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AfD und "Prüf"-Demos

Kontrolle ist besser

AfD und "Prüf"-Demos: Kontrolle ist besser
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Bundesweit gehen Menschen dafür auf die Straße, ein AfD-Verbotsverfahren einzuleiten. Am Samstag kommen die "Prüf"-Demos erstmals nach Stuttgart. Weil die Forderung klar ist, gibt es statt langer Redebeiträge ein Unterhaltungsprogramm.

Vier Jahre lang hat es gedauert, bis der Rechtsstreit vorbei war. Dann fiel im Mai 2025 die endgültige Entscheidung vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Dieses betrachtete es als legitim, dass der Verfassungsschutz die AfD auf Bundesebene offiziell als "rechtsextremen Verdachtsfall" bezeichnen darf. Gegen diese Einstufung hatte die AfD geklagt, war durch alle Instanzen gezogen und hatte in keiner einzigen Recht bekommen.

Fast zeitgleich, ebenfalls im Mai 2025, hatte der Bundesverfassungsschutz bekannt gegeben, die Partei inzwischen als "gesichert rechtsextremistisch" anzusehen, wogegen nun erneut eine Klage läuft, allerdings mit unklarem Zeithorizont, wann es zur ersten Verhandlung kommt. Bis der Sachverhalt abschließend geklärt ist, könnte ein neues Jahrzehnt angebrochen sein. Und wenn eines Tages dann mal rechtskräftig geklärt ist, ob der Verfassungsschutz das wohl noch sagen darf, hätte die Entscheidung keine bindende Wirkung für ein mögliches Verbotsverfahren gegen die rechtsextreme Partei.

Denn wie Foroud Shirvani, Professor für Öffentliches Recht an der Universität Bonn, auf dem "Verfassungsblog" ausführt, gibt es in der Bundesrepublik keinen Automatismus, dass nach der Einstufung einer Partei als extremistisch durch eine Behörde zwingend ein Verbotsverfahren eingeleitet werden muss. Immerhin sind neonazistische Parteien wie Der Dritte Weg laut dem amtlichen Prüfsiegel des Inlandsgeheimdienstes eindeutig rechtsextrem, aber weiterhin erlaubt.

NPD: nicht verboten, weil zu unbedeutend

Damit ein Parteiverbot geprüft werden kann, braucht es zunächst einen entsprechenden Antrag, den nur der Bundestag, der Bundesrat oder die Bundesregierung stellen können. Der letzte Versuch, der sich gegen die NPD richtete, scheiterte 2017. So stellte das Bundesverfassungsgericht zwar fest, dass die NPD mit der Menschenwürde unvereinbare Ziele verfolge und eine Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus vorweise. Wie mehrere Autoren in einem anderen Text des "Verfassungsblogs" betonen, lehnte das höchste Gericht aber auch Wert auf das Kriterium der "Potentialität" – was heißen soll, dass ein Verbot nur dann verhältnismäßig ist, wenn vorstellbar ist, dass eine Partei mit ihrem Kampf gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung auch Erfolg haben könnte. Die NPD war dafür schlicht zu unbedeutend.

In den Debatten um ein AfD-Verbot ist es daher etwas verwunderlich, wie oft die Popularität der rechtsextremen Partei als Gegenargument angeführt wird. Wie demokratisch wäre das, eine Partei zu verbieten, die auf Bundesebene laut aktuellen Umfragen etwa ein Viertel der Stimmen erhalten würde? Dieser Argumentationsstrang vernachlässigt, dass das Grundgesetz bestimmte Schutzrechte für gesellschaftliche Minderheiten unter eine Ewigkeitsgarantie gestellt hat: Als Lehre aus der deutschen Vergangenheit ist etwa die universelle Menschenwürde unverhandelbar, unabhängig davon, ob es eine Bevölkerungsmehrheit für eine gute Idee hält, Vernichtungslager für Jüdinnen und Juden einzurichten.

Die Möglichkeit eines Parteiverbots ist vor diesem Hintergrund Teil der wehrhaften Demokratie – wenn die NPD nicht verboten werden kann, weil sie zu klein ist, und die AfD nicht verboten werden kann, weil sie zu groß ist, handelt es sich um einen nutzlosen Mechanismus.

Es gibt genügend Verdachtsmomente

Damit es zu einem Verbot kommt, genügt allerdings nicht nur der Nachweis, dass eine Partei verfassungsfeindliche Ansichten vertritt – wofür der Verfassungsschutz in seinem 1000-seitigen Gutachten zur AfD reichlich Belege geliefert hat. Es braucht vor dem Bundesverfassungsgericht zudem Beweise, dass eine Partei strategisch darauf hinarbeitet, ihre verfassungsfeindlichen Ziele auch zu verwirklichen. Dieser Aspekt ist im Verfassungsschutz-Gutachten noch etwas vernachlässigt. Allerdings ist es nicht besonders schwer, einen ganzen Berg an konkreten Anhaltspunkten dafür zu finden.

Erinnert sei an die Massenproteste im Frühjahr 2024, als "Correctiv" über die geheime Deportationskonferenz von Potsdam berichtet hatte - dort hatte Martin Sellner, einer der führenden Köpfe der Identitären Bewegung, vor unter anderem AfD-Mitgliedern einen "Masterplan zur Remigration" vorgestellt. Die AfD selbst stuft die Identitäre Bewegung laut einer Unvereinbarkeitsliste als rechtsextremistisch ein – aber die personellen Verstrickungen sind so offensichtlich, dass hier kaum von einer Mühe geredet werden kann, irgendetwas zu verheimlichen. Spitzenfunktionäre der Partei, etwa Markus Frohnmaier, der Baden-Württembergs nächster Ministerpräsident werden will, stehen im engen Austausch mit internationalen Extremisten und autokratischen Regimen, die in Echtzeit daran arbeiten, demokratische Rechtsstaaten zu beseitigen.

