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"Prolog zur Unmenschlichkeit"

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Die Verfassungsschutzämter wollen die AfD weiterhin nicht beobachten. Entscheidend sei nicht, "Einzeläußerungen oder Einzeltaten" zu bewerten, sondern die Ziele einer Partei in der Gesamtschau. Genaues Hinschauen wäre überfällig – gerade in einem Landtag mit einer grünen Präsidentin.

Wo ein Wille ist, ist bekanntlich oft auch ein Weg. Drei Wochen sind inzwischen vergangen, seitdem Kontext hassverseuchte Dialoge aus dem Nachrichtenverkehr der extremen Rechten publik gemacht hat. Sie beleuchten die engen Verbindungen zwischen bekannten AfD-Politikern und -Mitarbeitern mit Neurechten, NPD-Funktionären und radikalen Burschenschaften. Und nichts ist geschehen, jedenfalls nicht dort, wo sofort hätte eingeschritten werden müssen.

In der Republik zieht die Kontext-Berichterstattung Kreise. Viele Blätter und Blogs greifen das Thema auf. Dunja Hayali postet den unsäglichen "Wunschzettel", wie die bekannte Fernsehmoderatorin die Bürgerkriegsphantasien eines Neonazis bezeichnet, in voller Länge.

Zwei baden-württembergische Präsidentinnen dagegen schweigen: Landtagspräsidentin Muhterem Aras (Grüne) und Beate Bube, Präsidentin des Landesamts für Verfassungsschutz (LfV). Letztere kann immerhin für sich in Anspruch nehmen, im Konzert mit Bund und den anderen Ländern handeln zu müssen. Eine im März publik gemachte Idee aus dem Bundesinnenministerium, zumindest eine "Materialsammlung" zur AfD anzulegen, wurde allerdings mit einem nichtssagenden Formelkompromiss beerdigt.

"Seinem gesetzlichen Auftrag entsprechend prüft der Verfassungsschutzverbund fortlaufend, ob Bestrebungen vorliegen, die den Kernbestand des Grundgesetzes zu beeinträchtigen oder zu beseitigen versuchen", so die gemeinsame Erklärung von Bund und Ländern. Auch im Falle der AfD würden "offene Indizien wie Aktivitäten, Aussagen oder eine potenzielle Zusammenarbeit mit extremistischen Gruppierungen gesichtet und bewertet, ob es sich um Einzelmeinungen und -agitationen oder um eine parteipolitische Leitlinie handelt". Derzeit seien aber "keine ausreichenden tatsächlichen Anhaltspunkte ersichtlich, die eine Beobachtung der AfD als Partei durch den Verfassungsschutzverbund begründen würden".

Dabei weiß Alexander Dobrindt, der CSU-Lautsprecher, doch ganz genau, wie es geht. "Eine Partei, (…) die sich in vielen Äußerungen und Schriften außerhalb unserer demokratischen Rechtsordnung stellt, hat mit unserer Demokratie wenig zu tun", lautet seine reichlich verzwungene Feststellung. Nach Ansicht des Oberbayern müsste der Bundespräsident in die Lage versetzt werden, bei einer Beobachtung durch den Verfassungsschutz und erst recht während eines Verbotsverfahrens die Auszahlung aller staatlichen Gelder einzufrieren. Leider war die Adressatin der starken Ansage nicht die AfD, sondern die Linke, im Jahre 2012. Damals war bekannt geworden, dass 16 Landtags- und 27 Bundestagsabgeordnete der Partei und damit mehr als ein Drittel ihrer Fraktion vom Verfassungsschutz überwacht wurden. Mit genauso viel Personal, wie die Behörden für die NPD bereitstellten.

Gregor Gysi, der wie Dietmar Bartsch oder Gesine Lötzsch zum Kreis der Betroffenen gehörte, reagierte wütend mit einer persönlichen Erklärung im Bundestag. Den Verfassungsschutz nannte er "ballaballa" und einen "Pfeifenverein". Der heutige Thüringer Ministerpräsident Bodo Ramelow obsiegte in seinem zehnjährigen Klagemarathon erst 2013 vor dem Bundesverfassungsgericht, nachdem er seit 1986 im Visier der bundesdeutschen Behörden gewesen war. "Jetzt ist mir ein unvorstellbar großer Stein vom Herzen gefallen und es treibt mir die Tränen in die Augen", schrieb der gebürtige Niedersachse und langjährige Gewerkschaftssekretär nach dem Karlsruher Spruch auf seiner Website.

