KONTEXT:Wochenzeitung
KONTEXT:Wochenzeitung

Recherche gegen Rechts – AfD und Straftaten

Die Scheinheiligen

Recherche gegen Rechts – AfD und Straftaten: Die Scheinheiligen
|

Datum:

Die AfD inszeniert sich gerne als Partei für Recht und Ordnung, sie fordert "Nulltoleranz für Straftäter". Kontext hat zahlreiche Straftaten von AfD-Politiker:innen aus dem Südwesten recherchiert.

Ob Bedrohung, gefährliche Körperverletzung oder Trunkenheit im Verkehr: Kontext hat zahlreiche Fälle von straffälligen AfDler:innen aus Baden-Württemberg recherchiert, und etliche Gerichte sowie Staatsanwaltschaften angefragt, um den aktuellen Stand der Fälle zu prüfen.

Besonders häufig sind Äußerungsdelikte, von der Beleidigung bis zur Volksverhetzung. Steffen Balz, für die AfD in den Gemeinderat Backnang gewählt, rief nach einem Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt im Dezember 2024 dazu auf, sich zu bewaffnen, "zur Not mit Latten und Mistg…..", da "wir uns in einem Religions-u. Zivilisationskrieg befinden". Hansjörg Schrade, Kreistag Reutlingen, und Thomas Schmidt, Kreistag Hohenlohekreis, zogen Parallelen zwischen Holocaust und Corona-Pandemie. Nicol Hänle, Kandidat bei der Kommunalwahl 2024 im Landkreis Schwäbisch Hall, bezeichnete einen Journalisten des "Haller Tagblatts" mit dem rassistischen N-Wort. Hansjörg Wöhrle, Gemeinderat in Weil am Rhein (Landkreis Lörrach), beleidigte verschiedene Politiker:innen der Grünen, die er "wie die Ratten aus der Kanalisation" aus dem Bundestag jagen wollte. Über Anton Hofreiter äußerte er: "Sein Holocaust ist der Mord am eigenen Volk".

Alle Genannten wurden rechtskräftig zu Geldstrafen verurteilt. Andere Verfahren sind noch offen – etwa gegen Christine Amann-Vogt, Gemeinderat Lahr, die Geflüchtete als "Kriegsungeziefer" bezeichnet haben soll. Oder gegen Johannes Simon, Gemeinderat Hechingen und Kreistag Zollernalb, dem vorgeworfen wird, er habe Politiker:innen der Bundesregierung auf Flyern beleidigt und mit psychischen Erkrankungen in Verbindung gebracht.

Neben Äußerungsdelikten sind auch andere Felder der Kriminalität in den Reihen der AfD in Baden-Württemberg vertreten – und nicht immer bleibt es bei Worten.

Der Fall Thomas Rosspacher 

Thomas Rosspacher wurde im Juli 2015 Geschäftsführer eines Unternehmens. Obwohl er über die Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens informiert war und etliche Mahn- und Vollstreckungsbescheide erlassen wurden, stellte Rosspacher erst im August 2017 einen Insolvenzantrag. Das Amtsgericht Waiblingen verurteilte Rosspacher am 14. Mai 2020 wegen Insolvenzverschleppung zu einer Geldstrafe von 3.000 Euro. Die Berufung, die Rosspacher einlegte, nahm er am 22. Januar 2021 im Rahmen der Berufungsverhandlung beim Landgericht Stuttgart zurück. Seither ist das Urteil rechtskräftig. Am 9. Juni 2024 wurde Rosspacher für die AfD in den Stuttgarter Gemeinderat gewählt. Nach internen Querelen verließ er die AfD-Fraktion und trat aus der Partei aus. Im November 2025 trat Rosspacher in die rechte Werteunion ein. Nun ist er stellvertretender Vorsitzender des Kreisverbands Stuttgart. Sein Mandat im Gemeinderat führt er als Einzelstadtrat fort.

Der Fall Bernd Gögel

Bernd Gögel, der von 2003 bis 2017 ein Unternehmen führte, entlohnte Aushilfen in den Jahren 2016 und 2017 lediglich mit Trinkgeldern. Die nötigen Beiträge an die Sozialversicherung zahlte er nicht. Wegen Vorenthaltens und Veruntreuung von Arbeitsentgelt verhängte das Amtsgericht Pforzheim am 8. November 2022 einen Strafbefehl von 27.300 Euro. Gögel legte Widerspruch ein. Das Amtsgericht Pforzheim verurteilte ihn am 8. Dezember 2023 zu einer Geldstrafe von 8.000 Euro. Das Urteil ist rechtskräftig. Gögel wurde 2016 für die AfD im Wahlkreis Enz über ein Zweitmandat in den Landtag von Baden-Württemberg gewählt. Er war Vorsitzender der AfD-Fraktion von 2017 bis 2022. Aufgrund der Vorwürfe trat Gögel vom Amt des Fraktionsvorsitzenden zurück. Allerdings behielt er bis zuletzt sein Mandat. Bei der Landtagswahl 2026 tritt der 71-Jährige nicht mehr an.

