KONTEXT:Wochenzeitung
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Prellbock für Pofalla & Co.

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Kontext will wissen, wie Petitionen funktionieren, was sie tatsächlich bringen und ob mit ihnen Recht, Gesetz oder auch nur Anstand durchzusetzen sind. Unser Redakteur macht den Selbstversuch und hat zwei Petitionen an die Deutsche Bahn AG in Sachen Pofalla und an den Deutschen Bundestag wg. NSA-Bespitzelung eingereicht.

Eine Petition erfolgreich zu starten ist kein Hexenwerk. Das weiß die Nation, seit die Leipzigerin Maren Müller die Online-Petition "Markus Lanz raus aus meinem Rundfunkbeitrag" initiierte. Müller veröffentlichte ihr Anliegen nach der Talkshow noch in der Nacht auf der Plattform <link https: www.openpetition.de _blank>Openpetition.de. Sie verbreitete sich wie ein Lauffeuer, auch die Medien sorgten mit ausführlicher Berichterstattung für ein beispielloses Petitionsfieber. Mittlerweile hat Maren Müller knapp 230 000 Unterstützer (Stand Dienstagmittag, 28. Januar). Und es verbleiben noch 46 Tage bis zum Ende der Petition.

Lässt sich mit Online-Petitionen nur Missfallen publik machen, oder sind sie ein brauchbares Mittel, um Missstände zu beheben, Ungerechtigkeiten zu beseitigen, Recht und Gesetz zum Durchbruch zu verhelfen? Bekommt jede "gute" Petition auch viele Unterstützer? Das will die Kontext-Redaktion herausfinden. Wie? Ganz einfach: mit zwei eigenen Petitionen.

Zwei Themen bieten sich aus journalistischer Sicht derzeit an, durch Petitionen behandelt zu werden: die Causa Ronald Pofalla und Deutsche Bahn sowie die NSA-Abhöraffäre und ihre juristische Aufarbeitung in Deutschland.

Kontext-Redakteur Jürgen Lessat hat inzwischen Petitionen formuliert und auf die Plattform Openpetition (Causa Pofalla) eingestellt sowie beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags (Aufarbeitung NSA-Affäre) eingereicht. Kontext wird über den Verlauf der Petitionen zeitnah informieren. Selbstverständlich sind die Kontext-Leser aufgerufen, die Petitionen mitzuzeichnen. Denn nach aller Erfahrung bewirken nur viele Mitstreiter viel!

Prellbock für Pofalla & Co.: deutsche Bahn AG nicht länger Verschiebebahnhof für Politiker

Der mögliche Wechsel von Ex-Kanzleramtsminister Ronald Pofalla (CDU) in den Vorstand der Deutschen Bahn AG hat bei dem bundeseigenen Transport- und Logistikkonzern bereits Tradition. Immer wieder erhielten abgewählte oder aus ihren Ämtern ausgeschiedene Politiker bei dem Unternehmen lukrative Versorgungsposten. Die Berufung von Pofalla in den DB-Vorstand widerspricht jedoch eindeutig einem bahneigenen Verhaltenskodex "Ethik". Die Petition fordert Vorstand und Aufsichtsrat der DB AG deshalb auf, jetzt und künftig nach dem eigenen Verhaltenskodex zu handeln und – unabhängig von künftigen gesetzlichen Regelungen – auf die Übernahme von aktiven oder gerade aus politischen Ämtern ausgeschiedenen Politikern zu verzichten.

Voller Wortlaut und Mitzeichnung möglich unter:
<link https: www.openpetition.de petition online prellbock-fuer-pofalla-co-deutsche-bahn-ag-nicht-laenger-verschiebebahnhof-fuer-politiker _blank>www.openpetition.de/petition/online/prellbock-fuer-pofalla-co-deutsche-bahn-ag-nicht-laenger-verschiebebahnhof-fuer-politiker

Petition 48993 an Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags: Strafverfolgung jetzt!

Der Bundestag möge in einer Resolution beschließen, die Bundesanwaltschaft – hilfsweise das Bundesministerium der Justiz als zuständige Aufsichtsbehörde – aufzufordern, aufgrund der Enthüllungen von Edward Snowden hinsichtlich der NSA- und GCHQ-Spionageaktivitäten in Deutschland Ermittlungen unter anderem wegen Verletzung des Fernmelde- und Postgeheimnisses gegen unbekannt aufzunehmen und bei Tatverdacht Anklage nach § 206 StGB und gegebenenfalls nach weiteren §§ StGB zu erheben. Die Enthüllungen von Edward Snowden stellen glaubhaft dar, dass durch ausländische Geheimdienste und deren Angehörige durch Abhörung und Aufzeichnung von Telefonaten, E-Mails und weiteren Kommunikationswegen auf deutschem Boden deutsches Recht verletzt wird. Dies wiegt umso schwerer, als das wahllose Abhören privater Kommunikation die Grundrechte Artikel 1, 2 und 10 des Grundgesetzes verletzt. Trotz der eindeutigen Hinweislage ist die zuständige Bundesgeneralanwaltschaft bislang nicht tätig geworden. 


Die Petition ist eingereicht, wird derzeit geprüft. Veröffentlichung zur Mitzeichnung ist beantragt. Kontext verlinkt an dieser Stelle zur Petition, sobald sie veröffentlicht ist.


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5 Kommentare verfügbar

  • Peter Schäuble
    am 16.02.2014
    Antworten
    Es kann nicht sein, dass ein "Spitzenpolitiker"(so Popfalla denn einer wäre) dafür belohnt wird, dass er der Allgemeinheit (freilich mit Rückendeckung von ganz "oben") definitiv Schaden zugefügt hat. Ich halte nicht einmal eine Schamfrist für opportun.
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Ausgabe 709 / Bedeckt von braunem Laub / bedellus / vor 1 Tag 46 Minuten
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