In den Führungsetagen von Unternehmen, die im Deutschen Aktien-Index (Dax) gelistet sind, findet man daher keinen repräsentativen Querschnitt der Bevölkerung. Vielmehr überwiegen hier die Mitglieder einer sozial mehr oder weniger homogenen Wirtschafts- und Finanzelite. Weniger als die Herkunft, der parkettsichere Auftritt und die perfekten Umgangsformen zählen die Professionalität, der Bildungsgrad und die soziale Kompetenz eines Bewerbers oder einer Bewerberin. Letztere hat ohnehin bedeutend schlechtere Aufstiegschancen in der reinen Männerwelt des Industrie-, Handels- und Finanzkapitals, wo die "Goldjungen" trotz Einführung der ohnehin nur in Vorständen börsennotierter und paritätisch mitbestimmter Unternehmen mit mehr als drei Mitgliedern geltenden Frauenquote auch zukünftig weitgehend unter sich bleiben dürften. Besonders dem männlichen Nachwuchs aus "bestem Haus" stehen unabhängig vom Talent die Türen zu den Glaspalästen von Großbanken und Versicherungskonzernen offen, deren Topetagen die Angst vor dem sozialen Absturz selbst in Krisenzeiten nie erreicht, weil er bei finanziellen Schwierigkeiten das Family Office im Rücken hat.
Natürlich muss ein Kind keine hyperreichen Eltern haben, um von Geburt an bessere Chancen im Hinblick auf die Entfaltung seiner Persönlichkeit, Fähigkeiten und Fertigkeiten zu haben. Auch die meisten AkademikerInnen der Mittelschicht sorgen durch besondere Anstrengungen dafür, dass ihre Kinder eine gute Ausgangsbasis im Wettkampf um Bildungszertifikate und berufliche Führungspositionen besetzen. Sie schicken ihre Sprösslinge in private Kindertageseinrichtungen und auf Privatschulen, bezahlen ihnen Nachhilfestunden zwecks Verbesserung der Schulnoten, lassen sie Musikunterricht nehmen und finanzieren längere Auslandsaufenthalte, um die Fremdsprachenkenntnisse der Kinder zu verbessern.
Kinder sind wohlhabend, wenn und weil ihre Eltern wohlhabend sind oder (im Todesfalle) waren. Dass sie vermögende Eltern hatten, merken solche Glückskinder manchmal erst, wenn sie zu Erben werden. Denn nun können sie plötzlich, statt Miete zu zahlen wie ihre KollegInnen, Freunde und Bekannten, ein Luxusapartment kaufen, in ein "angesagtes" Stadtviertel ziehen und/oder im Beruf kürzertreten. Sind die Mittelschichteltern wohlhabend und noch rüstig, helfen sie ihren erwachsenen Kindern auch gern mit einer Finanzspritze beim Hausbau oder beim Wohnungskauf.
Nicht die Arbeit macht reich, sondern das Erben
An die Stelle eines selbst oder mit fremder Hilfe geschaffenen Erwerbreichtums ist heute der Erbreichtum getreten. Selbst nennenswerter Wohlstand kann gar nicht mehr wie im Frühstadium der Bundesrepublik durch eigene Leistung "erarbeitet", aber umso leichter ver- und geerbt werden. Dafür haben die Parteien im Bundestag und ihre ParlamentarierInnen während der vergangenen Jahrzehnte durch eine Vielzahl von Steuerreformen gesorgt. Beispielsweise ist die Erbschaft- beziehungsweise Schenkungsteuer hierzulande so niedrig und ihr Finanzvolumen so gering wie in kaum einem westlichen Industriestaat: Mit sieben bis acht Milliarden Euro pro Jahr erbringt sie wenig mehr als ein Prozent des Gesamtsteueraufkommens. Während die Kinderarmut zunahm, wurden die reichsten Kinder im Land mit Steuergeschenken in Milliardenhöhe überhäuft.
Das geltende Erbschaftsteuerrecht begünstigt einerseits wohlhabende Mittelschichtfamilien, denen die relativ hohen Freibeträge für EhepartnerInnen beziehungsweise eingetragene LebenspartnerInnen (500.000 Euro) und Kinder (400.000 Euro pro Person) nach dem Tod eines vermögenden Haushaltsvorstandes jegliche Steuerzahlung ersparen. Angehörige der Mittelschicht profitieren auch davon, dass Immobilien – ein traditioneller Kernbestandteil ihres Vermögens – steuerfrei vererbt werden können, wenn EhegattInnen beziehungsweise eingetragene LebenspartnerInnen sie noch mindestens zehn Jahre lang bewohnen. Dies gilt auch für Kinder der ErblasserIn, sofern die Wohnfläche des Objekts 200 Quadratmeter nicht überschreitet.