"Wir sind auf keinem Auge blind", behauptet aber Innenminister Thomas Strobl (CDU), als er vergangene Woche mit LfV-Präsidentin Bube den Tätigkeitsbericht des LfV für das Jahr 2017 präsentiert. Die "Alternative für Deutschland" taucht dort nur im Kapitel "Linksextremismus" auf. Weil sie "im Vorfeld der Bundestagswahl im Brennpunkt 'antifaschistischer' und 'antirassistischer' Agitation" gestanden habe. Antifaschistisch und antirassistisch setzen die AutorInnen konsequent in Anführungszeichen. Obwohl Nazi-Wächter seit bald zwei Jahren immer wieder Details über eine haarsträubende Gesinnung, die in der AfD nicht auf Ablehnung stößt, ans Tageslicht bringen. Strobl allerdings kann auf der Pressekonferenz am vergangenen Donnerstag nicht den Eindruck vermitteln, auch nur einen leisen Schimmer von diesen unappetitlichen Enthüllungen, auch aus jüngster Vergangenheit, zu haben. "Was die AfD generell angeht, hat sich nach meiner Kenntnis nichts geändert", windet sich Strobl durch die Materie. Bis ihm der rettende Einfall kommt, dass bei den persönlichen Mitarbeitern der Abgeordneten ja erst einmal Landtagspräsidentin Aras am Zuge sei.

Dieser hätte es in den vergangenen drei Wochen jedenfalls nicht an guten Gelegenheiten gemangelt, sich klar zu positionieren. Ganz im Gegenteil, eine sehr gute wäre die Großveranstaltung vor zwei Wochen zum 69. Geburtstag des Grundgesetzes gewesen. Auf Einladung der grünen Präsidentin kamen am 23. Mai mehr als 500 Gäste in den Landtag. Aras sprach von der Strahlkraft der Verfassung und vom "Mut, aufeinander zuzugehen, die Auseinandersetzung zu suchen und darin Gemeinschaft zu finden". Festredner Heribert Prantl, einst Staatsanwalt, seit Jahrzehnten herausragende Stimme der "Süddeutschen Zeitung", erinnerte daran, in welch "unsicherster Zeit" nach dem Zweiten Weltkrieg die Grundrechte geschaffen und wie sie "später, im sichersten Deutschland, das es je gab", revidiert wurden: "Erst das Grundrecht auf Asyl, weil das 'Boot' angeblich voll war; dann das Grund­recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung, weil man angeblich sonst der organisierten Kriminalität nicht Herr werden konnte; heute ist es der islamistische Ter­ror, dessen Bekämpfung die Grundrechte vermeint­lich im Wege stehen."

Nicht bedroht, aber doch sonderbar ausgelegt wird mittlerweile der Grundgesetzartikel 21, Absatz 2: "Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig." Großes Augenmerk liegt auf der Formel "darauf ausgehen". Im zweiten NPD-Verbotsverfahren stellte das Bundesverfassungsgericht 2017 klar, die NPD vertrete zwar ein auf die "Beseitigung der freiheitlich demokratischen Grundordnung gerichtetes politisches Konzept". So wolle sie die Verfassungsordnung "durch einen an der ethnisch definierten 'Volksgemeinschaft' ausgerichteten autoritären Nationalstaat ersetzen" und arbeite "planvoll und mit hinreichender Intensität auf die Erreichung ihrer verfassungsfeindlichen Ziele hin".

Einem Verbot, heißt es aber weiter, stehe entgegen, dass das Tatbestandsmerkmal des "Darauf Ausgehens" nicht erfüllt sei: "Es fehlt an konkreten Anhaltspunkten von Gewicht, die eine Durchsetzung der von ihr verfolgten verfassungsfeindlichen Ziele möglich erscheinen ließen." Vielleicht hätte der Zweite Senat doch nach Jameln in Mecklenburg-Vorpommern fahren sollen. Als während der Verhandlung 2016 die Sprache auf diesen jahrelang von Hardcore-Neonazis dominierten Flecken kam, war der Präsident des Bundesverfassungsgerichts Andreas Voßkuhle zu grenzwertigen Scherzen aufgelegt: "Das letzte gallische Dorf sozusagen."

