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Wo bleibt das Schmerzensgeld?

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Ministerpräsident Kretschmann hat sich bei den Opfern der Polizeigewalt vom Schwarzen Donnerstag entschuldigt. Das war's dann aber schon, was Grün-Rot an Wiedergutmachung geleistet hat. Über Schadensersatz und Schmerzensgeld müssen die Verletzten mit den Tätern verhandeln: mit dem Polizeipräsidium Stuttgart. Und was ist nach der Wahl?

Die Geste war großzügig und die Entschuldigung ehrlich. Nur das Versprechen, wie's nun weitergehen soll, war wohl zu vollmundig. "Zügig" solle es "konstruktive Gespräche" geben, damit "rasch Entschädigung" geleistet werden könne, und schon im Januar werde das Polizeipräsidium Stuttgart auf die Betroffenen zukommen – so hatte es Winfried Kretschmann am 17. Dezember jenen Gästen angekündigt, die er in die Villa Reitzenstein eingeladen hatte.

Es war ein besonderer Tag, ein Tag der Genugtuung für viele: Mehr als fünf Jahre nach dem Schwarzen Donnerstag, bei dem es mehrere Hundert Verletzte gegeben hatte, gab es erstmalig Worte des Bedauerns. Und nicht von irgendwem, sondern von Kretschmann, dem allseits angesehenen Landesvater. Durch den Polizeieinsatz sei "das Vertrauen in den Staat und seine Diener auf schlimme Weise beschädigt worden", sagte der grüne Ministerpräsident, als er sich entschuldigte – namens des Landes Baden-Württemberg und deren Polizei. Eine große Geste, denn selbst hatte der damalige Oppositionsführer Kretschmann im Schlossgarten vergeblich zu schlichten versucht.

Geladen hatte er kurz vor Weihnachten neun Geschädigte, darunter jene sechs Kläger, die vier Wochen zuvor vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart <link http: www.kontextwochenzeitung.de politik kurzer-prozess-3269.html internal-link-new-window>einen späten Erfolg erstritten hatten. Ohne Wenn und Aber hatte das Gericht ihrem Anliegen stattgegeben, den Polizeieinsatz als unrechtmäßig zu erklären. Alle diese Kläger, auch Edmund Haferbeck, nahmen die Entschuldigung an. Öffentlich.

Für Minister Gall sind die Verletzten immer noch selber schuld

Seither wartet Haferbeck, dass sich "gleich im Januar" jemand bei ihm meldet. Oder wenigstens im Februar; doch nichts dergleichen. Inzwischen weiß der promovierte Agrarwissenschaftler, dem eine Polizistin grundlos Pfefferspray in die Augen gesprüht hatte, woran das liegen könnte. Bereits im Vorfeld von Kretschmanns Einladung war ein mittlerer Koalitionskrach darüber ausgebrochen, wo das Thema Entschädigungen anzusiedeln wäre. Ob beim grünen Staatsministerium, als Chefsache quasi, oder beim roten Innenminister Reinhold Gall, der für die Polizei zuständig ist, aber mit der Angelegenheit nichts zu tun haben wollte. Für den Sozialdemokraten sind die Verletzten des Schwarzen Donnerstags bis heute "selber schuld".

Bei Gall, der bis heute einen 2010 von der Mappus-Regierung erlassenen Rahmenbefehl zur (geheimdienstlichen) Ausspähung des Widerstands gegen Stuttgart 21 aufrechterhält, landete die Entschädigungssache schließlich, verblieb im Ministerium aber nur kurz und wurde zur Erledigung delegiert an – die Täter. Zuständig seither ist das Polizeipräsidium Stuttgart, also jene Behörde, deren Fehlverhalten ursächlich war für die Ansprüche derjenigen, die sie nun entschädigen soll.

Bearbeitet werden die Ansprüche dort <link http: www.kontextwochenzeitung.de politik entschuldigung-ja-entschaedigung-nein-3346.html internal-link-new-window>vom Leitendenden Regierungsdirektor Gerhard Groß. Er hatte noch im Herbst im Verwaltungsgerichtsverfahren das beklagte Land Baden-Württemberg und die Meinung vertreten, die Demonstration sei keine Versammlung, sondern eine unfriedliche Menge gewesen, von der die Aggression ausging. Er beantragte im Prozess, die Klagen abzulehnen. Und verlor.

Immerhin, im Februar schrieb Groß die Anwälte von fünf der sechs Kläger an und forderte sie auf, ihre Ansprüche zu beziffern und nachzuweisen: "Wir werden Ihre Forderungen prüfen und danach wieder auf Sie zukommen." Eine Anerkennung der Ansprüche, wenigstens dem Grunde nach, oder das Angebot einer Abschlagszahlung zumindest für die Schwerverletzten sucht man in dem knappen Text vergeblich. Und den sechsten Kläger, Edmund Haferbeck, den hat Groß vermutlich einfach vergessen. Denn Haferbeck hatte das Verfahren, das sich über vier Jahre hinzog, allein und ohne anwaltliche Unterstützung durchgezogen.

Dafür machte Groß Anspruchstellern Hoffnung, die gar nicht vor dem Verwaltungsgericht geklagt hatten. So erhielt Walter Müller (Name geändert) am 15. Januar Post von Groß des Inhalts: "Das Polizeipräsidium Stuttgart stimmt derzeit mit dem Innenministerium Baden-Württemberg das weitere Vorgehen ab und wird nach Abschluss des Dialogs unaufgefordert auf die Anspruchsteller von Schadenersatzforderungen zugehen." Müller hatte, wie so viele, Pfefferspray abgekriegt und leidet bis heute unter einer posttraumatischen Störung. Gleich nach dem Urteil im November hatte er seine Forderung erhoben. Seit Mitte Januar allerdings hat Müller nichts mehr gehört.

