Was haben die Grünen dafür wohl bekommen? Ein ganzes Paket an Gesetzesvorhaben wurde von den baden-württembergischen Regierungsparteien noch kurz vor der Sommerpause beschlossen. Mobilitätsgarantie, Mobilitätsabgabe, Senkung von Standards beim Bauen, neue Schullandschaft. Und dabei ist die im Koalitionsvertrag angekündigte Novellierung des Tariftreuegesetzes in der Mülltonne gelandet. Grund: Bürokratieabbau. Das verkündete ganz ernsthaft Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) vorige Woche beim Unternehmertag in Stuttgart. Die "Stuttgarter Zeitung" vermeldete es, und so erfuhr DGB-Landeschef Kai Burmeister davon. Der ist wütend, sagt aber auch: "Es wundert mich nicht." Er habe den Eindruck, die Grünen trauten sich in dieser Koalition nichts mehr.
Im Koalitionsvertrag von 2021 hatten Grüne und CDU noch vereinbart: "Wir wollen das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz durch die Absenkung des Schwellenwerts auf 10.000 Euro und die Erweiterung um regionale Tarifverträge stärken." 2013 hatte die damalige grün-rote Landesregierung ein Tariftreuegesetz beschlossen. Das verpflichtet die öffentliche Hand, Aufträge ab 20.000 Euro an Tarifverträge beziehungsweise branchenspezifische Mindestlöhne zu koppeln. Theoretisch. Das Gesetz gilt nur für ein paar Branchen, zum Beispiel Bau. Da ist der Branchenmindestlohn sowieso vorgeschrieben. Und im ÖPNV muss ein Unternehmen unterschreiben, dass es für den öffentlichen Auftrag mindestens den Lohn eines repräsentativen Tarifvertrages zahlt. Bekommt ein Busfahrer dann Tariflohn, wenn er für den besagten öffentlichen Auftrag unterwegs ist, und wenn er woanders fährt, kriegt er weniger?
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