KONTEXT:Wochenzeitung
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Nur kontrolliert, nur vorläufig!

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Die Menschen haben mitgemacht. Sei's aus Schock, Angst oder Einsicht. Jetzt aber muss über die drastischen Eingriffe des Staates und über die Nach-Corona-Zeit gestritten werden. Schreibt die frühere Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin in ihrem Exklusivbeitrag.

Jetzt leben wir schon mehr als sechs Wochen mit Corona-bedingten Einschränkungen. Und wir werden es wohl noch lange tun müssen, bevor ein wirksamer Impfstoff für alle zur Verfügung steht. In dieser Zeit haben Bund und Länder drastisch in unser Leben eingegriffen und mit unvorstellbar großen Hilfsmaßnahmen versucht, das Gesundheitswesen zu stützen, und Arbeitslosenzahlen, Firmenzusammenbrüche und Existenzvernichtungen gigantischen Ausmaßen zu verhindern.

Heute lässt sich feststellen: Die meisten Menschen machen mit, aus Schock, Angst oder Einsicht. Sie haben damit die aktuellen Erfolge möglich gemacht. Zustände wie in manchen Nachbarländern haben wir nicht, die Infektions- und Todeszahlen steigen weniger und die Intensivstationen in den Krankenhäusern sind nicht überlastet.

Die hohe Zustimmung dokumentiert Vertrauen in Politik und die dort Handelnden, und bringt Kritiker ins Grübeln, die meinten, es könne nicht weit her sein mit Demokratie und Grundrechtsbewusstsein, kurz: in Zeiten von Bedrohung und Gefahr träten Untertanengeist und Obrigkeitsdenken wieder in den Vordergrund. Einige malten gar Carl Schmitt unseligen Angedenkens an die Wand.

Ist da was dran? Nun, wer heute die Diskussionen in der Öffentlichkeit, in Radio, Fernsehen und Printmedien, aber auch in den sogenannten sozialen Medien verfolgt, der kann feststellen: Der Normalzustand in unserer Demokratie ist wieder erreicht, die Einmütigkeit längst durch die üblichen Auseinandersetzungen verdrängt.

Im Grundsatz begrüße ich das, denn Demokratie ohne Meinungsstreit ist keine. Und jeder Eingriff in unsere Grundrechte muss gerechtfertigt sein. Und braucht Kontrolle. Und darf nur vorläufig sein, solange die Gefahr andauert. Schließlich haben wir in den letzten Jahrzehnten gelernt, wie leicht Menschen durch Schock, Angst und Existenzbedrohung manipulierbar sind.

Menschen mit Vermögen sollen zahlen

Allerdings könnte ich auf die eitlen Besserwisser unter Politikern und Experten verzichten, die mittlerweile kaum mehr Substanzielles von sich geben, deren interessengeleitete Meinung jeder kennt und deren persönliche Befindlichkeit niemand interessiert. Sie fanden zu Beginn der Corona-Krise kaum Gehör. Jetzt sind sie wieder da – auch in den Talkshows. Und jetzt gilt dort wieder: Nur der mit den steilsten Thesen kriegt Aufmerksamkeit.

Wichtig ist jetzt die Debatte in drei Bereichen. Erstens: Wie kann denen geholfen werden, denen der Shutdown wirklich das Leben vergällt oder die Existenz zu vernichten droht? Das betrifft viele Eltern und Alleinerziehende im Homeoffice, in kleinen Wohnungen, ohne Garten, in großen Siedlungen in besonderer Weise. Dabei geht es nicht pauschal um "Lockerungen", sondern um kreative maßgeschneiderte Hilfen, die auch den nötigen Schutz berücksichtigen. Hilfe brauchen auch die Leiharbeitnehmer und Selbständigen jeder Art, die Künstler und viele andere, die vor Sorgen häufig nicht mehr aus noch ein wissen.

Menschen mit Vermögen oder gesichertem Einkommen, die in Häusern mit Garten, möglichst auf dem Land leben, jammern auf ziemlich hohem Niveau: An ihnen gehen die Belastungen nahezu spurlos vorbei. Sie sollten zum Ausgleich zur Bezahlung der Kosten der Krise stärker herangezogen werden. Das ist zumutbar und nötig und diese Diskussion muss jetzt ebenso beginnen wie die um die Tatsache, dass eine Bewältigung der Krise nicht die schlichte Rückkehr in die Vor-Corona-Zeit mit ihren Schäden für Klima, Umwelt und Ressourcen bedeuten darf. Vielmehr sind Systemkorrekturen erforderlich: So müssen Finanzhilfen für Unternehmen mit Auflagen für Klimaschutz und Recyclingwirtschaft gebunden sein, sonst taumeln wir schnell in die nächste Krise.

Zweitens: Wichtig ist auch Klarheit zu schaffen, was alles bei "Lockerungen" bedacht sein muss. Schutzkonzepte ja, aber wir müssen mehr darüber wissen, was die Infektionszahlen erhöht – gerade in Schulen und Kindergärten – und was nicht. Und es geht darum, dass auch reiche Fußballvereine und ihnen hörige Ministerpräsidenten im Wettstreit um die Unions-Kanzlerkandidatur beachten, dass auch die Bundesliga die Kontaktverbote, Schutzbestimmungen und Quarantäneregelungen einhalten muss, die wir den Fußballfans aufdrücken und unseren Jugendlichen verständlich machen müssen.

