Das Studierendenwerk Freiburg-Schwarzwald, zuständig auch für die Hochschulstandorte Offenburg, Lörrach, Kehl, Villingen-Schwenningen und Furtwangen, ist zu einem großen Teil ein Gastronomiebetrieb und hat in der Coronakrise, wie fast alle Betriebe in dieser Branche, mit massiven Einnahmeverlusten zu kämpfen. Zweieinhalb Monate waren alle Mensen zu, der Großteil bleibt wohl erst einmal geschlossen. Das Studierendenwerk spricht von einer Million Euro aus Essens- und Getränkeumsätzen, die derzeit monatlich verloren gingen.
Am 15. Juni hat das Studierendenwerk seine größte Mensa wieder eröffnet. Allerdings ohne ihre studentischen Beschäftigten. Die hatten mit Ankündigung der Wiederöffnung ihre Kündigungen bekommen.
Betroffen von den Kündigungen ist auch ein Mitglied der Gewerkschaft FAU, das jahrelang in der Mensa in der Freiburger Innenstadt gearbeitet hat. Es hatte so sein Studium finanziert und steht nun vor der kaum zu lösenden Herausforderung einen Ersatzjob zu finden. "Es ist nicht fair gegenüber den Angestellten, sie in der Krise zu entlassen, deren Ende absehbar ist", erklärt Dr. Benjamin Bertsche von der FAU Freiburg. Aber das Studierendenwerk habe in Gesprächen zugesichert, ihre entlassenen Beschäftigten wieder anzustellen, wenn die Mensa wieder laufe. Also alles halb so schlimm, wenn doch die Lohnzahlung de facto nur einige Zeit ausgesetzt ist? Ansichtssache.
Denn eigentlich müsste doch der Arbeitgeber das wirtschaftliche Risiko einer Krise tragen, so sieht es jedenfalls die FAU. "Die Kosten der Krise auf die schon prekär angestellten Minijobber abzuwälzen, ist nicht in Ordnung", sagt Bertsche. Einen Sozialplan, wie man das von anderen Unternehmen kennt, hat es im Fall der Kündigungen beim Studierendenwerk nicht gegeben. Eine für die MitarbeiterInnen transparente Prüfung, wie viel Geld tatsächlich eingespart werden muss, wie die soziale Situation der einzelnen Beschäftigten ist, welche Vereinbarungen getroffen werden könnten, fand nicht statt. Obwohl die Entlassungen immerhin 100 geringfügig Beschäftigte treffen und etwa zehn Festangestellten mitgeteilt wurde, dass ihr Arbeitsvertrag enden werde.
Das Studierendenwerk ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts und hat die Aufgabe, den Studierenden bei der Organisation des Alltags zu helfen, um so die Rahmenbedingungen für ein erfolgreiches Studium zu schaffen. Um so schlimmer also, dass ausgerechnet diese Institution ihre Beschäftigten in einer Krise vor die Tür setzt. Aber die zunehmende Ökonomisierung, die sich durch alle Sphären der Gesellschaft zieht, macht auch vor Studierendenwerken nicht halt. Das zeigt schon ein Blick auf das Leitbild: "Wir handeln wirtschaftlich und stellen uns erfolgreich dem Wettbewerb, indem wir unsere vielfältigen Serviceleistungen aus einer Hand anbieten." Und weiter: "Wir führen unser Unternehmen nach modernen marktwirtschaftlichen Prinzipien und nutzen effiziente Marketingstrategien." Das marktwirtschaftliche Denken, in dem sich die Anstalt als Unternehmen betrachtet, schlägt sich offenbar auch in der Vertragsgestaltungen nieder. Und die birgt eine gewisse Brisanz.
Nullstunden-Verträge an der Uni
Nachdem die FAU die Kündigungen öffentlich gemacht hatte, reagierte das Studierendenwerk mit einer ausführlichen Pressemitteilung, in der es einräumt: "Alle geringfügig Beschäftigten haben bei uns eine sog. 'Nullstunden'-Arbeitszeitregelung. Dies bedeutet, es ist keine feste wöchentliche/monatliche Arbeitszeit vereinbart." Diese Praxis bietet dem Arbeitgeber volle Flexibilität. Die ArbeitnehmerInnen je nach anfallender Arbeit zu beschäftigen, ist unter dem Stichwort "Arbeit auf Abruf" bekannt und mittlerweile relativ verbreitet.
