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AfD im Visier – endlich!

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Der Verfassungsschutz stuft die AfD bundesweit als Prüffall ein, gab die Behörde am gestrigen Dienstag bekannt. Obendrein tobt in der Landtagsfraktion wieder einmal ein erbitterter Machtkampf. Mit offenem Ausgang.

Stefan Räpple lässt kaum eine Gelegenheit aus, um Munition für die These zu liefern, dass seine Partei zu Recht im Visier des Verfassungsschutzes ist. Alle, die verhindern wollten, dass das Bundesamt eine weitere Eskalationsstufe zündet, können sich bei ihm bedanken. Auf Basis der Erkenntnisse aus mehr als tausend Seiten – aus den Ländern überstellt – wurde entschieden, die Partei zum Prüffall, den besonders rechten "Flügel" und die Junge Alternative, die Nachwuchsorganisation der AfD, sogar zum Verdachtsfall zu erklären.

Zudem belegt Räpple, der Bildungs- und Wissenschaftsexperte seiner Fraktion, auch in den Augen seiner internen Kritiker immer wieder neu, dass er selbst zu Recht mit einem Parteiausschlussverfahren überzogen wurde. Neuerdings, genauer: nach dem Angriff auf den Bremer AfD-Chef Frank Magnitz, plädiert der nimmermüde Aufwiegler aus dem Wahlkreis Kehl für die "legale Bewaffnung von AfD-Politikern zur Notwehr bei künftigen Angriffen", und zwar "wenn ein individueller Personenschutz durch die Polizei nicht möglich ist".

"Bewaffnung? Etwa mit (mehr) Hirn?"

Weil Räpple von der abstrusen Idee nicht Abstand nimmt – trotz des Videobeweises zum Hergang der Tat, sogar trotz der inzwischen durch das Opfer selber relativierten Darstellung –, hagelt es Widerspruch auf dessen Facebook-Seite: "Bewaffnung? Etwa mit (mehr) Hirn?" Oder: "Läuft jetzt irgendwie ein geheimer Wettbewerb bei euch?? So nach dem Motto, wer das dämlichste postet, bekommt eine Gehirneinpflanzung kostenlos??" Oder: "Und nu? Kein Tötungsversuch! Kein Kantholz! Keine Tritte! Die Blase zerplatzt." Der Adressat schweigt.

Andere äußern sich dagegen beredt: Im Netz – und nicht nur dort – strebt der Streit über die Positionierung der Partei dem nächsten Höhepunkt zu. Ebenso die Debatte, welche Auswirkungen eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz auf die Wählerschaft hätte. Und konkret über die Zukunft Räpples, des bisher nur aus der Fraktion ausgeschlossenen Singener Abgeordneten Wolfgang Gedeon und jene baden-württembergischen Abgeordneten, die im Herbst den rechtsrechten "Stuttgarter Aufruf" unterzeichnet haben. Schon auf der Fraktionsklausur in der vergangenen Woche wurde eine zweite Spaltung nach 2016 alles andere als ausgeschlossen.

"Die Initiatoren des Aufrufs haben postuliert, dass sie nur Grundgesetz und Strafgesetzbuch als Grenze anerkennen", schreiben Harald Pfeiffer (Böblingen), Klaus Dürr (Calw), Daniel Rottmann (Ehingen) und Lars Patrick Berg (Tuttlingen) in einer gemeinsamen Erklärung. Das Quartett geht die Mehrheit der Restfraktion mit harschen Vorwürfen frontal an: Nach ihrer Ansicht "ignorieren" Christina Baum (Main-Tauber), Carola Wolle (Neckarsulm), Hans Peter Stauch (Hechingen), Emil Sänze (Rottweil), Rainer Podeswa (Heilbronn), Rüdiger Klos (Mannheim), Heiner Merz (Heidenheim), Bernd Grimmer (Pforzheim), Thomas Axel Palka (Eppingen) und Stefan Räpple "demokratisch zustande gekommene Regeln wie Satzungen und Institutionen und damit die Mitgliederbasis". Um persönliche Macht zu erlangen, seien sie bereit, "die Buchstaben und den Geist gegebener Normen billig auszuhebeln". Allerdings würde "den Wahlkämpfern auf der Straße ein Bärendienst erwiesen, indem sie einen unproduktiven Streit vom Zaun gebrochen haben, der die Partei unnötig schwächt".

