Als "nicht gesundheitsgefährdend, aber doch erheblich belästigend" kündigt die DB-Projektgesellschaft Stuttgart–Ulm (PSU) die Bauarbeiten an, die an der Augsburger Straße an mehreren Wochenenden im Mai und im Juni für einen Höllenlärm sorgen werden: Auf Höhe des Imwegs soll eines Tages der Tunnel enden, der vom Hauptbahnhof ins Neckartal führt. Für die Bauzeit müssen dort temporäre Brücken entstehen, deren Pfeiler mit schwerem Gerät in den Boden gerammt werden. Und zwar nachts, an Wochenenden. Denn der Verkehr muss dabei ruhen auf allen Gleisen zwischen Bad Cannstatt und Esslingen.
Solche Arbeiten hat es 2013 schon einmal gegeben, im benachbarten Untertürkheim. Den Erfahrungen von damals – als wütende Anwohner die Baustelle enterten und die Arbeiten zum Erliegen brachten – ist das Angebot geschuldet, das die Bauherrin Bahn diesmal großräumig den Anwohnern des Imwegs unterbreitet. Alle, die wollen, dürfen umziehen ins Hotel, jetzt an Pfingsten, wenn die Arbeiten starten, und an allen folgenden Wochenenden bis Mitte Juni. Dann soll's erledigt sein mit dem Rammen.
Bischof Fürst belässt es bei frommen Worten
Proteste lärmgeplagter Anwohner gibt's in den Stuttgarter Neckarvororten schon seit Jahren, auch im Stadtteil Wangen, wo Sprengungen für Lärm und Erschütterungen sorgen. Auch sonntags und an Feiertagen, 2014 sogar am Totensonntag und am Volkstrauertag. Eine Anwohner-Initiative wandte sich deshalb im Januar 2015 hilfesuchend an die (Landes-)Bischöfe der beiden großen christlichen Kirchen. Und Gebhard Fürst, der Katholik, stellte sich sogleich den Bittstellern an die Seite, schickte seinen Hirtenbrief "Der Sonntag ist uns heilig!" nach Wangen und zitierte in seiner Antwort sogar das Grundgesetz, Artikel 140: "Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt."
20 Kommentare verfügbar
Kuno Klecksel
am 17.05.2016in einer Bau und Betriebsanweisung sind die betrieblichen Besonderheiten während der Bauarbeiten geregelt wie wann welche Zugfahrten durchzuführen sind und welche Gleise zu sperren sind .
Eine Betra setzt niemals das Feiertagsgesetz außer Kraft und regelt auch keine gesetzlichen…