Die drei kassierten extreme Strafen wegen übler Nachrede und Hausfriedensbruch: drei Wochen Jugendhaft für Samuel Bosch, eine Woche für Charlie Kiehne und ein halbes Jahresgehalt Geldstrafe für Ingo Blechschmidt. Die Urteile erregten auch überregional Aufsehen.
Samuel Bosch hatte über einen in Verfassungsfragen höchst versierten Laienrichter beim Bundesverfassungsgericht eine 40-seitige Beschwerde eingereicht. Sie wurde angenommen, was in knapp zwei Prozent aller eingereichten Beschwerde-Dossiers der Fall ist. Während das Oberste Gericht die Angelegenheit verhandelte, trat Samuel Bosch am 21. März dieses Jahres seine Haft in der Jugendstrafanstalt in Göppingen an – mit einer Woche Verspätung, da er zum eigentlichen Termin keine Zeit hatte, wie er erklärte.
Zwei Wochen saß er ab – dann kam die Erfolgsnachricht: Das Bundesverfassungsgericht erklärte die Augsburger Urteile für verfassungswidrig. Die Banner stellten keine "üble Nachrede von Personen des politischen Lebens" dar, vielmehr verletzten "die angegriffenen Entscheidungen (...) den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht auf Meinungsfreiheit". Das Verfassungsgericht betont, dass "der Schutz der Meinungsfreiheit gerade aus dem besonderen Schutzbedürfnis der Machtkritik erwachsen ist". Nach diesem Urteil musste Samuel Bosch mit sofortiger Wirkung aus der Jugendarrestanstalt in Göppingen entlassen werden. Am späten Abend forderten zwei Wärter den verdutzten "Straftäter" auf, seine Sachen zu packen. Gegen 23 Uhr stand er im strömenden Regen vor der Strafanstalt. Wo er um diese Zeit in Göppingen am Rande der Schwäbischen Alb ein öffentliches Verkehrsmittel nach Ravensburg finden könnte, verriet ihm in der Strafanstalt niemand.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes bezieht sich nur auf Samuel Bosch, weil nur er Beschwerde eingelegt hatte. Aus diesem Urteil resultiert nun nach juristischer Logik, die Urteile gegen Charlie Kiehne und Ingo Blechschmidt aufzuheben, mit Entschädigung für die bereits "abgesessenen" zwei Wochen Arrest von Charlie Kiehne und die Rückzahlung des halben Jahresgehaltes von Ingo Blechschmidt. Das vom Verfassungsgericht angeordnete neue Verfahren in Augsburg dürfte spannend werden.
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Karl P. Schlor
am 19.04.2024