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Erst integrieren, dann abschieben?

Erst integrieren, dann abschieben?
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In Baden-Württembergs grün-schwarzer Koalition fliegen die Fetzen. Es geht um die Abschiebung von Asylbewerbern, die eine feste Stelle haben. Innenminister Strobl (CDU) will sich nicht mehr an einen Kompromiss erinnern, der genau das verhindern sollte. Ein Thema für die Hohenheimer Tage zum Migrationsrecht.

Die Freude war von kurzer Dauer. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hatte vor Weihnachten in letzter Minute die Abschiebung von Naser Samadi gestoppt. Doch vor wenigen Tagen wurden die Hoffnungen der Betroffenen bitter enttäuscht. Das Karlsruher Regierungspräsidium teilte gegenüber Samadis Anwältin mit, dass die von den Richtern angeführten Gründe nicht stichhaltig seien. Die Abschiebung werde deshalb weiterhin aufrechterhalten.

Dies ist der vorläufige Höhepunkt einer Geschichte, die an Dramatik kaum zu überbieten ist. Eine Menge Ungereimtheiten und Widersprüche kommen dazu. Bei den Hohenheimer Tagen zum Migrationsrecht vom 24. bis zum 26. Januar wird der Fall eines der brisanten Themen sein, das für Diskussionsstoff sorgt. Juristen und Politiker aus ganz Deutschland kommen zu der Tagung, die sich seit Jahrzehnten als bundesweit führendes Forum für Migrationsfragen etabliert hat.

Zunächst zurück zum Einzelschicksal, das als Beispiel gelten kann für ein unverständliches Handeln von Behörden und Politikern, das die Betroffenen verzweifeln lässt. Seit 2015 arbeitet Naser Samadi bei der Bäckerei Schultheiß in Ostfildern, wo er seit Sommer 2019 Geselle ist. Für seinen Arbeitgeber gilt er als Vorbild in Sachen Fleiß und Zuverlässigkeit, weshalb er den gebürtigen Afghanen auch gern weiterbeschäftigen würde.

"Samadi ist einfach gut"

Deshalb hat Christian Schultheiß, einer von zwei Geschäftsführern des Familienbetriebs mit 23 Filialen im Großraum Stuttgart, auch fest mit einer Duldung gerechnet. In seiner Bäckerei hat Naser Samadi 2015 zunächst als Hilfskraft gearbeitet und 2016 eine Lehre als Bäcker begonnen, die er im Sommer 2019 mit Erfolg beendet hat. Schultheiß hat ihn übernommen, weil er "einfach gut ist".

Dies hat Samadi auch in der Berufsschule bewiesen. Der 31-Jährige hat die Probleme in Deutsch und Mathematik gemeistert und am Ende die praktische Prüfung als Klassenbester abgeschlossen. Erfahrungen im Beruf hatte der gebürtige Afghane mitgebracht. Denn seine Eltern betreiben in Pakistan eine Bäckerei und Konditorei.

Alles schien perfekt. Samadi hatte sich einen afghanischen Pass besorgt und lebte in einer Betriebswohnung. Er hatte sich in Sachen Integration zu einem Vorzeigeflüchtling entwickelt. Der Traum zerplatzte am 29. November, als Polizisten Samadi aus der Backstube holten.

Auf ein Schreiben, das er einige Wochen zuvor erhalten hatte und in dem er gebeten worden war, sich um Unterstützer zu kümmern, die Gründe nennen sollten, warum er in Deutschland bleiben sollte, hatte Samadi nicht reagiert. Vielleicht weil er nicht wusste, was er damit anfangen sollte. Das Schreiben hatte er pflichtbewusst abgeheftet.

Verheddert in den Fallstricken des Ausländerrechts

Für die Behörden war Samadi plötzlich nicht mehr ein gelungenes Beispiel für erfolgreiche Integration, sondern ein Vorbestrafter. Was war der Grund? Dieser liegt sieben Jahre zurück. 2013 war Samadi mit einem gefälschten britischen Pass aus Pakistan über die Türkei nach Stuttgart geflüchtet. Abgeschoben werden soll er jedoch in sein Geburtsland Afghanistan, aus dem er als Vierjähriger mit seinen Eltern geflüchtet war.

Die folgenden Tage verliefen dramatisch. Als der 31-Jährige am 3. Dezember in seiner Zelle im baden-württembergischen Pforzheim saß und auf seinen Flug nach Kabul wartet, stoppte das Verwaltungsgericht die Abschiebung und sprach eine Duldung bis Ende Februar aus. Der SWR hatte über den Fall berichtet, ehrenamtliche Flüchtlingshelfer aus Esslingen und Ostfildern hatten sich genauso eingesetzt wie der Arbeitgeber, eine Anwältin, Landtagsabgeordnete der Grünen und der SPD, Gemeinderäte der Linken sowie Kirchenvertreter und der Flüchtlingsrat. Samadis Chef Schultheiß wollte alle politischen und juristischen Hebel in Bewegung setzen, um eine Beschäftigungsduldung zu erreichen.

