Sie taugt als Quizfrage in der TV-Sendung "Wer wird Millionär": "Was sagt Artikel 17 unseres Grundgesetzes?" "Keine Ahnung", müssten die meisten Kandidaten Günther Jauch wohl gestehen. Dabei dreht sich derzeit vieles in der öffentlichen Diskussion um diesen weitgehend unbekannten Grundgesetzparagrafen. Wohl eher unbeabsichtigt zur Bewusstseinswerdung des 17. Artikels der deutschen Verfassung hat der Calwer Realschullehrer Gabriel Stängle mit einer Petition beigetragen, in der er Schwul- und Lesbischsein nicht als zu vertiefendes Thema im Schulunterricht von Baden-Württemberg haben will.
Der Mann, der bis vergangenen Montag (27. Januar), als die Petition endete, knapp 200 000 Mitzeichner gewann und mindestens genau so viele Gegenpetitenten mobilisierte, handelt in völlig im Sinne des Grundgesetzes. "Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden", lautet der korrekte Wortlaut des Artikels. Wie wichtig es der verfassunggebenden Versammlung bei Gründung der Bundesrepublik war, lässt sich schon daran erahnen, dass das Petitionsrecht eines von nur 19 bürgerlichen Grundrechten der deutschen Verfassung ist.
Indirekt sorgte ZDF-Moderater Markus Lanz in der vergangenen Woche dafür, dass sich der mediale Hype um Petitionen in bislang unbekannte Dimensionen steigerte. Empört initiierte eine Leipzigerin auf der Internet-Plattform Openpetition.de eine Petition gegen die Plaudertasche des Zweiten, nachdem dieser in seiner Talk-Runde der Linken-Politikerin Sarah Wagenknecht ständig besserwisserisch und belehrend ins Wort gefallen war. Inzwischen über 220 000 Mitunterzeichner (Stand 27. 1. 2014) sollen die Mainzelmännchen vom Lerchenberg zwingen, sich von dem "notorisch peinlichen Moderator" zu trennen.
Interessanterweise wuchs mit der Stimmenzahl auch die Kritik an der Petition. Der "Focus" etwa ließ einen besorgten Leser zu Wort kommen, der die Stimmenzählung des Petitions-Portals Openpetition anzweifelte. Ohne Schwierigkeiten hätte er zweimal hintereinander die Petition unterzeichnen können, zitierte das Blatt den Leser. Auch wurde der Petentin unterstellt, die früher kurzzeitig selbst Linken-Parteimitglied war, nur Stimmung gegen Lanz als Person machen zu wollen, weil ihr dessen politische Haltung nicht passe. Inzwischen hat es auch "Stern"-Chefredakteur Hans-Ulrich Jörges erwischt, der sich als weiterer Gast in besagter Plauderrunde angeblich "genauso polemisch und unprofessionell gegenüber Frau Dr. Wagenknecht verhalten hat" wie der Gastgeber, so ein Meinungsbeitrag auf Openpetition. Doch "Mehr Sachlichkeit im Journalismus – schlechtes Beispiel Hans-Ulrich Jörges" hat bislang nur rund 1200 Unterstützer (Stand 27. 1. 2014).
Nach Kritik ändert Openpetition seine Nutzungsbedingungen
Aufgeschreckt von der immer lauter werdenden Kritik an "personifizierten" Petitionseinreichungen sah sich die private Petitionsplattform dazu gezwungen, ihre Nutzungsbedingungen zu ändern. Begehren, die sich eindeutig gegen Personen richten, sollen zumindest dort künftig nicht mehr unterkommen. Unabhängig von Zahlen sind Petitionen und Petenten längst keine Petitessen mehr im gesellschaftlichen Alltag. Das "Wir wollen es so und nicht so" steht im Scheinwerferlicht der Medien und scheint auch im Bewusstsein der Bevölkerung angekommen zu sein.
Dabei arbeiten die offiziellen Institutionen im deutschen Petitionswesen eher unter geringerer medialer Aufmerksamkeit. Die Petitionsausschüsse auf Bundes- und Länderebene, die ihre Bewertungen und Empfehlung direkt an Regierungen und Parlamente abgeben, tagen gewöhnlich nicht öffentlich. Denn viele Eingaben beziehen sich auf private Anliegen, beispielsweise auf eine falsch berechnete Rente. Die meisten der 15 724 Petitionen und Eingaben, die im Jahr 2012 den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags erreichten, waren derart "privater Natur".
