Einem Verbot, heißt es aber weiter, stehe entgegen, dass das Tatbestandsmerkmal des "Darauf Ausgehens" nicht erfüllt sei: "Es fehlt an konkreten Anhaltspunkten von Gewicht, die eine Durchsetzung der von ihr verfolgten verfassungsfeindlichen Ziele möglich erscheinen ließen." Vielleicht hätte der Zweite Senat doch nach Jameln in Mecklenburg-Vorpommern fahren sollen. Als während der Verhandlung 2016 die Sprache auf diesen jahrelang von Hardcore-Neonazis dominierten Flecken kam, war der Präsident des Bundesverfassungsgerichts Andreas Voßkuhle zu grenzwertigen Scherzen aufgelegt: "Das letzte gallische Dorf sozusagen."
Erst kürzlich hat sich der Informationsdienst <link https: www.bnr.de _blank external-link-new-window>"Blick nach Rechts", der sich intensiv mit rechtsradikalen Umtrieben auseinandersetzt, wieder einmal mit den bald anstehenden Sonnwendfeiern und radikalen Netzwerken befasst. Oder mit der <link https: www.kontextwochenzeitung.de politik voelkischer-nachwuchs-4878.html _blank external-link>"Heimattreuen Deutsche Jugend" (HDJ), die 2009 vom Bundesinnenministerium verboten wurde, aber nach wie vor aktiv ist: "Einige Neonazis von damals arbeiten heute als Mitarbeiter für die 'Alternative für Deutschland' (AfD) in den Länderparlamenten und einer sogar kurzzeitig für Alexander Gauland im Bundestag." Noch ein Mosaikstein, und zwar kein kleiner. Auch in Baden-Württemberg fand mindestens ein Kamerad mit HDJ-Vergangenheit dank der AfD eine Stelle im Landtag.
Ebenso müssen die ausdrücklich im Grundgesetzartikel 21 erwähnten Anhänger einer Partei und deren Verhalten beachtet werden. Die Fangemeinde der AfD dokumentiert ihres im Netz breit, häufig und ohne jede erkennbare Hemmung. So reihte sich auf und nach der AfD-Demo vom Sonntag in Berlin hundertfach das aneinander, was VerfassungsschützerInnen Einzelmeinung nenne. Und wer dagegenhält, wie einige mutige KommentatorInnen in Posts oder Tweets, wird sofort mit Unflat überzogen. Noch aussagekräftiger für die Bewertung könnte der Facebook-Alltag sein. Ein Beispiel von Dutzenden: Am 15. Mai heißt es im Auftritt der AfD-Landtagsfraktion mit ausdrücklichem Bezug auf den Ramadan: "Der 'heiße Grillmonat' der AfD – Und … Was grillen Sie so?"
Viele Antworten sind voller Anzüglichkeiten, durchaus würdig einer Berücksichtigung in der erwähnten Gesamtschau. Zum Beispiel mit Blick auf Artikel 4 GG: "Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich. Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet." Heribert Prantl warnte vor dem "Prolog zur Unmenschlichkeit". Und schrieb: "Könnte das Grundgesetz die Farbe wechseln, es rot würde vor Scham und grün vor Ekel." Das war Anfang 2016, als AfD-Spitzenfunktionäre dafür eintraten, an der deutschen Grenze von der Schusswaffe Gebrauch zu machen, um Geflüchtete fernzuhalten. Noch so eine Einzelmeinung, die in irgendwelchen Ordnern vergilbt und augenscheinlich nicht einmal zur Materialsammlung taugt.
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adabei adabei
am 05.06.2018