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Prozess gegen Ulm 5

Unrecht und Strafe

Prozess gegen Ulm 5: Unrecht und Strafe
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Humanitäre Erwägungen oder Antisemitismus – was war die Motivation für den Einbruch in die Rüstungsfirma Elbit in Ulm? Beim Verfahren gegen fünf pro-palästinensische Aktivist:innen in Stuttgart-Stammheim tobt ein Kampf um die Deutungshoheit. Kontext hat sich mit Greta Thunberg und Angehörigen der Angeklagten unterhalten.

Greta Thunberg spricht von "tapferen Seelen", die auf der Anklagebank sitzen, weil sie "bereit sind, persönliche Opfer zu bringen". Vor dem Stuttgarter Landgericht spiele sich eine Farce ab, sagt die 23-jährige Aktivistin im Gespräch mit Kontext: "Unschuldige Menschen werden als gefährliche Kriminelle inszeniert, während Kriegsverbrecher nicht verfolgt werden." Am vergangenen Freitag war Thunberg in Stuttgart-Stammheim, um ihre Unterstützung für die Beschuldigten zu zeigen und den Prozess gegen fünf Personen zu verfolgen, denen vorgeworfen wird, im vergangenen September die Rüstungsfirma Elbit in Ulm sabotiert zu haben.

Laut der Verteidigung der Angeklagten sei das nichtstaatliche Aktienunternehmen mit Hauptsitz in Haifa der wichtigste Ausstatter für völkerrechtswidrige Kriegshandlungen in Gaza: Neben 85 Prozent der dort eingesetzten Drohnenflotte, die von Elbit komme, beteilige sich das Unternehmen an KI-gestützten Massenmorden – etwa durch Softwareprogramme wie "Where’s Daddy?" ("Wo ist Papa?"), das Zielpersonen in ihren Privathäusern aufstöbern solle, wobei bis zu 100 zivile Opfer für den Tod eines hochrangigen Hamas-Militärs in Kauf genommen würden.

Für die Fridays-for-Future-Gründerin Thunberg stellt sich derzeit eine grundsätzliche Entweder-Oder-Frage: "Entweder du unterstützt eine brutale Normalität, die auf Abgründe zusteuert und zu Genozid führt – oder du leistest Widerstand." Völkermord sei inzwischen so normalisiert, dass er es kaum noch in die Nachrichten schaffe. Und es sei "beschämend, dass Deutschland wieder auf der falschen Seite der Geschichte steht". Wo die Fronten markiert sind, fallen Sätze wie: "Israels Gesellschaft ist aufgebaut auf Genozid, Apartheid und ethnischer Säuberung."

Einzuwenden wäre, dass sich die Radikalisierungsprozesse, in deren Folge Rechtsextremisten wie Itamar Ben-Gvir zu Ministern der israelischen Regierung werden konnten, sich nicht im luftleeren Raum abgespielt haben. Sie hängen auch zusammen mit Anschlagserien wie während der Zweiten Intifada (2000 - 2005) und dem Massaker vom 7. Oktober 2023. Fathi Hamad, von 2009 bis 2014 Innenminister im von der Hamas verwalteten Gaza-Streifen, erklärte bei "Al-Aqsa TV" sogar offen, dass die Hamas israelische Bombardements gezielt provoziere, da es mit jedem Angriff mehr internationale Berichterstattung und Sympathien für Palästina gebe: "Die Feinde Allahs wissen nicht, dass das palästinensische Volk eigene Methoden der Todessuche entwickelt hat. (…) Deshalb hat es menschliche Schutzschilde aus Frauen, Kindern, älteren Menschen und Mujahedin formiert, um die zionistische Bombenmaschine herauszufordern."

Allerdings muss man nicht mit einer klerikalfaschistischen Mördersekte sympathisieren, um das zivile Leid in Gaza zu verurteilen und etwas dagegen tun zu wollen. Der zentrale Konflikt um die Deutungshoheit im Verfahren gegen die in Stammheim Angeklagten dreht sich um die Frage, was die Motivation für die Aktion gegen Elbit war: Humanismus oder Antisemitismus?