Falls das Anliegen von allgemeinem Interesse ist, kann der Ausschuss auf Antrag des Petenten auch seine Zustimmung zur Veröffentlichung der Eingabe geben, um zusätzliche Mitzeichner zu gewinnen. Seit dem Jahr 2008 sind Eingaben wie Mitzeichnung einfach via Internet über das E-Petitionsportal des Bundestags möglich. Mit mehr als 1,4 Millionen registrierten Nutzern ist die Internetseite des Petitionsausschusses inzwischen das mit Abstand erfolgreichste Internetangebot des Bundestags. Und es wird rege genutzt. Zu den 526 im Internet veröffentlichten Petitionen im Jahr 2012 wurden über eine halbe Million elektronische Mitzeichnungen registriert. Nimmt man noch die Unterstützer per Post und Fax hinzu, dann verdoppelt sich diese Zahl sogar, resümiert die Ausschussvorsitzende Kersten Steinke (Die Linke) im jüngsten Petitionsbericht.
Etwas mehr als ein Drittel der Petitionen sind erfolgreich
Zur öffentlichen Erörterung lädt der Petitionsausschuss des Bundestags, der sich mit 26 Mitgliedern gerade neu konstituiert hat und an diesem Mittwoch seine erste Arbeitssitzung in der aktuellen Legislaturperiode absolviert, wenn eine Petition durch eine große Zahl von Mitzeichnern von größerem öffentlichen Interesse ist. In deren Verlauf darf der Petent auch seine Argumente vor laufender Kamera, zumindest der des Bundestags-Fernsehens, darlegen. Als Quorum für die öffentliche Erörterung einer Eingabe gelten 50 000 Mitzeichner, die innerhalb der vierwöchigen Zeichnungsfrist die Eingabe unterstützen. Die Grenze können die Ausschussmitglieder auch niedriger setzen. Zuletzt beriet der Ausschuss im Juni vergangenen Jahres öffentlich darüber, ob Internetanbieter zur Netzneutralität verpflichtet sind. Die Abschaffung der Luftverkehrssteuer stand damals ebenfalls auf der Tagesordnung.
Die Statistik zeigt, dass der Petitionsausschuss nicht alle Eingaben positiv erledigen kann. Im Sinne des Petenten waren im Jahr 2012 etwas mehr als ein Drittel der Vorgänge erfolgreich. Durch das Gewaltenteilungsprinzip der Verfassung sind der Arbeit des Gremiums aber auch Grenzen gesetzt. Der Petitionsausschuss kann die Bundesregierung zwar auffordern, dem Anliegen zu entsprechen, zu einem positiven Handeln kann er sie jedoch nicht zwingen. "Umso erfreulicher ist es daher, wenn der Petitionsausschuss einem Bürger oder einer Bürgerin helfen konnte", sagt die Ausschussvorsitzende Steinke.
Neben dem Petitionsportal des Bundestags gibt es allein im deutschsprachigen Raum Dutzende Webseiten, die die Möglichkeit zur Online-Petition und deren Mitzeichnung unterbreiten. Zumal das E-Petitionsportal des Bundestags eben auch die falsche Adresse ist, wenn es um länder- und kommunalspezifische Themen geht. Ebenso wenn der Adressat einer Petition die Kirche oder ein Wirtschaftsunternehmen ist. Für den Einreicher einer Petition sind private Petitionsportale, die meist bei unabhängigen Betreibern gehostet sind, jedoch eine inzwischen brauchbare Möglichkeit, Mitpetenten zu erreichen. Werden einzelne Petitionen zudem in den Medien erwähnt, kann eine Eingabe innerhalb weniger Tage sechsstellige Unterzeichnerzahlen bekommen, wie die Toleranz-Petitionen zum baden-württembergischen Bildungsplan und auch die Missbilligung von ZDF-Moderator Lanz eindrücklich zeigten.
2 Kommentare verfügbar
maguscarolus
am 31.01.2014Um das zu klären sollte man tunlichst diejenigen Petitionen im Auge behalten, die sich gegen Profitinteressen des ganz großen Geldes richten – z.B. gegen das unsägliche Freihandelsabkommen zwischen der EU und den transatlantischen Freunden®.
Vom Erfolg solcher…