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Adventskalender der AnStifter

Weil Menschenrechte in Gefahr sind

Adventskalender der AnStifter: Weil Menschenrechte in Gefahr sind
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Sie ist ein Dauerbrenner geworden: die Ausstellung "Mein Name ist Mensch" zu 75 Jahren Menschenrechte von der Stuttgarter Initiative Die AnStifter. Bislang haben sich 250.000 Menschen an mehr als 200 Orten von den Grafiken Jochen Stankowskis inspirieren lassen.

Sie sind abstrakt, mal geradlinig, mal verwickelt. Die Grafiken zu den 30 Artikeln der UN-Menschenrechtserklärung zeigen ineinandergreifende bunte Kreise, die das Recht auf Bildung illustrieren. Ein blauer Pfeil, der gegen zig schwarze Pfeile strömt, verdeutlicht das Recht auf Meinungs- und Informationsfreiheit. Auf 30 Tafeln hat der Kölner/Dresdner Grafiker und Zeichensteller Jochen Stankowski klare Formen gefunden, um das Gehirn der Betrachter:innen in Bewegung zu bringen. Die AnStifter initiierten in Stuttgart die Ausstellung "Mein Name ist Mensch" 2023, damals zum 75. Jahrestag der Erklärung der Menschenrechte am 10. Dezember 1948. Mit der Geburtstagsausstellung jedoch war es nicht vorbei: Die Ausstellung kann gekauft oder ausgeliehen werden – und das wurde bislang bundesweit an über 200 Orten genutzt.

In diesem Jahr haben die AnStifter in Kooperation mit der Stuttgarter Stiftung Geißstraße Persönlichkeiten nach ihren Gedanken zu den einzelnen Menschenrechtsartikeln gefragt. Herausgekommen ist ein sehens- und lesenswerter Adventskalender, aus dem wir hier Auszüge zeigen dürfen.
 

Verbot der Diskriminierung – Artikel 2

Jeder Mensch hat ... Rechte und Freiheiten ohne irgendeinen Unterschied, etwa ... nach Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand. ...

Artikel 2 stellt klar: "Jeder hat Anspruch auf die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten – ohne irgendeinen Unterschied". Für den Landesfrauenrat Baden-Württemberg ist klar: Geschlechtergerechtigkeit ist Voraussetzung für eine funktionierende Demokratie. Doch Frauen erleben weiterhin Diskriminierung: in der Bezahlung, in der politischen Teilhabe oder im Zugang zu Macht. In ihrer extremsten Form zeigt sich diese Ungleichheit in geschlechtsspezifischer Gewalt – bis hin zu Femiziden.

Das Diskriminierungsverbot schützt die Würde aller Menschen. Es muss eingefordert und gelebt werden – in Politik, Bildung, Arbeitswelt und Gesellschaft. Denn Demokratie braucht Gleichberechtigung.

Ute Mackenstedt, Landesfrauenrat Baden-Württemberg

Unschuldsvermutung – Artikel 11

Jeder Mensch, der wegen einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, hat das Recht, als unschuldig zu gelten, solange seine Schuld nicht in einem öffentlichen Verfahren ... gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist. ...

meine seele an der grenze.
kein pass:
verdächtig schwarzhaarig.
verdächtig schwach.
verdächtig schwer,
das ewige reisen:
im blut keine spur von kain.
aber in den augen der wache.

Natalie Reinhardt, Vorsitzende des Sinti-Powerclub e.V., Ravensburg

Freizügigkeit und Auswanderungsfreiheit – Artikel 13

Jeder Mensch hat das Recht, sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen und den Aufenthaltsort frei zu wählen. Jeder Mensch hat das Recht, jedes Land, einschließlich des eigenen, zu verlassen und in das eigene Land zurückzukehren.

Welch ein Versprechen. Sorglos Reisen. Überall wohnen. In Barcelona, Mallorca, Venedig. Wo es gefällt. Niemand darf es verwehren. In der EU haben wir diese Freizügigkeit schon. Toll! Doch halt! In Artikel 13 verstecken sich ein paar Stolpersteine, die zwar nicht den ganzen Artikel zu Fall bringen, aber empfindlich wehtun können: Auf Mallorca proben die Einheimischen den Aufstand. Venedig verlangt Eintritt. Und in Barcelona werden Mieten immer unbezahlbarer. Warum? Alles wegen exzessiv genutzter Freizügigkeit, auch Massentourismus genannt. Es kommt noch dicker. Gerissene Gangster missbrauchen die Niederlassungsfreiheit, um Sozialhilfe abzukassieren.