Herr Schäuble soll an Leben und Wirtschaft denken

Zum Dritten sollten auch alle endlich begreifen, dass es zumindest im aktuellen Kontext gefährlich ist, die steile These zu verbreiten, unser Grundgesetz anerkenne den Schutz des Lebens eben nicht als obersten Grundsatz. Wer so argumentiert, insinuiert damit, dass Wirtschaft und Eigentumsrechte wichtiger sein sollen. Das geht nicht. Deshalb wäre es klug, wenn auch Herr Schäuble wenigstens gelegentlich darauf hinweisen würde, dass jede weitere Welle der Corona-Infektion fatale Auswirkungen auf Leben und Wirtschaft hätte.

Besonders wichtig ist mir die Diskussion der Frage, wie wir – und die Behörden – in unserem demokratischen Rechtsstaat mit Eingriffen in unsere Grundrechte umgehen. Auch hier ist dringend mehr Klarheit geboten.

Kein Zweifel: Die Eingriffe wiegen schwer, sowohl die in unsere Handlungsfreiheit, als auch in die weiteren Grundrechte, in Kinderrechte, Bildung, Demonstrations-, Versammlungs-, Koalitions-, und Eigentumsfreiheit. Auch unser Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und unsere Reisefreiheit gehören dazu. Und als europäische Bürgerinnen und Bürger leiden wir unter einer ganzen Reihe von Eingriffen in unsere Rechte, die mit einer geradezu atemberaubenden Unbekümmertheit verletzt wurden – und noch werden.

Das war zu Beginn der Krise, unvorbereitet und unwissend, wie Bund, Länder und Gemeinden agieren mussten, vertretbar oder zumindest hinzunehmen. Da waren pauschale Regelungen bei vager Begründung zumindest verständlich, wollte man doch begreiflicherweise Zustände wie in unseren Nachbarländern vermeiden. Nicht hinnehmbar waren und sind jedoch grobe Mängel von mit heißer Nadel gestrickten Regelungen. Sie mussten und müssen korrigiert werden.  

Alberne Verbote sind nicht zu akzeptieren

Das gilt für alberne Verbote, wie etwa das, auf einer Parkbank ein Buch zu lesen. Und für pauschale Versammlungsverbote. Und für das Verbot, in Ulm (Baden-Württemberg) ein Eis "to go" zu kaufen, was ein paar Schritte weiter in Neu-Ulm (Bayern) erlaubt ist. Dass Polizeien Demonstrationen auflösen, obwohl Schutz- und Distanzgebote eingehalten sind, geht gar nicht. Missbrauch, Übermaß und grobe Mängel sind nie hinnehmbar, auch nicht in der Krise. Keine Rolle spielen darf dabei, wer solche Mängel rügt, selbst wenn es nicht nur komisch, sondern auch gefährlich ist, dass derzeit ausgerechnet die AfD in das Schaffell von Grundrechtsschützern schlüpfen will.

Entscheidend aber muss sein, dass unsere Grundrechte – die des Grundgesetzes ebenso wie die der Europäischen Verfassungsdokumente – eingehalten und die zulässigen Grundrechtsschranken richtig bestimmt werden. Also nach den klaren Regeln des Bundesverfassungsgerichts beziehungsweise der Europäischen Gerichte in Luxemburg und Straßburg.

Das verlangt zum einen, dass der Zweck von einschränkenden Anordnungen zulässig sein muss. Das wird in der aktuellen Krise wohl nur wenig bezweifelt werden. Dazu gehört zum Zweiten, dass auch Eignung und Notwendigkeit der angeordneten Maßnahme festgestellt und begründet sein müssen. Auch das dürfte zu klären sein, bei den Hygienebestimmungen ebenso wie bei den Distanzvorschriften und sogar bei dem berühmt-berüchtigten Nasen-Mund-Schutz oder der freiwilligen und datenschützenden Tracing-App, über die so ausdauernd gestritten wurde.

Besonders wichtig ist zum Dritten, die jeweilige Verhältnismäßigkeit einer Einschränkung festzustellen, zu begründen und sie transparent zu machen. Und genau hier sitzt zwangsläufig ein Schwerpunkt der Auseinandersetzung: Mit jedem Schritt auf dem Weg zur Beherrschbarkeit des Virus', auf jeder Stufe, die mehr Wissen über seine Gefährlichkeit und gesundheitlichen Folgen, über Ansteckungsrisiken und sonstige Eigenschaften erlaubt, muss die Verhältnismäßigkeit gesondert und erneut geprüft werden. Das meint das Gebot der "Abwägung". Und hier gibt es eben unterschiedliche Interessen, nicht nur berechtigte und unberechtigte, sondern auch meinungsstarke, mächtige und solche, die in unserer Gesellschaft gern übersehen werden.

