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Radikalenerlass

Kommunen machen Druck

Radikalenerlass: Kommunen machen Druck
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Was wird aus den Betroffenen des Radikalenerlasses? Weil weder in der baden-württembergischen Landesregierung noch im Landtag Anstrengungen erkennbar sind, diese zu rehabilitieren und zu entschädigen, fordern immer mehr Gemeinderäte per Resolutionen das Land zum Handeln auf.

Zu spät ist es schon jetzt. Sollte sich das Land Baden-Württemberg doch noch entschließen, die Opfer der Berufsverbote, die mit dem Radikalenerlass von 1972 zusammenhängen, zu entschädigen, werden viele der Betroffenen nichts mehr davon haben. Etwa Reinhard Gebhardt aus Mannheim. Er starb am 4. Juni vergangenen Jahres im Alter von 74 Jahren. Vier Monate zuvor war er noch Teil einer Gruppe Betroffener, die von Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) zu einem Gespräch in der Villa Reitzenstein empfangen wurde. Ein Gespräch, das enttäuschend endete, weil Kretschmann einmal mehr einer Rehabilitierung und Entschädigung der Opfer von Seiten des Landes eine Absage erteilte. Eine Absage, die nach einem Basta klang (Kontext berichtete).

Der Radikalenerlass

Als Bundeskanzler Willy Brandt (SPD) sich am 28. Januar 1972 mit den Ministerpräsidenten der Bundesländer zusammensetzte, um "die Grundsätze über die Mitgliedschaft von Beamten in extremen Organisationen" zu beraten, entstand ein Beschluss, das als Radikalenerlass in die Geschichte einging. Ins Visier gerieten vor allem Linke, wobei allein die Mitgliedschaft zum Beispiel in der Deutschen Kommunistischen Partei (DKP) oder im Kommunistischen Bund Westdeutschland (KBW) genügte, um als Verfassungsfeind verdächtigt zu werden. Vom Postboten bis zum Bahnhofswärter: Wer Beamter werden wollte, wurde durchleuchtet. Von 1972 bis zur endgültigen Abschaffung der sogenannten Regelanfrage, zuletzt 1991 in Bayern, wurden bundesweit insgesamt 3,5 Millionen Personen vom Verfassungsschutz überprüft, Akten über sie angelegt.
Die staatliche Gesinnungsschnüffelei führte zu 11.000 Berufsverbotsverfahren, mehr als 1.250 Bewerber:innen für den öffentlichen Dienst wurden nicht eingestellt, rund 260 Personen entlassen. In Baden-Württemberg, wo die Regelanfrage besonders streng angewandt wurde und es mit dem "Schiess-Erlass" von 1973 (benannt nach dem damaligen Innenminister Karl Schiess) sogar noch einen verschärften Erlass gab, sind allein 222 Nichteinstellungen und 66 Entlassungen dokumentiert – wobei die Dunkelziffer sehr hoch sein soll. Die Betroffenen mussten sich mit anderen Jobs durchschlagen, leben heute teils in prekären Verhältnissen oder zumindest mit einer deutlich geringeren Rente, als sie eigentlich hätten haben können. Brandt räumte schon 1988 ein, dass der Erlass ein Fehler gewesen sei, er habe nicht geahnt, "welcher Unfug damit getrieben werden würde".  (sus/os)

Gebhardts Schicksal ist symptomatisch für das vieler Betroffener. Nachdem er sein Lehramtsstudium an der Pädagogischen Hochschule Heidelberg abgeschlossen hatte, wurde er 1974 aufgrund seiner politischen Einstellung mit einem Berufsverbot für öffentliche Stellen belegt – er war in linken und kommunistischen Organisationen aktiv. Statt in seinem angestrebten Beruf arbeitete er erst 18 Jahre als Schweißer in einem Metallbetrieb, nachdem dieser schloss, schlug er sich mit vielen wechselnden Tätigkeiten durch, oft im prekären Bereich, im Wechsel mit Phasen der Arbeitslosigkeit. Seit 2012 lebte er von einer entsprechend kargen Rente – die sehr weit unter der Pension gelegen haben dürfte, die er bekommen hätte, wenn er entsprechend seiner Ausbildung als Lehrer gearbeitet hätte. Mögen sich die Lebenswege der Betroffenen auch sehr unterscheiden, es manche irgendwann doch noch in den Schuldienst oder öffentlichen Dienst geschafft haben, ein mehr oder weniger großes Minus in der Altersversorgung betrifft die meisten – und manche leben in Armut.

