz zuvor beschlagnahmt worden ist.
Also wollte Kontext wissen, was genau die Polizei sicherstellte: Kann das sein, dass hier der Stiel eines Demoschilds als gefährliche Waffe inszeniert wird? Verneinen wollte die Stuttgarter Polizei das auf Anfrage nicht, die Institution hält sich bedeckt. Und auch im Dezember ist die Antwort die gleiche wie im Mai: Unter Verweis auf ihre Ermittlungstaktik verraten die Beamt:innen nicht, was sie so alles sichergestellt haben. Warum sich die Ermittlungstaktik nach Versand der ersten Pressemitteilung mit angeblichem Beweismaterial plötzlich so fundamental geändert hat, konnte uns bislang niemand beantworten.
Doch immerhin in einer Angelegenheit geht es voran: Nach schier ewigem Hin und Her beschloss der baden-württembergische Landtag am 28. Juni 2023, eine Kennzeichnungspflicht für Polizist:innen bei Großeinsätzen einzuführen. Unter anderem beim Einsatz zum besagten 1. Mai 2024 fiel allerdings auf, dass die Kennziffern nirgendwo an den Uniformen zu sehen waren. Auf Anfrage erläuterte das Innenministerium ebenfalls im Mai, dass es dafür zunächst eine Verwaltungsvorschrift brauche, die inzwischen aber finalisiert sei und alsbald zum Einsatz komme. Und siehe da: Gerade mal drei Monate nach Finalisierung der Verwaltungsvorschrift, nämlich seit dem 1. August 2024, ist die Kennzeichnungspflicht tatsächlich verpflichtend und kommt laut Innenministerium standardisiert bei allen Großlagen zum Einsatz.
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Uli_am_Neckar
vor 2 Wochen„Wir werden eine individualisierte anonymisierte Kennzeichnung der Polizei bei sog. „Großlagen“ einführen, unter strikter Wahrung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung der Polizistinnen und…