Staatsanwalt spricht von "sogenannten Aktivisten"

Oberstaatsanwalt Ronny Stengel nennt die fünf Beschuldigten "sogenannte Aktivisten", sie seien Teil der Organisation Palestine Action, ihm zufolge eine kriminelle Vereinigung, die mit dem Zweck gegründet worden sei, Straftaten zu begehen. In der Anklage fängt Stengel an im Jahr 2020, als sich die erste Palestine-Action-Gruppe in Großbritannien gegründet habe. Er spricht von über 100 Aktionen, bei denen es in England zu Straftaten gekommen sei – vor allem Sachbeschädigung bei Elbit. Bei einem Vorfall wurde eine Polizistin mit einem Vorschlaghammer verletzt. Für den Staatsanwalt ist klar, dass Palestine Action "die Anwendung von Gewalt als legitim betrachtet".

Wie er ausführt, hat die britische Regierung Palestine Action als Terrororganisation verboten, nachdem die Gruppe im Juni 2025 Militärflugzeuge beschädigt hatte. Unerwähnt bleibt, dass der High Court of Justice dieses Verbot inzwischen als unverhältnismäßig und rechtswidrig bewertet hat.

Nach dem Vorbild der britischen Mutterorganisation haben sich laut Anklage eigenständige und untereinander vernetzte Gruppen gebildet, ab 2021 auch in Deutschland. So sei 2024 eine Gebäudefassade mit einem roten Dreieck besprüht worden, eine Feindmarkierung nach Vorbild der Hamas.

Bei dem Einbruch bei Elbit in Ulm im September 2025 sei ein Sachschaden von 1,04 Millionen Euro entstanden. Es ist die einzige Aktion, bei der sich die Staatsanwaltschaft um einen Nachweis bemüht, dass die Angeklagten sich aktiv beteiligt haben. Das dürfte auch völlig unstrittig sein, weil es von allen fünf Beschuldigten Bekennervideos gibt. In einem heißt es: "Glory to our martyrs and long live the resistance." ("Ehre unseren Märtyrern und lang lebe der Widerstand.") Auch beim Einbruch haben sich die Beschuldigten gefilmt, dabei wird "From the river to the sea" – laut dem Oberstaatsanwalt sei den Angeklagten bekannt gewesen, dass diese Parole ein Kennzeichen der Hamas sei, sie hätten durch den Ausruf ihre Unterstützung für die Terrororganisation zum Ausdruck bringen wollen.

Befremdlich anmutende Haftbedingungen

Der Angeklagte Daniel Tatlow-Devally, 32, irischer Staatsbürger, Master-Abschluss in Neurophilosophie, hat am vierten Verhandlungstag als erster die Gelegenheit, sich zu den Vorwürfen zu äußern. Um ihren Sohn zu unterstützen, sind seine Eltern angereist: Der Rechtsanwalt Conor Devally und Mimi Tatlow-Golden, Professorin für interdisziplinäre Studien an der Open University, der größten akademische Einrichtung im Vereinigten Königreich. Vater Devally hatte vor drei Wochen einen Auftritt im irischen Nationalfernsehen: im Format "Prime Time" von "RTÉ News". Nach der Festnahme seines Sohnes, schildert er dort, habe es über einen Monat gedauert, bis die Eltern Kontakt zu ihrem Kind aufnehmen konnten. In dieser Zeit habe niemand ihren Sohn darüber informiert, dass sie mit ihm sprechen wollten, so dass dieser bereits angenommen habe, sie hätten sich von ihm abgewandt.

