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Überwachte Kommunikation

Ein rechtlicher Drahtseilakt

Überwachte Kommunikation: Ein rechtlicher Drahtseilakt
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Einen wichtigen Baustein im Kampf gegen die Bedrohung durch Terrorismus nennt Innenminister Thomas Strobl (CDU) den staatlichen Zugriff auf vertrauliche Kommunikation. Zum Einsatz kommt die Methode trotzdem nicht. Jedenfalls nicht bei der Polizei. Jetzt darf sich der Verfassungsschutz versuchen.

Der Satz ist inzwischen Standard: Regelmäßig wird Baden-Württembergs Landtag über "Maßnahmen der präventiv-polizeilichen Telekommunikationsüberwachung" (TKÜ) unterrichtet, und ebenso regelmäßig mitgeteilt, dass die sogenannte Quellen-TKÜ – also eine Überwachung, die Nachrichten auf digitalen Geräten erfasst, bevor sie beim Versenden verschlüsselt werden können – nicht in Gebrauch ist. Die Fachleute von netzpolitik.org wissen die Gründe dafür und greifen bei der Beschreibung der Lage ganz weit zurück – auf einen feinen Aphorismus von Leonardo da Vinci zurück: "Die meisten Probleme entstehen bei ihrer Lösung." Bislang erfreue sich das Instrument der Quellen-TKÜ in der Vollzugspraxis deswegen noch keiner großen Beliebtheit, weil die technischen Hürden für den Einsatz hoch sind, ebenso wie der Aufwand, Sicherheitslücken auszuspähen und Endgeräte heimlich zu infiltrieren.

Dennoch oder gerade deshalb haben – neben Polizeibehörden – auch die 19 Geheimdienste der Republik seit Anfang Juli die Lizenz zum Einsatz. Aktuell will sich Beate Bube, die Präsidentin des baden-württembergischen Landesamts für Verfassungsschutz (LfV), auf Kontext-Anfrage nicht zu den neuen Möglichkeiten äußern. Prinzipiell hat sie in der Vergangenheit immer wieder Stellung genommen, etwa dazu, wie wichtig es sei, die technische Ausstattung nie aus dem Blick zu lassen und schon gar nicht deren Kosten. "Eine Anlage für die Telekommunikationsüberwachung ist nach ein paar Jahren nicht mehr auf dem neuesten Stand - und die Software auch nicht", sagte Bube 2019, "wenn man da aber Schritt halten will, dann geht das eben immer nur mit einer enormen Investition von Mitteln." Der Verfassungsschutz dürfe nicht den Anschluss verlieren. Besonders die Quellen-TKÜ sei wichtig, "denn ohne laufen wir wirklich Gefahr, blind zu werden, weil immer weiter verschlüsselt wird". Intern heißt es, dass inzwischen bis zu 90 Prozent der Kommunikation - über Facebook, Whatsapp etc. – verschlüsselt wird und damit mit den Mitteln herkömmlicher TKÜ nicht geknackt werden kann.

Einsatz an Abwägung gekoppelt

Oder aber: möglicherweise gar nicht geknackt werden darf. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat sich jüngst mit der Frage jener Sicherheitslücken befasst, die Behörden benötigen, wenn sie erfolgreich die Kommunikation von potenziellen StraftäterInnen abfangen wollen. Dabei erörterte das Gericht das Spannungsfeld zwischen dem Anspruch von BürgerInnen, durch den Einsatz moderner Technologien nicht ausgespäht zu werden, und andererseits der Notwendigkeit von Einfallstoren in die digitale Welt, um Verbrechen zu verhüten. Zwar wurde eine Beschwerde gegen das baden-württembergische Polizeigesetz abgewiesen, weil unter anderem von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und dem Chaos Computer Club (CCC) nicht ausreichend dargelegt worden sei, ob sie überhaupt befugt sind, das Verfassungsgericht anzurufen. Dazu hätten sie zunächst bei Fachgerichten Klage einreichend müssen. 

Zugleich nutzte der Erste Senat jedoch die Gelegenheit zu zahlreichen Hinweisen. "Die Beschwerdeführenden wenden sich gegen die Befugnis zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung, weil diese zur Folge habe, dass zur Durchführung der Überwachung Sicherheitslücken des informationstechnischen Systems, die der Behörde, nicht aber dem Hersteller bekannt seien, offengehalten würden, was Angriffe von dritter Seite ermögliche", stellt das BVerfG fest. Wegen dieser Gefahren für die Sicherheit informationstechnischer Systeme unterliege diese Überwachung durch Nutzung unerkannter Sicherheitslücken zwar erhöhten Rechtfertigungsanforderungen, sie sei aber "verfassungsrechtlich nicht von vornherein unzulässig".

