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Pläne für IFG-Reform

Massiver Anschlag auf die Demokratie

Pläne für IFG-Reform: Massiver Anschlag auf die Demokratie
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Die Bundesregierung plant, das Informationsfreiheitsgesetz zu beschneiden. Für Presse, Bürgerinitiativen und Vereine wird es damit schwieriger, bei Behörden an Infos zu gelangen. Ein Schlag gegen die Demokratie, meint unser Gastautor, ein ehemaliger Richter, der selbst gerne von der Informationsfreiheit Gebrauch macht.

Mit dem Versprechen des Bürokratieabbaus werden dem Wohle der Gesellschaft dienende Gesetze und Regeln abgeschafft oder verwässert. Man denke nur an den Schutz von Klima, Umwelt sowie Gesundheit. Und nun also die mühsam über viele Jahre hinweg erkämpfte Informationsfreiheit. Andere Länder sind da besser dran, etwa die USA mit ihrem 1967 in Kraft getretenem "Freedom of Information Act". Oder Schweden: Dort ist das Öffentlichkeitsprinzip, also das Recht, den Behörden und Ämtern in die Akten zu gucken, seit 1766 in der Verfassung verankert.

Bis die Bundesrepublik Deutschland einen Rechtsanspruch auf Informationszugang schuf, sollte es Jahrzehnte dauern. Erst zum 1. Januar 2006 trat das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) in Kraft. Schon seine Entstehungsgeschichte ist bemerkenswert: Es handelt sich um ein sogenanntes Parlamentsgesetz. Dass Gesetzesentwürfe nicht von einem Ministerium ausgearbeitet und von Koalitionsfraktionen im Bundestag abgesegnet werden, ist zur Ausnahme geworden. Anders war es beim IFG, welches direkt im Bundestag eingebracht und parteiübergreifend beschlossen wurde, übrigens gegen die Stimmen der CDU/CSU und bei Enthaltung der FDP.

Foto: Julian Rettig

Dieter Reicherter, Jahrgang 1947, erlebte am eigenen Leib den Schwarzen Donnerstag am 30. September 2010, als die Polizei mit Schlagstock, Pfefferspray und Wasserwerfern gegen Stuttgart-21-Gegner:innen vorging. Die Erfahrung und die von Medien verbreitete Falschbehauptung des damaligen Ministerpräsidenten Stefan Mappus (CDU), die Demonstrant:innen seien gewalttätig gewesen, veränderten den Blick des ehemaligen Richters auf den Rechtsstaat. Seither engagiert sich Reicherter gegen das Bahnprojekt und für mehr Transparenz, seit vier Jahren ist er Sprecher des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21. 

Das IFG gibt jedem Interessierten, seien es Bürgerinnen und Bürger oder Vereine, Verbände, Organisationen, das Recht, bei Bundesbehörden Informationen zu erlangen und Einsicht in Akten zu nehmen. Begründet werden muss der Antrag nicht, ein besonderes Interesse an der Auskunft muss nicht nachgewiesen werden. Es handelt sich nicht nur um ganz wesentliche demokratische Teilhabe abseits von Wahlen, sondern ausdrücklich um Kontrolle staatlichen Handelns und Korruptionsbekämpfung.

20 Jahre IFG erzählen eine Erfolgsgeschichte. Durch – oft gerichtlich erstrittenen – Informationszugang konnten zahllose dubiose Vorgänge der falschen Amtsausübung, des Lobbyismus und der Korruption aufgedeckt werden. Dazu trugen insbesondere Anfragen der Medien bei. In der Öffentlichkeit weitgehend vergessen ist die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts von 2015, wonach die vom Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages erstellten Gutachten zugänglich gemacht werden mussten. Zuvor hat ein Journalist mit Verweis auf das IFG geklagt, bis dahin wurden sie vom Bundestag geheim gehalten. Mit Hilfe des Gesetzes wurde aufgedeckt, dass der damalige Vorstandsvorsitzende der Deutschen Bank Josef Ackermann auf Steuerkosten seinen 60. Geburtstag 2008 im Kanzleramt feierte. Nur durch das IFG erfuhr die Öffentlichkeit von den Maskendeals des früheren Bundesgesundheitsministers Jens Spahn (CDU), nur deshalb kamen Dokumente zur gescheiterten Maut von Ex-Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) ans Licht. Nicht zu vergessen, dass das Kanzleramt Einfluss nahm auf die Entscheidung des Bahnaufsichtsrats, trotz der Kostenexplosion bei Stuttgart 21 das Projekt nicht abzubrechen.

