Stefan Räpple lässt kaum eine Gelegenheit aus, um Munition für die These zu liefern, dass seine Partei zu Recht im Visier des Verfassungsschutzes ist. Alle, die verhindern wollten, dass das Bundesamt eine weitere Eskalationsstufe zündet, können sich bei ihm bedanken. Auf Basis der Erkenntnisse aus mehr als tausend Seiten – aus den Ländern überstellt – wurde entschieden, die Partei zum Prüffall, den besonders rechten "Flügel" und die Junge Alternative, die Nachwuchsorganisation der AfD, sogar zum Verdachtsfall zu erklären.
Zudem belegt Räpple, der Bildungs- und Wissenschaftsexperte seiner Fraktion, auch in den Augen seiner internen Kritiker immer wieder neu, dass er selbst zu Recht mit einem Parteiausschlussverfahren überzogen wurde. Neuerdings, genauer: nach dem Angriff auf den Bremer AfD-Chef Frank Magnitz, plädiert der nimmermüde Aufwiegler aus dem Wahlkreis Kehl für die "legale Bewaffnung von AfD-Politikern zur Notwehr bei künftigen Angriffen", und zwar "wenn ein individueller Personenschutz durch die Polizei nicht möglich ist".
"Bewaffnung? Etwa mit (mehr) Hirn?"
Weil Räpple von der abstrusen Idee nicht Abstand nimmt – trotz des Videobeweises zum Hergang der Tat, sogar trotz der inzwischen durch das Opfer selber relativierten Darstellung –, hagelt es Widerspruch auf dessen Facebook-Seite: "Bewaffnung? Etwa mit (mehr) Hirn?" Oder: "Läuft jetzt irgendwie ein geheimer Wettbewerb bei euch?? So nach dem Motto, wer das dämlichste postet, bekommt eine Gehirneinpflanzung kostenlos??" Oder: "Und nu? Kein Tötungsversuch! Kein Kantholz! Keine Tritte! Die Blase zerplatzt." Der Adressat schweigt.
Andere äußern sich dagegen beredt: Im Netz – und nicht nur dort – strebt der Streit über die Positionierung der Partei dem nächsten Höhepunkt zu. Ebenso die Debatte, welche Auswirkungen eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz auf die Wählerschaft hätte. Und konkret über die Zukunft Räpples, des bisher nur aus der Fraktion ausgeschlossenen Singener Abgeordneten Wolfgang Gedeon und jene baden-württembergischen Abgeordneten, die im Herbst den rechtsrechten "Stuttgarter Aufruf" unterzeichnet haben. Schon auf der Fraktionsklausur in der vergangenen Woche wurde eine zweite Spaltung nach 2016 alles andere als ausgeschlossen.
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'Thomas Müller
am 16.01.2019