Andererseits begünstigt das Erbschaftsteuerrecht hyperreiche Unternehmerfamilien, denen die Privilegierung des Betriebsvermögens und die Mehrfachinanspruchnahme des Schenkungsteuerfreibetrages die intergenerative Weitergabe von Unternehmen ermöglichen. Die von CDU, CSU, FDP, SPD und Teilen der Bündnisgrünen vorgenommenen Neuregelungen fördern die Konzentration des Kapitals, die Kumulation der Vermögen und die soziale Polarisation. Damit wurde die seit geraumer Zeit deutlicher hervorstechende Spaltung in Arm und Reich tendenziell noch verschärft. Außerdem wurde die Chance vertan, der öffentlichen Armut (von Bundesländern und Kommunen) entgegenzuwirken.
Steuergeschenke für minderjährige Multimillionäre
Auch in der Erbengesellschaft gibt es Mitglieder erster und Mitglieder zweiter Klasse. Kinder reicher Unternehmerfamilien erben üblicherweise nicht bloß mehr, sondern zahlen mittlerweile auch weniger Erbschaftsteuern als Kinder der Mittelschicht – oftmals sogar überhaupt keine. So kann man heute als Sprössling einer Unternehmerfamilie einen ganzen Konzern erben oder aus Steuerspargründen von seinen noch quicklebendigen Eltern geschenkt bekommen, ohne dass auch nur ein Cent betriebliche Erbschaft- beziehungsweise Schenkungsteuer anfällt.
Besonders exzessiv wurde davon Gebrauch gemacht, als so manche Firmenpatriarchen fürchteten, das Erbschaftsteuerrecht werde aufgrund ihrer vom Bundesverfassungsgericht festgestellten "Überprivilegierung" verschärft, was sie veranlasste, ihr Vermögen selbst kleinen Kindern vorzeitig zu schenken. Steuerstatistiken der Bundesländer offenbaren, dass von den steuerfreien Unternehmensübertragungen zwischen 2011 und 2014 im Wert von 144 Milliarden Euro, für die Altersangaben verfügbar sind, 37 Milliarden Euro an Minderjährige fielen; 90 Kinder im Alter von unter 14 Jahren, denen ein Vermögen von mindestens 20 Millionen Euro übertragen wurde, erhielten zusammen 29,4 Milliarden Euro, was im Durchschnitt nicht weniger als 327 Millionen Euro pro Kind ergibt. Wie kaum eine andere Zahl illustrieren diese Daten, welche enormen Vermögen manchen Sprösslingen von Unternehmerfamilien in den Schoß fallen, und zwar noch bevor ihre Eltern tot sind. Da kann man mit Fug und Recht von "Kinderreichtum" sprechen, obwohl dieser Begriff im Deutschen paradoxerweise ausschließlich für große Familien und Länder mit einer besonders jungen Bevölkerung verwendet wird.
Ausgerechnet die Kinder aus Unternehmerdynastien sind durch die Bundesgesetzgebung in einer Weise begünstigt worden, die angesichts des Vermögens in mehrfacher Billionenhöhe, das während dieses und des nächsten Jahrzehnts übertragen wird, eine Refeudalisierung im Rahmen des Finanzmarktkapitalismus bewirken dürfte. Erbschaften gewährleisten das Fortbestehen der Konzentration des privaten Reichtums und stellen gleichzeitig die sozioökonomische Ungleichheit auf Dauer sicher. Ohne sie ginge das Spiel in jeder Generation von neuem los. Wer als GewinnerIn und wer als VerliererIn daraus hervorginge, würde von den Teilnehmerinnen selbst entschieden – und nicht von den Verwandtschaftsverhältnissen, also Eltern, Großeltern, Onkeln oder Tanten bestimmt.
Christoph Butterwegge hat bis 2016 als Professor für Politikwissenschaft an der Universität zu Köln gelehrt. Heute, am 18. August 2021, erscheint das von ihm und seiner Frau, der Soziologin Carolin Butterwegge, geschriebene Buch "Kinder der Ungleichheit" beim Campus Verlag.
3 Kommentare verfügbar
kein wunder
am 25.08.2021