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Wohnungspolitik

Marktmacht brechen

Wohnungspolitik: Marktmacht brechen
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Enteignet wird andauernd in der Republik – meist zum Wohle der Wirtschaft. Und die Vorstellungen der Südwest-Grünen zum Thema Wohnen sind von den Plänen zur Vergesellschaftung in Berlin nicht weit entfernt.

Ziemlich unerwartet hatte es dieser hehre Beschluss ins grüne Landtagswahlprogramm 2026 geschafft – auf Druck der Parteijugend: eine landeseigene Wohnungsbaugesellschaft zu gründen und "gezielt Großbestände von privaten Wohnungsunternehmen zurückzukaufen". Im Koalitionsvertrag mit der CDU findet sich die ehrenwerte Idee nicht mehr wieder. Stattdessen werden unter der schönfärberischen Überschrift "Für schnelles Bauen und bezahlbares Wohnen" jene ollen Kamellen angeboten, die maßgeblich verantwortlich sind für die immer angespanntere Lage. Zum 40. Geburtstag seiner Partei hatte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) für die Klimapolitik einen Satz geprägt, der auf den Wohnungsbau mindestens ebenso gut passt: Wer glaube, der Markt regele das allein, der habe das Wesen der Sozialen Ökologischen Marktwirtschaft nicht verstanden.

Jedenfalls sind der Markt und alle, die auf ihn setzen, mitverantwortlich dafür, dass bundesweit mindestens 1,4 Millionen preisgünstige Wohnungen fehlen. Und für den alljährlichen Rückgang bei Angeboten mit gebundenen Mieten. In Baden-Württemberg sind nach dem vom Pestel-Institut im Auftrag des Verbändebündnisses "Soziales Wohnen" erstellten Monitor 2026 zwischen 2018 und 2024 knapp 25.000 Wohnungen mit gebundenen niedrigen Mieten neu entstanden. Zugleich fielen aber gut 26.000 aus eben jener Bindung heraus. Schlussfolgerung: Die öffentliche Hand lässt auf diese Weise zu, dass Marktmechanismen versagen – als könnten (schmalere) Renditen nicht selbst bei einer längeren Bindung erwirtschaftet werden.

Deren Beschneidung ist zu Recht Dauerthema. In Berlin verlangte ein Volksbegehren schon 2015 umfangreiche Änderungen der Mietgesetze für günstigeres Wohnen. Weder eine SPD-geführte Große Koalition noch ein rot-rot-grünes Dreierbündnis konnte sie gegen den Widerstand der betroffenen privaten Eigentümer durchsetzen. 2021 kam es zum Volksentscheid "Deutsche Wohnen & Co. enteignen", auf den die Linke jetzt ihr zentrales Wahlkampfthema für den Urnengang am 20. September stützt. 73 Prozent der Stimmberechtigten beteiligten sich, 59 Prozent bejahten diese Forderung nach einer Vergesellschaftung von Vermietern, die mehr als dreitausend Wohneinheiten besitzen. 

Enteignungen sind an der Tagesordnung

Umgesetzt wurden die Forderungen des Entscheids bisher nicht. Dabei hatte 2023 sogar eine von der früheren Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) geleitete Kommission die Vergesellschaftung mehrheitlich als vereinbar mit dem Grundgesetz eingestuft. Die zentrale Anhörung ist ungekürzt im Internet verfügbar, in der Sache aber nichts passiert.

Mitgeprägt wird die Debatte seit Jahren sogar unter Wohlmeinenden von einer beträchtlichen Unschärfe, die auch die Linke im gegenwärtigen Berliner Wahlkampf nicht ausräumen kann oder will. Mal ist von Enteignung die Rede – zum Beispiel auf aktuellen Wahlplakaten – und mal – in Infomaterialien oder im Wahlprogramm – von Vergesellschaftung. Nur ist beides nicht dasselbe. Enteignet wird für konkrete Projekte, vergesellschaftet werden hingegen ganze Unternehmen oder Unternehmenszweige, die sich künftig am Gemeinwohl orientieren statt am Profit wie bisher. "Von jedem an das Unternehmen Vonovia gezahlten Euro Miete gehen schon jetzt 45 Cent direkt an die Aktionäre", moniert die Linke, "mit diesem Geschäftsmodell wollen wir Schluss machen."

