Dass sich unter seinen Schützlingen Kriegsverbrecher und Massenmörder befanden, war Höfler wohl bewusst. Doch hielt er dies für nachrangig. In einem Memorandum seiner Kriegsgefangenenhilfe vom 29. Januar 1949 schrieb er: "Auch ihnen müssen wir helfen! Ihre moralische und materielle Lage ist meist sehr bedrängt. [...] wir müssen fortfahren, ihr Los zu erleichtern. Ihre Verteidigung ist ein peinvolles Problem, das noch sehr im Argen liegt. Mittellosigkeit hindert seinen Fortgang. Wohl verwenden sich eine Reihe gerecht und gut gesinnter Ausländer, Mittel für die Verteidigung in Gang zu bringen, aber es fehlt einstweilen entscheidend an Geld. [...] Die Angehörigen der Gefangenen leiden gleichfalls vielfach Not."
Es ging also um Geld und um dessen möglichst effektiven Einsatz. Von Anfang an suchte Höfler seine Arbeit mit der Tätigkeit ähnlich gerichteter Organisationen zu koordinieren. Am 16. Dezember 1948 etwa schlug er vor, "alles Prozessuale" dem Roten Kreuz zu überlassen; seiner Kriegsgefangenenhilfe käme dann die "Rolle des zusätzlichen Helfens" zu: "Mitarbeit bei der Beschaffung von Akten in Deutschland, Mittelbeschaffung und vor allem: caritative Betreuung". Im Übrigen forderte er oft ein "Zusammenwirken mit den konfessionellen Hilfsverbänden". Im Frühjahr 1949 arbeitete seine Rechtsschutzstelle "mit den Rechtsschutzstellen der anderen Verbände der Freien Wohlfahrtspflege" [...] zusammen." Dabei kam es auch zur Kooperation mit rechtsgerichteten Juristen wie Rudolf Aschenauer oder Hans Laternser bzw. mit - nach 1951 - rechtsextremistischen Gruppen wie der "Stillen Hilfe" unter Prinzessin Helene Elisabeth von Isenburg.
Vorsitzender eines Bundestagsunterausschusses
1949 wurde Höfler erstmals im Wahlkreis Emmendingen, der seinerzeit die Landkreise Emmendingen, Wolfach und Villingen umfasste, für die CDU in den Deutschen Bundestag gewählt. Dort engagierte sich der Abgeordnete Höfler als Vorsitzender des Unterausschusses für Kriegsgefangene und Heimkehrer im gleichen Tätigkeitsbereich wie zuvor, jetzt allerdings auf höherer Ebene.
Am 14. November 1950 etwa sprach Höfler im Bundestag über Kriegsgefangene und beklagte "das Fernbleibenmüssen so vieler unserer Brüder im fremden Gewahrsam". Er kritisierte beispielsweise die Auslieferung eines "Deutschen" an Polen durch die "alliierte Gewalt": "Gerade im Falle dieser Auslieferung geht es nicht etwa darum, dass ein Mann verdienter Strafe entzogen werden soll, der vielleicht (!) Strafe verdient hat, sondern es geht um das Recht. Es scheint uns richtig zu sein, zu sagen, dass, was Polen angeht, das Recht nicht gewahrt ist. Wer nach Polen ausgeliefert wird, tritt den Marsch zum Galgen an. Das ist eine Feststellung, die leider wahr ist, da wir wissen, dass die guten Kräfte des polnischen Volkes überwältigt sind von denen, die ihm die Freiheit und auch sein Recht genommen haben, auch das Recht auf Gerechtigkeit [...]. Es ist einfach unmöglich, dass deutsche Staatsangehörige, mögen sie sein, was sie wollen, und getan haben, was sie wollen (!), jetzt, fünf Jahre nach dem Kriege, noch zu Tode gebracht werden." Die Tatvorwürfe an sich interessierten ihn, wenn überhaupt, nur am Rande. Ihm ging es vielmehr darum, einen "Deutschen" nicht in ausländische Hände zu übergeben. Selbst seine antikommunistische Stoßrichtung scheint hier überlagert zu sein von der alten "Volksgemeinschafts"-Idee.
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Udo Sürer
am 28.03.2017