KONTEXT:Wochenzeitung
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Blauer Brief, rotes Tuch

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Kontext hat Post bekommen. Aus Berlin. Vom Deutschen Bundestag. Genauer vom Petitionsausschuss des Hohen Hauses. Doch was ein gewisser Oberamtsrat Wolfgang D. vom Referat Pet 4 der Redaktion schreibt, liest sich wie ein blauer Brief: "Ihrer Bitte, Ihre Eingabe auf der Internetseite des Deutschen Bundestages zu veröffentlichen, kann leider nicht entsprochen werden", schreibt der OAR unter dem Aktenzeichen Pet 4-18-07-312-003833.

Wir erinnern uns. Ende Januar hat Kontext-Redakteur Jürgen Lessat stellvertretend für die gesamte Redaktion eine Eingabe beim Bundestag gemacht. Ziel der Petition ist, dass der deutsche Generalbundesanwalt Harald Range den neugierigen Geheimdiensten Amerikas und Englands endlich mal strafrechtliche Grenzen aufzeigt. Sprich: offizielle Ermittlungen in der NSA-Affäre aufnimmt, die der amerikanische Whistleblower Edward Snowden enthüllt hat. Schließlich ist Deutschland keine "Freihandelszone" für ausländische Schlapphüte, wo es sich folgenlos spionieren und spähen lässt. Zumal die Rechtslage nicht nur das grundlose Abhören von Merkels Mobiltelefon, sondern jeglicher Kommunikation verbietet unter Strafe stellt. Schließlich garantiert auch das deutsche Grundgesetz die Privatsphäre aller Bürger, etwa durch das Fernmelde- und Briefgeheimnis.

Doch bisher musste man die Behörden zum Jagen tragen. Die Petition verlangt deshalb vom Bundestag, ein entsprechendes Zeichen zu setzen und den Justizminister zu verpflichten, den Generalbundesanwalt in Karlsruhe zu Ermittlungen anzuweisen. Doch diese Absicht durchkreuzt Oberamtsrat Wolfgang D. mit seinem Schreiben, wonach "eine Einwirkung des Deutschen Bundestages" in diesem Fall nicht möglich ist, weil "das deutsche Grundgesetz in Artikel 20 Abs. 3 eine Trennung der drei Staatsgewalten Gesetzgebung, ausführende Gewalt und Rechtssprechung vorsieht". Weil er die gesetzgebende Gewalt sei, könne der Bundestag "weder auf eine Einzelfallentscheidung einwirken, noch hat er die Möglichkeit, die Verwaltungspraxis zu bestimmen", meint der OAR.

Kontext glaubt nicht, was der OAR meint – und hat recherchiert. Das Ergebnis ist eindeutig: "Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof untersteht der Dienstaufsicht des Bundesministers der Justiz (§ 147 Nr. 1 GVG). Dieser trägt innerhalb der Bundesregierung und gegenüber dem Parlament die politische Verantwortung für die Tätigkeit der Behörde des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof", heißt es auf der Homepage von Generalbundesanwalt Range. "Die wichtigsten Aufgaben des Bundestages sind die Gesetzgebung und die Kontrolle der Regierungsarbeit", heißt es im Internetportal des Parlaments. Kontext-Petent Lessat hat dies das Referat Pet 4 von Oberamtsrat Wolfgang D. wissen lassen und es aufgefordert, die Petition in Sachen NSA-Abhöraffäre auf der Internetseite des Deutschen Bundestags zu veröffentlichen. Mit dem Zusatz, dass alles Gegenteilige sein im Grundgesetz verankertes Petitionsrecht unterbinde.

PS: Die erste Kontext-Petition gegen politisches Postengeschacher bei der Deutschen Bahn AG läuft weiter auf dem Portal Openpetition.de. Leider etwas schleppend. Deshalb mitzeichnen und weitersagen.

<link https: www.openpetition.de petition online prellbock-fuer-pofalla-co-deutsche-bahn-ag-nicht-laenger-verschiebebahnhof-fuer-politiker _blank>Hier geht's direkt zur Postenschacher-Petition.


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4 Kommentare verfügbar

  • Irgendwer
    am 02.04.2014
    Antworten
    Wie mit Petitionen umgegangen wird zeigt sehr deutlicher folgender Fall: Patientenverbände fordern seit Jahren die längst überfällige Offenlegung von Interessenskonflikten medizinischer Gutachter vor Gericht. Der Petitionsausschuss hat auch eine entsprechende Empfehlung dazu abgegeben - die Politik…
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