Es brauchte harte Verhandlungen, bis Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) vor drei Jahren die Union in der Großen Koalition so weit hatte, dem Lieferkettengesetz zuzustimmen. Gegen den erbitterten Widerstand des Wirtschaftsflügels von CDU und CSU war im Mai 2021 beschlossen worden, deutsche Firmen zu verpflichten, sich um die Einhaltung der Menschenrechte in ausländischen Zulieferfabriken zu kümmern – bußgeldbewehrt und im Extremfall sogar einklagbar. Seit 2023 hat das Gesetz Gültigkeit, zunächst für Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten, seit 1. Januar dieses Jahres für alle mit mehr als tausend. Die Wettbewerbsverzerrung gegenüber europäischen Mitbewerber:innen wurde bejammert in Verbänden und von Lobbyisten.
Dass die EU jetzt nachzieht und damit vor allem die deutschen Firmen, die sich bereits auf den Weg gegen Ausbeutung gemacht haben, damit sogar bessergestellt werden, ist den Kritiker:innen aber auch wieder nicht recht. Ganz im Gegenteil: Oliver Barta, Hauptgeschäftsführer der Unternehmer Baden-Württemberg (UBW), kann sich sogar ein ganz großes Reinemachen vorstellen. Das EU-Gesetz sei "realitätsfern", behauptet er und gewährt einen interessanten Einblick ins Funktionieren hiesiger Geschäftsmodelle: Mehr Kontrollpflichten "würden Unternehmen komplett überfordern". Es entstünden unkalkulierbare Haftungsrisiken, "so dass viele Unternehmen ihr Geschäft auf risikobehafteten Auslandsmärkten einstellen müssten". Und wenn die Brüsseler Vorgaben erst einmal vom Tisch sind, müsse auch das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz "schnellstmöglich auf den Prüfstand" gestellt werden.
3 Kommentare verfügbar
Klaus Zerkowski
am 10.02.2024Ich würde mich gerne irren.