Was jedoch die gesamte Argumentation der Exekutive auf wackelige Füße stellt: Die Vorwürfe des versuchten Betrugs basieren auf der Annahme einer zweckwidrigen Verwendung der Spenden und Schenkungen. Ralf Ludwig – einer von Ballwegs vier Anwälten und selbst ein Star in der "Querdenken"-Szene – führt jedoch aus, dass die Schenkungsaufrufe Ballwegs neben Geld für Demo-Material, Verpflegung und Co. auch "vieles mehr" genannt hätten und viele Zuwendungen explizit mit dem Zusatz "zur freien Verwendung" versehen wären. Die Staatsanwaltschaft habe gar nicht definiert, wo genau eine Zweckentfremdung vorliegen soll, wenn es den Geldgeber:innen offenkundig egal gewesen sei, was mit dem Geld passiert. Sie habe noch nicht einmal definiert, was genau der strittige Zweck gewesen sein soll. Stattdessen gehe die Staatsanwaltschaft pauschal davon aus, dass jeder Cent für den es keine Quittung im Zusammenhang mit Demonstrationsgeschehen gebe, zweckwidrig verwendet worden sei, als wäre es Privatvermögen.
Diese Argumentation ist deshalb angreifbar, weil es juristisch umstritten ist, ob die "Querdenken711" überhaupt buchhaltungspflichtig ist – entsprechend bräuchte es, um Zweifel an der Unschuld des Angeklagten auszuräumen, eigentlich konkrete Nachweise, wo das Geld abgeblieben ist statt einer allgemeinen Annahme, dass es privat verwendet worden seien müsste.
Rechtsanwalt Reinhard Löffler fährt auf dieser Grundlage schwere Geschütze auf: Die Vorwürfe gegen seinen Mandanten seien im Verlauf des Verfahrens "zusammengeschmolzen wie Schnee in der Sonne" und an die Kolleg:innen von der Strafverfolgung gerichtet meint er: "Grimms Märchen sind gegen das, was sie hier vorgetragen haben, eine Enzyklopädie der Wissenschaft."
Löffler ist Landtagsabgeordneter der CDU, vertrat bereits mehrfach AfD-Politiker und zeigt wenig Berührungsängste mit randständigen Mandant:innen. Auch er beginnt sein Plädoyer mit grundsätzlichen Anmerkungen: "Die 61 Männer und Frauen im parlamentarischen Rat, die vor mehr als 75 Jahren diesem Land und seinen Menschen eine neue Verfassung, unser Grundgesetz, vorstellten, hatten ein klares Ziel: Nie mehr Diktatur, nie mehr staatliche Willkür, sondern die Bindung aller staatlichen Gewalt an die Rechtsordnung."
Hochstapler oder Held?
Diese Belehrung erfolgt zwar von einem, der Funktionären einer rechtsextremen Partei beisteht – aber das macht nicht falsch, was er in diesem Fall zur Verteidigung anführt. So betont Löffler, dass es beim Schutz der Meinungsfreiheit nicht darauf ankomme, "ob diese Meinung richtig oder falsch ist, sinnvoll oder absurd oder ob sie bequem oder unbequem ist".
1 Kommentar verfügbar
Gerald Wissler
am 01.08.2025Es gibt noch unabhängige Richter, die sich viel Mühe machen, auch den absurdesten Ausführungen vor Gericht noch zu folgen und eine entsprechende Wertung abzugeben.
Verheerend war aber das Agieren der Staatsanwaltschaft.
So ein Verhalten, fast ein Jahr Haft für einen…