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Bauplatzvergabe nach Gutsherrenart

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Aufs Land ziehen und dort ein Häusle bauen. Immer schwierig, wenn der Bürgermeister zum "Einheimischen-Modell" greift – ungerührt von geltendem Recht. In Ummendorf (Landkreis Biberach) hat das Verwaltungsgericht Sigmaringen eine Aufführung des Hinterzimmer-Stücks verhindert.

Eine Maßeinheit dafür, wie weit die Bauplatzvergabe in manchen deutschen Kommunen von Recht und Gesetz entfernt ist, steht bisher noch nicht zur Verfügung. Aber ein Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen zur Bauplatzvergabe in der 4300-Seelen-Gemeinde Ummendorf (Landkreis Biberach) reicht diskriminierten Bewerbern und stirnkräuselnden Beobachtern ein erstes Maßband zu. Geklagt hatte ein Ehepaar mit zwei Kindern, das sich ohne ausreichenden Ortsbezug erfolglos auf ein Baugrundstück beworben hatte.

Um alle gerichtlich dokumentierten Regelverstöße in Ummendorf überhaupt noch auf die Kette zu kriegen, seien sie durchnummeriert. Ad 1: Die Bauplatzvergabe-Kriterien wurden rechtswidrig in verschiedenen nichtöffentlichen Gemeinderatssitzungen ausbaldowert, was sie schon einmal per se hinfällig macht. Die Dehnungsübungen für geltendes Recht in dem Landkreis rund um das Flüsschen Riß umfassten ad 2 den Vorgang, dass ein befangener Gemeinderat (mit Ehrenamt bei der Feuerwehr) an der betreffenden Abstimmung teilnehmen durfte.

Wie vor dem Königlich Bayerischen Amtsgericht

Nummer 3 verbinden wir mit szenischen Eindrücken aus der mündlichen Verhandlung am 10. März 2020 vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen. Die nämlich mutete phasenweise wie eine Neuinszenierung des "Königlich Bayerischen Amtsgericht" an. Etwa an der Stelle, als Ummendorfs Bürgermeister Klaus B. Reichert ("König Klaus")  und sein Rechtsbeistand der Kammer und der zahlreich vertretenen Zuhörerschaft zu erklären hatten, warum die Gemeinde die Herausgabe der Akten und Dokumente an das Gericht verweigert hatte. Nummer 3 ist damit dann auch ein Element des Ummendorfer Gesamtkunstwerks, das erheblich, massiv und ursächlich zur Längung des Verfahrens insgesamt und damit auch zum "Schaden" aller Betroffenen beigetragen hat. Die dritte Kammer des Sigmaringer Verwaltungsgerichts kam erst in den Besitz der notwendigen Unterlagen, nachdem der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg die Gemeinde Ummendorf mit einem separaten Beschluss im Februar 2019 dazu gezwungen hatte (Az.: 1 S 188/19).

Bei der mündlichen Verhandlung im März 2020 kam aber noch viel mehr zur Aufführung. Etwa zum Thema der fünf Grundstückskaufverträge, die "König Klaus" entgegen der ausdrücklichen gerichtlichen Anordnung – und sogar noch einen Tag nach Zugang eines entsprechenden Hängebeschlusses des Gerichts – hatte notariell beurkunden lassen. Drei weitere Kaufverträge waren schon vor dem Hängebeschluss, aber gleichfalls nach wiederholtem gerichtlichem Hinweis, exakt dieses nicht zu tun, abgeschlossen worden. Natürlich war der Kaufvertrag des befangenen Gemeinderats auch mit dabei. Diese entgegen der gerichtlichen Anordnung notariell beurkundeten Kaufverträge firmieren dann auch unter Nummer 4 der Dehnungsübungen geltenden Rechts.

Schwierig, wenn das Faxgerät in der Besenkammer ist

Einige ZuhörerInnen tupften verzweifelt mit Tempotaschentüchern an den Tränenfluten, die ihnen aus den schreckstarren Augen quollen, als der Ummendorfer Verwaltungschef mit theatralischer Gestik schilderte, in welcher abseitigen Besenkammer des damaligen Rathauses das vollkommen vereinsamte Faxgerät gestanden habe. Jenes Faxgerät, auf dem der Gerichtsbeschluss eingegangen war. Völlig unbemerkt von der Verwaltung. Das Wo-ist-meine-Kommunikationsinfrastruktur-Lamento des Rathauschefs kam erst zum Ende, als ihn sowohl Kammer wie Klägeranwalt auf seine Organisationspflicht verwiesen. All die genannten Rechtsverstöße summieren sich in dem Urteil dann sogar zu einer Staatshaftung auf, für welche die Sigmaringer Richter die Voraussetzungen als erfüllt bewerten.

