Das IFG gibt jedem Interessierten, seien es Bürgerinnen und Bürger oder Vereine, Verbände, Organisationen, das Recht, bei Bundesbehörden Informationen zu erlangen und Einsicht in Akten zu nehmen. Begründet werden muss der Antrag nicht, ein besonderes Interesse an der Auskunft muss nicht nachgewiesen werden. Es handelt sich nicht nur um ganz wesentliche demokratische Teilhabe abseits von Wahlen, sondern ausdrücklich um Kontrolle staatlichen Handelns und Korruptionsbekämpfung.
20 Jahre IFG erzählen eine Erfolgsgeschichte. Durch – oft gerichtlich erstrittenen – Informationszugang konnten zahllose dubiose Vorgänge der falschen Amtsausübung, des Lobbyismus und der Korruption aufgedeckt werden. Dazu trugen insbesondere Anfragen der Medien bei. In der Öffentlichkeit weitgehend vergessen ist die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts von 2015, wonach die vom Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages erstellten Gutachten zugänglich gemacht werden mussten. Zuvor hat ein Journalist mit Verweis auf das IFG geklagt, bis dahin wurden sie vom Bundestag geheim gehalten. Mit Hilfe des Gesetzes wurde aufgedeckt, dass der damalige Vorstandsvorsitzende der Deutschen Bank Josef Ackermann auf Steuerkosten seinen 60. Geburtstag 2008 im Kanzleramt feierte. Nur durch das IFG erfuhr die Öffentlichkeit von den Maskendeals des früheren Bundesgesundheitsministers Jens Spahn (CDU), nur deshalb kamen Dokumente zur gescheiterten Maut von Ex-Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) ans Licht. Nicht zu vergessen, dass das Kanzleramt Einfluss nahm auf die Entscheidung des Bahnaufsichtsrats, trotz der Kostenexplosion bei Stuttgart 21 das Projekt nicht abzubrechen.
Angriff auf die NGO Frag den Staat
Genau diese Kontrolle soll weitgehend abgeschafft werden. Der Anschlag auf die Informationsfreiheit ist versteckt in dem Koalitionspapier mit dem großartigen Namen "Ein Programm für Aufschwung und Beschäftigung". Dort heißt es unter Ziffer 32 verharmlosend, das Informationsrecht solle "weiterentwickelt und angepasst" werden. Es solle "verständlicher und transparenter" werden. In Wahrheit aber werden die Möglichkeiten zur Informationsbeschaffung radikal eingeschränkt. Antragsberechtigt sollen nur noch natürliche Personen sein, und zwar nur in Deutschland lebende deutsche Staatsangehörige und Unionsbürger. Und das auch nur dann, wenn sie ein berechtigtes Interesse nachweisen. Bürgerinitiativen, Verbände, Parteien, Presseverlage und andere werden ausgeschlossen. Es handelt sich also auch um einen Anschlag auf die Pressefreiheit. Offenbar richtet sich das Vorhaben zudem gezielt gegen die Organisation Frag den Staat, die laut eigenen Angaben über 250.000 Anfragen gestellt hat.
Die Beschränkung auf natürliche Personen ist geeignet, Informationen unter Verschluss zu halten und insbesondere den Klageweg massiv einzuschränken, wenn nicht gar zum Erliegen zu bringen. Das belegt der Blick nach Nordrhein-Westfalen, wo ein Antrag im Sinne des Landes-IFG bereits nur natürlichen Personen vorbehalten ist. Ein Landtagsabgeordneter, der auf Grundlage des Gesetzes Auskunft forderte, verlor allen Ernstes seine Klage vor Gericht, weil er in Ausübung seines Mandats keine Privatperson sein soll.
Künftig sollen zudem Namen der Verantwortlichen geschwärzt werden mit der Begründung, sie vor Anfeindungen und Drohungen schützen zu wollen. Ebenso wolle man die "staatliche Resilienz" erhöhen und dem "besonderen Schutzbedarf" wie etwa der kritischen Infrastruktur oder Spionageabwehr Rechnung tragen. Kurzum: Weniger Informationen müssen herausgegeben werden. Dass die Überprüfung der verschärften Anforderungen an die Antragstellung mehr bürokratischen Aufwand verursacht als jetzt, schlägt dem Fass den Boden aus.
Hohe Gebühren sollen abschrecken
Dass staatliches Fehlverhalten verschleiert werden soll, ist nicht neu. Schon 2013 wurde der Bundesrechnungshof vom Recht auf Informationszugang ausgenommen. Wenn er Verschwendung aufdeckt, bleibt dies unter der Decke. Jetzt sollen weitere Behörden generell vom Informationsanspruch ausgenommen werden. Geplant wird auch ein "Gesetz zur Reform des Nachrichtendienstrechts", welches nicht nur – wie jetzt schon – den Bundesnachrichtendienst und den Bundesverfassungsschutz ausnimmt, sondern künftig auch das Bundeskanzleramt, das Bundesministerium des Inneren und das Verteidigungsministerium als Aufsichtsbehörden sowie weitere Behörden.
Beim IFG sollen auch finanzielle Daumenschrauben eingesetzt werden. Bislang können für Anträge Gebühren bis höchstens 500 Euro verlangt werden. Mit der Forderung einer "Kostendeckung" sollen die Gebühren künftig in die Tausende gehen, wodurch offensichtlich potentielle Antragsteller:innen abgeschreckt werden sollen. Dabei ist Kontrolle staatlichen Handelns kein Luxusgut, sondern Grundlage unserer Demokratie.
Nicht umsonst haben sich inzwischen zahlreiche Organisationen, Abgeordnete, Journalistenverbände und auch die Bundesdatenschutzbeauftragte – zugleich Bundesbeauftragte für die Informationsfreiheit – sowie der Jurist Friedrich Schoch, Papst des Informationsrechts, klar gegen die Pläne ausgesprochen und mehrere Medien kritisch berichtet.
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