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Behinderung kostet

Behinderung kostet
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Anfang der Woche wurde der Gesetzentwurf für das Bundesteilhabegesetz (BTHG) für Menschen mit Behinderungen im Bundestag beraten. Der Berliner Aktivist für Inklusion und Barrierefreiheit, Raúl Krauthausen, klagt, dass das Gesetz vor allem Kosten sparen soll.

Herr Krauthausen, was stört Sie an dem Bundesteilhabegesetz?

Es fängt bereits bei dem Titel an: Wenn man ihn hört, denkt man vielleicht erst mal: "super." Doch wenn man dann genauer hinschaut, handelt es sich in Wirklichkeit um ein reines Spargesetz. Der Titel verspricht Teilhabe, aber die Positionen und Argumente von Menschen mit Behinderung werden überhaupt nicht berücksichtigt.

Woran zeigen sich diese Probleme denn konkret?

Es sind sehr viele Punkte. Zunächst einmal ist aufgrund der angestrebten Rechtslage völlig unklar, wer in Zukunft überhaupt Leistungen beziehen wird. Das Teilhabegesetz geht hierbei von der "5 von 9"-Regel aus. Das heißt: Leistungen bekommt nur, wenn von neun Tatbeständen mindestens fünf erfüllt. Für Menschen mit Behinderungen bedeutet das eine große Unsicherheit. Dann soll es zum sogenannten Pooling kommen: Das bedeutet, dass Menschen mit bestimmten Behinderungen sich dann Assistenzkräfte teilen sollen.

In bestimmten Konstellation kann Pooling ja durchaus sinnvoll sein.

Ja, natürlich kann es sinnvoll sein. Zum Beispiel, wenn es bei einer Veranstaltung Gebärdendolmetscher für mehrere Gehörlose gibt. Oder wenn sich Leute einen Fahrdienst teilen. Aber aus dem aktuellen Entwurf ergibt sich nicht ohne Weiteres, dass die Betroffenen ein Mitspracherecht hierbei haben: Wenn es kostengünstiger ist, werden Betroffene sich eine Assistenzkraft teilen müssen.

Wird über die Köpfe der Betroffenen hinweg entschieden?

Ja, ganz genau. Das zeigt sich auch darin, dass nun der "Ambulant vor stationär"-Grundsatz nicht in dem Entwurf zum Teilhabegesetz verankert wurde. "Ambulant vor stationär" bedeutet dabei, dass es dem Betroffenen grundsätzlich ermöglicht werden soll, ambulant, also in den eigenen vier Wänden versorgt zu werden. Durch das neue Gesetz wird dies nicht garantiert, sodass letztlich auch hierüber die Kosten entscheiden werden. Und in der Regel ist die Unterbringung mehrerer Menschen mit Behinderung in Stationen rein wirtschaftlich gesehen günstiger. Menschen werden mit diesem Gesetz ohne ihre Zustimmung in Heime verbracht werden.

Auf die Bedürfnisse des Einzelnen einzugehen ist dem Gesetzgeber zu teuer?

Das Motiv der Kosteneinsparung steht eindeutig im Vordergrund. Es handelt sich schließlich um dieselben Autoren, die uns auch die Hartz-IV-Reformen gebracht haben. Es ist ein Hin und Her darüber, wer denn am Ende die Kosten zu tragen hat, der Bund oder die Länder. Alle Stellen versuchen, die Kosten niedrig zu halten, auf Kosten der Betroffenen. Das zeigt sich auch daran, dass Menschen mit Behinderungen nur begrenzt sparen können. Aktuell liegt die Grenze bei 2600 Euro. Diese Summe ist ein Freibetrag, alles was darüber hinausgeht, hat der Betroffene für seine Versorgung aufzubringen. Das Teilhabegesetz erweitert diese Grenze auf 25 000 Euro, später soll sie sich auf 50 000 erhöhen.

Das hört sich eigentlich nicht schlecht an. Warum soll das Vermögen nicht angerechnet werden? Es geht schließlich um Selbstversorgung. 

Es hört sich zunächst vielleicht gut an, vor allem im Vergleich zu den vorherigen 2600 Euro. Aber diese Summe ist nicht viel. Bedenken Sie dabei, dass hierin auch die Altersvorsorge der Betroffenen eingeschlossen ist. Bestimmte Dinge können Sie dadurch gar nicht ersparen: Lebensversicherung, Bausparvertrag, Ausbildungskonto für die Kinder, Auto, Reisen. Außerdem gilt die Freigrenze von 25 000 Euro auch nur für diejenigen, die arbeiten. Alle, die nicht arbeiten, profitieren von der Erhöhung nicht: Für sie bleibt mit 2600 Euro alles beim Alten.

Wird dabei auch das Einkommen des behinderten oder nicht behinderten Ehegatten einbezogen in diese Grenze?

Es wird dann einbezogen, wenn der Betroffene arbeitslos ist. Bei arbeitstätigen Menschen mit Behinderung ist es derzeit völlig unklar. Juristen meinen auch, dass dieses Gesetz viele Fallstricke und Lücken enthält. Und das bei einem Gesetz, das eigentlich seit Jahrzehnten überfällig ist.

Das klingt insofern erstaunlich, als dass es Menschen mit Behinderungen ja immer schon gab. Wie erklären Sie sich das?