Das nicht unbedingt rechtsaffine Gesamtwerk Nummer 1 bis 4 erklärt sich eventuell mit einem besonders verstörenden Auftritt von Bürgermeister Klaus B. Reichert im Gerichtssaal. Der Vorsitzende Richter Christian Paur hatte ihn gerade ausführlich zur verfassungsrelevanten Bedeutung des Öffentlichkeitsgebots von Gemeinderatssitzungen belehrt. Da verschaffte der Ummendorfer Rathauschef seinem "Respekt" gegenüber dem Gericht dergestalt Ausdruck, dass er Paur unter Verweis auf seine jahrzehntelange Praxis als Bürgermeister und den weit verbreiteten Usus nichtöffentlicher Gemeinderatssitzungen beschied: "Da können Sie mir erzählen, was Sie wollen!"

Hier fehlt es offensichtlich am grundsätzlichen Verständnis von Demokratie und demokratischen Entscheidungsprozessen. Ein Bürgermeister droht seinem Gemeinderat mit der Absetzung des Themas von der Tagesordnung kraft souveräner Willkür, weil die Gemeindeordnung Baden-Württemberg so etwas in dieser Form gar nicht hergibt. Es geht bei ihm um Lust bzw. Unlust, es geht um eine inszenierte Einheitlichkeit, die nach außen demonstriert werden soll. Es geht um des Bürgermeisters Ego, der fürchtet, sich im Zuge regulärer demokratischer Prozesse "lächerlich" zu machen.

Inszenierte Harmonie statt praktizierter Demokratie

Nun hatten sich Kommunen, Gemeinderäte, Bürgermeister und deren einschlägige Interessensvertretungen (etwa Gemeindetage) von dem Sigmaringer Urteil konkrete Vorgaben zur rechtssicheren Bauplatz-Vergabe erhofft. Und sie wurden enttäuscht. Das allerdings hatte der Vorsitzende Richter schon in der mündlichen Verhandlung angekündigt: Konkrete Vergabekriterien werde es aus Sigmaringen nicht geben. Möglicherweise hat aber die Judikative dort ihr didaktisches Potential voll ausgeschöpft, die Exekutive zur selbstständigen Fertigung rechtssicherer Kriterien zu ermächtigen?

Besonderes Gewicht erhält das Urteil durch seine Betonung der schon genannten demokratischen Grundsätze für die Arbeit in den Gemeinderäten. Breiten Raum in der Urteilsbegründung nimmt deshalb vielleicht nicht zufällig ein längliches Zitat aus einem Ummendorfer Gemeinderatsprotokoll 2018 ein. Da es sich um eine nichtöffentliche Sitzung handelte, ist dies ein besonders kostbares und der Öffentlichkeit sonst nicht zugängliches Dokument. Es illustriert anschaulich das Grundproblem. Zum Thema Bauplatz-Vergabekriterien warnte Reichert seine Räte: "Alles was wir an der jetzigen Fassung verändern und in der öffentlichen Sitzung diskutieren, [könne] die Presse aufgreifen". Ihm persönlich sei es wichtig, "dass wir am kommenden Montag gemeinsam als ein Gemeinderat, sprich als eine Einheit auftreten, wenn es an die Vergabe geht. Zerrissenheit wäre jetzt ein völlig falsches Signal nach außen…" (zitiert nach Urteil Verwaltungsgericht Sigmaringen Az.: 3 K 3574/19, S. 7). Und weiter: "Ich habe auch ehrlich keine Lust, jede Kleinigkeit nochmals zu besprechen."