Der Fall Philipp R.

Philipp R. bedrohte im Februar 2022 zwei Bewohner einer Asylunterkunft in Friedrichshafen (Bodenseekreis) rassistisch und bedrohte sie mit einer Schreckschusswaffe. Dabei gab er einen Warnschuss ab. Kurze Zeit später hielt die Polizei den Mann an. Er hatte fast zwei Promille Alkohol im Blut. Die Polizei fand die Schreckschusswaffe samt Magazinen und Munition sowie ein Pfefferspray, einen Schlagring und einen Schlagstock.

Das Amtsgericht Tettnang verurteilte R. am 22. Dezember 2022 wegen Bedrohung, Trunkenheit im Verkehr und unerlaubtem Waffenbesitz. Das Landgericht Ravensburg bestätigte das Urteil im Wesentlichen. Es verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 8.750 Euro. Das Urteil ist rechtskräftig. Laut Stuttgarter Zeitung behauptete R. vor Gericht, er sei "nicht ausländerfeindlich" und habe "definitiv keinen rechtsradikalen Hintergrund". Allerdings wurden rassistische und NS-verherrlichende Chatinhalte auf seinem Handy gefunden.

R. war Vorstandsmitglied des AfD-Kreisverbandes Bodenseekreis und Vorsitzender des AfD-Ortsverbandes Bodenseekreis-Mitte. Zudem war er in der AfD-Bundestagsfraktion als "Koordinator Sicherheit" und in der AfD-Bundesgeschäftsstelle beschäftigt. Im September 2024, einige Monate nach der rechtskräftigen Verurteilung, sperrte die Bundestagsverwaltung seinen Hausausweis. Es bestand der Verdacht, der Ausweis könne für "verfassungsfeindliche Zwecke" missbraucht werden. Im Oktober 2025, nachdem "Der Spiegel" die rechtskräftige Verurteilung publik gemacht hatte, trat R. von seinen Ämtern zurück und verließ die AfD.

Der Fall André Rehm

André Rehm griff im Juli 2023 einen 18-jährigen Mann in Singen (Landkreis Konstanz) an. Er schlug und würgte ihn. Wenig später drohte er dem Mann, ihn abzustechen. Im Februar 2024 hielt Rehm einem 16-jährigen Jungen in Radolfzell (Landkreis Konstanz) eine Reizstoffpistole an den Kopf. Optisch glich die Pistole einer Schusswaffe.

Das Amtsgericht Singen verurteilte Rehm im März 2024, das Landgericht Konstanz bestätigte das Urteil im Wesentlichen. Es verurteilte ihn am 6. Juni 2025 wegen gefährlicher Körperverletzung, Nötigung und Bedrohung zu einer Haftstrafe von 11 Monaten ohne Bewährung. Rehm legte Revision gegen das Urteil ein. Das Oberlandesgericht Karlsruhe prüfte das Urteil auf mögliche Rechtsfehler und verwarf die Revision am 13. Oktober 2025. Somit ist das Urteil rechtskräftig.

Rehm war Sprecher des AfD-Ortsverbands Singen und kandidierte 2024 bei der Kommunalwahl in Singen. Zwar verpasste er den Einzug in den Gemeinderat, jedoch sollte er als Nachrücker am 3. Juni 2025 vereidigt werden. Am Vortag gab die Stadt bekannt, Rehms Vereidigung von der Tagesordnung zu nehmen und zu verschieben. Nach dem Urteil vom 6. Juni 2025 forderte der AfD-Kreisverband Konstanz den Nachrücker in einer Pressemitteilung auf, "unverzüglich alle seine Parteiämter niederzulegen und aus der Partei auszutreten".

Der Fall Marcus Ottersberg

Im April 2024 fuhr Marcus Ottersberg sein Auto mit knapp 2 Promille Alkohol im Blut. Wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr verhängte das Amtsgericht Göppingen am 7. Mai 2024 einen Strafbefehl von 4.500 Euro. Er akzeptierte die Geldstrafe. Ottersberg war stellvertretender AfD-Bezirksbeirat in Stuttgart-Möhringen. Inzwischen trat er in die Werteunion ein und ist im Kreisverband Stuttgart aktiv.