In Uni-Städten wie Heidelberg, wo Gebhardt sein Studium absolviert hatte und ein Fünftel der Einwohner Studierende sind, waren die Auswirkungen des Radikalenerlasses besonders stark spürbar. An der dortigen Uni wurde, fast fünf Jahrzehnte später, auch im Auftrag des Wissenschaftsministeriums die Studie "Verfassungsfeinde im Land?" erstellt (Kontext berichtete), eigentlich eine Art Grundlage für die Aufarbeitung der Berufsverbote, so war es gedacht. Bisher allerdings gibt es keine materiell spürbaren Folgen, nur einen offenen Brief von Ministerpräsident Kretschmanns, in dem dieser sein Bedauern über die Folgen des Erlasses äußerte (Kontext berichtete). Während die "Initiativgruppe gegen Radikalenerlass und Berufsverbote Baden-Württemberg" etwa die Einrichtung eines Entschädigungsfonds fordert, für den ein einstelliger Millionenbetrag ausreichen würde, gibt es von Seiten der Landesregierung oder des Landtags bislang keinerlei konkrete Vorschläge.

Dem Heidelberger Gemeinderat folgen vier weitere

So gesehen passt es auch, dass gerade in Heidelberg im vergangenen Jahr der erste Gemeinderat im Land einen Beschluss fasste, in dem der Landtag zum Handeln aufgefordert wird: Der Gemeinderat schließe sich den Forderungen vieler Persönlichkeiten aus Politik, Gewerkschaften, Wissenschaft und Kultur "ausdrücklich" an, heißt es (hier zum Download), und er "fordert die baden-württembergische Landesregierung und den Landtag auf, den Forderungen der Betroffenen nach Rehabilitierung und Entschädigung sowie Aufarbeitung und Entschuldigung nachzukommen". Am 23. März 2023 wurde der Antrag, eingebracht von den Fraktionen der Grünen, Die Linke, Bunte Linke, Grün-Alternative Liste und Heidelberg in Bewegung, mit Zwei-Drittel-Mehrheit und auch den Stimmen der SPD angenommen. Der Aufruf sei wichtig, "weil viele Betroffene schon alt sind", betonte Stadträtin Hilde Stolz von der Bunten Linken, auch SPD-Stadtrat Mathias Michalski sagte, das Land solle anders mit der Thematik umgehen.

Immer mehr Kommunen machen mittlerweile Druck auf das Land. Seit der Heidelberger Entscheidung schlossen sich vier weitere Gemeinderäte mit ähnlichen Resolutionen an: In Konstanz am 18. Juli, in Tübingen am 24. Juli, in Mannheim am 24. Oktober. In Freiburg gab es schließlich am 28. November ebenfalls eine Mehrheit für einen entsprechenden Antrag, hier fehlt noch ein zweiter Schritt: Die Freiburger Verwaltung hat den Auftrag erhalten, den Antrag als Verwaltungsvorlage am 30. Januar 2024 im Gemeinderat endgültig abstimmen zu lassen. Auch in Stuttgart, Karlsruhe und Heilbronn gibt es zwar erste Bemühungen, entsprechende Anträge im Gemeinderat einzubringen, doch in allen drei Städten ist noch nichts konkret.