Gegenüber Kontext beschreibt Devally es als "befremdlich", dass die Beschuldigten überhaupt in Untersuchungshaft sitzen. Inzwischen seit acht Monaten. Begründet werde das mit angeblicher Fluchtgefahr – dabei gebe es ja von allen Angeklagten Bekennervideos, Ziel ihrer Aktion sei es doch gerade, Öffentlichkeit herzustellen. Wenn es nur darum gehe, ein Untertauchen zu verhindern, würden dafür laut Devally mildere Mittel als die Haft zur Verfügung stehen: etwa Meldeauflagen, die Abgabe von Passdokumenten oder elektronische Fußfesseln.

Spitze Stifte

An den ersten drei Verhandlungstagen liegen auf den Plätzen für Medienvertreter:innen Zettel mit der Aufschrift "Presse" aus. Stifte mit in den Sitzungssaal zu nehmen, ist nur Journalist:innen erlaubt. Zwei Personen ohne Akkreditierung ignorieren das Verbot und machen sich Notizen auf den "Presse"-Zetteln. Die Richterin verweist darauf, dass spitze Schreibgegenstände eine Gefahr für die (vom Publikum durch eine Glasscheibe getrennten) Verfahrensbeteiligten und die (gepolsterten und bewaffneten) Wachtmeister darstellen. Also werden die potenziellen Stichwaffen eingesammelt. Am vierten Verhandlungstag liegen keine "Presse"-Zettel mehr aus. Sie sind jetzt laminiert und kleben an den Rückenlehnen der entsprechenden Stühle.  (min)

Weil im Rechtsstaat bis zur Urteilsverkündung die Unschuldsvermutung gilt, soll die Untersuchungshaft eigentlich keine Strafe sein – sondern nur verhindern, dass sich dringend Tatverdächtige den Ermittlungen entziehen. In der Praxis sind die Haftbedingungen aber oft so schlecht, dass sie zumindest strafähnlich wirken. Die Beschuldigte Vivien Kovarbasic, 29, habe seit ihrer Festnahme im September zehn Kilo Gewicht verloren, berichtet ihre Lebensgefährtin gegenüber Kontext. Sie ist aus Berlin angereist, um den Prozess zu verfolgen, und spricht besser Englisch als Deutsch. Für das Schreiben von Briefen an "Vi" gelten aber eine Reihe von Auflagen. Darunter: Briefe ausschließlich auf Deutsch. Keine Anglizismen. Keine einzelnen englischen Wörter. Keine Fachbegriffe oder sehr spezifischen Wörter. Kein parfümiertes Papier.

Die Zelle, in der Kovarbasic 21 Stunden am Tag verbringt, teilt sie sich mit einer weiteren Person. Der Angeklagte Tatlow-Devally ist alleine eingesperrt. Seine Mutter Tatlow-Golden schildert, er dürfe sich zum Zeitvertreib Brettspiele ausleihen. Vor Kurzem hätten ihn die ersten Buchsendungen erreicht. Davor habe er sich Literatur aus der Gefängnisbibliothek ausleihen dürfen, darunter etwa "Denk dich frei". Der Klappentext preist das Werk als Wegweiser an, um die "mentalen Ketten, die dich einschränken, zu sprengen".

Zwei Mal im Monat darf Tatlow-Devally für jeweils 30 Minuten Besuch empfangen. Zunächst saß er dabei in einem Glaskasten. Seine Eltern wandten sich an Abgeordnete im irischen Parlament. Drei hatten ein offenes Ohr, hakten beim Deutschen Botschafter nach, der wiederum kontaktiert das Auswärtige Amt, das sich bei der Staatsanwaltschaft erkundigt. Und siehe da: Fünf Monate nach der Festnahme sind die ersten Gespräche ohne Trennscheibe und mit Umarmungen möglich – immer unter der Aufsicht von Wachtmeistern, die das Verbot durchsetzen, dass nicht über den zu verhandelnden Fall geredet werden darf. Vater Devally: "Ich darf meinen Sohn also nicht einmal fragen, was er sich dabei gedacht hat."