Der Fall Martin Kühne

Martin Kühne, der 2019 in den Gemeinderat Baden-Baden gewählt wurde, schmierte im Januar und März 2023 ein Hakenkreuz und die Worte "Fuck UA" (Ukraine, Anm. d. Red.) auf zwei Autos in einer öffentlichen Tiefgarage in Baden-Baden. Das Amtsgericht Baden-Baden verhängte am 10. August 2023 wegen Beleidigung und "Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen" einen Strafbefehl von 3.000 Euro. Die Strafe ist rechtskräftig. Als die Tat bekannt wurde, trat Kühne aus dem Gemeinderat und der Partei aus.

Der Fall Dubravko Mandic I

Dubravko Mandic entriss einer Journalistin, die ihn beim Verlassen eines Treffens des rechtsextremen AfD-Flügels im Mai 2019 gefilmt hatte, das Mobiltelefon. Das Amtsgericht Schwabach verurteilte Mandic am 11. November 2020 wegen Nötigung zu einer Geldstrafe von 7.200 Euro. Das Landgericht Nürnberg-Fürth verwarf die Berufung am 19. Juli 2021. Mit dem Beschluss des Oberlandesgerichts Nürnberg, die Revision zu verwerfen, ist das Urteil rechtskräftig. Mandic kandidierte bei der Bundestagswahl 2017 im Wahlkreis Tübingen sowie bei der Landtagswahl 2021 im Wahlkreis Lörrach. Er konnte lediglich bei der Kommunalwahl 2019 ein Mandat erringen und in den Freiburger Stadtrat einziehen. Allerdings trat er nach internen Konflikten im April 2021 aus der Partei aus und gab im April 2022 sein Mandat im Stadtrat zurück. Heute ist Mandic als Rechtsanwalt für die extreme Rechte tätig. Beispielsweise vertrat er den bayrischen AfD-Politiker und Burschenschafter Daniel Halemba vor Gericht.

Der Fall Dubravko Mandic II

Dubravko Mandic griff im Mai 2019, nachdem er eine Beschädigung von AfD-Wahlplakaten beobachtet haben will, einen Mann auf der Kaiserstuhlbrücke in Freiburg mit Reizgas an. Das Amtsgericht Freiburg verurteilte Mandic am 15. Dezember 2020 wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten und einer Geldstrafe von 3.000 Euro. Er legte Berufung ein. Das Landgericht Freiburg verurteilte Mandic am 18. Mai 2022 zu einer Bewährungsstrafe von sieben Monaten (Gesamtstrafe einschließlich Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth, Anm. d. Red.). Als Bewährungsauflage musste er eine Geldstrafe von 3.000 Euro zahlen. Mandic ging in Revision. Das Oberlandesgericht Karlsruhe verwarf die Revision am 18. Januar 2023. Somit ist das Urteil rechtskräftig.

 

Neben den rechtskräftigen Urteilen sind mehrere Urteile in erster und zweiter Instanz gefallen. Die Verurteilten haben Berufung oder Revision eingelegt, weshalb die Urteile noch nicht rechtskräftig sind.

Der Fall Andrea Zürcher

Andrea Zürcher soll im November 2023 einen 19-jährigen Bekannten ihres Sohnes in der Wohnung in Stühlingen (Landkreis Waldshut) festgehalten und mit einer Schreckschusspistole bedroht haben, um Informationen über einen Angriff auf ihren Sohn zu erzwingen. Das Amtsgericht Waldshut-Tiengen verurteilte Zürcher am 2. April 2025 wegen Freiheitsberaubung und versuchter Nötigung zu einer Geldstrafe von 3.000 Euro. Zürcher hat Berufung gegen das Urteil eingelegt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Rund drei Monate später, am 9. Juni 2025, wurde Zürcher für die AfD in den Kreistag Waldshut gewählt. Bis heute ist Zürcher als Abgeordnete im Kreistag und als parlamentarische Mitarbeiterin im Landtag tätig.

