Bernd Gögel, der von 2003 bis 2017 ein Unternehmen führte, entlohnte Aushilfen in den Jahren 2016 und 2017 lediglich mit Trinkgeldern. Die nötigen Beiträge an die Sozialversicherung zahlte er nicht. Wegen Vorenthaltens und Veruntreuung von Arbeitsentgelt verhängte das Amtsgericht Pforzheim am 8. November 2022 einen Strafbefehl von 27.300 Euro. Gögel legte Widerspruch ein. Das Amtsgericht Pforzheim verurteilte ihn am 8. Dezember 2023 zu einer Geldstrafe von 8.000 Euro. Das Urteil ist rechtskräftig. Gögel wurde 2016 für die AfD im Wahlkreis Enz über ein Zweitmandat in den Landtag von Baden-Württemberg gewählt. Er war Vorsitzender der AfD-Fraktion von 2017 bis 2022. Aufgrund der Vorwürfe trat Gögel vom Amt des Fraktionsvorsitzenden zurück. Allerdings behielt er bis zuletzt sein Mandat. Bei der Landtagswahl 2026 tritt der 71-Jährige nicht mehr an.
Der Fall Philipp R.
Philipp R. bedrohte im Februar 2022 zwei Bewohner einer Asylunterkunft in Friedrichshafen (Bodenseekreis) rassistisch und bedrohte sie mit einer Schreckschusswaffe. Dabei gab er einen Warnschuss ab. Kurze Zeit später hielt die Polizei den Mann an. Er hatte fast zwei Promille Alkohol im Blut. Die Polizei fand die Schreckschusswaffe samt Magazinen und Munition sowie ein Pfefferspray, einen Schlagring und einen Schlagstock.
Das Amtsgericht Tettnang verurteilte R. am 22. Dezember 2022 wegen Bedrohung, Trunkenheit im Verkehr und unerlaubtem Waffenbesitz. Das Landgericht Ravensburg bestätigte das Urteil im Wesentlichen. Es verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 8.750 Euro. Das Urteil ist rechtskräftig. Laut Stuttgarter Zeitung behauptete R. vor Gericht, er sei "nicht ausländerfeindlich" und habe "definitiv keinen rechtsradikalen Hintergrund". Allerdings wurden rassistische und NS-verherrlichende Chatinhalte auf seinem Handy gefunden.
R. war Vorstandsmitglied des AfD-Kreisverbandes Bodenseekreis und Vorsitzender des AfD-Ortsverbandes Bodenseekreis-Mitte. Zudem war er in der AfD-Bundestagsfraktion als "Koordinator Sicherheit" und in der AfD-Bundesgeschäftsstelle beschäftigt. Im September 2024, einige Monate nach der rechtskräftigen Verurteilung, sperrte die Bundestagsverwaltung seinen Hausausweis. Es bestand der Verdacht, der Ausweis könne für "verfassungsfeindliche Zwecke" missbraucht werden. Im Oktober 2025, nachdem "Der Spiegel" die rechtskräftige Verurteilung publik gemacht hatte, trat R. von seinen Ämtern zurück und verließ die AfD.
Der Fall André Rehm
André Rehm griff im Juli 2023 einen 18-jährigen Mann in Singen (Landkreis Konstanz) an. Er schlug und würgte ihn. Wenig später drohte er dem Mann, ihn abzustechen. Im Februar 2024 hielt Rehm einem 16-jährigen Jungen in Radolfzell (Landkreis Konstanz) eine Reizstoffpistole an den Kopf. Optisch glich die Pistole einer Schusswaffe.
Das Amtsgericht Singen verurteilte Rehm im März 2024, das Landgericht Konstanz bestätigte das Urteil im Wesentlichen. Es verurteilte ihn am 6. Juni 2025 wegen gefährlicher Körperverletzung, Nötigung und Bedrohung zu einer Haftstrafe von 11 Monaten ohne Bewährung. Rehm legte Revision gegen das Urteil ein. Das Oberlandesgericht Karlsruhe prüfte das Urteil auf mögliche Rechtsfehler und verwarf die Revision am 13. Oktober 2025. Somit ist das Urteil rechtskräftig.