Erst kürzlich hat sich der Informationsdienst <link https: www.bnr.de _blank external-link-new-window>"Blick nach Rechts", der sich intensiv mit rechtsradikalen Umtrieben auseinandersetzt, wieder einmal mit den bald anstehenden Sonnwendfeiern und radikalen Netzwerken befasst. Oder mit der <link https: www.kontextwochenzeitung.de politik voelkischer-nachwuchs-4878.html _blank external-link>"Heimattreuen Deutsche Jugend" (HDJ), die 2009 vom Bundesinnenministerium verboten wurde, aber nach wie vor aktiv ist: "Einige Neonazis von damals arbeiten heute als Mitarbeiter für die 'Alternative für Deutschland' (AfD) in den Länderparlamenten und einer sogar kurzzeitig für Alexander Gauland im Bundestag." Noch ein Mosaikstein, und zwar kein kleiner. Auch in Baden-Württemberg fand mindestens ein Kamerad mit HDJ-Vergangenheit dank der AfD eine Stelle im Landtag.

Ebenso müssen die ausdrücklich im Grundgesetzartikel 21 erwähnten Anhänger einer Partei und deren Verhalten beachtet werden. Die Fangemeinde der AfD dokumentiert ihres im Netz breit, häufig und ohne jede erkennbare Hemmung. So reihte sich auf und nach der AfD-Demo vom Sonntag in Berlin hundertfach das aneinander, was VerfassungsschützerInnen Einzelmeinung nenne. Und wer dagegenhält, wie einige mutige KommentatorInnen in Posts oder Tweets, wird sofort mit Unflat überzogen. Noch aussagekräftiger für die Bewertung könnte der Facebook-Alltag sein. Ein Beispiel von Dutzenden: Am 15. Mai heißt es im Auftritt der AfD-Landtagsfraktion mit ausdrücklichem Bezug auf den Ramadan: "Der 'heiße Grillmonat' der AfD – Und … Was grillen Sie so?"

Viele Antworten sind voller Anzüglichkeiten, durchaus würdig einer Berücksichtigung in der erwähnten Gesamtschau. Zum Beispiel mit Blick auf Artikel 4 GG: "Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich. Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet." Heribert Prantl warnte vor dem "Prolog zur Unmenschlichkeit". Und schrieb: "Könnte das Grundgesetz die Farbe wechseln, es rot würde vor Scham und grün vor Ekel." Das war Anfang 2016, als AfD-Spitzenfunktionäre dafür eintraten, an der deutschen Grenze von der Schusswaffe Gebrauch zu machen, um Geflüchtete fernzuhalten. Noch so eine Einzelmeinung, die in irgendwelchen Ordnern vergilbt und augenscheinlich nicht einmal zur Materialsammlung taugt.

Der Feind steht links

Während die strukturelle Toleranz gegenüber Neonazis nach Ansicht des Verfassungsschutzes allenfalls ein Indiz für demokratiefeindliche Bestrebungen darstellt, achtet er mit Argusaugen auf die wahre Gefahren für die freiheitliche Grundordnung. Er beobachtet etwa gewerkschaftliche Erwerbslosenbrunchs, ganz eindeutig linksextrem. Im aktuellen Bericht wird auch die „linksextremistische Kampagne 'Aufstehen gegen Rassismus'“ aufgelistet (ohne den Ansatz einer Begründung), ebenso wie diverse Demonstrationen gegen Abschiebungen. Weiter heißt es, der – übrigens grundsätzlich in Anführungszeichen gesetzte – Antifaschismus richte sich „nach linksextremistischem Verständnis ebenfalls in letzter Konsequenz gegen die bestehende Staats- und Gesellschaftsordnung“. Im „Brennpunkt“ der „Agitation“ stehe dabei die AfD, etwa bei den „fortgesetzten Protestaktionen gegen den 'rechten' Gegner auf der Straße“. (min)

VSBericht

Auszug aus dem Verfassungsschutzbericht.


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4 Kommentare verfügbar

  • adabei adabei
    am 05.06.2018
    Antworten
    Dass der wirkliche Feind für völkische Dumpfbacken links steht, gehört natürlich zur inneren Logik ihres Weltbilds. Das wäre dann ja auch nicht weiter erstaunlich. Wirklich gefährlich ist allerdings die seit Jahren zu beobachtende, allmähliche Verschiebung des Koordinatensystems staatlicher…
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