Der Fall Christian Eggs

Auf seiner Facebook-Seite soll Christian Eggs im Februar 2024 ein Foto aus dem Nationalsozialismus gepostet haben. Das Foto soll Kinder mit Hakenkreuzen gezeigt haben. Sinngemäß soll Eggs laut "Badischen Neuesten Nachrichten" geschrieben haben: 1933 habe – u.a. – mit der Indoktrination der Kinder begonnen. Wenige Monate später wurde Eggs für die AfD in den Gemeinderat Offenburg gewählt; dort sitzt er bis heute. Das Amtsgericht Offenburg verurteilte Eggs am 26. Mai 2025 wegen "Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen" zu einer Geldstrafe von 2.500 Euro. Eggs legte Berufung ein. Das Landgericht Offenburg verurteilte ihn am 27. Februar 2026 zu einer Geldstrafe von 2.400 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Fall Taras Maygutiak

Taras Maygutiak, Fraktionsvorsitzender im Gemeinderat Offenburg, soll im Februar 2024 auf seiner Facebook-Seite ein Foto aus dem Nationalsozialismus, das Hakenkreuze zeigte, verbreitet haben. Das Amtsgericht Offenburg verurteilte Maygutiak am 22. November 2024 wegen "Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen" zu einer Bewährungsstrafe von drei Monaten und einer Geldstrafe von 5.000 Euro. Maygutiak legte Berufung gegen das Urteil ein. Das Landgericht Offenburg verurteilte Maygutiak am 22. Januar 2026 wegen dieses und eines weiteren Fotos vom März 2024, das Kinder mit Hakenkreuzen zeigte, zu einer Geldstrafe von 4.680 Euro. Maygutiak hat Revision gegen das Urteil eingelegt. Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe steht noch aus, weshalb das Urteil nicht rechtskräftig ist.

Der Fall Markus P.

Markus P. soll im Mai 2025 in einer Gaststätte in Stuttgart seine Begleitung an den Haaren gezogen haben. Als zwei Gäste und ein Kellner einschreiten wollten, um die Auseinandersetzung zu schlichten, soll P. die Gäste und den Kellner geschlagen haben; diese sind laut Polizei leicht verletzt worden. Das Amtsgericht Bad Cannstatt verurteilte P. am 10. Februar 2026 wegen Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten ohne Bewährung. P. und die Nebenkläger:innen haben jeweils Berufung eingelegt. Daher ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Außerdem soll P. im Oktober 2025 in einer Gaststätte in Stuttgart im Zuge einer Streitigkeit einen Mann geschlagen haben. Hier dauern die Ermittlungen an.

Bereits in der Vergangenheit war P. mit Gewalt in Erscheinung getreten. So brach er im Februar 2016 einem Mann bei einer Schlägerei in Stuttgart die Nase. Als Mitarbeiter des städtischen Vollzugsdienstes eingreifen wollten, biss P. einem Mitarbeiter ein Teil seines Ohres ab. Einem Verwandten rief P. zu, er solle die Mitarbeiter abstechen. Das Landgericht Stuttgart verurteilte P. wegen Körperverletzung und versuchter Anstiftung zum Mord zu einer Haftstrafe von sechs Jahren. Das Urteil ist rechtskräftig. "Wir wurden von dem Betroffenen von Anfang an über seine Vorstrafe informiert", teilte der AfD-Fraktionsvorsitzende im Gemeinderat der Stuttgarter Zeitung mit. Die Stadt reagierte schnell: Im Oktober 2025 verlor P. mit sofortiger Wirkung seine AfD-Beiratstätigkeit im Bezirk Stuttgart-Möhringen.
 

Karikatur: Oliver Stenzel

Dank einer Vielzahl von Spenden konnte Kontext das Projekt "Recherche gegen Rechts" ins Leben rufen. Seit Ausgabe 762 und bis ins Frühjahr 2026 werden im Wochentakt Veröffentlichungen erfolgen, die rechtsextremen Strukturen nachgehen, mit einem Schwerpunkt auf Baden-Württemberg. Alle bisherigen Veröffentlichungen der Serie finden Sie hier

Die Kontext:Wochenzeitung bleibt spendenfinanziert und werbefrei. Damit wir unsere Arbeit dauerhaft fortsetzen können, sind wir auf finanzielle Unterstützung unserer Leserinnen und Leser angewiesen. Möglichkeiten dazu gibt es hier.


Gefällt Ihnen dieser Artikel?
Unterstützen Sie KONTEXT!
KONTEXT unterstützen!

Verbreiten Sie unseren Artikel
Artikel drucken


0 Kommentare verfügbar

Schreiben Sie den ersten Kommentar!

Kommentare anzeigen  

Neuen Kommentar schreiben

KONTEXT per E-Mail

Durch diese Anmeldung erhalten Sie regelmäßig immer Mittwoch morgens unsere neueste Ausgabe unkompliziert per E-Mail.

Letzte Kommentare:






Die KONTEXT:Wochenzeitung lebt vor allem von den kleinen und großen Spenden ihrer Leserinnen und Leser.
Unterstützen Sie KONTEXT jetzt!