Angriff auf die NGO Frag den Staat

Genau diese Kontrolle soll weitgehend abgeschafft werden. Der Anschlag auf die Informationsfreiheit ist versteckt in dem Koalitionspapier mit dem großartigen Namen "Ein Programm für Aufschwung und Beschäftigung". Dort heißt es unter Ziffer 32 verharmlosend, das Informationsrecht solle "weiterentwickelt und angepasst" werden. Es solle "verständlicher und transparenter" werden. In Wahrheit aber werden die Möglichkeiten zur Informationsbeschaffung radikal eingeschränkt. Antragsberechtigt sollen nur noch natürliche Personen sein, und zwar nur in Deutschland lebende deutsche Staatsangehörige und Unionsbürger. Und das auch nur dann, wenn sie ein berechtigtes Interesse nachweisen. Bürgerinitiativen, Verbände, Parteien, Presseverlage und andere werden ausgeschlossen. Es handelt sich also auch um einen Anschlag auf die Pressefreiheit. Offenbar richtet sich das Vorhaben zudem gezielt gegen die Organisation Frag den Staat, die laut eigenen Angaben über 250.000 Anfragen gestellt hat.

Die Beschränkung auf natürliche Personen ist geeignet, Informationen unter Verschluss zu halten und insbesondere den Klageweg massiv einzuschränken, wenn nicht gar zum Erliegen zu bringen. Das belegt der Blick nach Nordrhein-Westfalen, wo ein Antrag im Sinne des Landes-IFG bereits nur natürlichen Personen vorbehalten ist. Ein Landtagsabgeordneter, der auf Grundlage des Gesetzes Auskunft forderte, verlor allen Ernstes seine Klage vor Gericht, weil er in Ausübung seines Mandats keine Privatperson sein soll.

Künftig sollen zudem Namen der Verantwortlichen geschwärzt werden mit der Begründung, sie vor Anfeindungen und Drohungen schützen zu wollen. Ebenso wolle man die "staatliche Resilienz" erhöhen und dem "besonderen Schutzbedarf" wie etwa der kritischen Infrastruktur oder Spionageabwehr Rechnung tragen. Kurzum: Weniger Informationen müssen herausgegeben werden. Dass die Überprüfung der verschärften Anforderungen an die Antragstellung mehr bürokratischen Aufwand verursacht als jetzt, schlägt dem Fass den Boden aus.

Hohe Gebühren sollen abschrecken

Dass staatliches Fehlverhalten verschleiert werden soll, ist nicht neu. Schon 2013 wurde der Bundesrechnungshof vom Recht auf Informationszugang ausgenommen. Wenn er Verschwendung aufdeckt, bleibt dies unter der Decke. Jetzt sollen weitere Behörden generell vom Informationsanspruch ausgenommen werden. Geplant wird auch ein "Gesetz zur Reform des Nachrichtendienstrechts", welches nicht nur – wie jetzt schon – den Bundesnachrichtendienst und den Bundesverfassungsschutz ausnimmt, sondern künftig auch das Bundeskanzleramt, das Bundesministerium des Inneren und das Verteidigungsministerium als Aufsichtsbehörden sowie weitere Behörden.

Beim IFG sollen auch finanzielle Daumenschrauben eingesetzt werden. Bislang können für Anträge Gebühren bis höchstens 500 Euro verlangt werden. Mit der Forderung einer "Kostendeckung" sollen die Gebühren künftig in die Tausende gehen, wodurch offensichtlich potentielle Antragsteller:innen abgeschreckt werden sollen. Dabei ist Kontrolle staatlichen Handelns kein Luxusgut, sondern Grundlage unserer Demokratie.

Nicht umsonst haben sich inzwischen zahlreiche Organisationen, Abgeordnete, Journalistenverbände und auch die Bundesdatenschutzbeauftragte – zugleich Bundesbeauftragte für die Informationsfreiheit – sowie der Jurist Friedrich Schoch, Papst des Informationsrechts, klar gegen die Pläne ausgesprochen und mehrere Medien kritisch berichtet.