Vergesellschaftungen gab es in der bald 75-jährigen Geschichte Baden-Württembergs noch nie, Enteignungen aber sind an der Tagesordnung. Im Regierungspräsidium Stuttgart ist das Referat 24 zuständig. Auf Antrag, heißt es in einem Erklärtext, führe es Enteignungs-, Besitzeinweisungs- oder Entschädigungsfestsetzungsverfahren durch, "wenn ein Grundstück oder ein Grundstücksteil für eine Maßnahme, die dem Allgemeinwohl dient, in Anspruch genommen werden soll (beispielsweise für den Bau einer Straße oder einer Eisenbahntrasse) und zwischen Vorhabenträger und Eigentümer/Beisitzer keine oder nur eine Teileinigung erzielt werden kann".

Der bekannteste Versuch in der Landesgeschichte ging schief und sorgte für bundesweite Schlagzeilen: Landwirt:innen aus Boxberg (Main-Tauber-Kreis) obsiegten 1987 überraschend vor dem Bundesverfassungsgericht, als die Stuttgarter Weltfirma mit dem Stern auf 600 Hektar Ackerboden ein Prüf- und Testgelände für seine PS-starken Fahrzeuge errichten wollte. Jedoch erkannten die Karlsruher Richter:innen das wirtschaftliche Interesse eines Konzerns als hinreichenden Enteignungsgrund nicht an. Anders verlief der Konflikt um die Filder, wo Bäuer:innen zwei Jahrzehnte später ihren Kampf "gegen die Landnahme nach Gutsherrenart", wie sie die Verlegung der Landesmesse vom Killesberg auf die flughafennahe Hochebene im Stuttgarter Süden nannten, verloren. Selbst der Rechtsstreit um die Entschädigungen endete mit einer Niederlage für die Widerständigen: Sie mussten hinnehmen, dass ihr Boden als Acker- statt als Bauland bewertet wurde, was ein Minus von bis zu 200.000 Euro pro Hektar zur Folge hatte.

SPD hat eigentlich dafür gestimmt

Nicht erst in den heißen Wahlkampfwochen kocht in Berlin das Thema Entschädigung hoch. Allein knapp 160.000 der rund 250.000 Einheiten, die betroffen wären, gehören Vonovia und der Tochtergesellschaft Deutsche Wohnen. Wer weniger am Austausch von Argumenten interessiert ist als an schiefen Debatten rechnet hoch und höher – bis zu 45 Milliarden Euro, die die notorisch klamme Spree-Metropole den Wohnungsriesen zahlen müsste. Die Handwerkskammer Berlin hat eine Kampagne gestartet, suggeriert, dass auch andere Branchen von Vergesellschaftung betroffen sein könnten. Und die sozialdemokratische Wirtschaftssenatorin Franziska Giffey, für 16 Monate zwischen 2021 und 2023 Regierende Bürgermeisterin, stellt sich sogar gegen einen Beschluss der eigenen Partei, um in der Unternehmerschaft zu punkten.

Der SPD-Landesparteitag hat vor drei Jahren die "soziale Umsetzung der Vergesellschaftung" und des Volksentscheids mit großer Mehrheit beschlossen. Auch mit dem Hinweis, Entschädigung müsse kein Hinderungsgrund sein. Däubler-Gmelins Kommission hatte festgestellt, dass die Interessen der Allgemeinheit und damit die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum sehr wohl eine Rolle bei der Berechnung spielen kann und eine Summe unter dem Marktwert verfassungsrechtlich möglich ist. Zu niedrig angesetzt werden darf die Summe ebenso wenig, um die Existenz der betroffenen Unternehmen nicht zu gefährden. Vorstellbar ist die Aufnahme von Krediten, um die Entschädigung zu finanzieren, die dann dank der sozialverträglich gestalteten Mieteinnahmen abbezahlt werden können.