Wer ist der Polizist, der sprüht?

So wenig wie Volker Klenk, der ebenfalls nicht zu den Klägern gehört hatte. Als bisher erster uns bekannter Geschädigter hat er seine Ansprüche bei der Stuttgarter Polizei in Euro und Cent angemeldet. Auch Klenk war von Pfefferspray getroffen worden und leidet fünfeinhalb Jahre danach noch an einer Augenreizung. Der damals 72-jährige Diplom-Volkswirt hatte einst (von 1976 bis 1980) für die FDP im Landtag gesessen und aus dem traumatischen Erlebnis im Schlossgarten sehr persönliche Konsequenzen gezogen: Fünf Tage danach steckte Klenk sein Bundesverdienstkreuz in ein Briefkuvert und schickte es zum weiteren Verbleib an den damaligen Bundespräsidenten Christian Wulff nach Berlin.

Wie so viele hatte Klenk damals Anzeige erstattet. Wie so viele Anzeigen wurde auch seine von der Staatsanwaltschaft Stuttgart niedergeschlagen. Zweimal. Denn irgendwann stieß Klenk in einem Buch auf ein Foto, das just jene Szene zeigt, in der ihn der Strahl gerade eben getroffen hat. Das Foto zeigt dreierlei: im Vordergrund den Exabgeordneten, der sich das verletzte Auge reibt, im Hintergrund den Polizeibeamten, der wider alle Vorschriften sprüht – in eine Menschenmenge hinein, die ihm den Rücken zuwendet.

Das fand auch die Staatsanwaltschaft Stuttgart, politische Abteilung, nicht sonderlich prickelnd. Sie ließ Klenk freilich wissen, "der handelnde Polizeibeamte" könne "aufgrund des vorliegenden Schwarz-Weiß-Fotos ... nicht identifiziert werden". Vielleicht ändert sich das, wenn jemand dazu beitragen kann, den behelmten, Pfefferspray sprühenden Beamten zu identifizieren. Das Bild ist farbig und scharf. Es wäre ja nicht das erste Foto, das in Kontext erscheint und für einen Polizisten Konsequenzen zeitigt. Man denke nur an den <link http: www.kontextwochenzeitung.de politik haelt-stumpf-den-kopf-hin-2692.html internal-link-new-window>mittlerweile vorbestraften damaligen Polizeipräsidenten Siegfried Stumpf ... 

So weit die Lage kurz vor der Landtagswahl. Nicht zu erwarten also, dass die grün-rote Landesregierung das Thema Schadensersatz und Schmerzensgeld noch geregelt kriegt. Und was wäre von der CDU zu erwarten? In der Union hat es in fünf Jahren auf den Oppositionsbänken in Sachen Schwarzer Donnerstag keinerlei Erkenntniszuwachs gegeben. Keiner hat sich entschuldigt, der damals Verantwortung trug. Im Gegenteil, das Verwaltungsgerichtsurteil wurde vom damaligen Innenminister Heribert Rech sogar öffentlich in Zweifel gezogen, und hinter vorgehaltener Hand bezeichnen es damalige wie heutige CDU-Abgeordnete schlichtweg als Fehlurteil.

Kaum drei Wochen ist es her, dass der CDU-Obmann im zweiten Untersuchungsausschuss des Landtags, der Stuttgarter Abgeordnete Reinhard Löffler, im Plenum des Hohen Hauses Folgendes von sich gab: "Ein Mime zelebrierte ein Gelöbnis am Bahnhof. Eine fromme Pastorin feierte Feldgottesdienste. Eine Trutzburg von Parkschützern im Schlossgarten, deren Straftaten nicht verfolgt wurden, Stolperfallen für Polizeipferde, Anspucken von Polizisten und die militante Drohung bei Abriss Aufstand. Diese explosive Mischung hat den Schwarzen Donnerstag mit ermöglicht, nicht nur die Fehler beim Polizeieinsatz. Auch das gehört zur Wahrheit."

Die Wahrheit sprach Löffler ein paar Sätze später dann tatsächlich aus, als er die Arbeit des Ausschusses kritisierte: "Antworten, wie wir Geschehnisse wie am Schwarzen Donnerstag künftig vermeiden und welche Lehren wir daraus ziehen, haben wir nicht gesucht."

Eine solche Antwort wäre – siehe das Foto oben – die Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte gewesen, die 2011 im Koalitionsvertrag vereinbart und fünf Jahre lang <link http: www.kontextwochenzeitung.de politik versprochen-gebrochen-2384.html internal-link-new-window>von Reinhold Gall blockiert wurde. Insofern kann auch morgen wieder ein baden-württembergischer Polizist sprühen, was die Dose hergibt, ohne Sorge zu haben, dass er belangt wird. Was immer der kommende Sonntag bringt. 


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13 Kommentare verfügbar

  • Louisiana
    am 20.04.2016
    Antworten
    @Müller, 13.03.16:

    Schon mal was von der Verhältnismäßigkeit der Mittel gehört?
    Man kann eine Demonstration auch schützen, ohne eine Schneise von Schwerverletzten zu hinterlassen.
    Abgesehen davon sollte die Versammlung am 30.09.2010 im Schlossgarten von der Polizei nicht geschützt, sondern…
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