Dennoch: Artikel 13 – ein wichtiger Fortschritt. Die Tücken konnten die Väter und – hoffentlich auch – Mütter der Menschenrechte schließlich 1948 nicht voraussehen.

Jörg Armbruster, Journalist

Eheschließung, Familie – Artikel 16

Heiratsfähige Menschen haben ohne Beschränkung ... das Recht, zu heiraten und eine Familie zu gründen. ... Die Familie ist die natürliche Grundeinheit der Gesellschaft und hat Anspruch auf Schutz durch Gesellschaft und Staat.

Liebe nach Vorschrift

Der Mensch darf lieben, wie er will –
sagt die Erklärung, das ist das Ziel.
Doch heute wachen ganze Heere,
von Hütern reiner OLD SCHOOL Lehre.
Sie zählen Likes, nicht Rosenblätter,
urteilen über falsch gesetzte Wörter.
Moral ist jetzt zur Macht erkoren,
wer demnach nicht tugendhaft, ist glatt verloren.
Der Staat, er gibt sich tolerant!
Solang wir lieben, wie's schon immer anerkannt.
Ein Tweet zu scharf, ein Witz zu frei –
Schon schreien die Hüter Ketzerei herbei.
So verkünden wir weiter Menschenrechte,
doch diese haben keine Rechte.
frei zu lieben bleibt weiter schwer,
weil jeder Hüter gerne Richter wär'.

Omas gegen Rechts Stuttgart

Recht auf Eigentum – Artikel 17

Jeder Mensch hat das Recht, sowohl allein als auch in Gemeinschaft mit anderen Eigentum innezuhaben. Niemand darf willkürlich des Eigentums beraubt werden.

Aber jeder Mensch hat das Recht zu fragen: Wo hat's der Mensch denn her? Geraubt wird’s nicht sein, das ist ja verboten. Vom Himmel ist es auch nicht gefallen, die werden sich hüten.

Es lohnt sich also mal zu recherchieren, wie Elon Musk, Mark Zuckerberg, Jeff Bezos oder Peter "Palantir" Thiel oder die Mitglieder der Königshäuser in Saudi-Arabien und Brunei an die viele Knete gekommen sind. So viel ist sicher: Nicht durch ihrer Hände Arbeit, nicht durch Gottes Fügung.

Es lohnt sich auch die Frage, was denn solche Leute mit dem vielen Geld machen. Sicher ist nur: Sie setzen es nicht im Sinne der Menschenrechte ein. Daher schlage ich vor, dass wir Ziffer 2 ändern: "Eigentum verpflichtet. Wer nicht teilt, kriegt was auf die Mütze."

Peter Grohmann, Kabarettist, Autor und Publizist

Recht auf Arbeit, gleichen Lohn – Artikel 23

Jeder Mensch hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz vor Arbeitslosigkeit. Jeder Mensch, ohne Unterschied, hat das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit. …

Ich bin Arbeiterkind und habe früh gelernt, wie entscheidend Arbeit dafür war, was wir uns leisten konnten: Wohnung, Kleidung, Lebensmittel, Urlaub, Ausflüge, Bildung, sogar Bus und Bahn. Gleichzeitig erlebe ich, dass selbst harte Arbeit oft nicht reicht, um wirklich würdig zu leben, während der steigende Reichtum sich in immer weniger Hände konzentriert.

Artikel 23 zeigt mir, dass das anders sein muss. Veränderungen fallen nicht vom Himmel – sie entstehen, wenn Menschen sich zusammenschließen und gemeinsam kämpfen. Für mich sind Gewerkschaften deshalb eine der stärksten Formen gelebter Solidarität: für Gerechtigkeit in den Betrieben und in der ganzen Gesellschaft.

Sidar Carman, Geschaftsführerin Verdi-Bezirk Stuttgart

Recht auf Bildung – Artikel 26

Jeder Mensch hat das Recht auf Bildung. ... Sie muss auf die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und auf die Stärkung der Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten gerichtet sein. …

Bildung ist ein Menschenrecht und eine Voraussetzung für die aktive politische, wirtschaftliche, soziale oder kulturelle Teilhabe an der Gesellschaft: Lesen und Schreiben. Wissen erwerben. Informationen ordnen und gewichten. Eigene Gedanken ausdrücken und sich mit Anderen austauschen. Sich orientieren können in den verschiedenen Weltanschauungen und Weltdeutungen.

