Ziemlich unerwartet hatte es dieser hehre Beschluss ins grüne Landtagswahlprogramm 2026 geschafft – auf Druck der Parteijugend: eine landeseigene Wohnungsbaugesellschaft zu gründen und "gezielt Großbestände von privaten Wohnungsunternehmen zurückzukaufen". Im Koalitionsvertrag mit der CDU findet sich die ehrenwerte Idee nicht mehr wieder. Stattdessen werden unter der schönfärberischen Überschrift "Für schnelles Bauen und bezahlbares Wohnen" jene ollen Kamellen angeboten, die maßgeblich verantwortlich sind für die immer angespanntere Lage. Zum 40. Geburtstag seiner Partei hatte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) für die Klimapolitik einen Satz geprägt, der auf den Wohnungsbau mindestens ebenso gut passt: Wer glaube, der Markt regele das allein, der habe das Wesen der Sozialen Ökologischen Marktwirtschaft nicht verstanden.
Jedenfalls sind der Markt und alle, die auf ihn setzen, mitverantwortlich dafür, dass bundesweit mindestens 1,4 Millionen preisgünstige Wohnungen fehlen. Und für den alljährlichen Rückgang bei Angeboten mit gebundenen Mieten. In Baden-Württemberg sind nach dem vom Pestel-Institut im Auftrag des Verbändebündnisses "Soziales Wohnen" erstellten Monitor 2026 zwischen 2018 und 2024 knapp 25.000 Wohnungen mit gebundenen niedrigen Mieten neu entstanden. Zugleich fielen aber gut 26.000 aus eben jener Bindung heraus. Schlussfolgerung: Die öffentliche Hand lässt auf diese Weise zu, dass Marktmechanismen versagen – als könnten (schmalere) Renditen nicht selbst bei einer längeren Bindung erwirtschaftet werden.
Deren Beschneidung ist zu Recht Dauerthema. In Berlin verlangte ein Volksbegehren schon 2015 umfangreiche Änderungen der Mietgesetze für günstigeres Wohnen. Weder eine SPD-geführte Große Koalition noch ein rot-rot-grünes Dreierbündnis konnte sie gegen den Widerstand der betroffenen privaten Eigentümer durchsetzen. 2021 kam es zum Volksentscheid "Deutsche Wohnen & Co. enteignen", auf den die Linke jetzt ihr zentrales Wahlkampfthema für den Urnengang am 20. September stützt. 73 Prozent der Stimmberechtigten beteiligten sich, 59 Prozent bejahten diese Forderung nach einer Vergesellschaftung von Vermietern, die mehr als dreitausend Wohneinheiten besitzen.
Enteignungen sind an der Tagesordnung
Umgesetzt wurden die Forderungen des Entscheids bisher nicht. Dabei hatte 2023 sogar eine von der früheren Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) geleitete Kommission die Vergesellschaftung mehrheitlich als vereinbar mit dem Grundgesetz eingestuft. Die zentrale Anhörung ist ungekürzt im Internet verfügbar, in der Sache aber nichts passiert.
Mitgeprägt wird die Debatte seit Jahren sogar unter Wohlmeinenden von einer beträchtlichen Unschärfe, die auch die Linke im gegenwärtigen Berliner Wahlkampf nicht ausräumen kann oder will. Mal ist von Enteignung die Rede – zum Beispiel auf aktuellen Wahlplakaten – und mal – in Infomaterialien oder im Wahlprogramm – von Vergesellschaftung. Nur ist beides nicht dasselbe. Enteignet wird für konkrete Projekte, vergesellschaftet werden hingegen ganze Unternehmen oder Unternehmenszweige, die sich künftig am Gemeinwohl orientieren statt am Profit wie bisher. "Von jedem an das Unternehmen Vonovia gezahlten Euro Miete gehen schon jetzt 45 Cent direkt an die Aktionäre", moniert die Linke, "mit diesem Geschäftsmodell wollen wir Schluss machen."




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