KONTEXT:Wochenzeitung
KONTEXT:Wochenzeitung

Corona-Schnelltest im Betrieb

Angst vor Ärger

Corona-Schnelltest im Betrieb: Angst vor Ärger
|

Datum:

Seit Kurzem müssen ArbeitgeberInnen zwei Corona-Schnelltests pro Woche anbieten. Während Kita-Kinder und SchülerInnen die Tests machen müssen, sind sie für Beschäftigte freiwillig. Merkwürdig.

Die Corona-Bekämpfung zeigt sich seit über einem Jahr eher schlicht: Je nach Inzidenz gibt es Kontaktbeschränkungen im Privaten plus Ausgangssperren, geschlossen werden Schulen, Kitas, kleine Einzelhandelsläden und alles, was mit Freizeit zu tun hat, Theater, Restaurants, Sportplätze und so weiter. Was läuft, ist die Produktion. Und zwar gut, jedenfalls wenn keine Halbleiter benötigt werden, bei denen gibt es gerade Lieferschwierigkeiten. Nun sollen ArbeitnehmerInnen sich per Schnelltest im Betrieb testen lassen – freiwillig. Eine Testpflicht hat das Bundesarbeitsministerium (BMAS) nicht erlassen. Warum eigentlich nicht?

"Eine Testpflicht für Beschäftigte ist auf Grundlage des Arbeitsschutzgesetzes nicht möglich", antwortet das BMAS auf die Frage. Allerdings sei "eine Verpflichtung auch über das Infektionsschutzgesetz möglich". Und das ist Ländersache. Sachsen und Berlin haben das für Krankenhausbeschäftigte und ErzieherInnen so gehandhabt. In Baden-Württemberg beschränkt man sich auf eine Testpflicht für Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft und für Menschen in Schlachtbetrieben. Warum wird der Test nicht für alle verpflichtend? Das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg erklärt auf Nachfrage: "Ob eine generelle Testpflicht für alle Beschäftigten ohne Ansehen der konkreten Gefährdungslage aus Sicht des allgemeinen Infektionsschutzes zum Schutz der Bevölkerung erforderlich ist, ist ggf. noch näher zu prüfen in Abstimmung mit dem für Infektionsschutz zuständigen Sozialministerium."

Gegebenenfalls könnten die zuständigen Ministerien sich ja die – offenbar erste – Untersuchung anschauen, die sich mit Infektionen und Arbeit beschäftigt (hier nachzulesen). Wissenschaftler des Uniklinikums Düsseldorf und der Heinrich Heine Universität haben dafür Zahlen ausgewertet: die Erwerbstätigenquote und die Wirtschaftsbranchen, dazu die Inzidenzen der Bevölkerung im Erwerbsalter in allen 401 Landkreisen und kreisfreien Städten in Deutschland über ein Jahr. Ergebnis: "Kreise mit einem hohen Anteil Erwerbstätiger in der Produktion hatten und haben im Durchschnitt höhere Inzidenzen im Vergleich zu Kreisen mit einem weniger ausgeprägten Produktionssektor." Allerdings haben die Forscher ein Problem: Es gibt kaum Daten. Die Gesundheitsämter sind nicht gehalten, bei Infizierten Beruf, Arbeitsort oder Wohnverhältnisse abzufragen. Und so schreiben die Düsseldorfer: "Das genau Ausmaß des Beitrags der Arbeit zum gesamten Infektionsgeschehen ist in der aktuellen Pandemie unbekannt und nicht direkt untersucht worden. Überhaupt ist die Studienlage zur Rolle von Beruf und Erwerb in der Pandemie überraschend dünn." Dieses Daten-Desinteresse erleichtert es nicht gerade, Infektionsschutzmaßnahmen ordentlich zu begründen, geschweige denn sinnvolle Maßnahmen zu ergreifen.

Arbeitgeber und DGB sind sich mal einig

Immerhin gibt es nun die Schnelltests und es ist klar: Mehr Tests bringen mehr Infizierte zum Vorschein, so können Infektionsketten gestoppt werden. Testen ist also besser als nicht zu testen. Es wäre deshalb folgerichtig, nicht nur die Arbeitgeber zu verpflichten Schnelltests anzubieten, sondern auch die ArbeitnehmerInnen Tests zu machen. Tun das die Arbeitgeber? Oder fordern sie es zumindest?

Der Verband der Unternehmer Baden-Württemberg (UBW) reagierte auf die zwei-Tests-pro-Woche-Verordnung des Bundesarbeitsministeriums verärgert. Peer-Michael Dick, Hauptgeschäftsführer des Arbeitgeberverbandes, ließ per Pressemitteilung verlautbaren, es sei eine "Bankrotterklärung, dass sich die Bundesregierung nicht traut, auch die Beschäftigten in die Pflicht zu nehmen". Dass der Verband sauer ist, weil binnen einer Woche die Pflicht von ein auf zwei Tests erhöht wurde und dies logistischen Aufwand bedeutet, ist eventuell noch nachvollziehbar. Auch kosten die Tests Geld, und das kommt bekanntlich nie gut an bei Arbeitgebern (der Verband fordert Rückerstattung). Aber: Fordert der UBW denn nun eine Testpflicht für Beschäftigte?