Es braucht Wissen, um sich die Welt zu erschließen. Es braucht Orientierung, um sich zurechtzufinden in den Möglichkeiten des Verstehens. Es braucht Herzensbildung, um zu erspüren, was notwendig und sinnvoll ist.

Wo Schulen geschlossen, Mädchen ausgeschlossen, Arme übergangen, Menschen mit Einschränkungen übersehen werden, wo Krieg und Flucht alles, was an Weltwissen zu lernen wäre, zerstören – da verliert sich eine Gesellschaft im Dunkel des Unwissens, in der Angst vor Unbekanntem, in der Narretei der eigenen Spiegelungen.

Pfarrerin Monika Renninger, Leiterin des Evangelischen Bildungszentrums Hospitalhof Stuttgart

Soziale und internationale Ordnung – Artikel 28

Jeder Mensch hat Anspruch auf eine soziale und internationale Ordnung, in der die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten voll verwirklicht werden können.

Ende November 2018 streiken wir zum ersten Mal in Stuttgart – fünf Menschen, ohne zu wissen, dass daraus eine globale Bewegung wird: Fridays for Future. Auf dem Schlossplatz halte ich mein Plakat hoch: "Artikel 28 – Ohne gerechte Ordnung keine Zukunft." (...) Für mich ist es zentral: Klimaschutz ist kein einzelnes Gesetz, sondern eine Frage von Gerechtigkeit.

Ich wurde politisch, als der Hitzesommer kam, der Neckar fast austrocknete und ein Freund vom Feinstaubhusten sprach. Die Klimakrise ist hier, jetzt. Während Politiker von technologischer Offenheit reden, brennt die Erde. Artikel 28 sagt: Menschenrechte brauchen eine Welt, in der sie möglich sind.

Heute, während dem Rechtsruck und ökologischer Krisen, sehne ich mich manchmal nach unserem frühen Optimismus. Doch aufhören, für Klimagerechtigkeit zu kämpfen? Auch in der Katastrophe kann man sich dafür einsetzen, dass Menschenrechte gewahrt bleiben.

Artikel 28 ist kein alter Satz auf Papier. Er ist ein Versprechen, eine Aufgabe.

Charlotte von Bonin, Studentin Soziale Arbeit, Aktivistin für Klimagerechtigkeit

Auslegungsregel – Artikel 30

Keine Bestimmung dieser Erklärung darf dahin ausgelegt werden, dass sie ... irgendein Recht begründet, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung zu begehen, welche die Beseitigung der in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten zum Ziel hat.

Der 30. Artikel ist der Grundpfeiler, auf dem all die anderen Rechte ruhen. (…) Er behandelt das Problem, das Juristen wie Literaturwissenschaftlern gleichermaßen bekannt ist: Wie interpretiert man einen Text richtig? Volkstümlich geworden ist der Vers aus Goethes Faust: "Im Auslegen seid frisch und munter! Legt ihr's nicht aus, so legt was unter."

Das Unterlegen führt zu wilden Paradoxien! So wenn Populisten bei uns und in aller Welt Meinungsfreiheit als Freiheit für Hasskommentare und Desinformation interpretieren und sich als Opfer sehen, die gar nichts mehr sagen dürften. Populisten und Nationalisten lehnen die Geltung von gleichen Rechten für alle (Artikel 1), das Diskriminierungsverbot (Artikel 2), das Asylrecht (Artikel 14) ab. Sie bekämpfen die Institutionen der liberalen Demokratie, die demokratische Rechte und Verfahren wahrt. Sie zielen auf die Vernichtung der in dieser Erklärung angeführten Rechte und Freiheiten.

Ob wir eine solche Missachtung der Menschenrechtserklärung und des Grundgesetzes hinnehmen oder verbieten müssen: Das ist die anstehende politische Frage.

"Recht ist nur, was man durchzusetzen die Kraft hat." (Machiavelli)

Michael Kienzle, Geschäftsführender Vorstand der Stiftung Geißstraße


Info: 

Die aktuelle Ausstellung "Mein Name ist Mensch" im Bürgerhaus Möhringen am Filderbahnplatz endet kommenden Freitag, 19. Dezember mit einer kabarettistischen (Peter Grohmann) und musikalischen (Michel Biehler) Finissage, bei der die ausgestellten Arbeiten versteigert werden. Beginn 18 Uhr, Eintritt frei.

Informationen zu Kauf und Ausleihe der Ausstellung gibt's bei Mail an peter-grohmann--nospam@die-anstifter.de.

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