Die Mannheimer Forschungsgruppe Wahlen lieferte mit ihrer jüngsten "Politischen Stimmung" das dazu passende Zahlenwerk: Statt bei 14 Prozent wie im Sommer 2018 sehen die Demoskopen die Völkisch-Alternativen bundesweit nur noch bei zehn Prozent. "Ihr habt den Bogen überspannt", schreibt einer auf Facebook, "und wenn jetzt die Schlapphüte kommen, seid ihr Geschichte."

In Bayern allerdings ist die Beobachtung von drei AfD-Politikern erst einmal eingestellt worden. Was nicht bedeutet, dass der Verdacht ausgeräumt ist. Vielmehr sind die drei ins Maximilianeum, den Bayerischen Landtag, eingezogen, und für den Umgang mit Abgeordneten gelten strengere Regeln. Das ist maßgeblich einem unter Rechten seit Langem verhassten Linken zu verdanken: Vor fünf Jahren entschied das Bundesverfassungsgericht über eine Verfassungsbeschwerde von Bodo Ramelow, heute populärer Ministerpräsident von Thüringen und Chef einer rot-rot-grünen Koalition. Jahrelang war er vom Verfassungsschutz beobachtet worden, begründet "ausschließlich mit seiner Mitgliedschaft und seinen Funktionen in der Partei 'Die Linke'", wie das Karlsruher Höchstgericht beanstandete. Als Person wurde dem früheren Gewerkschaftsfunktionär aus dem Westen nie angelastet, "Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung zu verfolgen". Karlsruhe legte die Latte für die Einzelpersonen im Parlament höher.

Jede Menge Beobachtungsstoff

Insgesamt stellt die AfD inzwischen 285 von insgesamt 2582 Abgeordneten in Bund und Ländern. Analysiert sind ungezählte Äußerungen und Aktionen. Mehrfach untersucht ist, ob sich Rechtsaußen-Forderungen wie Räpples Ruf nach Bewaffnung oder die Beobachtung durch den Verfassungsschutz auf die Attraktivität auswirken könnten. Entsprechende Sorgen in den Reihen der AfD seien "nicht zu unterschätzen", meinte kürzlich die Düsseldorfer Professorin Sophie Schönberger. Die vielen Mitglieder, die im öffentlichen Dienst arbeiten, könnten aus beruflichen Gründen den Austritt erwägen. Auf derartige Überlegungen deuten auch die aktuellen Schwierigkeiten in Städten und Gemeinden hin, die Kandidatenlisten zur Kommunalwahl am 26. Mai zu füllen. So wurden in Stuttgart Ende November von 60 nur die ersten fünf Plätze besetzt, und zwar an geheimem Ort hinter verschlossenen Türen, wegen eines, so die Auskunft der Partei, erhöhten Sicherheitsrisikos.

Noch zu wenige KandidatInnen, die mit ihrem Klarnamen vor Ort auf Stimmenfang gehen wollen, dazu die Angst vor schwindender Akzeptanz in den bisher der Partei vergleichsweise stabil zugerechneten Kreisen: Die vier Kritiker aus der Landtagsfraktion meinen jedenfalls wahrgenommen zu haben, dass Mitglieder und Wählerschaft Einigkeit wollen, "aber Spaltpilze geliefert bekommen". Im Superwahljahr 2019 mit einer Europa- und Kommunalwahl sowie vier Landtagswahlen "schaden die ganz enorm".

Am Dienstagvormittag bei der AfD-Fraktionssitzung musste erst einmal der Putschversuch während der Klausur vergangene Woche in Bad Mergentheim auf die Tagesordnung. Der unter Druck stehende Fraktionschef Bernd Gögel nennt die Vorgänge "absolut parteischädigend". Kein Wunder, er soll ja auch seinen Hut nehmen, weil er als Mitglied des Landesvorstands die Ausschlussverfahren gegen Räpple und Gedeon mitverantwortet. Die einen sind mindestens vier, die anderen sind mindestens zehn, Fortsetzung folgt. Für die Verfassungsschützer bedeutet das jedenfalls: jede Menge Stoff.


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2 Kommentare verfügbar

  • 'Thomas Müller
    am 16.01.2019
    Antworten
    Es reicht doch, sich Reden und Äußerungen von AfD --Abgeordneten anzuhören, um zu erkennen, dass die AfD eine in weiten Teilen völkische und rassistische Partei ist und die Werte des Grundgesetzes mit Füßen tritt. Eine geheimdienstliche Aufklärung braucht es dazu eigentlich nicht. Ein…
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