Einen Fehlschlag gab es bislang auch, in Reutlingen: Hier lehnte der Gemeinderat einen entsprechenden Beschluss ab, die Aussichten waren wegen der Sitzverhältnisse von vornherein schlecht. Die Mehrheit von CDU, FDP, Freien Wählern und AfD setzte sich gegen die Stimmen von Grünen, SPD und Linken durch. Etwas Hoffnung hatten die Initiativgruppen in den FDP-Stadtrat und früheren Landtagsabgeordneten Hagen Kluck gesetzt, der sich in der Vergangenheit für Berufsverbots-Opfer eingesetzt hatte. Doch dieser habe gemeint, er unterstütze die Bemühungen auf Landesebene, aber im Gemeinderat habe das Thema nichts zu suchen.

Eine Position, die von bürgerlicher Seite auch in anderen Gemeinderäten immer wieder vorgebracht wurde: Solche Anträge seien unzulässig, das Thema gehe kommunale Parlamente nichts an. In Freiburg wurde zur Klärung dieser Frage sogar das zuständige Regierungspräsidium bemüht. Dessen Antwort war klar: Die Gemeinderäte hätten durchaus "Befassungskompetenz".

Grüne gegen Kretschmann?

Was bei allen bisherigen Abstimmungen bemerkenswert ist: Neben den Stimmen von SPD, Linken und diverser lokaler linker Bündnisse stimmten immer auch die Stadträt:innen der Grünen entweder geschlossen oder zumindest größtenteils für die Anträge. Und stellen sich damit de facto gegen den grünen Ministerpräsidenten, der trotz "Bedauerns" in seinem offenen Brief den Forderungen der Initiative bislang eine Absage erteilt hat. "Die durchgehende Unterstützung der Beschlüsse auch durch die Grünen-Fraktionen zeigt, wie sehr Kretschmann sich hier in der Minderheit auch seiner Partei befindet", urteilt Martin Hornung von der Initiativgruppe gegen Radikalenerlass.

Bei der Heidelberger Grünen-Gemeinderatsfraktion will man das nicht als Gegensatz verstanden wissen. Auf Kontext-Anfrage nennt der Fraktionsvorsitzende Derek Cofie-Nunoo den offener Brief Kretschmanns "ein wichtiges und positives Signal". Die Fraktion könne aber verstehen, wenn das die Betroffenen noch nicht zufriedenstelle. "Auf kommunaler Ebene haben wir hier keine weiteren Einflussmöglichkeiten, auch wenn wir eine vollumfängliche Rehabilitierung der Betroffenen nach wie vor für richtig halten", sagt Cofie-Nunoo. "Wir wünschen uns, dass die Aufarbeitung für erlittenes Unrecht weitergeht und weitere Schritte zur Versöhnung unternommen werden."

Und wie sieht es in der Landtagsfraktion der Grünen aus? Einer ihrer Vertreter, der junge grüne Abgeordnete Peter Seimer aus dem Wahlkreis Leonberg und Herrenberg, hatte im Juli 2022 bei einer Veranstaltung im Stuttgarter Gewerkschaftshaus aufhorchen lassen. Als er von den Schicksalen Betroffener hörte, zeigte sich der ehemalige Steuerfahnder Seimer empört: Das "macht mich wütend und beschämt mich zugleich", sagte er, der Staat müsse sich bei den Betroffenen entschuldigen und sie entschädigen. Er persönlich werde sich, sagte Seimer, für eine rasche Lösung einsetzen, denn das Thema sei "wirklich drängend".

Vertritt er eineinhalb Jahre später immer noch diesen Standpunkt? "Schwierig", sagt Seimer auf Kontext-Anfrage. Zum Zeitpunkt der Veranstaltung habe er die Studie noch nicht gelesen, doch nach der Lektüre sei ihm klar geworden, dass das Ganze komplizierter sei, als gedacht. "Darin wird ja ausgeführt, dass eine Entschädigung und eine formale Entschuldigung gar nicht so einfach ist", sagt Seimer, und referiert Kretschmanns Positionen: Das Dilemma sei, "dass in einem Staat Recht gesprochen wird und nicht Gerechtigkeit". Der Radikalenerlass auf Bundesebene und der sogenannte Schiess-Erlass auf Landesebene seien eben damals Recht gewesen. Deswegen müssten die Einzelfälle geprüft werden, und das sei schwierig, weil viele Akten nicht mehr vorlägen.

