Herr Drexler, es schwirren noch immer so viele Theorien durch die Welt. Muss der zweite Ausschuss den NSU-Komplex nicht noch einmal von vorne aufrollen?
Nein, und das wäre auch gar nicht sinnvoll. In der zur Verfügung stehenden Zeit hat der erste Untersuchungsausschuss doch einiges an Ergebnissen erarbeitet. Gerade zum Todesfall Florian H., zu dem Mord und dem Mordversuch in Heilbronn oder zum Ku-Klux-Klan. Wir sind wirklich den zentralen dieser sogenannten Theorien nachgegangen. Der neue Untersuchungsausschuss muss sich jetzt mit einzelnen Fragen befassen, die aus Zeitgründen nicht mehr abgehandelt werden konnten, etwa zur Anwesenheit von Geheimdienstmitarbeitern auf der Theresienwiese zum Tatzeitpunkt. Über allem stehen aus meiner Sicht die komplexen Themen des Unterstützernetzwerks der Terrorgruppe und die möglichen weiteren Aktivitäten im Land.
Das heißt, der Fall Florian Heilig gilt als erledigt?
Damit haben wir uns wirklich sehr intensiv befasst. Die Beweisaufnahme hat keine Hinweise auf ein Fremdverschulden erbracht, aber einige Hinweise auf einen Suizid. Jeder im Saal konnte miterleben, wie ein Augenzeuge berichtet hat, dass er die Explosion gesehen hat und keine weitere Person dort gewesen ist. Es hätte also ein Fernzündmechanismus gefunden werden müssen. Es ist aber keiner gefunden worden. Und auch die Auswertung des Whatsapp-Verkehrs des Verstorbenen mit der Freundin namens Bandini zeigt, dass er in der Nacht vor dem Tod in einem psychisch labilen Zustand gewesen sein muss. Aus meiner Sicht, die zumindest die Fraktionen im Landtag teilen, die bereits am ersten Ausschuss teilgenommen haben, muss keine neue Beweiserhebung durchgeführt werden. Immer mit der Einschränkung, wenn nicht eine neue Erkenntnislage erneute Untersuchungen erforderlich macht.
Was ist mit Melisa M. und ihrem Verlobten Sascha W.?
Ich weiß, dass es darüber noch immer Diskussionen gibt, aber nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaften zu den Todesfällen gehen wir davon aus, dass kein Zusammenhang mit dem NSU-Komplex besteht. Melisa M. ist beim Motocross mit dem Geländemotorrad gestürzt, aus einer daraus resultierenden, eigentlich harmlosen Knieprellung mit Bluterguss hat sich dann ein Thrombus gelöst und eine Lungenembolie verursacht. Das Motorrad wurde auf Manipulationen untersucht, außerdem haben die Rechtsmediziner festgehalten, dass eine Lungenembolie so nicht künstlich herbeigeführt werden kann. Auch bei Sascha W. hat die Staatsanwaltschaft ausschließen können, dass ein Fremdverschulden vorliegt. Es gibt in beiden Fällen keine Hinweise auf Fehler und Versäumnisse. Nach meinem Eindruck herrscht bei den Fraktionen die Auffassung, dass die Fälle nicht neu aufgerollt werden müssen, wenn sich keine neue Sachlage ergibt.
10 Kommentare verfügbar
Manfred Fischer
am 13.08.2016Wolfgang Drexler sagt nach Aussage von Frau Henkel-Waidhofer: "Sein Untersuchungsausschuss habe einen ordentlichen Job gemacht."
Vermutlich hätte das Herr Drexler vor Zeiten auch zu seinem Job als S21 - Sprecher gesagt,…