Damit sich solche Fragen zum Wohle Wohnungssuchender erst gar nicht stellen und nicht mehr ausdiskutiert werden muss, ob und wie Vergesellschaftungen verfassungskonform vonstattengehen können, trägt die SPD in der Bundesregierung noch einen ganz anderen Schachzug mit. Im vor der Sommerpause beschlossenen Reformpaket findet sich ein bemerkenswerter Punkt wieder: "Um den privaten Wohnungsbau nicht zu gefährden, wird durch Bundesgesetz geregelt, dass die Verstaatlichung privater Mietwohnungsbestände durch Vergesellschaftungsgesetze auf Landesebene nicht mehr möglich ist."

Der Markt soll nicht gezähmt, sondern entfesselt werden. Union und Sozialdemokrat:innen wollen den Konsequenzen aus dem Berliner Volksentscheid durch ein Bundesgesetz einen endgültigen Riegel vorschieben. Mehr als fraglich ist aber die Zulässigkeit dieses Vorgehens. Denn, vereinfacht ausgedrückt: Im föderalen Deutschland darf der Bund zwar einzelne Bereiche umfassend regeln und so Länderparlamente daran hindern, einzelne Ländergesetze zu erlassen. In Sachen Mietwohnungsbestände hat der Bund aber überhaupt nichts umfassend geregelt, sondern will verhindern, dass Länder, konkret Berlin, überhaupt tätig werden können im Sinne des Volkswillens.

Vorbild: Ulm

Dass Grün-Schwarz in Baden-Württemberg die komplizierte Klärung juristischer Fragen erst einmal nur von der Distanz verfolgen kann, haben ausgerechnet die bayerischen Nachbarn verhindert. Markus Söder spricht von Sozialismus, sein Bauminister Christian Bernreiter (beide CSU) von "DDR 2.0": Im Bundesrat haben sie einen Entschließungsantrag gestellt, der von der Bundesregierung eine "Rahmenregelung für Vergesellschaftungen" fordert und "insbesondere Art und Ausmaß von Entschädigungen so zu regeln, dass Betroffene im Falle einer Vergesellschaftung auf einen unmittelbaren und äquivalenten Ausgleich für den Rechtsverlust vertrauen können". Im Klartext: Entschädigungen sollen so teuer werden, dass eine Vergesellschaftung schon deshalb nicht in Frage kommt. 

Die Grüne Jugend Baden-Württemberg wiederum bedrängt die Mutterpartei seit fast einem Jahr mit dem Ruf nach "Platz da! Wohnen für alle" und fordert, den Marktanteil gemeinwohlorientierter Wohnungsbaugesellschaften zu erhöhen, konkret auf 20 Prozent bis 2030. Das entspricht etwa einer Verfünffachung. Ein Vorbild innerhalb der Landesgrenzen ist vorhanden: Ulm mit einem Alleinanteil von 13 Prozent in der Hand der Wohnungs- und Siedlungs-Gesellschaft (UWS) und weiteren rund 20 Prozent von gemeinnützigen Anbietern.

In der Stadt an der Donau regelt nicht der Markt die UWS-Miethöhe, sondern der Gemeinderat. Dauerhaft vereinbart ist ein Abschlag von 20 Prozent unter dem Mietspiegel. Und es gibt auch noch ganz andere Leitplanken, die der sozialen Marktwirtschaft zur Ehre gereichen: Wenn Privatinvestor:innen auf städtischen Grundstücken bauen, müssen mindestens 30 Prozent der Wohnungen für eine Dauer von bis zu 30 Jahren unterhalb des Mietspiegel-Niveaus angeboten werden.

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