Ein halbes Jahr lang hat die <link http: radentscheid-stuttgart.de external-link-new-window>Initiative Radentscheid Unterschriften gesammelt, um den Gemeinderat dazu zu bringen, für mehr Sicherheit im Radverkehr zu sorgen. 20 000 Stimmen wären nötig gewesen, um einen Bürgerentscheid herbeizuführen, mehr als 35 000 sind zusammen gekommen. Die Verwaltung hat bei 20 073 zu zählen aufgehört: Das notwendige Quorum war erreicht. Also zog sie die Notbremse und gab ein Rechtsgutachten in Auftrag, das nun die Ziele des Bürgerbegehrens für unzulässig erklärt. Es ist das hierzulande übliche Vorgehen, wenn direkte Demokratie erfolgreich zu werden droht.
"Erschrocken und verunsichert suchen einige Gemeindeverwaltungen Unterstützung durch Anwaltskanzleien", so beschrieb der Verwaltungsjurist Roland Geitmann, früher Professor in Kehl und Oberbürgermeister von Schramberg, die Stimmungslage in den Rathäusern, nachdem 2005 das Quorum für kommunale Bürgerbegehren von 15 auf zehn Prozent der Stimmberechtigten gesenkt worden war. Seit 2015 liegt es sogar bei sieben Prozent. Doch die Chancen auf Erfolg sind damit zumindest in Stuttgart nicht gestiegen.
Wie es anders geht, hat vor kurzem der erste Bürgerentscheid in der Geschichte der Stadt Esslingen gezeigt. Im Juni vergangenen Jahres befand der Gemeinderat, die Stadtbücherei müsse aus dem altehrwürdigen Bebenhäuser Pfleghof in einen Hinterhof-Neubau verlegt werden. Dagegen bildete sich eine Bürgerinitiative, die rund 12 000 Stimmen sammelte, mit tatkräftiger Unterstützung des SPD-Matadors Wolfgang Drexler. 4876 wären für einen Bürgerentscheid nötig gewesen. Das Votum ist eindeutig: 15 000 Wähler stimmten für den alten Standort, drei Viertel der abgegebenen Stimmen. Der Gemeinderat ist an die Entscheidung gebunden.
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Karl Heinz Siber
am 23.02.2019