Das mit der defizitären Lust scheint ein durchgehendes Problem dieses Bürgermeisters zu sein, denn die mangelnde Verfügbarkeit dieses Antriebs für seine Amtsausführung wird in demselben Protokoll noch einmal ausgeführt und mit einer Drohung versehen: "Ich habe jedenfalls keine Lust mich am kommenden Montag in öffentlicher Sitzung lächerlich zu machen. Wenn wir in der Sitzung nicht als geschlossene Einheit auftreten, wenn es Kampfabstimmungen gibt, dann wird der Tagesordnungspunkt am Montag von der Sitzung abgesetzt" (ibid., S. 7).

Die Heimatvertriebenen von der Feuerwehr

Nach dem Sitzungsende der mündlichen Verhandlung in Sigmaringen wurde an alle Zuschauer im Saal ein "Schriftsatz" verteilt. Unterzeichnet war der eine Seite umfassende Appell an das Gericht von Funktionären der Ummendorfer Feuerwehr. Inhalt: Die Spritzenmänner in Reicherts Reich sehen durch die Vorgaben der EU zum Thema Bauplatzvergabe "die Arbeit der Feuerwehr torpediert". Sie erleben das Funktionieren des Gemeinwesens als gefährdet, wenn Bauplätze an Personen ohne Ortsbezug vergeben werden. Furchterregend ist dabei die verwendete Sprache und Metaphorik: "Wir mussten unsere Heimat verlassen und wohnen nun in anderen Gemeinden. Für unsere Kameraden ist ein Unding, was sich hier abspielt." Zum Verständnis sei darauf hingewiesen, dass diese Form der Heimatvertreibung im Fluchtpunkt Ochsenhausen endet, etwa zwölf Kilometer von Ummendorf entfernt. Das sind Vertreibungsmodalitäten, welche die Heimatvertriebenen nach dem Zweiten Weltkrieg und die Flüchtenden der Jetztzeit tief neidisch machen müssen.

Das Sigmaringer Urteil ist eins der ersten in Deutschland zu diesem Thema. Konsequenzen daraus aber sind bisher weder für den "Einzelfall" Ummendorf und die Verantwortlichen dort noch bundesweit erkennbar. Auf Anfrage an Reicherts Dienstherrn, das Landratsamt Biberach, ob die gerichtlich festgestellten Rechtsverletzungen irgendwelche Folgen für den Ummendorfer Bürgermeister haben werden, erklärt die Behörde: "Als Kommunalaufsicht verweisen wir auf das noch laufende Gerichtsverfahren. Bei einem laufenden Verfahren nehmen wir keine Stellung, zumal die abschließende Überprüfung und Beurteilung dieser Sache der Gerichtsbarkeit vorbehalten ist." Das ist so nicht mehr zutreffend. Das Verfahren ist abgeschlossen, die Rechtsmittelfrist abgelaufen. Überdies hat die Gemeinde Ummendorf schon vor Wochen öffentlich erklärt, keine Rechtsmittel einlegen zu wollen; Gleiches ist dieser Redaktion vom Kläger bekannt. Der Bürgermeister selbst beantwortet unsere Anfrage nicht.

Und die Ummendorfer Nachbargemeinden backen sich offensichtlich ein Ei auf dem Sigmaringer Gerichtsurteil. So etwa hat Schemmerhofen seine  Bauplatzvergabekriterien just an dem Tag der mündlichen Verhandlung in Sigmaringen beschlossen. Das passt zu der jüngst in Kontext veröffentlichten Geschichte über die Gschmäckle-Firma Baupilot, welche Grundstücke unter Bedingungen vermarktet, die kaum Unterschiede zum gerichtlich verworfenen Kriterienkatalog in Ummendorf aufweisen: Bauplatzbewerber ohne Ortsbezug haben so gut wie keine Chance. Funfact am Rande: Der hauptamtliche Bürgermeister und Baupilot-Geschäftsführer Stephan Mantz hat früher im Schemmerhofer Bauamt gearbeitet.


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8 Kommentare verfügbar

  • Emilia
    am 08.06.2020
    Antworten
    @ Ulf Politz: Ihr Kommentar lässt auf einen Auftragsschreiber schließen. Pauschale Diffamierungen - völlig unsubstantiiert. (Gegen-)Argumentationen Ihrerseits: Fehlanzeige! Ich könnte mir vorstellen, bis zu diesem - in meinen Augen hervorragend recherchierten und geschriebenen - Artikel und ihrem…
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Ausgabe 459 / Grüne Anfänge mit braunen Splittern / Udo Baumann / vor 1 Tag 14 Stunden
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