Achtung: Die Anti-Terrorgesetze dauern fort

Bei dieser Bewertung muss auch berücksichtigt werden, ob der vernünftige Zweck nicht mit weniger einschneidenden Eingriffen erreicht werden kann. Wenn ja, dann muss der gewählt werden. Auch die Geltungsdauer ist relevant: Bisher sind die Regelungen von Bund, Ländern und Gemeinden mit Verfallsdaten versehen. Das ist gut – und ein wichtiger Unterschied etwa zu den Anti-Terrorgesetzen, deren fortdauernde Grundrechtseinschränkungen wir beklagen. Pauschale Verfallsdaten allerdings reichen in der aktuellen Krise nicht aus: Die Notwendigkeit zur Überprüfung folgt nicht vorgegebenen Verfallsdaten, sondern muss sich nach der Dynamik der Entwicklung richten. Und die ist hoch.

Bleibt die Frage, wer darüber entscheidet, wann und wie abgewogen wird? Ich finde es erstaunlich, dass es schon wieder Geschichtsvergessene gibt, die – sogar unter Berufung auf Ideologen wie Carl Schmitt – mit Notstands-Souveränität argumentieren und die Stunde der Exekutive ausrufen. Vergessen wir bitte nicht: In unserer Demokratie hat die Exekutive nur den ersten Aufschlag, souverän sind die Bürgerinnen und Bürger und in ihrer Vertretung die Parlamente.

Tracking oder Tracing?

In der Diskussion sind zwei unterschiedliche Anti-Corona-Apps: Tracing-Apps, die Kontakte aufzeichnen, ohne dabei festzuhalten, an welchen Orten diese stattgefunden haben. Und Tracking-Apps, die Kontakte über Standortdaten ermitteln. Letztere nutzen dafür etwa Funkzellendaten, GPS oder die WLAN-Standortbestimmung.  (red)

Das funktioniert durchaus. Auch das hat die Krise bisher gezeigt. Ein Beispiel dafür ist nicht nur die Fähigkeit, bei Bedarf schnell zu entscheiden, beispielhaft können das Nein zur Tracking-App, und – hoffentlich – auch die Entscheidung über weitere Versuche sein, Klientelpolitik zu betreiben, wie jetzt etwa beim Bundesliga-Fußball.

Die Rolle der Parlamente wird immer wichtiger: Dort geht es nun darum, nicht nur pauschal zuzustimmen, sondern jede einzelne einschränkende Maßnahme erneut auf den Prüfstand zu stellen und in transparenter Weise öffentlich zu diskutieren.

Sollten die Parlamente jedoch ihre Bühne für eine öffentliche und ernsthafte Auseinandersetzung räumen, also ihre Verpflichtungen nicht wahrnehmen, dann brauchen wir uns nicht zu wundern, wenn Hetzer und Populisten sie besetzen, nicht nur in den sogenannten sozialen Medien. Und dann dürfen wir uns auch nicht beklagen, wenn die Morgenluft wittern! Das würde wirklich gefährlich werden.

Gefahr für die Demokratie droht immer

Kleine Anmerkung: Im Unterschied zu Frankreich, Spanien oder England, ganz zu schweigen von China, leben wir nicht nur in einer rechtsstaatlichen Demokratie, sondern in einem föderalen Staat, in dem nicht nur ein Zentralstaat, sondern 16 Länder das Sagen haben. Häufig spüren wir das an den gelegentlich merkwürdigen Unterschieden, die unsere Länder verordnen. Gegenwärtig an der Handhabung von Unterricht, bei Kinderspielplätzen oder auch Bestimmungen über die Ladenöffnung. Natürlich gibt es auch daran viel Kritik – auch berechtigte. "Flickenteppich" ist eine in den Medien beliebte und oft wiederholte Bezeichnung dafür. Der wichtige Zusatzeffekt unseres Föderalismus wird jedoch kaum erwähnt: Genau diese Unterschiede sind günstig für die Sicherung unserer Grundrechte, weil die Bürgerinnen und Bürger, die Medien, aber auch Politiker im Bund und in den Ländern mit Argusaugen aufpassen, dass der andere ja nichts Falsches oder zu viel macht.

Droht also Gefahr für unsere Demokratie? Die droht immer. Aber wenn ich mir anschaue, wie Bürgerinnen und Bürger, die Öffentlichkeit und manche Politiker die Corona-Zeit bisher gemeistert haben, gibt mir das die Zuversicht, dass wir auch mit dieser Krise besser fertig werden als autoritäre Systeme.


Herta Däubler-Gmelin, Jahrgang 1943, war Bundesministerin der Justiz und stellvertretende Bundesvorsitzende der SPD.


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9 Kommentare verfügbar

  • Verena Saisl
    am 29.04.2020
    Antworten
    Mal abgesehen davon, dass Sie damit zeigen und außerdem unter Beweis stellen, wie man mit dem Luik-Beitrag hätte umgehen können, möchte ich konkret fragen: Sie glauben das wirklich, stimmt's?

    "In der Diskussion sind zwei unterschiedliche Anti-Corona-Apps: Tracing-Apps, die Kontakte aufzeichnen,…
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