Rehm war Sprecher des AfD-Ortsverbands Singen und kandidierte 2024 bei der Kommunalwahl in Singen. Zwar verpasste er den Einzug in den Gemeinderat, jedoch sollte er als Nachrücker am 3. Juni 2025 vereidigt werden. Am Vortag gab die Stadt bekannt, Rehms Vereidigung von der Tagesordnung zu nehmen und zu verschieben. Nach dem Urteil vom 6. Juni 2025 forderte der AfD-Kreisverband Konstanz den Nachrücker in einer Pressemitteilung auf, "unverzüglich alle seine Parteiämter niederzulegen und aus der Partei auszutreten".
Der Fall Marcus Ottersberg
Im April 2024 fuhr Marcus Ottersberg sein Auto mit knapp 2 Promille Alkohol im Blut. Wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr verhängte das Amtsgericht Göppingen am 7. Mai 2024 einen Strafbefehl von 4.500 Euro. Er akzeptierte die Geldstrafe. Ottersberg war stellvertretender AfD-Bezirksbeirat in Stuttgart-Möhringen. Inzwischen trat er in die Werteunion ein und ist im Kreisverband Stuttgart aktiv.
Der Fall Martin Kühne
Martin Kühne, der 2019 in den Gemeinderat Baden-Baden gewählt wurde, schmierte im Januar und März 2023 ein Hakenkreuz und die Worte "Fuck UA" (Ukraine, Anm. d. Red.) auf zwei Autos in einer öffentlichen Tiefgarage in Baden-Baden. Das Amtsgericht Baden-Baden verhängte am 10. August 2023 wegen Beleidigung und "Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen" einen Strafbefehl von 3.000 Euro. Die Strafe ist rechtskräftig. Als die Tat bekannt wurde, trat Kühne aus dem Gemeinderat und der Partei aus.
Der Fall Dubravko Mandic I
Dubravko Mandic entriss einer Journalistin, die ihn beim Verlassen eines Treffens des rechtsextremen AfD-Flügels im Mai 2019 gefilmt hatte, das Mobiltelefon. Das Amtsgericht Schwabach verurteilte Mandic am 11. November 2020 wegen Nötigung zu einer Geldstrafe von 7.200 Euro. Das Landgericht Nürnberg-Fürth verwarf die Berufung am 19. Juli 2021. Mit dem Beschluss des Oberlandesgerichts Nürnberg, die Revision zu verwerfen, ist das Urteil rechtskräftig. Mandic kandidierte bei der Bundestagswahl 2017 im Wahlkreis Tübingen sowie bei der Landtagswahl 2021 im Wahlkreis Lörrach. Er konnte lediglich bei der Kommunalwahl 2019 ein Mandat erringen und in den Freiburger Stadtrat einziehen. Allerdings trat er nach internen Konflikten im April 2021 aus der Partei aus und gab im April 2022 sein Mandat im Stadtrat zurück. Heute ist Mandic als Rechtsanwalt für die extreme Rechte tätig. Beispielsweise vertrat er den bayrischen AfD-Politiker und Burschenschafter Daniel Halemba vor Gericht.
Der Fall Dubravko Mandic II
Dubravko Mandic griff im Mai 2019, nachdem er eine Beschädigung von AfD-Wahlplakaten beobachtet haben will, einen Mann auf der Kaiserstuhlbrücke in Freiburg mit Reizgas an. Das Amtsgericht Freiburg verurteilte Mandic am 15. Dezember 2020 wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten und einer Geldstrafe von 3.000 Euro. Er legte Berufung ein. Das Landgericht Freiburg verurteilte Mandic am 18. Mai 2022 zu einer Bewährungsstrafe von sieben Monaten (Gesamtstrafe einschließlich Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth, Anm. d. Red.). Als Bewährungsauflage musste er eine Geldstrafe von 3.000 Euro zahlen. Mandic ging in Revision. Das Oberlandesgericht Karlsruhe verwarf die Revision am 18. Januar 2023. Somit ist das Urteil rechtskräftig.
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