Bis an ihre Grenzen – und oft genug darüber hinaus – wird die Verfassung strapaziert, um Geheimdiensten und Polizei immer weitreichendere Befugnisse zu erteilen. "Einige der schärfsten Sicherheitsgesetze der Welt" seien in den vergangenen Jahren in Deutschland erlassen worden, urteilt die ehemalige Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP). Gegen mehrere davon legte sie erfolgreich Verfassungsbeschwerde ein.
Der legalisierte Abschuss von entführten Passagierflugzeugen; eine Rasterfahndung, die Millionen unbescholtener Menschen erfasste; die Vorratsdatenspeicherung; die Online-Durchsuchung; die gemeinsame Anti-Terror-Datei von Polizei und Inlandsgeheimdienst: All das wurde in Karlsruhe als verfassungswidrig und somit für nichtig erklärt, oder musste stark angepasst, eingeschränkt und an konkretere Bedingungen geknüpft werden, um noch mit dem Grundgesetz vereinbar zu sein – was Regierungen in verschiedensten Konstellationen nicht daran hindert, weiter zu versuchen, die Grenzen des Möglichen noch mehr auszureizen. "Um das mal so salopp zu sagen", kommentiert die Justizministerin a.D., "die Verfassungsgerichte sind stinksauer, dass ihre Urteile der vergangenen 20 Jahre in der Gesetzgebung einfach ignoriert werden."
Ein "Grundrecht auf Sicherheit" ist schlichtweg Unsinn
Vergangenen Montag stellte Leutheusser-Schnarrenberger ihr neues Buch ("Angst essen Freiheit auf") in Stuttgart vor und traute sich dort etwas auszusprechen, das im Allgemeinen deutlicher betont werden dürfte: "Es gibt kein Grundrecht auf Sicherheit." Mit eben diesem angeblichen Grundrecht wollte der frühere Innenminister Otto Schily (erst Grüne, dann SPD) nach dem 11. September 2001 seine beiden Sicherheitspakete begründen, die den Auftakt einer Serie von Gesetzen markierten, welche im Namen der Terrorismusbekämpfung verfassungsrechtlich geschützte Grundrechte weiter einschränkten.
Doch "Sicherheit ist die soziale Fiktion eines nie erreichbaren Zustands", wie es in einer Aufarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags heißt, die 2008 veröffentlicht wurde. Demnach sollen laut "der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die Grundrechte in erster Linie die Freiheitssphäre des Einzelnen gegen Eingriffe der staatlichen Gewalt schützen", was eine Voraussetzung sei "für eine freie aktive Mitwirkung und Mitgestaltung im Gemeinwesen".
2 Kommentare verfügbar
Jue.So Jürgen Sojka
am 09.10.2019Am 21.08.2017 veröffentlicht https://www.youtube.com/watch?v=EkBf3qiyIl4 11:11 Min.
Viele von euch haben in den letzten Wochen immer wieder gefragt, was Polizisten eigentlich dürfen, was nicht und was ihr dagegen tun könnt.
Am 04.08.2012 veröffentlicht https://www.youtube.com/watch?v=co1claBxMq8 15:35 Min.
POLIZEIKONTROLLE ! So kann ich mich schützen!
Straftatbestände der Polizei bei besagten Vorgehensweisen :
§ 239 StGB Freiheitsberaubung
§ 240 StGB Nötigung, Absatz 4 besonders schwerer Fall (Missbrauch von Befugnissen als Amtsinhaber)
§ 340 StGB Körperverletzung im Amt
§ 343 StGB Aussageerpressung
§ 344 StGB Verfolgung unschuldiger
§ 81a StPO Körperliche Untersuchung
Dr. Diethelm Gscheidle
am 09.10.2019selbstverständlich ist die Verschärfung des Polizeigesetzes absolut zu begrüßen! Es ist doch völlig in Ordnung, dass redliche Polizisten bei unredlichen Bürgern, die im Verdacht schlimmer Straftaten stehen (z.B. Falschparken, Rasenbetreten im Park, Altglastonnenbefüllung nach der zugelassenen Einwurfzeit, Schwarzfahren etc.) mal genauer nachforschen können, um diese Verbrechen aufklären zu können - wer eine weiße Weste hat, hat auch nichts gegen solche Gesetze! Es wundert daher nicht, dass die bösen Zerhacker vom "Kaos Heimrechner Verein" dagegen sind - das Zerhacken von Internetz-Seiten und fremden Heimrechnern ist schließlich kriminell! Und auch die anderen Gruppierungen sind jedem redlichen Bürger durch eine Nähe zu Straftaten wie z.B. unangemeldete sogenannte "Demonstrationen" (von denen jeder redliche Bürger sich fernhält!), das Besetzen fremden Eigentums oder das Anzetteln von Krawallen bei Fußballspielen bekannt! Schon alleine daran ist zu sehen, welche unredlichen Halunken hier offenbar gegen die redliche Verschärfung des Polizeigesetzes sind: Leute mit einer Nähe zu Straftaten, die dadurch endlich aufgeklärt werden können! Ich begrüße daher das neue Polizeigesetz sehr und fordere weitere Verschärfungen, um noch mehr kriminelle Zerhacker, Falschparker und Schwarzfahrer dingfest machen zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Diethelm Gscheidle
(redlicher Polizei-Helfer, Verkehrswissenschaftler & Dipl.-Musikexperte)