Nachfrage bei der Pressestelle des UBW. Sprecher Volker Steinmaier, auch Sprecher von Südwestmetall, zögert. "Wir halten das System so für fragwürdig." Also doch Pflicht für ArbeitnehmerInnen? "Wir appellieren an die Arbeitnehmer, die Tests wirklich in Anspruch zu nehmen." Also keine Pflicht. Man hat Angst um den Betriebsfrieden, heißt es. Ähnlich sieht's auf Gewerkschaftsseite aus. Martin Kunzmann, Chef des DGB Baden-Württemberg: "Wir müssen die Menschen überzeugen, sich testen zu lassen." Aber warum keine Pflicht? "Ich bin gegen Zwang, das wirkt in der Regel kontraproduktiv." Zudem sei juristisch nicht geklärt, was passiert, wenn ein Arbeitnehmer sich nicht testen will. Darf er nicht in den Betrieb? Bekäme er dann weiter Lohn? Kann ein Arbeitgeber verlangen, dass ein Arbeitnehmer seine Gesundheit nachweisen muss, um arbeiten zu können?

Testpflicht per Betriebsvereinbarung

Trotz aller ungeklärten juristischen Fragen: Es wird getestet in der Industrie. Allerdings läuft es recht unterschiedlich, wie Martin Purschke, Bevollmächtigter der IG Metall Göppingen, beobachtet: "In den Betrieben, die schon vor der Verpflichtung mit Tests begonnen haben, läuft es gut. Wer erst jetzt begonnen hat, Tests zu besorgen – naja." Positiv hebt er die Firma Heidelberger Druck in Amstetten hervor: "Ich bin kürzlich dort gewesen. Getestet wird da sehr gut und jetzt steht da schon das Impfzentrum. Die könnten morgen loslegen, wenn sie Impfstoff hätten." Bei WMF in Geislingen dagegen habe man erst letzte Woche begonnen, Tests anzubieten. Purschke: "Es kommt immer darauf an, wie ernst das Unternehmen den Infektionsschutz nimmt."

Georgios Triantafillidis, Betriebsratsvorsitzender von TK Aufzugswerke in Neuhausen, findet, dass sein Betrieb den Infektionsschutz ernst nimmt: "Die Verwaltung ist nahezu komplett im Homeoffice, im Verwaltungsgebäude trifft man fast keinen Menschen mehr." Das Unternehmen hat Erfahrung mit Corona. Zu Beginn der Pandemie im vorigen Jahr gab es Corona-Fälle, der ganze Betrieb wurde für zwei Wochen geschlossen. Entsprechend streng sind die Schutzmaßnahmen. In der Aufzugsproduktion seien die Schichten entzerrt worden, damit man sich bei Schichtwechsel nicht trifft, es werde Maske getragen, Abstand gehalten, Tests angeboten, sagt Triantafillidis. Nehmen alle KollegInnen die Tests an? Der Betriebsrat schnaubt genervt. "Es gibt immer ein paar, die nicht wollen. Im Betrieb haben wir dieselben Leute wie in der Gesellschaft." Eine Testpflicht für Beschäftigte lehnt er ab. "Wir müssen überzeugen. Zwang bringt's nicht."

Kürzlich hat Corona Beschäftigte in der Produktion und Qualitätssicherung von Recaro Automotive erwischt. Beim Fahrzeugsitzhersteller in Kirchheim Teck gab es mehrere Infizierte. Wie viele, will das Unternehmen nicht sagen, aber man schicke Kontaktpersonen von Infizierten nach Hause, kläre die Beschäftigten regelmäßig auf, habe versetzte Pausenzeiten und in der Produktion Schutzwände zwischen den Arbeitsplätzen aufgestellt. Seit es das Testangebot gibt, gibt es auch Schnelltests bei Recaro. Und trotzdem kam Corona wieder, ein Mitarbeiter ist daran gestorben. Für den Betriebsratsvorsitzenden Frank Bokowits ist klar: "Ohne Test kommt hier keiner rein." Das werde man per Betriebsvereinbarung regeln. Und wenn doch jemand sagt, er will nicht? Bokowits schüttelt den Kopf. "Das gibt's bei uns nicht. Wir haben hier keine Querdenker." Und wenn sich doch mal jemand weigert, "soll er doch vor Gericht gehen".

Ganz sicher machen Schnelltests den Arbeitsplatz natürlich nicht. Abgesehen davon, dass die Tests erst ein paar Tage nach Infektion anschlagen, darf der Arbeitgeber auch nicht danebenstehen, wenn ein Mitarbeiter den Test macht. Oft bekommen Beschäftigte von ihren Firmen Selbsttests für daheim, müssen ein Papier mit Datum und Testergebnis unterschreiben und das aufbewahren für den Fall der Fälle. Wer unbedingt will, kann also betrügen.