Doch Samadi hat sich in den Fallstricken des Ausländerrechts verheddert. Als negativ ausgelegt wird ihm jetzt auch noch die Tatsache, dass es bei der Korrektur seines Geburtsdatums durch afghanische Behörden Verwirrungen gegeben hat. Christian Schultheiß kann es nicht fassen: "Herr Samadi kann nichts für die Schusseligkeit afghanischer Beamten und für die langen Bearbeitungszeiten. Er kann auch nichts dafür, dass die Ausländerbehörde Ostfildern ihm misstraut und ihn unberechtigterweise in die Schublade Identitätsverschleierer gesteckt hat."

Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat nun in seinem Schreiben vom 17. Januar deutlich gemacht, dass Samadi wegen Urkundenfälschung zu 120 Tagessätzen verurteilt worden war und deshalb vorbestraft ist. Eine Beschäftigungsduldung könne aus diesem Grund laut den gesetzlichen Vorgaben nicht erteilt werden. Das heißt, dass die Behörde keinen Spielraum sieht. Genauso wenig wie Baden-Württembergs konservativer Innenminister Thomas Strobl.

Bleiberecht durch Arbeit

Unternehmer und Migrationsexperten haben Hoffnungen in die gesetzliche Neuregelung gesetzt: "Mit dem neuen Rechtsinstitut der Beschäftigungsduldung ist zumindest ein erster, kleiner Schritt in die richtige Richtung gegangen, auch wenn die Beschäftigten damit weiterhin im Status der Ausreisepflicht gehalten werden", heißt es im Informationsbrief Ausländerrecht 3/2020, der im Vorabdruck vorliegt. Andererseits kritisieren Fachleute, dass die von der Bundesregierung beschlossene Regelung zu hohe Hürden beinhaltet.

Die Unternehmerinitiative "Bleiberecht durch Arbeit" ist davon überzeugt, dass entgegen der Rechtsauffassung des Innenministeriums Baden-Württemberg durchaus Spielräume bestehen, wenn es darum geht, Menschen, die während ihres Asylverfahrens eine Arbeit angenommen haben, auch nach negativem Ausgang des Verfahrens einen weiteren Aufenthalt und eine Fortsetzung ihrer Beschäftigung zu ermöglichen. Nach Angaben der Initiative geht es um mehrere tausend Menschen und um das Vertrauen von Betrieben in die damaligen Appelle der CDU und der Bundeskanzlerin.

Die FDP-Landtagsfraktion wollte durch einen Antrag im Parlament eine wirtschafts- und unternehmerfreundliche Regelung in Sachen Beschäftigungsduldung erreichen. Als Begründung heißt es: "Mit Wirkung zum 1. Januar 2020 treten mit den §§ 60c, 60d Aufenthaltsgesetz die neuen Regelungen zur Beschäftigungs- und Ausbildungsduldung in Kraft. Schon jetzt kritisieren Vertreter von Unternehmen, dass damit keine ausreichende Rechts- und Planungssicherheit für die Betroffenen und deren Arbeitgeber einhergeht. Es ist daher festzustellen, welche Spielräume der Landesregierung für die Erteilung von Duldungen zustehen, und wie diese im Interesse der Unternehmen und der gut integrierten Ausländer genutzt werden können."

Der Streit über die Auslegung der Neuregelung zieht sich quer durch die Parteien. Annette Widmann-Mauz, CDU-Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Tübingen und Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Migration, legt ihrem Parteifreund Thomas Strobl eine flexiblere Handhabung bei Abschiebungen ans Herz. Baden-Württembergs Innenminister antwortet, dass er keinen Spielraum sieht.

Nach vielfachen öffentlichen Protesten beschließt der Koalitionsausschuss Mitte Dezember, Baden-Württemberg werde in dieser Frage über den Bundesrat initiativ werden und Menschen in Arbeit "nicht prioritär" abschieben. Auch Kultusministerin Susanne Eisenmann, designierte Spitzenkandidatin der CDU Baden-Württemberg bei der Landtagswahl 2021, kritisiert die unnachgiebige Haltung des Innenministeriums.

Unternehmer sind sauer

Diese Haltung erzürnt auch Unternehmer zusehends. Jahrelang haben sie sich für die Integration von Flüchtlingen engagiert und auch in deren Ausbildung investiert. Nun müssen sie erleben, dass fest angestellte, gut integrierte und ihrer Einschätzung nach auch unverzichtbare Mitarbeiter und Auszubildende mitten in der Nacht aus ihren Betten, aus Berufsschulen und Betrieben geholt und in ihre Heimatländer abgeschoben werden.