Was folgt, ist deutlich mehr als bloß das Kleingedruckte. Denn der notwendige Ritt auf der Rasierklinge zwischen zu schließenden und tolerablen Lücken wird im Beschluss des Senats umfangreich problematisiert. Explizit formulieren die Karlsruher RichterInnen die Anforderung: "Es ist sicherzustellen, dass die Behörde bei jeder Entscheidung über ein Offenhalten einer unerkannten Sicherheitslücke einerseits die Gefahr einer weiteren Verbreitung der Kenntnis von dieser Sicherheitslücke ermittelt und andererseits den Nutzen möglicher behördlicher Infiltrationen mittels dieser Lücke quantitativ und qualitativ bestimmt, beides zueinander ins Verhältnis setzt und die Sicherheitslücke an den Hersteller meldet, wenn nicht das Interesse an der Offenhaltung der Lücke überwiegt."

So zeigt sich die GFF zufrieden, obwohl ihre Beschwerde abgewiesen wurde. "Die Entscheidung ist ein großer Erfolg für die IT- Sicherheit", fasst der Vorsitzende Ulf Buermeyer zusammen. Die Politik müsse Vorkehrungen treffen, "damit Cyberkriminelle und ausländische Geheimdienste nicht von den Sicherheitslücken profitieren". Dennoch möchte auch Baden-Württembergs Innenminister zufrieden sein. "Mit der Quellen-TKÜ steht der Polizei eine wichtige Maßnahme zur Verfügung", sagt Strobl, der dabei ignoriert, dass die Befugnis in der Praxis gar nicht zum Einsatz kommt.

FDP-Abgeordnete klagen ebenfalls

Dabei sah sich der CDU-Vize schon vor einem Jahr scharfen Angriffen der Opposition ausgesetzt, nachdem er sein Polizeigesetz dank grüner Zustimmung nach nur wenigen Monaten ein zweites Mal verschärfen konnte. "Es wäre doch mal klug gewesen, die Maßnahmen, die Sie beim letzten Mal eingeführt haben, erst einmal zu evaluieren", stichelte SPD-Fraktionsvize Sascha Binder. Der Innenminister habe damals das Versprechen "Ab morgen wird unser Land sicher" abgegeben. Tatsächlich sei die Quellen-TKÜ noch kein einziges Mal zum Einsatz gekommen, "weil Sie den Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten gar nicht die entsprechenden Mittel zur Verfügung gestellt haben".

Und mit diesem Mittel wollen jetzt also auch die Geheimdienste arbeiten. In einer Bundestagsanhörung argumentierte der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Thomas Haldenwang, mit "verfassungsfeindlichen Bestrebungen", die sich verstärkt hätten, weshalb "folgerichtig die gesetzlichen Regelungen dringend angepasst" werden müssten. Insbesondere die Radikalisierung von Einzelpersonen, die im Internet agierten und dabei oftmals keine strukturelle Einbindung in Organisationen oder Gruppierungen hätten, müsse noch vor der Verfestigung einer Gewaltorientierung in den Blick genommen werden: "Es geht nicht um eine Erweiterung von Befugnissen, sondern darum, in der heutigen Welt anzukommen."

Vier FDP-Bundestagsabgeordnete sehen das anders und klagen. Ihr Rechtsanwalt Nikolaos Gazeas kritisiert die gesunkene Eingriffsschwelle oder, dass gewonnene Erkenntnisse dann auch noch "in weitem Umfang" an die Polizei übermittelt werden könnten.

Für Grün-Schwarz ist das komplexe Thema schon allein deshalb auf Wiedervorlage, weil die im neuen Koalitionsvertrag angekündigte Evaluation noch einmal ausdrücklich festgeschrieben ist. "Flankierend werden wir ein Parlamentarisches Kontrollgremium Polizei einführen, das sich mit geheimen Maßnahmen der Polizei befasst, dazu gehört die Quellen-TKÜ", kündigt Grünen-Landeschef Oliver Hildenbrand an. Die Schwarzen wollen mehr. Strobl befasst sich gerade mit den Entscheidungsgründen der VerfassungsrichterInnen. Viel Spielraum bleibt nicht, denn ebenfalls im Koalitionsvertrag hat er ein weitreichendes Bekenntnis unterschrieben und die "die vorhandenen Eingriffsrechte" als "grundsätzlich ausreichend" bewertet. Nicht mehr und nicht weniger.    


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1 Kommentar verfügbar

  • Thomas Albrecht
    am 05.08.2021
    Antworten
    Wieder so eine Gesetzesbaustelle, die Magenschmerzen verursacht! Was ist eigentlich aus dem Informationsfreiheitsgesetz geworden? Das 2015 äussert schlampig gemachte Gesetz räumte z.B. den Kammern erstaunliche Rechte aufgrund hanebüchener Begründungen ein, die Evaluation des Gesetzes wäre doch schon…
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