"Behinderte Menschen kosten Geld", das ist der allgemeine Ton in der Gesellschaft. Wir sind eine relativ kleine Zielgruppe und bilden keine besonders große Lobby. Wir wurden lange beschäftigt gehalten mit wirkungslosen Beteiligungsprozessen. Die Politik wirft uns immer wieder Brotkrumen hin und verspricht Sachen, die letzten Endes doch nicht gemacht werden. Es ist ein extrem zäher Prozess geworden. Deshalb wenden wir uns jetzt mit unserer Petition gegen diesen Entwurf. 
 Die Situation wird zusätzlich dadurch verschärft, dass aufgrund des Fortschritts die Lebenserwartung vieler Menschen mit Behinderung steigt: Wir sind die erste Generation von Menschen mit Behinderung, die ihre Eltern überleben werden.

Was muss sich ändern?

Wir brauchen einen gesellschaftlichen Diskurs und müssen uns ernsthaft die Frage stellen, warum wir eigentlich alle immer nur "nach unten" treten, und nicht "nach oben"? Warum kriegt ein Millionär eigentlich einkommen- und vermögensunabhängiges Kindergeld? Aber bei alleinerziehenden Eltern wird es auf das Einkommen angerechnet? Das kann nicht sein!

Kommen wir zurück zum Kostentragen. Sie sehen das Teilhabegesetz als reines Spargesetz. Einige Menschen werden sagen, dass die Kosten nun mal entscheidend seien.

Diesen Menschen würde ich zunächst gern erklären, wodurch die meisten Kosten entstehen: Diese Kosten entstehen dadurch, dass Menschen mit Behinderung älter werden. Wenn die Regierung nicht will, dass Menschen mit Behinderung älter werden, dann soll sie es einfach sagen. Doch das tut sie nicht, denn das wäre ja ein Skandal. Die Politik versucht diese Kosten einzudämmen, indem sie den behinderten Menschen in Zukunft einfach weniger gibt. Altersarmut und weniger Selbstbestimmung sind die Folge. Aber das darf einfach nicht sein. Wir leben in einer Solidargemeinschaft, in der Menschen ihren Mitmenschen helfen.

Was hätte man an dem Teilhabegesetz konkret besser machen können?

Es gibt viele Dinge, eigentlich ist deshalb ein ganz neuer Entwurf notwendig. Der Grundsatz "Ambulant vor stationär" muss fortgelten, sodass die Betroffenen möglichst im eigenen Zuhause versorgt werden können. Das Pooling muss von der Zustimmung der Betroffenen abhängig gemacht werden. Das Vermögen der Betroffenen und Angehörigen sollte nicht auf die Assistenzleistungen angerechnet werden. Das ist fundamental ungerecht: Behinderte Menschen zahlen Steuern, sie schaffen Arbeitsplätze. Diese Regelung führt dazu, dass Menschen mit Behinderung ihr Leben lang auf Sozialhilfeniveau bleiben und in die Gefahr der Altersarmut geraten, egal ob sie arbeiten oder nicht.

Liegt die Unzulänglichkeit des Gesetzes daran, dass Menschen mit Behinderung in den Parlamenten vielleicht unterrepräsentiert sind?

Ja, es gibt nur wenige Menschen mit Behinderung in den Parlamenten. Das führt natürlich dazu, dass sich Menschen mit Behinderung außerhalb der Institutionen organisieren müssen, so wie wir es auch machen. Das Problem liegt darin, dass wir in Deutschland es bisher versäumt haben, Behinderungen als soziales Thema zu begreifen: Das Thema Behinderung dreht sich fast ausschließlich um Medizin. Da geht es dann schnell um medizinische Versorgung, Pflege, Heilung, Präimplantationsdiagnostik, Sterbehilfe etc.

Und was bedeutet es, wenn man Behinderung als soziales Thema begreift?

Aus dieser Perspektive stellt sich dann vor allem die Frage: Was behindert Menschen in der Gesellschaft? Und da kommen wir ganz schnell zu Lösungen: Menschen in Rollstühlen brauchen Rampen, Gehörlose brauchen Untertitel usw. Zu diesen Barrieren gehört auch die genannte Höchstgrenze beim Sparen. Das verhindert, dass Menschen mit Behinderungen ihr Leben so frei gestalten können wie Menschen ohne Behinderung.


Sehen Sie eine Besserung der Situation von Menschen mit Behinderung in der Gesellschaft in den letzten 30 Jahren?

Das werde ich sehr oft gefragt. Natürlich gibt es Besserungen, vor allem medizinischer, aber auch gesellschaftlicher Art. Menschen mit Behinderungen werden mehr wahrgenommen. Aber im Vergleich zu anderen Ländern ist Deutschland in vielerlei Hinsicht leider immer noch Schlusslicht. Es muss sich was ändern.


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3 Kommentare verfügbar

  • Schwabe
    am 02.10.2016
    Antworten
    "Behinderung kostet" - bei S 21 das Leben!

    Für (die Minderheit) behinderter Menschen gibt es beim Brandschutz keinen Platz!

    Die Diktatur des Kapitals (Politik der "marktkonformen Demokratie") und der "politischen Justiz" lässt Grüssen!
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