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Prozess gegen Ulm 5

Schauprozess-Vorwurf aus Irland

Prozess gegen Ulm 5: Schauprozess-Vorwurf aus Irland
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Seit September sitzen fünf Palästina-Aktivist:innen in Untersuchungshaft, seit April stehen sie in Stuttgart vor Gericht. Das Verfahren zieht sich, obwohl die Tat klar ist: Die Angeklagten sind beim israelischen Rüstungskonzern Elbit in Ulm eingebrochen und haben dort randaliert. Irische Abgeordnete üben Kritik am Prozess.

Inzwischen ist der Ablauf vor dem Landgericht in Stuttgart-Stammheim Routine: Erst eine lange Schlange vor dem Eingang, dann eine ausführliche Kontrolle. Laptop, Stift und Zettel sind im Gerichtssaal nur Journalist:innen gestattet. Die Verhandlungstermine sollen planmäßig um 9 Uhr beginnen, in der Realität verzögert sich wegen des Andrangs und der langen Kontrollen der Beginn um mindestens eine Stunde. Wenn die Angeklagten dann endlich mit Handschellen gefesselt von Justizbeamt:innen zu ihren Plätzen, die von dicken Glaswänden vom Rest des Saals getrennt sind, geführt werden, brandet Applaus aus den Zuschauerreihen auf. Die fünf zeigen dabei meist mit ihren gefesselten Händen zwei überkreuzte Herzhälften oder das Peace-Symbol. Oder das Publikum stimmt einen Kanon an: "Old as the olive tree, the wisdom of those who fight to be free / land and people will thrive in a free Palestine." – Alt wie der Olivenbaum ist die Weisheit derer, die kämpfen, um frei zu sein. Land und Menschen werden aufblühen in einem freien Palästina. 

Seit inzwischen fast einem Jahr sitzen die Angeklagten in Untersuchungshaft, seit April wird verhandelt. Die fünf pro-palästinensischen Aktivist:innen – Daniel Tatlow-Devally, Walter Tricks (genannt "Crow"), Leandra Rollo Valenzuela, Hannah Hailu ("Zo") und Vivien Kovarbasic ("Vi") – sind vergangenen September in den Ulmer Standort der israelischen Rüstungsfirma Elbit eingedrungen und haben dort laut Anklage über eine Million Euro Sachschaden angerichtet.

Langwierige Verhandlungstage

Doch nicht nur die Einlasskontrollen und die sich ständig wiederholenden Anträge der Verteidigung rauben dem Verfahren Zeit, die aufs Konto der Angeklagten geht, die solange weiter inhaftiert sind und bereits teilweise über Hämatome an ihren Handgelenken wegen der Handschellen klagen. Laut ursprünglichem Plan sollte mit der letzten Sitzung vor zwei Wochen der Prozess sein Ende finden. Die Vorsitzende Richterin Kathrin Lauchstädt ließ den Saal bereits mehrmals räumen, immer wieder unterbrachen Pausen die 14 Verhandlungstage. Selbst die Anklage wurde am ersten Tag noch nicht verlesen. Und mindestens einmal mussten sich Anwält:innen mit Lauchstädt regelrecht darum streiten, dass englische Passagen eines Beweisantrags vorgetragen und übersetzt werden – schließlich sei die Gerichtssprache ja Deutsch, wie die Richterin betont. An manchen Terminen "stellt man zwei Anträge und dann ist der Tag vorbei", sagt Verteidiger Mathes Breuer. 

Bis Januar hat das Landgericht nun Gerichtstermine fortgeschrieben. Dabei ist unstrittig, was vorgefallen ist. Die fünf Angeklagten haben nicht nur Bekennervideos gedreht, sondern auch die Tat selbst gefilmt: Wie sie in die Firma einbrechen, auf Gegenstände einschlagen, "Baby Killer" an die Wand sprühen, "free, free Palestine" und "Intifada" rufen. Die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart wirft ihnen gemeinschaftliche Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch und das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen vor. Und – das ist der schwerwiegendste Vorwurf – "mitgliedschaftliche Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung". Damit drohen bis zu fünf Jahre Gefängnis. Seit ihrer Festnahme sind die fünf durchgehend in Haft.

Vor Gericht dreht es sich vor allem um die Deutungshoheit der Fragen, ob die Tat antisemitisch motiviert war – was die Generalstaatsanwaltschaft behauptet, die Angeklagten jedoch bestreiten – und ob die fünf Angeklagten beziehungsweise der deutsche Ableger der britischen "Palestine Action" eine kriminelle Vereinigung bilden. Bislang gibt es dazu in Deutschland kein Gerichtsurteil. In Großbritannien ist die Gruppe verboten – zwischenzeitlich hatte das High Court die Einstufung als terroristische Vereinigung gekippt, aber im Juli hat ein Berufungsgericht das von der Regierung ausgesprochene Verbot bestätigt.

Im Netz ist das Interesse hoch

Nicht nur die gefüllten Stuhlreihen im Zuschauerbereich des Gerichtssaals zeugen von einem hohen Interesse am Fall. Auf sozialen Netzwerken werden Videos über den Gerichtsprozess tausendfach geliked, kommentiert und geteilt. Bekannte Persönlichkeiten und Wortführer:innen wie die Klimaaktivistin Luisa Neubauer zeigen sich mit den Ulm 5 solidarisch. Bei den traditionellen Leitmedien, also Presse und Rundfunk, ebbte nach Prozessbeginn und Anklageverlesung das Interesse am Verfahren schnell wieder ab. Der konservativen FAZ war das Gerichtsverfahren bislang sogar keine einzige Silbe wert. "Komplett absurd, wie wenig dazu medial stattfindet", schreibt Neubauer auf Instagram und erntet dafür Zustimmung.