Kurzum: Es gibt da so einige Verdachtsmomente, warum ein Verbot gerechtfertigt, vielleicht sogar notwendig wäre. Doch bislang haben sich weder Bundestag noch Bundesrat noch Bundesregierung dazu entschieden, eine entsprechende Überprüfung einzuleiten. "Ordnung muss sein!", argumentiert Nico Semsrott, Satiriker und bis 2024 Abgeordneter im EU-Parlament. Im Gespräch mit der taz erläuterte er vergangenen November: "Der TÜV ist ’ne krasse Marke, Stiftung Warentest auch. Wir alle prüfen auf Vergleichsportalen die besten Angebote." Da sei es doch nur schlüssig, "dass wir auch bei der wichtigsten Frage – ‘Steht eine Partei auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung?’ – unbedingt prüfen müssen".

Demonstrieren bis zum Prüfantrag

Deswegen hat Semsrott die sogenannten "Prüf"-Demos ins Leben gerufen: Angefangen mit einer Aktion in Hamburg am 8. November 2025 demonstrieren bundesweit Tausende Menschen dafür, dass das Bundesverfassungsgericht mal nachschaut, ob eine Partei wie die AfD legal bleiben sollte. Eher untypisch für Kundgebungen werden auf der Bühne keine großen Reden geschwungen und keine Manifeste verlesen. Es gibt nur eine einzige Forderung: "Wir demonstrieren in allen Landeshauptstädten so lange, bis der Bundesrat beim Bundesverfassungsgericht die Überprüfung aller vom Verfassungsschutz als rechtsextremer Verdachtsfall oder gesichert rechtsextrem eingestuften Parteien beantragt hat. Das ist alles!"

Immer am zweiten Samstag eines Monats soll das stattfinden, am 14. Februar zum ersten Mal in Stuttgart. Ab 11 Uhr geht es auf dem Schlossplatz los mit einem Plakat-Workshop, die eigentliche Kundgebung beginnt um 12 Uhr – mit Kulturprogramm, weil es auch Spaß machen soll: Dabei sind der Theaterregisseur Bastian Sistig, die Liedermacherin Laura Braun, der Musiker Patrick Bopp, der Comedian Florian Hacke und die Salamaleque Dance Company.

Um eine Mehrheit im Bundesrat zu bekommen, sollen die Aktionen die Bundesländer davon überzeugen, sich für die Überprüfung eines AfD-Verbots stark zu machen. Aktuell befürworten das Berlin, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein, was 14 der 35 benötigten Stimmen für eine Mehrheit entspricht.

Baden-Württemberg: Chaos um SPD-Antrag

In Baden-Württemberg ist kurz vor der Landtagswahl am 8. März eine chaotische Situation entstanden: So stellte die SPD-Fraktion vergangene Woche in der letzten Sitzung des alten Landtags einen sogenannten Entschließungsantrag. Dieser forderte, die Einrichtung einer "Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Prüfung der Beweislage", um bei Erfolg ein Verbotsverfahren einzuleiten. Dafür gab es keine Mehrheit.

Allerdings gab es auch keine großen Vorberatungen. Der Antrag stand zunächst nicht auf der Tagesordnung und wurde dann als Ergänzung zu den Beratungen über eine Reform des Juristenausbildungsgesetzes eingebracht. Eine Mehrheit kam nicht zustande. "Das Ergebnis enttäuscht uns sehr", verbreitete die SPD kurz nach der Abstimmung per Pressemitteilung: "Die Abgeordneten der grün-schwarzen Koalition haben den Antrag abgelehnt." Das wird insbesondere den Grünen angekreidet. Die vertreten auf Bundesebene den Standpunkt, dass Verbote extremistischer Parteien überprüft werden sollten. In Baden-Württemberg regieren sie aber zusammen mit der CDU, und der Koalitionsvertrag sieht ein einheitliches Abstimmungsverhalten der Regierungsparteien vor. Daran hält sich die Union, vor allem dann, wenn es ihr reinläuft – den Grünen aber ist der Koalitionsfriede einiges wert.

Somit war das Scheitern des SPD-Antrags absehbar. Den Einsatz für ein AfD-Verbot auf den letzten Metern des Wahlkampfes zu thematisieren, ohne den Raum für die Vorbereitung zu einer ausgeruhten Debatte, erscheint als ein etwas unwürdiger Umgang mit einem Thema, von dem womöglich die Zukunft einer demokratischen Bundesrepublik abhängt.
 

1. "Prüf"-Demo in Stuttgart, 14. Februar, 12 Uhr, Schlossplatz, Stuttgart-Mitte. Mehr Infos zur Aktion hier

Aktuell läuft bei Kontext das Projekt "Recherche gegen Rechts": Im Wochentakt erfolgen Veröffentlichungen, die rechtsextreme Strukturen in Baden-Württemberg beleuchten. In dieser Ausgabe berichtet Fides Schopp über AfD-nahe Influencer:innen und die Social-Media-Strategie der Neuen Rechten. Alle Beiträge der Serie finden Sie hier.

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