Maike Schollenberger, Landesbezirksleiterin von Verdi Baden-Württemberg, sagt dazu: "Diese beispiellose und teilweise weit unter der Gürtellinie befindliche Kampagne nach dem Sieg von rot-rot-grün in Berlin ist auch demokratiegefährdend", eine klare Mehrheit der Berliner:innen habe sich in dem Volksentscheid für die Vergesellschaftung entschieden und habe nun genau die Parteien bei der Wahl bestätigt, die das in ihren Beschlüssen teilen. "Jetzt wird regelrecht Front gemacht gegen alles, was links ist oder für links gehalten wird", so Schollenberger weiter. "Was kommt als nächstes? Wann steht Verdi auf der Liste?"
Ein neuer Vorwurf, der vergangene Woche aufgeploppt ist: Eralp war bis 2025 Mitglied in der Roten Hilfe. Ein Verein, der strömungsübergreifend linke Aktivist:innen bei Gesetzeskonflikten berät. Aus dieser Mitgliedschaft hat die Juristin nie ein Geheimnis gemacht. Sie war bis 2025 auf ihrer Seite des Berliner Abgeordnetenhauses genauso nachzulesen, wie es ihre anderen Mitgliedschaften auch noch sind: Skandal, könnte man genauso schreiben, Eralp ist ehrenamtliches Mitglied bei Amnesty International!
Aber ist es nicht doch vielleicht etwas anderes, sich bei Verdi oder in der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes zu engagieren als in der Roten Hilfe, die immerhin vom Verfassungsschutz beobachtet wird?
"Die legale Solidaritätsstruktur Rote Hilfe ist notwendig und muss und wird erhalten bleiben", sagt Axel Oswald, Strafverteidiger aus Reutlingen. "Zentral ist die Erfahrung, dass immer noch die staatliche Verfolgung gegen links vorrangiges Ziel der Staatsschutzorgane in der BRD ist. Sowohl Verfassungsschutz als auch Polizei und Justiz sehen ihren Hauptfeind links."
Das polizeiliche Vorgehen im Zusammenhang mit dem NSU-Terror mache deutlich, "wie blind diese Strukturen auf dem rechten Auge sind", so der Anwalt weiter. "Nach wie vor wird jedoch mit akribischer Härte gegen links vorgegangen. Solidarische Unterstützung, auch durch spendenbasierte finanzielle Hilfen, sind unter diesen Verhältnissen notwendig. Das wird durch die Rote Hilfe als Solidaritätsstruktur gewährleistet. Die vereinsrechtliche Struktur entspricht dabei den rechtlichen Voraussetzungen für legales grundgesetzkonformes Handeln."
Hartmut Brückner, Bundesvorstand der Roten Hilfe, betont: "Die Rote Hilfe ist eine komplett legale und transparent arbeitende Organisation." Fälschlicherweise habe der Verfassungsschutz die Rote Hilfe als "gewaltbereit" geführt, aber der Verein habe die Streichung dieser Beschreibung durchsetzen können. Brückner betont: "Wir sind keine terroristische Vereinigung. Wir sind überhaupt gar keine politische Vereinigung, sondern wir sind eine Solidaritätsvereinigung. Wir enthalten uns jeder politischen Aktion und jeder politischen Meinungsäußerung." Es sei eine Mindestanforderung des Grundgesetzes, dass in Strafverfahren eine angemessene Verteidigung gewährleistet sein muss, betont Brückner. "Gewerkschaften beraten in arbeitsrechtlichen Fragen, wir tun das in strafrechtlichen Fragen."
An die Rote Hilfe können sich alle wenden, die sich selbst als links verstehen. Von Klimaaktivist:innen und Menschen aus der Palästinasolidarität bis hin zu Grüner Jugend und Jusos. Eine ähnliche Kampagne wie jetzt die gegen Eralp sorgte beispielsweise 2007 dafür, dass die damalige Juso-Vorsitzende Franziska Drohsel aus der Roten Hilfe austrat.
Für die Beratung gibt es Ausschlusskriterien: "Wenn es sich etwa um antisemitische, sexistische oder rassistische Tatbestände handelt, können wir kürzen oder auch ablehnen", sagt der Rote Hilfe-Vorstand. Der Verein prüfe jede Beratungs- und Hilfsanfrage und entscheide einzelfallabhängig. Das sei zwar herausfordernd, aber eben auch bereichernd, da diese Abwägung auch dazu führe, Grabenkämpfe links liegen lassen zu müssen.
Mersedeh Ghazaei: Die Vorwürfe sind entlarvend
Die Rote Hilfe sieht sich historisch in der Tradition der Roten Hilfe Deutschland (RHD), einer der KPD nahestehenden Hilfsorganisation, die von 1924 bis 1936 existierte. "Die RHD wurde in der Weimarer Republik gegründet mit dem Ziel, vor allem kommunistische Aktivist:innen im Fall ihrer Verfolgung durch den rechtskonservativen Staatsapparat zu unterstützen", erklärt der Strafverteidiger Oswald. "Es ging dabei vor allem um juristische Hilfe wie der Vermittlung solidarischer Anwält:innen und im Fall der Inhaftierung auch um finanzielle und praktische Unterstützung von Familienangehörigen."
2 Kommentare verfügbar
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Die Rote Hilfe wird vom Verfassungsschutz als verfassungsfeindlich eingeschätzt.
Kommentare anzeigenGerald Wissler
vor 11 StundenWenn man das ignorieren will, weil man diese Behörde sowieso für inkompetent hält, kann man das ruhig offen sagen.
Dann sollte man aber in Zukunft darauf verzichten, die Einschätzungen der gleichen Behörde zur AfD…