Was sich im Inneren eines Geheimdienstes abspielt, ist nicht so einfach nachzuvollziehen. Auch nicht anhand der Resultate, die ans Tageslicht kommen. Zum Beispiel, wenn auffliegt, dass ein Mitarbeiter des Verfassungsschutzes, der eigentlich die islamistische Szene ausspähen sollte, selbst ein gewaltbereiter Salafist ist, der schon in Schwulenpornos mitgespielt hat. Das war im November 2016 der Fall. Doch neben derlei Skurrilitäten gibt es immer wieder Fälle, deren Boulevardisierungspotenzial vielleicht nicht ganz so groß ist, die darum aber nicht minder verwirrend sind.
So betreibt der Verfassungsschutz Baden-Württemberg seit Anfang 2021 auf seiner Website eine Art Blog, auf dem er unter anderem eigene Studien bewirbt oder bekannt gibt, dass die AfD nun beobachtet wird, da sie "unter dem Verdacht steht", rechtsextremistische Bestrebungen zu verfolgen – was immerhin bessere Arbeit ist, als gar keinen Verdacht zu schöpfen.
Vereinzelt kommentiert das Amt hier aber auch aktuelle politische Geschehnisse, ungefähr einmal alle fünf Monate. Ein Thema war, dass die Identitäre Bewegung (IB) gegen die Imagekampagne "The Länd" agitiert: "Am 4. Dezember 2021 kletterten Akteure der 'IB Schwaben' auf einen Pop-Up-Store der Werbekampagne 'The Länd' in Heidelberg. Sie befestigten ein großes Banner an der Seite des Containers, das die Aufschrift 'Globohomos ausschließen – Finger weg vom Ländle' trug." Einen Beitrag gab es auch zum Tod von Günter Deckert, als die rechtsextreme Szene zu Ehren des ehemaligen NPD-Vorsitzenden und verurteilten Holocaustleugners einen Trauermarsch in Weinheim veranstaltete.
Ein weiterer Beitrag fällt etwas aus der Reihe. Zu den Ereignissen, die eine öffentliche Beurteilung von Amts wegen erfordert, zählte der Verfassungsschutz außerdem eine linke Demonstration in Freiburg, nachdem dort Ende 2021 das vormals besetzte Szeneobjekt G19 unter Polizeischutz abgerissen wurde. 500 Menschen gingen danach auf die Straße, was die Behörde zur Warnung veranlasste: "In Zeiten steigender Mietkosten und Wohnungsnot bietet das Aktionsfeld 'Antigentrifizierung' Linksextremisten die Möglichkeit zum Schulterschluss mit zivilgesellschaftlichen Akteuren." Ohne Quellenangabe behauptet der Verfassungsschutz, dass sich am Protest "bis zu 200 gewaltorientierte Linksextremisten" beteiligt hätten – räumt aber ein: "Die Kundgebung verlief friedlich."
Gravierende Patzer beim Urheberrecht
Inzwischen ist der Beitrag gelöscht (eine Kopie davon ist aber weiterhin hier abrufbar). Der freie Sender Radio Dreyeckland (RDL) und sein Mitarbeiter Julian Rzepa haben den Verfassungsschutz erfolgreich abgemahnt. Begleitend zum Blog-Post hat das Amt ein Bild des Fotografen Rzepa übernommen – ohne um Erlaubnis zu fragen oder ein Honorar anzubieten. Rechtsanwalt David Werdermann, der die vom Staat Beklauten vertreten hat, bewertet es als problematisch, dass einer Einrichtung, die sich um den Schutz des Grundgesetzes kümmern soll, dermaßen gravierende Patzer bei der Würdigung des Urheberrechts unterlaufen. Zumal es nicht der erste Fall ist.
Bereits 2014 hatte der Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern ein Foto stibitzt, das die Band Feine Sahne Fischfilet zeigt. Werdermann berichtet zudem von einem weiteren Fall aus Niedersachsen, in dem seine Kanzlei das Amt erfolgreich wegen Urheberrechtsverletzung abgemahnt hat. Der betroffene Fotograf Rzepa findet es unangenehm, dass ihm sein Bild geklaut wurde: "Ich suche mir meine Kund:innen aus. Ich möchte die Kontrolle darüber haben, wer mein Bildmaterial bekommt." Im gegebenen Fall habe der Verfassungsschutz mit seinem Bericht die Absicht verfolgt, die Proteste zu delegitimieren und den Demonstrant:innen Gewaltbereitschaft zu unterstellen.
Die Konsequenz ist nun eine Rechnung mit diversen Sonderzuschlägen: Für den Rechtsbruch muss der Verfassungsschutz 1.500 Euro an Rzepa zahlen, was gemessen an den gewöhnlichen Honoraren für freie Fotografen eine durchaus stattliche Summe ist. Offenbar hatten die Hüter des Grundgesetzes auf eine Verschwiegenheitsklausel gedrängt – doch darauf wollten sich Rzepa und Anwalt Werdermann nicht einlassen. Der Fall ist für sie ein Politikum. Wie der Jurist betont, sei das Vorgehen des Verfassungsschutzes auch aus anderen Gründen problematisch: "Tagespolitische Ereignisse zu kommentieren, ist eigentlich Aufgabe der freien Presse, nicht des Staates", erläuterte Werdermann gegenüber RDL.
Der Verfassungsschutz Baden-Württemberg lehnt es ab, sich zum Sachverhalt zu äußern, da es die Öffentlichkeit nur über den gesetzlichen Beobachtungsauftrag informieren möchte. Ganz pflichtbewusst eben.
9 Kommentare verfügbar
Fisch
am 18.10.2022Quelle: kontrapolis.info
Demonstration am 30. November 2021
Das ist fuer Zitat genug.