Der Gastronom Manfred Hölzl aus Konstanz, dessen Mitarbeiter Lukmann Lawall aus Nigeria abgeschoben worden ist, klagt: "Wir warten seit Jahren auf ein vernünftiges Einwanderungsgesetz. Wir brauchen den Zuzug, jetzt entziehen sie uns genau die Menschen, die wir brauchen", sagte er. Vaude-Chefin Antje von Dewitz erinnerte an den eklatanten Mitarbeitermangel in nahezu allen Bereichen. Es sei sogar zu Selbstmordversuchen aus Angst vor Abschiebungen gekommen.

Vor diesem Hintergrund hatte Grünen-Fraktionschef Andreas Schwarz Anfang Januar bei einer Podiumsdiskussion der Unternehmerinitiative vor rund 160 Firmenvertreter in Bad Saulgau versichert: "Wir sorgen dafür, dass es keine Abschiebungen mehr von gut integrierten geflüchteten Menschen in Arbeit geben wird bis zum Ausgang der geplanten Bundesratsinitiative der Landesregierung". Dies habe Innenminister Thomas Strobl fest zugesagt.

Doch Strobl hat am 20. Januar nochmals öffentlich ein hartes Vorgehen bei Abschiebungen gerechtfertigt. Alles andere wäre für ihn ein falsches Signal. "Du gehst nach Deutschland und rufst Asyl", sagte er. Und wer da nicht Recht bekomme, müsse nur eine Beschäftigung finden und dann könne er bleiben, sagte Strobl in der ARD. Er müsse den Unternehmern zumuten, dass eine Person aus einem sicheren Herkunftsland unser Land wieder verlassen müsse.

"Merkwürdiger Fall von politischem Gedächtnisverlust"

Ein im Ausländer- und Asylrecht erfahrener Anwalt ist erbost über solche Äußerungen, die er als irreführend und unwahr bezeichnet. Zum einen gehe es hier gar nicht um Personen aus sicheren Herkunftsländern. Zum anderen sei die Beschäftigungsduldung nur für Personen gedacht, die bis zum 1. August 2018 eingereist sind, nicht für diejenigen, die danach kamen. Es seien Flüchtlinge, vor allem aus afrikanischen Ländern wie Gambia oder Nigeria, die vor allem in den Jahren 2015 und 2016 gekommen sind und die sich über die Integration durch Arbeit für ein Bleiberecht qualifiziert hätten. Es gehe hier um einen beschränkten Kreis von einigen tausend Personen, so der erzürnte Anwalt.

Einen Tag später berichtet das "Badische Tagblatt", dass die Grünen gegen Strobl Front machen und auf die Einhaltung der Beschlüsse des Koalitionsausschusses vom Dezember beharren, wonach alle Ermessensspielräume auszunutzen sind, um die Abschiebung integrierter Flüchtlinge zu verhindern. Verärgert zeigt sich Grünen-Landeschef Oliver Hildenbrand über "einen merkwürdigen Fall von politischem Gedächtnisverlust" bei Strobl. Hildenbrand erinnerte daran, dass die Landesregierung nicht zuletzt auf Bitten von Unternehmern hin Menschen mit verlässlicher Bleibeperspektive vor "irrsinnigen Abschiebungen" schützen wollte.

Die Grünen sehen Konfusion bei der Union und bringen CDU-Spitzenkandidatin Eisenmann ins Spiel, die dafür sorgen müsse, dass die Vereinbarungen aus dem Koalitionsausschuss umgesetzt werden. Die Frage ist nun, ob in der nächsten Runde der öffentlichen Vorwürfe auch Grünen-Ministerpräsident Winfried Kretschmann in den Ring steigt.

Expertise können sich die Landespolitiker bei der Hohenheimer Tagung kommenden Wochenende holen: Motto "Migrationspolitik und gesellschaftlicher Zusammenhalt". So geht es auf einem Podium am Samstagvormittag um "Deutsche Migrationspolitik zwischen Humanität und Härte". Darüber diskutieren Ulrich Weinbrenner, Leiter der Abteilung Migration, Flüchtlinge und Rückkehrpolitik im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat sowie Stefan Marx, Unterabteilungsleiter Arbeitslosenversicherung, Ausländerbeschäftigung im Bundesministerium für Arbeit und Soziales und Prälat Karl Jüsten vom Katholischen Büro Berlin.

In einem Forum wird explizit von Fachleuten die "Beschäftigungsduldung und Ausbildungsduldung im Aufenthaltsgesetz und ihre Umsetzung am Beispiel von Baden-Württemberg" diskutiert. Am Freitagabend sprechen neben dem Präsidenten des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge Hans-Eckard Sommer Parteienvertreter aus dem Bundestag und dem Europäischen Parlament.

Vielleicht gibt es dann Anstöße für die Politik, in welcher Bandbreite gesetzliche Vorgaben Raum für Interpretation und Spielräume lässt.


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5 Kommentare verfügbar

  • chr/christiane
    am 24.01.2020
    Antworten
    Die Taz hat 2018 "Anleitungen zum Ungehorsam--Abschiebungen verhindern" veröffentlicht.

    Alles klar Kontext--Sie haben den Test bestanden!
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