Wenn sich der Stuttgarter Oberbürgermeister zu Unflätigkeiten gegenüber dem Gesetzgeber im Bund versteigt, muss er schon einen kleinen Schock erlitten haben. Und das war wohl für den glühenden S-21-Fan Frank Nopper (CDU) im Sommer die Erkenntnis, dass durch die Neufassung des Paragrafen 23 im Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) die Bebauung der Gleisflächen verunmöglicht wird, die, sollte das Großprojekt einmal fertig werden, frei werden könnten. Was ja stets der eigentliche Grund für das Projekt war, nämlich Platz für Immobilien zu schaffen. Jedenfalls befand Nopper, der Bundestag habe wohl "mehrheitlich in einem Zustand kollektiver legislativer Verirrung" das Gesetz beschlossen.
Die Novelle beinhaltet, dass stillgelegte Gleisflächen nur dann einer neuen Nutzung zugänglich gemacht werden können, wenn ein "überragendes öffentliches Interesse" besteht. Ein solches ist gegeben, wenn die Neunutzung etwa dem Klimaschutz dient, der Energieversorgungssicherheit oder der Landesverteidigung. Bei Wohnbebauung nicht. Da es in Deutschland momentan eine lange Liste von Reaktivierungsvorhaben stillgelegter Bahnstrecken gibt, die wegen neu genutzter, meist bebauter Gleisflächen nicht vorankommen, eine sehr sinnvoll erscheinende Neuerung.
3 Kommentare verfügbar
Frübis Johannes
vor 3 WochenEine Klärung ist von herausragender Wichtigkeit.
Bei der CDU und FDP ist die Sache ja klar.
Es war auch schon mal von Erbaurecht die Rede.
Dies könnte aber auch ein Ablenkungsmanöver…