Verdopplung der Verhandlungstage

Nach den ersten zwei Verhandlungstagen ohne inhaltlichen Fortschritt beginnt der dritte mit einer Überraschung. Draußen vor dem Sitzungssaal hängen zusätzliche Termine aus: Für den Prozess sind jetzt nicht mehr 22 Verhandlungstage angesetzt, sondern über 40. Das prognostizierte Ende im Juli dieses Jahres wird nun erst im Januar 2027 erwartet. Auf Rückfrage der Redaktion, woran das liege, erklärt ein Sprecher des Landgerichts, dass es regelmäßig vorkomme, dass Verfahren früher oder aber auch deutlich später enden, als ursprünglich angenommen. "Im konkreten Verfahren sind mir die Motive der Vorsitzenden Richterin nicht bekannt."

Der Tatablauf selbst scheint nach vier Verhandlungstagen gar nicht strittig zu sein – sondern nur die Motivation dahinter. Tatlow-Devally erklärt, er habe aus "humanitären Erwägungen" gehandelt, und beruft sich auf den Bericht einer UN-Kommission aus dem vergangenen September. Demnach seien vier der fünf in der UN-Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes erwähnten Tatbestände erfüllt. Darunter: Tötung von Zivilist:innen und Kindern, schwere körperliche oder seelische Schädigung, vorsätzliche Schaffung von Lebensbedingungen, die auf die vollständige oder teilweise Zerstörung der palästinensischen Bevölkerung abzielen, Maßnahmen zur Verhinderung von Geburten, die systematische Zerstörung von Gesundheits- und Bildungseinrichtungen.

Die Summe dieser Handlungen sei einfach falsch, sagt Tatlow-Devally. "Es gibt vieles, was ich an meiner Wahlheimat Deutschland liebe. Waffen für völkerrechtswidrige Kriege zu liefern und sich zu weigern, einen Haftbefehl gegen einen Kriegsverbrecher umzusetzen, gehört nicht dazu." Der Angeklagte spricht von einem Genozid und da "wegzuschauen, ist verwerflich. Ausrüstung dafür bereitzustellen, ist noch schlimmer". Durch seine Sachbeschädigung bei Elbit habe er diese Unterstützung wenigstens stören wollen, "auch in der Absicht, diese im folgenden Gerichtsprozess öffentlich zu skandalisieren". Wenig später fällt der Satz: "Es ist eine Schande, Widerstand gegen Besatzung und Massenmord als Antisemitismus darzustellen." Daraufhin folgt die hörbare Zustimmung einer einzelnen Zuschauerin – und die Vorsitzende Richterin unterbricht den Angeklagten und die Sitzung, weil hörbare Zustimmung aus dem Publikum nicht erlaubt ist. Zuvor hatte es bereits diverse Ermahnungen gegeben.

Eine halbe Stunde später wird die Störerin vor die Richterbank geführt, die Vorsitzende verliest bei der Feststellung der Personalien laut für alle hörbar Vor- und Zunamen. Die Anwältinnen und Anwälte der Beschuldigten reden auf die Vorsitzende ein – die betont mehrfach, dass sie jetzt niemandem das Wort erteilt. Ein paar Minuten geht es chaotisch durcheinander. Und schließlich wird die Verhandlung für heute beendet, ohne dass der Angeklagte Tatlow-Devally seine Einlassungen abschließen kann. Vater Devally zittert vor Wut über die Störerin, er ist aus Irland angereist, um seinen Sohn zu hören. Mutter Tatlow-Golden wirkt traurig und frustriert.

Der Sohn selbst ist froh über die Zustimmung. Das lässt er über seinen Anwalt Benjamin Duisberg ausrichten, der später auf der Mahnwache vor dem Gerichtsgebäude spricht. "Das heute war eine Niederlage für das Gericht", sagt er. "Weil es gezeigt hat, dass es lächerlich ist." Dann kommen die Aktivist:innen mit Thunberg und einigen Verteidiger:innen für ein Abschlussfoto zusammen. Erst rufen sie "Free, free Palestine!", weitere Parolen folgen. Und als es am Ende "Yallah, yallah, Intifada!" heißt, rufen das die meisten mit. 

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