Unter den Zuschauer:innen vor Ort sind ab und an prominente Gesichter. An zwei Terminen hat die schwedische Aktivistin Greta Thunberg das Verfahren beobachtet, zuletzt am 22. Juni. Der Satiriker und EU-Abgeordnete Martin Sonneborn (Die Partei) war zuletzt da. "Eigentlich hätte ich lieber Friedrich Merz dort vor Gericht gesehen, der völkerrechtswidrige Angriffskriege unterstützt", sagt er in einem Video, das er danach postete. Mit Marcel Bauer und Nicole Gohlke haben bereits zwei Bundestagsabgeordnete der Linken den Prozess in Stammheim besucht. Gohlke beklagt, die Angeklagten würden "inszeniert" als wären sie "Terroristen", Bauer bezeichnet das Verfahren als "Schauprozess".

Irische Abgeordnete kritisieren das Verfahren

Fünf Abgeordnete des irischen Unterhauses, sowie eine Senatorin und eine EU-Abgeordnete aus Irland waren ebenfalls am 22. Juli auf eigene Initiative angereist, ohne Auftrag der Regierung, die meisten gehören Parteien des linken Spektrums an. Auch sie wollten sich ein Bild machen vom Verfahren, bei dem mit Daniel Tatlow-Devally ein irischer Staatsbürger angeklagt ist. Stift und Zettel, um sich Notizen zu machen, wurde auch der siebenköpfigen Gruppe nicht gewährt, zum Unmut der Verteidigung. Das, wie auch das dicke Sicherheitsglas und der Ablauf des Verfahrens haben bei den irischen Politiker:innen gewiss einen Eindruck hinterlassen. "Welcome to Germany, welcome to Stammheim", rief ihnen Anwalt Benjamin Düsberg zu. Das seien Bedingungen, über die man sich in Russland beschwere, führt er noch fort, bevor Richterin Lauchstädt dazwischenfährt und die Sitzung wieder einmal unterbricht. 

Die Mittagspause nutzten fünf der sieben Politiker:innen aus Irland dann zur Stellungnahme. Auch der Sozialist Richard Boyd Barett spricht von einem "Schauprozess" und einer "Travestie der Gerechtigkeit". Die Angeklagten würden behandelt wie Terrorist:innen, obwohl sie Friedensaktivist:innen seien, die sich gegen einen von Israel durchgeführten Genozid zur Wehr gesetzt hätten. Das Recht auf ein faires Verfahren, festgeschrieben in der europäischen Menschenrechtskonvention, sei verletzt. Man werde die Anstrengungen verdreifachen und mehr Druck aufbauen, versprach Duncan Smith von der Labour-Partei, damit ein faires Verfahren sichergestellt werde. Als eine Woche später Bundeskanzler Friedrich Merz in Dublin den irischen Regierungschef Micheál Martin besuchte, wurde er von Journalist:innen auf das Verfahren angesprochen. Den Vorwurf des Schauprozesses wies er zurück. "Wir haben in Deutschland rechtsstaatliche Verfahren", kommentierte der Kanzler. 

Von ihrer eigenen Regierung fordert die irische Delegation, Beobachter zum Prozess zu entsenden. Einen offenen Brief an die irische Außenministerin mit diesem Anliegen unterzeichneten fast alle, die in Stammheim waren. Nur Barry Ward, als Mitglied der liberalkonservativen Fine Gael der einzige Vertreter einer Regierungspartei, setzte seine Signatur nicht unter den Brief. Auch den Statements seiner Landsleute in der Mittagspause beim Gericht blieb er fern. 

Verteidigung will Elbit-Chefs als Zeugen

An diesem Freitag, 14. August, gehen die Verhandlungen weiter. Das Urteil scheint weit in der Ferne. Aus Sicht des Verteidigerteams wäre Freispruch angebracht – sie argumentieren mit Nothilfe: Ihre Mandant:innen hätten lediglich versucht, ein Verbrechen, einen Genozid zu vereiteln beziehungsweise zu erschweren. Und es sei auch nicht auszuschließen, dass Richterin Lauchstädt in ihrem Urteil den Genozid als Hintergrund der Tat würdige, meint Rechtsanwalt Breuer. Einen Freispruch erwarte er aber nicht, schließlich sei dies "angesichts der bisherigen Verhandlungsführung der Vorsitzenden Richterin naiv", sagt er gegenüber Kontext. Die Verteidigung kämpfe darum, dass am Ende keine Haftstrafe steht.

Dass Geschwindigkeit ins Verfahren kommt, wirkt derweil sehr unwahrscheinlich. Was grob geschehen wird, lässt sich erahnen: Die routinierte Verspätung, der Applaus für die Angeklagten, Kanon im Zuschauerraum, Unterbrechungen durch die Vorsitzende Richterin und langatmige Wortbeiträge der Verteidigung. Die hat beantragt, den Geschäftsführer von Elbit Systems Deutschland sowie die Vizepräsidenten aus Deutschland und Haifa als Zeugen zu laden. Sie sollen, so der Hintergedanke, darlegen, in welchem Umfang Elbits Produkte an israelischen Kriegsverbrechen beteiligt waren und damit die Rechtfertigung für die Tat der Angeklagten untermauern. Eine Entscheidung des Gerichts steht noch aus. Anwalt Mathes Breuer kündigte gegenüber Kontext an, dass weitere Anträge zu Elbit folgen werden.

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