Im Teilzeit- und Befristungsgesetz heißt es zur Arbeit auf Abruf: "Arbeitgeber und Arbeitnehmer können vereinbaren, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung entsprechend dem Arbeitsanfall zu erbringen hat (Arbeit auf Abruf). Die Vereinbarung muss eine bestimmte Dauer der wöchentlichen und täglichen Arbeitszeit festlegen. Wenn die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit nicht festgelegt ist, gilt eine Arbeitszeit von 20 Stunden als vereinbart."
Eine Mindestarbeitszeit, die den studentischen Beschäftigten auch eine gewisse Planungssicherheit für die zu erwartenden Einkünfte geben würde, ist in den Kontext vorliegenden Verträgen explizit nicht vereinbart. Die gesetzliche Regelung sah bis Ende 2018 bei fehlender Bestimmung der Arbeitszeit zehn Stunden als vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit vor. Durch die nun geltenden 20 Wochenstunden könnte das Studierendenwerk Freiburg noch einige Probleme bekommen, das bestätigt auch der Arbeitsrechtler Rolf Geffken. Damit würden die Jobs nämlich unabhängig von der tatsächlichen Arbeitszeit nicht mehr als geringfügiges Beschäftigungsverhältnis gelten. So stellt sich die Frage, ob nicht sogar zahlreiche Rentenversicherungsbeiträge nachgezahlt werden müssten.
Normal bedeutet prekär
Die prekären Vertragsverhältnisse wirken sich in der Coronakrise für die gekündigten studentischen Hilfskräfte auf den ersten Blick doppelt negativ aus. Als geringfügig Beschäftigte bekommen sie weder Kurzarbeitergeld noch Arbeitslosengeld I. Auf den zweiten Blick könnte der beschriebene Fehler bei den Verträgen aber für die studentischen Hilfskräfte noch einen gewissen Geldsegen bedeuten: Denn ausstehender Lohn lässt sich auch im Nachhinein noch einklagen. Da aufgrund der fehlenden Angabe zur Mindestarbeitszeit 20 Wochenstunden als vereinbarte Arbeitszeit gelten, wäre es für die Beschäftigten durchaus möglich, die Lohndifferenz von der tatsächlichen Arbeitszeit zu diesen 20 Stunden per Lohnklage vom Studierendenwerk einzufordern.
Mitleid braucht es an dieser Stelle aber eher nicht. In den Grundsätzen des Studierendenwerks Freiburg-Schwarzwald heißt es: "Wir sind dazu da, die Studierenden der Hochschulen unserer Region in ihren sozialen, wirtschaftlichen, gesundheitlichen und kulturellen Belangen zu fördern." Die wirtschaftliche Förderung der eigenen studentischen Angestellten kam bei Löhnen etwas über dem Mindestlohn, bei denen es anders als in anderen gastronomischen Betrieben auch keine Aussicht auf Trinkgeld gibt, und den Null-Stunden-Verträgen in der Vergangenheit etwas kurz. Nach einer Erhöung des Stundenlohns von neun auf zehn Euro stieg er in den Monaten vor der Entlassung laut Studierendenwerk auf 10,80 Euro. Selbst in der viel kritisierten Systemgastronomie bei McDonalds und Co. erzielte die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten im März einen Tarifvertrag, der eine stufenweise Erhöhung des Lohna auf mindestens 11,80 Euro pro Stunde vorsieht.
"Als Unternehmen mit sozialer Verantwortung hätte man die Verträge anders machen können. Die Leute mit ordentlichen Verträgen fest anstellen", meint die FAU Freiburg. In diesem Fall hätten sie in der Coronakrise auch Anspruch auf Kurzarbeitergeld oder im Falle der Entlassung auf Arbeitslosengeld gehabt. Ob tatsächlich eine größere Zahl von studentischen Hilfskräften Lohnklagen einreicht, bleibt abzuwarten. Die FAU jedenfalls steht in den Startlöchern. Und bezweifelt zudem, dass die Bedingungen für eine betriebsbedingte Kündigung vorliegen. Schließlich sei es absehbar, dass der Betrieb in den Mensen spätestens im Wintersemester wieder anlaufe. Eine Woche nach Wiedereröffnung wirkte die Mensa in der Freiburger Innenstadt jedenfalls schon wieder gut frequentiert.
Bei anderen Studierendenwerken übrigens, beispielsweise dem in Heidelberg, brauchte es nach Informationen des dortigen AStA gar keine Entlassungen wegen Corona. Hier seien Dreimonatsverträge an der Tagesordnung. Bleibt für die Zukunft zu hoffen, dass es nach Corona keine Rückkehr zur "Normalität" gibt – denn diese "Normalität" bedeutet prekäre Beschäftigungsverhältnisse. Und das nicht nur für Studierende.
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Alebrijes
am 25.06.2020