Eine Position, die allerdings gerade durch die Heidelberger Studie auch widerlegt werden kann: Denn in dem Band weist der Historiker Leander Michael nach, dass der Radikalenerlass von Anfang an internationalen juristischen Regeln widersprach. Konkret dem Übereinkommen Nr. 111 der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO bzw. ILO) über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf, das 1960 in Kraft getreten und 1961 auch von der Bundesrepublik ratifiziert wurde. Bezogen auf das IAO-Übereinkommen liege das "kollektive Unrecht", so der Betroffene und Aktivist Lothar Letsche, "in den gesinnungsbasierten Prognosen, die zur Ablehnung oder Entlassung führten, aber mit dem tatsächlichen Verhalten der Betroffenen nichts zu tun hatten". Heißt: Es konnte reichen, Mitglied in politischen Organisationen, Parteien, Initiativen oder Studentengruppen zu sein. Oder auch nur einen Aufruf unterschrieben zu haben wie der Heidelberger Martin Hornung.

Auf das IAO-Übereinkommen angesprochen, sagt Peter Seimer, sich dieses Kapitel noch einmal anschauen zu wollen. "Eine Bestrafung für noch nicht geschehene Dinge", das sei "damals wie heute Unrecht". Aber er glaube, das der individuelle Weg über ein Gerichtsverfahren hier vielleicht aussichtsreicher wäre – was auch Kretschmann sagt.

Im Landtag sei das Thema nicht vom Tisch

Nichtsdestotrotz sei das Thema Berufsverbote im Landtag nicht vom Tisch, betont Seimer – auch wenn momentan nichts davon zu hören sei. Im Ständigen Ausschuss des Landtages werde nach wie vor darüber diskutiert. Er persönlich würde sich freuen, wenn eine Form der Entschädigung gefunden werden könne, "und ich weiß, dass das viele in meiner Fraktion ähnlich sehen". Aber bislang seien alle, die sich für dieses Thema einsetzten, einen konkreten Vorschlag zur Umsetzung schuldig geblieben.

Das klingt nach viel weiterer Zeit, die verstreichen wird – die die Betroffenen nicht haben. Auf die Beschlüsse der Gemeinderäte angesprochen, die Druck machen wollen, sagt Seimer: "Das ist deren gutes Recht." Mehr will er nicht kommentieren.

Sollte sich der Ständige Ausschuss des Landtags noch mit dem Thema befasst, nach außen dringt davon nichts – was von den Betroffenen schlicht als Ignoranz wahrgenommen wird. Um das Thema in Erinnerung zu rufen, schickte die Initiativgruppe Anfang Dezember 2023 einen Brief an Landtagspräsidentin Muhterem Aras (hier zum Download), in dem sie auf die Gemeinderatsbeschlüsse hinwies und Aras bat, "ihren Einfluss auf Regierung und Ministerpräsident geltend zu machen und uns zu unterstützen." Denn: "Wir Betroffene haben keine Zeit zu verlieren."

Zwei Wochen später, am 20. Dezember, kam die Antwort (hier zum Download): Die Gemeinderatsbeschlüsse seien Aras bekannt, und sie seien "bedeutsam und wichtig". Zugleich könne die Landtagspräsidentin in dieser Angelegenheit "leider nicht tätig werden". In ihrer Amtsführung müsse sie neutral sein. Doch sie habe das Schreiben der Initiativgruppe an die Fraktionen im Landtag weitergeleitet. Warten wird für die Betroffenen wohl noch etwas länger die Devise sein.
 

Anm. d. Redaktion: In einer früheren Fassung des Artikels wurde Derek Cofie-Nunoo in der Bildunterschrift – nicht im Fließtext – als Mannheimer Grünen-Gemeinderat bezeichnet. Das ist falsch, er sitzt für die Grünen im Heidelberger Gemeinderat. Wir haben den Fehler korrigiert und bitten, ihn zu entschuldigen.

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