Aber warum sollte eigentlich jemand keinen Schnelltest machen wollen? Andreas Weisbeck ist Personalchef bei Euchner in Leinfelden. Der Hersteller von Sicherheitstechnik für die Industrie hat 800 Beschäftigte und Weisbeck hat schon einiges gehört. "Manche sagen, das täte weh, manche sagen, sie müssten nicht beweisen, dass sie gesund sind. Ich habe auch schon gehört, 93 Prozent seien eh falsch, das stünde schließlich im Internet." Im vorigen Jahr habe man in der Firma rund 20 Corona-Fälle gehabt, in diesem Jahr auch schon etwa zehn. Seit vier Wochen bietet Euchner gemeinsam mit einem örtlichen Apotheker Schnelltests im Betrieb an. "Das läuft ganz gut", sagt Weisbeck. Die Testung durch einen Externen schaffe mehr Vertrauen und Akzeptanz. Allerdings würden von den etwa 250 Produktionsmitarbeitern etwa zehn Prozent den Test verweigern.

Weisbeck fände eine Testpflicht für ArbeitnehmerInnen gut. "Das wäre gerechter gegenüber den Schulen und Kitas und auch einfacher für uns und für die Kollegen, die sich testen lassen." Als Unternehmen aber habe man wenig Handhabe. Denn: "Unser Verband Südwestmetall hat gesagt, man könne keine Betriebsvereinbarung für eine Testpflicht machen, da stünde das Persönlichkeitsrecht dagegen. Und dass wir den Lohn weiter zahlen müssten, wenn wir jemanden wegen Testverweigerung nach Hause schicken."

Mal richtig dicht machen

Die rechtliche Unsicherheit ist offensichtlich groß. Dem könnte der Gesetzgeber Abhilfe schaffen, findet Wolfgang Däubler. Der renommierte Arbeitsrechtler sieht auch kein Problem darin, eine Testpflicht zu verordnen: "Als Arbeitgeber können Sie seit jeher einen Bewerber fragen, ob er eine ansteckende Krankheit hat. Weil ja möglicherweise die Gesundheit anderer auf dem Spiel steht. Also sage ich: Ja, man kann eine Testplicht verordnen." Zudem sei der Test nicht übermäßig belastend. Wenn eine Regierung diese Pflicht nicht verordne, könne ein Arbeitgeber sie auch gemeinsam mit dem Betriebsrat erlassen. Sollte dann ein Arbeitnehmer den Test verweigern, könne er ohne Entgeltfortzahlung nach Hause geschickt werden.

Was glaubt der Jurist: Warum hat die Bundesregierung oder die Länderregierungen keine Testpflicht für ihre Beschäftigten erlassen? Däubler lacht: "Weil man den Unternehmen nicht wehtun will, der Aufwand ist ja angeblich groß." Für den gewerkschaftsnahen Juristen ist es "ein Witz, wie die Regierung in punkto Pandemiemaßnahmen mit zwei Maßstäben misst". Wenn er dienstlich nach München müsse und dort fünf Menschen aus anderen Haushalten treffe, sei das erlaubt, privat aber verboten.

"Wenn etwas systemrelevant ist, kommt's auf die Ansteckung offenbar nicht so an." Überhaupt ist ihm die Corona-Bekämpfung zu halbherzig. "Man sollte zwei Wochen lang rigoros dicht machen." Da trifft er sich mit dem Metaller Purschke, der sagt, gerade jetzt sei die Gelegenheit günstig. Denn: "Der Mai hat viele Feiertage. Also: zumachen, dann sind nach zwei Wochen die Infektionszahlen wirklich unten."


Gefällt Ihnen dieser Artikel?
Unterstützen Sie KONTEXT!
KONTEXT unterstützen!

Verbreiten Sie unseren Artikel
Artikel drucken


9 Kommentare verfügbar

  • Peter Nowak
    am 11.05.2021
    Antworten
    Ich bin durchaus für Tests, aber auf Grund meiner persönlichen Entscheidung, Menschen in meiner Umgebung etwas die Angst vor Ansteckung zu nehmen. Ich werde aber hellhörig, wenn ich solche autoritären Ansagen wie die von diesen Betriebsrat Bokowits lese. "Und wenn doch jemand sagt, er will nicht?…
Kommentare anzeigen  

Neuen Kommentar schreiben

KONTEXT per E-Mail

Durch diese Anmeldung erhalten Sie regelmäßig immer Mittwoch morgens unsere neueste Ausgabe unkompliziert per E-Mail.

Letzte Kommentare:


Ausgabe 459 / Grüne Anfänge mit braunen Splittern / Udo Baumann / vor 1 Tag 5 Stunden
Alles gut




Die KONTEXT:Wochenzeitung lebt vor allem von den kleinen und großen Spenden ihrer Leserinnen und Leser.
Unterstützen Sie KONTEXT jetzt!