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Lieferkettengesetz

Extremismus der Mitte

Lieferkettengesetz: Extremismus der Mitte
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Ob einstürzende Textilfabriken oder Mineure, die beim Streik erschossen werden: Um das in internationalen Produktionsprozessen zu unterbinden, verpflichtet die Bundesregierung deutsche Unternehmen zu Sorgfalt – kleiner Scherz. Denn erst wurde das Lieferkettengesetz verwässert, jetzt steht es ganz auf der Kippe.

Nachdem das ursprüngliche Vorhaben, deutsche Unternehmen für ihre Beteiligung an Menschenrechtsverletzungen im Ausland haftbar zu machen, in langen Verhandlungsrunden und einer sehr wirtschaftsfreundlichen Detailabstimmung bis zur Unkenntlichkeit verwässert worden war, freute sich Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) in diesem Februar über einen "historischen Durchbruch". Das Lieferkettengesetz, mit dem zum Beispiel die Versklavung von Kindern weniger lukrativ werden sollte, war zu diesem Zeitpunkt zwar noch gar nicht beschlossen. Trotzdem legte sich der Sozialdemokrat fest: "Es gibt kein Gesetz auf der Welt oder in Europa, das so ambitioniert ist wie das deutsche Lieferkettengesetz."

Große Töne für eine Verordnung, die dank umfangreicher Ausnahmen überhaupt nur für 0,1 Prozent der deutschen Unternehmen hätte gelten sollen. Nur sie hätten neuerdings sorgfaltspflichtig darauf achten müssen, dass ihre Zulieferer nicht allzu sehr an der Verletzung von Menschenrechten beteiligt sind. Weil aber deren Achtung global gesehen so gut wie nirgendwo rechtlich verbindlich ist, wäre es der Bundesrepublik womöglich gelungen, auch mit einer sehr dürftigen Regelung Maßstäbe zu setzen. Doch kann das Parlament, das im Regelbetrieb zu einer Art Abnick-Instanz für Regierungsvorhaben verkommen ist, in Wahljahren unberechenbar werden. Neben der Pflegereform und dem Klimaschutzgesetz – bei dem dringender Überarbeitungsbedarf besteht, um es konform mit der Verfassung zu gestalten – verschwand vergangene Woche auch die Abstimmung über das Lieferkettengesetz von der Tagesordnung.

Obwohl der Sachverständige Markus Krajewski, Professor für Völkerrecht, kürzlich betonte, dass im Gesetzesentwurf der Bundesregierung eine "Regelung der zivilrechtlichen Haftung fehlt", gab es Einwände aus der Industrie. "Man muss den Eindruck haben, dass eine solche Haftung durchaus gewollt ist", monierte Alexander Gunkel von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände: "Das ist eine große Gefahr für die Unternehmen." Und sein Bruder im Geiste, Joachim Lang vom Bundesverband der Deutschen Industrie, sah es kritisch, dass Nichtregierungsorganisationen mit dem neuen Gesetz die Möglichkeit eingeräumt werden sollte, stellvertretend für Betroffene von Menschenrechtsverletzungen Gerichtsverfahren anzustrengen. Denn "wir haben die Sorge", so Lang, "dass dies als Anreiz für medienwirksame Klagen von NGOs genutzt wird". Und was könnte schlimmer sein als schlechte Publicity?

Nö, sagt jetzt auch die CDU

"Die großen Wirtschaftsverbände BDI und BDA tragen diese Argumente gebetsmühlenartig vor", kommentiert Johannes Heeg, Sprecher der Initiative Lieferkettengesetz. "Dass führende Unionsabgeordnete diese ungeprüft übernehmen, mag ob der guten Lobbybeziehungen nicht verwundern." Empören müsse es trotzdem. In diesem Sinne ließ Ralph Brinkhaus, der Fraktionschef der Union, jüngst verlauten: "Wir haben noch das Problem, dass wir eine zusätzliche zivilrechtliche Haftung ausschließen wollen." Dies sei "vielen Unternehmen in Deutschland sehr wichtig". Und Andreas Lämmel, Obmann der CDU im Wirtschaftsausschuss, gab noch einmal zu Protokoll, dass er ein Lieferkettengesetz an und für sich "eigentlich für nicht nötig" hält.

Und hier ist nun ein Punkt erreicht, an dem man sich Gedanken über den Extremismus der Mitte machen sollte. Denn nicht nur haben die amtierenden Regierungsparteien ein grundgesetzwidriges Versagen beim Klimaschutz zu verantworten. Nicht nur haben sie in der jüngeren Vergangenheit mit illegalen Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger, die gegen das Sozialstaatsgebot verstoßen haben (Kontext berichtete) oder mit übergriffigen Sicherheitsgesetzen, die der Staatsmacht unverhältnismäßige Ausspäh-Befugnisse gegen die Bevölkerung erteilen wollten (Kontext berichtete), die Verfassung gebrochen. Auch an offensichtlichen Menschenrechtsverletzungen in der globalen Produktion hat Deutschland einen bedeutenden Anteil, sodass grundsätzliche Haftbarkeit ein zivilisatorisches Mindestmaß darstellen würde.

Den Nachweis, wie bitter nötig strenge Regeln wären, brachte die Regierung selbst, mit einer Auswertung zu ihrem Nationalen Aktionsplan, der an das Gewissen von Unternehmen appellierte, freiwillig auf Menschenrechtsverletzungen zu verzichten. Minister Heil bilanzierte diesbezüglich: "Wir haben diesen Plan überprüft auf seine Wirksamkeit. Und wir mussten feststellen, dass nicht einmal jedes fünfte deutsche große Unternehmen sich an diesen Plan entsprechend hält."

Ob es CDU und SPD in dieser Legislaturperiode überhaupt noch schaffen werden, ein Lieferkettengesetz zu verabschieden, ist angesichts der geringen Zeit bis zur Bundestagswahl fraglich. Doch selbst wenn es glückt, lässt sich ein solches Vorhaben unter schwarzer Regierungsbeteiligung wohl nur mit beschränkter Haftung verwirklichen. Der Juso Noel Kramer äußerte sich jedenfalls entrüstet auf Twitter: "Die CDU will das #Lieferkettengesetz nicht mit beschließen. Und wir haben gestern aus Koalitionstreue und gegen das Gewissen das #Selbstbestimmungsgesetz abgelehnt. Fickt Euch. Ganz ehrlich."

Damit nach der Bundestagswahl im September niemand den Verwunderten spielen kann, mit wem man sich da nur eingelassen hat, sei an dieser Stelle noch einmal daran erinnert, dass die CDU weniger Volkspartei ist als ein mittlerweile nur noch notdürftig kostümierter Lobbyverband.


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