In einigen Stellungnahmen wird die SPD aufgefordert, den Plänen nicht zuzustimmen. Erinnert wird daran, dass CDU/CSU schon länger die Abschaffung des Gesetzes gefordert hatten, welches übrigens von der Ampelkoalition durch ein viel weitergehendes Transparenzgesetz hätte ersetzt werden sollen. Das Ansinnen der CDU/CSU war damals abgewiesen und im Koalitionsvertrag vereinbart worden, das IFG "mit einem Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger und Verwaltung" zu reformieren.

Was aber, und vor allem wer steckt hinter dem Anschlag auf ein erfolgreiches Gesetz? Klingeln die Ohren beim Namen Philipp Amthor? Er hat die zuständige Arbeitsgruppe der Koalitionsfraktionen dazu geleitet und wurde selbst "Opfer" des IFG in seiner jetzigen Fassung. Mittels einer IFG-Anfrage hatte "Der Spiegel" aufgedeckt, dass der CDU-Politiker beim Bundeswirtschaftsministerium für die New Yorker Firma "Augustus Intelligence" lobbyiert und von dieser Aktienoptionen und einen Direktorenposten erhalten hatte. Nicht zu vergessen Jens Spahn, bis vor wenigen Tagen Fraktionsvorsitzender der CDU/CSU.

Anfrage zu Schwarzem Donnerstag dauerte Jahre

Für Privatpersonen, also in der Regel Nichtjuristen, ist es nahezu unmöglich, Behördenentscheidungen zum Informationszugang selbst zu überprüfen und sich gegebenenfalls erfolgreich zu wehren. Seit 15 Jahren befasse ich mich als pensionierter Richter mit dem Informationsrecht und stelle entsprechende Anträge. Zuletzt bei Bahnchefin Evelyn Palla auf Zugang zum Revisionsbericht zu Stuttgart 21, den die Bahn bislang unter Verschluss hält. Der mühsamste, aber auch erfolgreichste Vorgang war mein Antrag beim grün geführten Staatsministerium unter Winfried Kretschmann zum Polizeieinsatz der Vorgängerregierung am Schwarzen Donnerstag 2010. Schier endlos zogen sich Antrag, Widerspruchsverfahren, Prozess beim Verwaltungsgericht Stuttgart, Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Bundesverwaltungsgericht, Europäischem Gerichtshof und wieder zurück durch die Instanzen. Erst nach nahezu zehn Jahren und erfolgreichem Rechtsweg konnte ich die geheim gehaltenen Akten einsehen und etwa feststellen, dass gegen den Ex-Ministerpräsidenten Stefan Mappus (CDU) der Verdacht der falschen uneidlichen Aussage im Untersuchungsausschuss bestand. Was allerdings für ihn keine Konsequenzen hatte, weil Falschaussagen nach fünf Jahren verjähren.

Überhaupt hält sich die Begeisterung von Behörden, sich in die Karten schauen zu lassen, in Grenzen. Angefangen damit, dass gesetzliche Fristen zur Gewährung des Informationszugangs folgenlos nicht eingehalten werden, bis zu gelogenen Behauptungen, Dokumente enthielten einen besonders schützenswerten Inhalt, habe ich alles erlebt. Angesichts solcher abschreckenden Beispiele ist es umso wichtiger, dass notfalls Klagen für die Einhaltung von Recht und Gesetz sorgen. Dies aber kann ein Normalbürger nicht leisten.

Die Pläne der schwarz-roten Bundesregierung zum IFG sind ein massiver Anschlag auf unsere Demokratie. Angesichts des Vormarsches von Demokratiefeinden und Populisten muss die Kontrollmöglichkeit der Öffentlichkeit erleichtert und nicht erschwert werden. Inzwischen gibt es auch eine Petition gegen das Gesetzesvorhaben, welche sich speziell an die Bundestagsabgeordneten der SPD wendet. Bereits 600.000 Menschen haben unterschrieben. Und mittlerweile liegt nach Angaben der Nachrichtenagentur epd eine Stellungnahme mehrerer SPD-Bundestagsabgeordneter vor, in der es heißt: "Für eine Abschaffung des bisherigen Transparenzniveaus des Informationsfreiheitsgesetzes wird es keine Zustimmung der SPD-Bundestagsfraktion geben."

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